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Entgeltgruppe 1 TVöD: Rechner und Tabelle 2026

Entgeltgruppe 1 TVöD (VKA): 2026 verdienen Beschäftigte zwischen 2.534,55 € in Stufe 2 und 2.754,50 € in Stufe 6 brutto im Monat. Gültig ab dem 1. Mai 2026. Welche Stufe für Sie gilt, rechnet der Rechner direkt darunter aus.

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
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Brutto im Monat

2.568,83 €

Netto im Monat

1.746,17 €

Netto im Jahr 20.954,04 € — Modellrechnung für Stufe 3, Kommunen (VKA), Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.

Bereits auf E 1 gesetzt

Steuerangaben: Klasse I, keine Kirchensteuer, 2,9 % Zusatzbeitrag
2,9 %

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Abzüge im Detail: 822,66 € im Monat
Bruttoentgelt (Monat)
2.568,83 €
Lohnsteuer
− 201,50 €
Krankenversicherung (AN)
− 231,18 €
Rentenversicherung (AN)
− 245,72 €
Arbeitslosenversicherung (AN)
− 34,35 €
Pflegeversicherung (AN)
− 63,41 €
Zusatzversorgung VBL/ZVK (AN)
− 46,50 €
Netto (Monat)
1.746,17 €

Wie viel verdient man in Entgeltgruppe 1?

Das monatliche Bruttoentgelt in Entgeltgruppe 1 TVöD (VKA) beträgt 2026 zwischen 2.534,55 € und 2.754,50 €, gestaffelt nach Stufen. Stufe 2 ist die Eingangsstufe ohne anrechenbare Berufserfahrung, Stufe 6 die Endstufe nach langjähriger Tätigkeit.

Tabelle Entgeltgruppe 1 TVöD 2026 (VKA): Brutto je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
22.534,55 €4 Jahre
32.568,83 €4 Jahre
42.611,69 €4 Jahre
52.651,64 €4 Jahre
62.754,50 €Endstufe
Tabelle Entgeltgruppe 1 TVöD 2026 (VKA): Bruttoentgelt in den Stufen 2 bis 6
Entgeltgruppe 1 TVöD 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. Mai 2026.

Die Tabelle zeigt den zweiten Schritt der Tarifrunde 2025: Zum 1. Mai 2026 stiegen die Tabellenentgelte gegenüber dem Vorjahr um 2,8 %. Die Jahressonderzahlung kommt im November hinzu; sie beträgt in E1 bei der VKA 85 % eines Monatsentgelts (§ 20 TVöD-VKA). Die vollständige TVöD-Tabelle 2026 zeigt alle Entgeltgruppen im Überblick.

Über die gesamte Laufzeit wächst das Brutto in E1 von 2.534,55 € auf 2.754,50 € — ein Unterschied von 219,95 € zwischen Eintritts- und Endstufe. Welche Stufe Sie bei der Einstellung erreichen, bestimmt die einschlägige Berufserfahrung, die der Arbeitgeber anrechnet; anschließend steigen Sie nach den festen Stufenlaufzeiten automatisch auf.

E1 bei Bund und VKA: die Unterschiede

In Entgeltgruppe 1 weichen die monatlichen Bruttobeträge zwischen Bund und VKA voneinander ab — die Tabelle zeigt die konkreten Unterschiede je Stufe. Zusätzlich fällt die Jahressonderzahlung beim Bund höher aus als bei der VKA.

Vergleich Entgeltgruppe 1 TVöD: VKA (Kommunen) gegenüber Bund — Brutto, Wochenarbeitszeit und Jahressonderzahlung.
 VKA (Kommunen)Bund
Stufe 2 brutto2.534,55 €2.543,55 €
Stufe 6 brutto2.754,50 €2.754,50 €
Wochenarbeitszeit39 Std.39 Std.
Jahressonderzahlung (§ 20)85 %95 %

Die reguläre Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen 39 Stunden pro Woche. Die Entgelttabellen des Bundes und der VKA führen in E1 zu leicht abweichenden Bruttobeträgen; die Jahressonderzahlung fällt beim Bund mit 95 % höher aus als bei der VKA mit 85 % — ein spürbarer Unterschied im November. Wer für eine Bundesbehörde arbeitet, erhält damit ein anderes Monatsbrutto und eine anders bemessene Jahressonderzahlung. Die Staffelung beim Bund regelt § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD; bei der VKA gilt ein einheitlicher Bemessungssatz für alle Entgeltgruppen.

