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Entgeltgruppen

Entgeltgruppe 1 TVöD: Gehalt nach Stufen 2026

In der Entgeltgruppe 1 des TVöD (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 2.534,55 € in Stufe 2 und 2.754,50 € in Stufe 6 brutto im Monat. Die genaue Summe hängt von der Stufe ab, in der Sie eingruppiert sind. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Wie viel verdient man in Entgeltgruppe 1?

Das monatliche Bruttoentgelt in Entgeltgruppe 1 TVöD (VKA) beträgt 2026 zwischen 2.534,55 € und 2.754,50 €, gestaffelt nach Stufen. Stufe 2 ist die Eingangsgruppe ohne anrechenbare Berufserfahrung, Stufe 6 die Endstufe nach langjähriger Tätigkeit.

Entgeltgruppe 1 TVöD-VKA 2026: monatliche Bruttoentgelte je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026.
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
22.534,55 €2 Jahre
32.568,83 €3 Jahre
42.611,69 €4 Jahre
52.651,64 €5 Jahre
62.754,50 €Endstufe

Die Tabelle zeigt den zweiten Schritt der Tarifrunde 2025: Zum 1. Mai 2026 stiegen die Tabellenentgelte gegenüber dem Vorjahr um 2,8 %. Die Jahressonderzahlung kommt im November hinzu; sie beträgt in E1 bei der VKA 85 % eines Monatsentgelts (§ 20 TVöD-VKA). Die vollständige TVöD-Tabelle 2026 zeigt alle Entgeltgruppen im Überblick.

Über die gesamte Laufzeit wächst das Brutto in E1 von 2.534,55 € auf 2.754,50 € — ein Unterschied von 219,95 € zwischen Eintritts- und Endstufe. Welche Stufe Sie bei der Einstellung erreichen, bestimmt die einschlägige Berufserfahrung, die der Arbeitgeber anrechnet; anschließend steigen Sie nach den festen Stufenlaufzeiten automatisch auf.

E1 bei Bund und VKA: die Unterschiede

In Entgeltgruppe 1 weichen die monatlichen Bruttobeträge zwischen Bund und VKA voneinander ab — die Tabelle zeigt die konkreten Unterschiede je Stufe. Zusätzlich fällt die Jahressonderzahlung beim Bund höher aus als bei der VKA.

Vergleich Entgeltgruppe 1 TVöD: VKA (Kommunen) gegenüber Bund — Brutto, Wochenarbeitszeit und Jahressonderzahlung.
 VKA (Kommunen)Bund
Stufe 2 brutto2.534,55 €2.543,55 €
Stufe 6 brutto2.754,50 €2.754,50 €
Wochenarbeitszeit39 Std.39 Std.
Jahressonderzahlung (§ 20)85 %95 %

Die reguläre Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen 39 Stunden pro Woche. Die unterschiedliche Eingruppierung beim Bund und bei der VKA führt in E1 zu leicht abweichenden Bruttobeträgen; hinzu kommt die höhere Jahressonderzahlung beim Bund (95 % gegenüber 85 % bei der VKA). Wer für eine Bundesbehörde arbeitet, erhält also einen anderen Monatsbrutto und eine höhere Jahressonderzahlung.

Zur VKA zählen Beschäftigte bei Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Sparkassen; der TVöD-Bund gilt für die Bundesverwaltung und bundesunmittelbare Behörden. Beide Bereiche regelt derselbe Tarifvertrag, doch die Entgelttabellen weichen in einzelnen Gruppen und bei der Jahressonderzahlung voneinander ab. Für die Berechnung Ihres persönlichen Gehalts wählen Sie im TVöD-Rechner Ihren Arbeitgeberbereich aus.

Was bleibt in E1 netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 2.568,83 € brutto in Steuerklasse I etwa 1.746,17 € netto. Vom Brutto werden die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlage zur Zusatzversorgung (VBL) abgezogen; Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.

