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Ratgeber: TVöD & öffentlicher Dienst erklärt

Im öffentlichen Dienst wird nach Tarif gezahlt, nicht nach Verhandlung: Entgeltgruppe und Stufe stehen im Arbeitsvertrag, der zugehörige Monatsbetrag steht in der Entgelttabelle (§ 15 TVöD, gültig ab 01.05.2026). Jede Gehaltsfrage im öffentlichen Dienst ist deshalb die Frage nach einer Regel — welche Gruppe eine Tätigkeit trägt, wie schnell die Stufen steigen, was zwischen Brutto und Netto abgeht, wann eine Höhergruppierung greift. Die 17 Ratgeber auf dieser Seite beantworten sie einzeln und mit belegten Zahlen; für das eigene Ergebnis können Sie jederzeit Ihr Gehalt nach Entgeltgruppe und Stufe berechnen.

Wovon das Gehalt im öffentlichen Dienst abhängt

Zwei Größen bestimmen das monatliche Tabellenentgelt: die Entgeltgruppe und die Stufe. Die Entgeltgruppe folgt aus der übertragenen Tätigkeit und reicht von E 1 bis E 15. Die Stufe folgt aus der Zeit in dieser Gruppe: Jede Entgeltgruppe hat sechs Stufen, und der Aufstieg erfolgt automatisch — bis zur Endstufe vergehen 15 Jahre. Wo sich beide Größen treffen, steht der Monatsbetrag in der Entgelttabelle (§ 15 TVöD).

Drei weitere Faktoren verändern das Ergebnis. Erstens der Arbeitgeberbereich: Für den Bund und die Kommunen gilt der TVöD, für die Bundesländer der TV-L — mit eigenen Tabellen. Zweitens der Beschäftigungsumfang: Die reguläre Vollzeit beträgt 39 Std./Woche, Teilzeit senkt das Entgelt anteilig. Drittens die persönlichen Steuermerkmale, die aus dem Brutto ein Netto machen.

Über das Tabellenentgelt hinaus kennt der Tarifvertrag eigene Ansprüche mit eigenen Regeln — die Jahressonderzahlung (§ 20), die Zusatzversorgung als betriebliche Altersvorsorge und die Höhergruppierung beim Wechsel in eine höhere Gruppe (§ 17). Die Ratgeber auf dieser Seite nehmen sich diese Bausteine einzeln vor. Alle Beträge beziehen sich auf die seit dem 01.05.2026 gültige Entgelttabelle.

Alle Ratgeber im Überblick

Womit anfangen? Eine Leseordnung

Wer neu im öffentlichen Dienst ist, beginnt bei der Entgeltgruppe und arbeitet sich von dort zum Netto vor. Welche Gruppe für eine Tätigkeit gilt, entscheidet sich nach Tätigkeitsmerkmalen und nicht nach Berufsbezeichnung oder Abschluss — das erklärt der Ratgeber zur Eingruppierung im TVöD. Steht die Gruppe fest, bestimmt die Stufenlaufzeit nach § 16 TVöD den Einstieg und den weiteren Verlauf innerhalb dieser Gruppe.

Der zweite Schritt führt vom Tarif zur Auszahlung. Welche Abzüge zwischen Brutto und Netto liegen und warum die Sozialversicherungsbeiträge auf einer leicht erhöhten Basis berechnet werden, zeigt der Ratgeber zu Brutto und Netto im öffentlichen Dienst. Einer dieser Abzüge verdient eine eigene Erklärung, weil er später zurückkommt: die Zusatzversorgung über VBL und ZVK. Der größte Einzelabzug ist ein anderer — welche Krankenversicherung im öffentlichen Dienst gilt und warum Tarifbeschäftigte keine Beihilfe erhalten, klärt der eigene Ratgeber.

Der dritte Schritt betrifft alles, was neben dem Monatsentgelt gezahlt wird oder es verändert. Einmal im Jahr kommt die Jahressonderzahlung im November hinzu. Wer seine Vergütung mit einem Angebot aus der Wirtschaft vergleichen will, braucht eine gemeinsame Einheit — dafür lässt sich der Stundenlohn aus dem Tabellenentgelt ableiten.

Zwei Fragen tauchen später im Berufsleben auf. Wer neue Aufgaben übernimmt, landet bei der Höhergruppierung nach § 17 TVöD — dem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe, der vom zeitgesteuerten Stufenaufstieg sauber zu trennen ist. Und wer zwischen Kommune, Bund und Land wechselt, prüft zuerst, welches Tarifwerk überhaupt greift: TVöD oder TV-L.

Weiterführend: Tabellen und Rechner

Neben den Ratgebern bietet Entgeltgruppen.com die passenden Werkzeuge: die TVöD-Tabelle 2026 mit allen Beträgen je Entgeltgruppe und Stufe, die Übersicht aller Entgeltgruppen sowie den TVöD-Rechner für das persönliche Brutto-Netto-Ergebnis.