Zur VKA zählen Beschäftigte bei Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Sparkassen; der TVöD-Bund gilt für die Bundesverwaltung und bundesunmittelbare Behörden. Beide Bereiche regelt derselbe Tarifvertrag, doch die Entgelttabellen weichen in einzelnen Gruppen und bei der Jahressonderzahlung voneinander ab. Für die Berechnung Ihres persönlichen Gehalts wählen Sie im TVöD-Rechner Ihren Arbeitgeberbereich aus.

Was bleibt in E1 netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 2.568,83 € brutto in Steuerklasse I etwa 1.746,17 € netto. Vom Brutto werden die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlage zur Zusatzversorgung (VBL) abgezogen; Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.

Netto-Beispiel Entgeltgruppe 1, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Beispiel Stufe 3, StKl. I)
Brutto2.568,83 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL822,66 €
Netto1.746,17 €

Brutto und Netto in Entgeltgruppe 1 klaffen spürbar auseinander, weil die Sozialversicherungsbeiträge auf einem angehobenen Brutto berechnet werden. Ihr persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab — berechnen Sie es mit dem TVöD-Rechner direkt mit Ihren Werten. Bei Teilzeit verringern sich Brutto und Netto im selben Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit.

Die Steuerklasse wirkt sich deutlich aus: Verheiratete in Steuerklasse III behalten netto mehr als Alleinstehende in Steuerklasse I. Auch die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig; sie erhöht im November zwar das Brutto, fällt netto aber geringer aus, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Wer sein Jahresgehalt realistisch einschätzen will, sollte daher Brutto und Netto stets gemeinsam betrachten.

Ein erheblicher Teil der Abzüge entfällt auf die Krankenversicherung. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt; erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt zulässig. Welche Entgeltgruppen diese Grenze erreichen, ob Tarifbeschäftigte Beihilfe bekommen und was ein Wechsel für das Netto in E1 bedeutet, erklärt der Ratgeber zur privaten Krankenversicherung für Tarifbeschäftigte.

Teilzeit in E1: So verringert sich das Gehalt

Im TVöD-VKA beträgt die reguläre Vollzeit 39 Stunden pro Woche. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält das Tabellenentgelt anteilig — das Teilzeit-Brutto ist Tabellenentgelt × vereinbarte Wochenstunden ÷ 39. Für E1, Stufe 3 (2.568,83 € Vollzeit) bedeutet das:

Teilzeit-Beispiel Entgeltgruppe 1, Stufe 3, VKA 2026: Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 % der Vollzeit (39 Std./Woche).
WochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
19,5 Std. (50 %)1.284,42 €981,21 €
29,3 Std. (75 %)1.926,62 €1.390,03 €
39 Std. (100 %)2.568,83 €1.746,17 €

Brutto und Netto sinken im selben Maß wie die Wochenstunden — der effektive Stundenlohn bleibt dabei unverändert. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer werden auf das verringerte Brutto berechnet; die Stufenlaufzeit läuft auch in Teilzeit unverändert weiter. Ihr individuelles Teilzeit-Netto mit der eigenen Steuerklasse und Krankenkasse liefert der Teilzeit-Rechner.

Welche Berufe fallen in Entgeltgruppe 1?

Entgeltgruppe 1 TVöD umfasst Tätigkeiten, die einfachster Art sind, immer wiederkehren, keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden (unterster Eingangsbereich ohne Berufsausbildung). Das Unterscheidungsmerkmal zu den Nachbargruppen ist das jeweilige Maß an Qualifikation und Verantwortung. Typische Arbeitsfelder sind:

  • einfache Hilfstätigkeiten nach genauen Anweisungen
  • Boten- und Auszubildendentätigkeiten
  • Pförtner- und Schließdienst (einfach)
  • Reinigungshilfs- und Hausmeistertätigkeiten (grundlegend)
  • einfache Lager- und Materialwirtschaft
  • Transport- und Fahrhilfstätigkeiten
  • Garten- und Hofpflege (anleitungsgebunden)
  • einfache Sortier- und Verpackungsarbeiten

Ob Ihre Tätigkeit tatsächlich E1 entspricht, regelt die Entgeltordnung (TV EntgO): Maßgeblich ist das Tätigkeitsmerkmal, das auf die übertragene Aufgabe zutrifft — nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag. Nach welchen Kriterien geprüft wird, welche Entgeltgruppe Ihnen danach zusteht und ob sich eine höhere Eingruppierung begründen lässt, führt der Ratgeber zur Eingruppierung im TVöD Schritt für Schritt aus.