Netto-Beispiel Entgeltgruppe 1, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Beispiel Stufe 3, StKl. I)
Brutto2.568,83 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL822,66 €
Netto1.746,17 €

Brutto und netto in Entgeltgruppe 1 klaffen spürbar auseinander, weil die Sozialversicherungsbeiträge auf einem angehobenen Brutto berechnet werden. Ihr persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab — berechnen Sie es mit dem TVöD-Rechner direkt mit Ihren Werten. Bei Teilzeit verringern sich Brutto und Netto im selben Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit.

Die Steuerklasse wirkt sich deutlich aus: Verheiratete in Steuerklasse III behalten netto mehr als Alleinstehende in Steuerklasse I. Auch die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig; sie erhöht im November zwar das Brutto, fällt netto aber geringer aus, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Wer sein Jahresgehalt realistisch einschätzen will, sollte daher Brutto und netto stets gemeinsam betrachten.

Teilzeit in E1: so verringert sich das Gehalt

Im TVöD-VKA beträgt die reguläre Vollzeit 39 Stunden pro Woche. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält das Tabellenentgelt anteilig — das Teilzeit-Brutto ist Tabellenentgelt × vereinbarte Wochenstunden ÷ 39. Für E1, Stufe 3 (2.568,83 € Vollzeit) bedeutet das:

Teilzeit-Beispiel Entgeltgruppe 1, Stufe 3, VKA 2026: Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 % der Vollzeit (39 Std./Woche).
WochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
19,5 Std. (50 %)1.284,42 €981,21 €
29,3 Std. (75 %)1.926,62 €1.390,03 €
39 Std. (100 %)2.568,83 €1.746,17 €

Brutto und Netto sinken im selben Maß wie die Wochenstunden — der effektive Stundenlohn bleibt dabei unverändert. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer werden auf das verringerte Brutto berechnet; die Stufenlaufzeit läuft auch in Teilzeit unverändert weiter. Ihr individuelles Teilzeit-Netto mit der eigenen Steuerklasse und Krankenkasse liefert der Teilzeit-Rechner.

Welche Berufe fallen in Entgeltgruppe 1?

Entgeltgruppe 1 TVöD umfasst Tätigkeiten, die einfachste, immer wiederkehrende Tätigkeiten voraussetzen, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden (unterster Eingangsbereich ohne Berufsausbildung). Das Unterscheidungsmerkmal zu den Nachbargruppen ist das jeweilige Maß an Qualifikation und Verantwortung. Typische Arbeitsfelder sind:

  • einfache Hilfstätigkeiten nach genauen Anweisungen
  • Boten- und Auszubildendentätigkeiten
  • Pförtner- und Schließdienst (einfach)
  • Reinigungshilfs- und Hausmeistertätigkeiten (grundlegend)
  • einfache Lager- und Materialwirtschaft
  • Transport- und Fahrhilfstätigkeiten
  • Garten- und Hofpflege (anleitungsgebunden)
  • einfache Sortier- und Verpackungsarbeiten

Ob Ihre Tätigkeit tatsächlich E1 entspricht, regelt die Entgeltordnung (TV EntgO). Die Kriterien der Eingruppierung zeigen, welche Entgeltgruppe Ihnen zusteht und ob sich eine höhere Eingruppierung begründen lässt.

Stufen und Stufenlaufzeit in E1

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte in E1 nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe (§ 16 TVöD-VKA, Stand: 1. Mai 2026). Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach folgenden Stufenlaufzeiten — ein Antrag ist nicht nötig:

  • Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren

Addiert ergeben die einzelnen Laufzeiten 15 Jahre bis zur Endstufe. Einschlägige Berufserfahrung verkürzt den Einstieg: Wer ohne anrechenbare Erfahrung eingestellt wird, beginnt in Stufe 1; mit mindestens einem Jahr Erfahrung in der Regel in Stufe 2; mit mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3. Die heute geltende 1/2/3/4/5-Jahre-Regel geht auf die Tarifrunde 2025 zurück und hat die frühere, längere Stufenlaufzeit abgelöst.

Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wird die erreichte Stufe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen; die Stufenlaufzeit wird dann fortgesetzt und nicht von neuem begonnen.

In E1 existieren die Stufen 2, 3, 4, 5, 6.

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

E1 oder E2: was ist der Unterschied?

E1 oder E2 unterscheiden sich vor allem in der geforderten Qualifikation und der daraus folgenden Bruttospanne. Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Tätigkeit, nicht nach der Besoldung.

Vergleich der Entgeltgruppen E1, E2 (TVöD-VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 E1E2
Regel-Anforderungkeine Ausbildung (Helfertätigkeiten)grundlegende Fachkenntnisse
Spanne brutto (VKA)2.534,55 €–2.754,50 €2.767,54 €–3.433,49 €
Typische Tätigkeiteinfache Hilfstätigkeiten nach Anweisungeinfache, wiederkehrende Fachaufgaben

Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen E1 und E2 liegen in der Endstufe rund 678,99 € brutto. Ob eine Stelle einer niedrigeren oder höheren Gruppe zugeordnet wird, ergibt sich aus dem übertragenen Aufgabenbild, nicht aus der Berufsbezeichnung.

Die Anforderung „keine Ausbildung (Helfertätigkeiten)" bedeutet in der Praxis, dass die Tätigkeit in E1 ein entsprechendes Maß an Selbstständigkeit, Spezialwissen oder Vorqualifikation verlangt. Die weiteren Spalten zeigen, wie sich die Nachbargruppen davon abheben.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Alle Brutto-Tabellenentgelte werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) bezogen — Stufe für Stufe über getBrutto("1", stufe, "vka", 2026), die Spanne über bruttoRange("1"). Nichts ist hartkodiert.
  2. Das Netto-Beispiel (Stufe 3, Steuerklasse I) entsteht über calculateNetto({eg:"1", stufe:3, steuerklasse:1, kvz:0.029}) aus lib/engine/tvoed/netto.ts — inklusive Lohnsteuer, Soli, Sozialversicherung (KV/RV/AV/PV) und Zusatzversorgung (VBL).
  3. Rechtsgrundlage: § 15 TVöD-VKA i. V. m. Anlage A, gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026). Es gilt der zweite Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025 — keine separate „Tarifrunde 2026“.
  4. Annahmen des Netto-Beispiels: VKA, Steuerklasse I, kein Kirchensteuer-Soll, KVZ 2,9 %, keine Kinderfreibeträge. Andere Steuerklassen oder Krankenkassen führen zu anderen Netto-Beträgen — daher der TVöD-Rechner für den individuellen Fall.
  5. Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€).

Häufige Fragen zu E1

Häufige Fragen zu Entgeltgruppe 1

Was bleibt in Entgeltgruppe 1 netto übrig?

In E1 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 1.746,17 € von 2.568,83 € brutto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzversorgungsträger ab. In einer anderen Steuerklasse fällt das Netto spürbar anders aus.

Wie lange dauert es bis Stufe 6 in E1?

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte in E1 nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe. Die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Anrechenbare Berufserfahrung kann den Einstieg in eine höhere Stufe verkürzen.

Steigt das Gehalt in E1 2026?

Ja. Die Tabellenentgelte in E1 sind zum 1. Mai 2026 im zweiten Schritt der Tarifrunde 2025 um 2,8 % gestiegen (+2,8 % zum 01.05.2026). Grundlage ist die Tarifeinigung vom 06.04.2025. Eine separate „Tarifrunde 2026" gibt es nicht. Die aktuellen Werte gelten bis zum 31. März 2027.

Jetzt Ihr E1-Netto berechnen

Aus Ihrer Stufe in Entgeltgruppe 1 das persönliche Netto ermitteln — inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Zusatzversorgung, mit Ihrer Steuerklasse und Krankenkasse.

TVöD-Rechner öffnen →

Sources & References

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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