Für einzelne Fragen gibt es eigene Rechner, die dieselbe Engine nutzen wie die Ratgeber-Beispiele: den Stufenfahrplan für das Datum des nächsten Stufenaufstiegs, den Rechner für die Jahressonderzahlung, den Teilzeit-Rechner für anteilige Wochenstunden sowie die Rechner zur Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und zum Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD.

Beschäftigte der Bundesländer rechnen mit dem TV-L-Rechner; für den Sozial- und Erziehungsdienst sowie die Pflege gelten eigene Tabellen mit S- und P-Gruppen, die auf den Seiten zum Sozial- und Erziehungsdienst und zur Pflege im TVöD stehen.

Woher die Zahlen in diesen Ratgebern stammen

Jeder Euro-Betrag in den Ratgebern wird beim Erstellen der Seite aus derselben Tarif-Engine berechnet, die auch die Rechner antreibt. Kein Beispielwert ist von Hand in den Text geschrieben. Ändert eine Tarifrunde die Tabelle, ändern sich Rechner und Ratgeber gemeinsam — Abweichungen zwischen beiden sind damit ausgeschlossen.

Jeder Ratgeber weist am Ende offen aus, welche Rechenschritte hinter den Beispielen stehen, aus welchem Paragraphen eine Regel stammt und auf welchen Stand sich die Angaben beziehen. Wo eine Zahl nicht belegt werden kann, steht sie nicht auf der Seite. Die Ratgeber ersetzen keine verbindliche Auskunft der Personalstelle; sie sollen das Gespräch mit ihr vorbereiten.

Häufige Fragen zum Gehalt im öffentlichen Dienst

Häufige Fragen zum Gehalt im öffentlichen Dienst

Wovon hängt das Gehalt im öffentlichen Dienst ab?

Vom Tarifvertrag, nicht von einer Verhandlung. Das monatliche Tabellenentgelt ergibt sich aus zwei Angaben: der Entgeltgruppe, die aus der übertragenen Tätigkeit folgt und im TVöD von E 1 bis E 15 reicht, und der Stufe, die aus der Zeit in dieser Gruppe folgt. Wo sich beide treffen, steht der Monatsbetrag in der Entgelttabelle (§ 15 TVöD). Drei weitere Faktoren verändern das Ergebnis: der Arbeitgeberbereich — für Bund und Kommunen gilt der TVöD, für die Bundesländer der TV-L mit eigenen Tabellen —, der Beschäftigungsumfang, denn Teilzeit senkt das Entgelt anteilig zur Vollzeit von 39 Std./Woche, und die persönlichen Steuermerkmale, die aus dem Brutto ein Netto machen.

Womit fange ich an, wenn ich neu im öffentlichen Dienst bin?

Mit der Entgeltgruppe, dann der Stufe, dann dem Netto. Welche Gruppe für eine Tätigkeit gilt, entscheidet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der übertragenen Aufgaben und nicht nach Berufsbezeichnung oder Abschluss — das ist die Eingruppierung. Steht die Gruppe fest, bestimmt die Stufenlaufzeit nach § 16 TVöD den Einstieg und den weiteren Verlauf: Jede Entgeltgruppe hat sechs Stufen, der Aufstieg erfolgt automatisch nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren, bis zur Endstufe vergehen also 15 Jahre. Erst danach lohnt der Blick auf die Abzüge, die zwischen Brutto und Netto liegen.

Welche Zahlungen kommen im TVöD zum monatlichen Entgelt hinzu?

Über das Tabellenentgelt hinaus kennt der TVöD eigene Ansprüche mit eigenen Regeln. Einmal im Jahr wird die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD im November ausgezahlt; ihr Bemessungssatz ist nach Entgeltgruppen gestaffelt und unterscheidet sich zwischen Bund und VKA. Daneben baut der öffentliche Dienst über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse eine betriebliche Altersvorsorge auf — sie erscheint auf der Abrechnung zunächst als Abzug und kommt später als Zusatzrente zurück. Keine Zusatzzahlung ist dagegen die Höhergruppierung nach § 17 TVöD: Sie ist der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe und damit eine dauerhafte Änderung des Tabellenentgelts.

Auf welchen Stand beziehen sich die Zahlen in diesen Ratgebern?

Alle Beträge beziehen sich auf die seit dem 01.05.2026 gültige Entgelttabelle. Jeder Euro-Betrag wird beim Erstellen der Seite aus derselben Tarif-Engine berechnet, die auch die Rechner antreibt; kein Beispielwert ist von Hand in den Text geschrieben. Ändert eine Tarifrunde die Tabelle, ändern sich Rechner und Ratgeber gemeinsam — Abweichungen zwischen beiden sind damit ausgeschlossen. Jeder Ratgeber weist zusätzlich aus, aus welchem Paragraphen eine Regel stammt und auf welchen Stand sich die Angaben beziehen.

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