Was in E1 anders ist als in den Nachbargruppen

Die folgenden Punkte gelten für E1 und nicht für die Gruppen daneben. Jeder Satz gibt die Vorschrift an, aus der er stammt — Sie können ihn dort nachlesen. Es handelt sich um die Wiedergabe von Tarifrecht, nicht um Rechtsberatung; über Ihre Eingruppierung entscheidet Ihr Arbeitgeber anhand Ihrer tatsächlich übertragenen Tätigkeit.

  • Die Entgeltgruppe 1 ist die einzige Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmal aus einer namentlichen Aufzählung besteht — Essens- und Getränkeausgabe, Garderobenpersonal, Spülen und Gemüseputzen, Reinigung in Außenbereichen, Wärterinnen und Wärter von Bedürfnisanstalten, Servieren, Hausarbeit und Botendienst ohne Aufsichtsfunktion. Alle übrigen Entgeltgruppen beschreiben Anforderungen, nicht Tätigkeiten.

    Fundstelle: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt I Ziffer 1 (Entgeltgruppe 1 – einfachste Tätigkeiten)

  • In der Entgeltgruppe 1 gibt es keine Stufe 1: Sie umfasst fünf Stufen, Einstellungen erfolgen in der Stufe 2 als Eingangsstufe.

    Fundstelle: § 16 (VKA) Abs. 4 Sätze 1–2 TVöD; für den Bund § 16 (Bund) Abs. 5 Sätze 1–2 TVöD

  • Die Stufenlaufzeit beträgt in der Entgeltgruppe 1 einheitlich vier Jahre je Stufe und weicht damit von der Regelleiter aus einem, zwei, drei, vier und fünf Jahren ab, die für die Entgeltgruppen 2 bis 15 gilt.

    Fundstelle: § 16 (VKA) Abs. 4 Satz 3 TVöD gegenüber § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD

  • Für die Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 1 gilt eine eigene Vorschrift: Sie werden nicht stufengleich zugeordnet, sondern derjenigen Stufe, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.

    Fundstelle: § 17 Abs. 4a Satz 1 TVöD (VKA) — die Regelvorschrift § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD nennt ausdrücklich nur die Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A (VKA)

  • Die Entgeltgruppe 1 bildet die Untergrenze für landesbezirkliche Absenkungen: Für an- und ungelernte Tätigkeiten in Bereichen, die von Ausgliederung oder Privatisierung bedroht sind, kann in den Entgeltgruppen 1 bis 4 von der Entgelttabelle abgewichen werden — die Untergrenze muss dabei im Rahmen der Spannbreite der Entgeltgruppe 1 liegen.

    Fundstelle: § 15 Abs. 3 TVöD

Stufen und Stufenlaufzeit in E1

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte in E1 nach 16 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe: Die Entgeltgruppe 1 beginnt in Stufe 2, und jede Stufenlaufzeit beträgt hier einheitlich vier Jahre (§ 16 TVöD-VKA, Stand: 1. Mai 2026). Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach folgenden Stufenlaufzeiten — ein Antrag ist nicht nötig:

  • Stufe 2 → 3: nach 4 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 4 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 4 Jahren

Addiert ergeben die vier Laufzeiten 16 Jahre bis zur Endstufe. Einschlägige Berufserfahrung verkürzt den Einstieg: Wer ohne anrechenbare Erfahrung eingestellt wird, beginnt in der Eingangsstufe; mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung in der Regel eine Stufe darüber, mit mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TVöD-VKA).

Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wird die erreichte Stufe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen; die Stufenlaufzeit wird dann fortgesetzt und nicht von neuem begonnen. Wann man in welcher Stufe beginnt, wie sich das eigene Stufendatum bestimmen lässt und was der nächste Aufstieg netto bringt, führt der Leitfaden zur Stufenzuordnung bei der Einstellung im Einzelnen aus.

In E1 existieren die Stufen 2, 3, 4, 5, 6.

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

E1 oder E2: Was ist der Unterschied?

E1 oder E2 unterscheiden sich vor allem in der geforderten Qualifikation und der daraus folgenden Bruttospanne. Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Tätigkeit, nicht nach der Besoldung.

Vergleich der Entgeltgruppen E1, E2 (TVöD-VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 E1E2
Regel-Anforderungkeine Ausbildung (Helfertätigkeiten)grundlegende Fachkenntnisse
Spanne brutto (VKA)2.534,55 €–2.754,50 €2.767,54 €–3.433,49 €
Typische Tätigkeiteinfache Hilfstätigkeiten nach Anweisungeinfache, wiederkehrende Fachaufgaben

Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen E1 und E2 liegen in der Endstufe rund 678,99 € brutto. Ob eine Stelle einer niedrigeren oder höheren Gruppe zugeordnet wird, ergibt sich aus dem übertragenen Aufgabenbild, nicht aus der Berufsbezeichnung.

Die Anforderung „keine Ausbildung (Helfertätigkeiten)“ bedeutet in der Praxis, dass die Tätigkeit in E1 ein entsprechendes Maß an Selbstständigkeit, Spezialwissen oder Vorqualifikation verlangt. Die weiteren Spalten zeigen, wie sich die Nachbargruppen davon abheben.

E1 ist die Eingangsgruppe des TVöD-Rasters — eine Entgeltgruppe darunter gibt es nicht. Unmittelbar darüber steht E2 mit einem Tabellenentgelt von 2.767,54 € bis 3.433,49 €; alle Stufenwerte und typischen Berufe dieser Gruppe führt der Überblick zur Entgeltgruppe 2 auf.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Alle Brutto-Tabellenentgelte werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) bezogen — Stufe für Stufe über getBrutto("1", stufe, "vka", 2026), die Spanne über bruttoRange("1"). Nichts ist hartkodiert.
  2. Das Netto-Beispiel (Stufe 3, Steuerklasse I) entsteht über calculateNetto({eg:"1", stufe:3, steuerklasse:1, kvz:0.029}) aus lib/engine/tvoed/netto.ts — inklusive Lohnsteuer, Soli, Sozialversicherung (KV/RV/AV/PV) und Zusatzversorgung (VBL).
  3. Rechtsgrundlage: § 15 TVöD-VKA i. V. m. Anlage A, gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026). Es gilt der zweite Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025 — keine separate „Tarifrunde 2026“.
  4. Annahmen des Netto-Beispiels: VKA, Steuerklasse I, kein Kirchensteuer-Soll, KVZ 2,9 %, keine Kinderfreibeträge. Andere Steuerklassen oder Krankenkassen führen zu anderen Netto-Beträgen — daher der TVöD-Rechner für den individuellen Fall.
  5. Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€).

Häufige Fragen zu E1

Häufige Fragen zu Entgeltgruppe 1

Was ist Entgeltgruppe 1 im TVöD?

Entgeltgruppe 1 ist die Vergütungsgruppe der TVöD-Entgeltordnung für Tätigkeiten, die einfachster Art sind, immer wiederkehren, keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden (unterster Eingangsbereich ohne Berufsausbildung). Typisches Tätigkeitsfeld: einfache Hilfstätigkeiten nach Anweisung. 2026 liegt das Tabellenentgelt (VKA) zwischen 2.534,55 € und 2.754,50 € brutto im Monat, je nach Stufe.

Was bleibt in Entgeltgruppe 1 netto übrig?

In E1 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 1.746,17 € von 2.568,83 € brutto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzversorgungsträger ab. In einer anderen Steuerklasse fällt das Netto spürbar anders aus.

Wann erreicht man in E1 welche Stufe?

E 1 beginnt tariflich in Stufe 2; eine Stufe 1 gibt es in dieser Gruppe nicht. Die Stufenlaufzeiten von dort bis zur Endstufe 6 regelt § 16 TVöD-VKA. Einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung verkürzt den Weg, weil die Zählung dann in einer höheren Stufe beginnt.

Steigt das Gehalt in E1 2026?

Ja. Die Tabellenentgelte in E1 sind zum 1. Mai 2026 im zweiten Schritt der Tarifrunde 2025 um 2,8 % gestiegen (+2,8 % zum 01.05.2026). Grundlage ist die Tarifeinigung vom 06.04.2025. Eine separate „Tarifrunde 2026“ gibt es nicht. Die aktuellen Werte gelten bis zum 31. März 2027.

Alle Abzüge in E1 einzeln sehen

Lohnsteuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung und Kirchensteuer für Ihr E1-Brutto Position für Position — mit Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderfreibeträgen.

Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026 öffnen →

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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