TVöD-Rechner 2026: Brutto & Netto im öffentlichen Dienst berechnen
Der TVöD-Rechner ermittelt Ihr Brutto- und Nettogehalt im öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitgeber und Steuerklasse. In Entgeltgruppe 6, Stufe 2 (VKA) beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.440,25 €; die Tabellenwerte gelten ab dem 1. Mai 2026 auf Grundlage der Tarifeinigung vom 06.04.2025.
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Ihr Ergebnis für Entgeltgruppe 6
Brutto im Monat
3.580,46 €
Netto im Monat
2.284,73 €
Netto im Jahr 27.416,76 € — Modellrechnung für Stufe 3, Kommunen (VKA), Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.
Der Rechner nutzt ausschließlich die amtlichen Tabellenwerte des TVöD. Jede Zahl trägt ein Stand-Datum und eine Quellenangabe, damit Sie erkennen, worauf ein Betrag beruht. Damit das Ergebnis stimmt, müssen drei Angaben stimmen: der Tarifvertrag, der für Sie gilt, Ihre Entgeltgruppe und Ihre Stufe. Der Tarifvertrag hängt an Ihrem Arbeitgeber, die Entgeltgruppe an Ihrer Tätigkeit, die Stufe an der Zeit.
Was ist der TVöD und für wen gilt er?
Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er gilt für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen. Ausgehandelt wird er zwischen dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf Arbeitnehmerseite. Geregelt ist darin mehr als das Entgelt: auch Arbeitszeit, Urlaub, Krankengeldzuschuss und Kündigungsfristen.
Der kommunale Bereich ist der weitaus größere. Zum Geltungsbereich des TVöD-VKA gehören die Beschäftigten der Städte, Gemeinden und Landkreise, der kommunalen Eigenbetriebe, Sparkassen, Kliniken sowie Verkehrs- und Entsorgungsbetriebe — rund 2,6 Millionen Menschen. Der TVöD-Bund gilt für die Tarifbeschäftigten der Bundesministerien, der Bundesoberbehörden, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizei und des Zolls — rund 132.000 Menschen.
Zwei große Gruppen fallen ausdrücklich nicht darunter. Für die Beschäftigten der Bundesländer gilt der TV-L, und zwar in 15 der 16 Länder; Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Wer an einer Landesbehörde, einer Landesuniversität oder einer staatlichen Schule arbeitet, rechnet deshalb mit dem TV-L-Rechner. Beamtinnen und Beamte wiederum erhalten kein Tarifentgelt, sondern eine Besoldung — ein eigenes System mit eigenen Tabellen und ohne Stufen im Sinne des TVöD. Maßgeblich ist damit immer der Arbeitgeber, nicht der Beruf: Dieselbe Sachbearbeitung fällt bei einer Stadtverwaltung unter den TVöD und bei einer Landesbehörde unter den TV-L. Wo genau die Grenze verläuft, zeigt der Ratgeber TVöD oder TV-L.
Für das Gehalt selbst sind drei Regelungen maßgeblich, und sie greifen der Reihe nach ineinander: Die Eingruppierung bestimmt die Entgeltgruppe (§ 12 TVöD-VKA i. V. m. der Entgeltordnung), die Stufenregelung bestimmt die Stufe (§ 16 TVöD-VKA), und das Tabellenentgelt liefert den Betrag, der sich aus beidem ergibt (§ 15 TVöD-VKA i. V. m. Anlage A).
Entgeltgruppe und Stufe: wie aus zwei Angaben ein Betrag wird
Die Entgeltgruppe wählt die Zeile der Entgelttabelle, die Stufe wählt die Spalte. Ihr Tabellenentgelt steht in genau einer Zelle. Beide Achsen folgen unterschiedlichen Regeln — die Entgeltgruppe richtet sich nach der Tätigkeit, die Stufe nach der Zeit. Ohne beide Angaben lässt sich kein Betrag ablesen; deshalb fragt jeder TVöD-Rechner zuerst nach ihnen.
| Achse | Was sie abbildet | Wonach sie sich richtet | Regelung |
|---|---|---|---|
| Entgeltgruppe (Zeile) | das Anforderungsniveau der Stelle | die übertragenen Tätigkeitsmerkmale, nicht Titel oder Abschluss | § 12 TVöD-VKA i. V. m. Entgeltordnung |
| Stufe (Spalte) | die Erfahrung in dieser Gruppe | Zeit in der Gruppe, beim Einstieg die anrechenbare Berufserfahrung | § 16 TVöD-VKA |
Ein Beispiel mit einer konkreten Zelle: Eine Verwaltungsfachkraft einer Stadtverwaltung mit abgeschlossener Ausbildung ist in Entgeltgruppe 6 eingruppiert und nach drei Jahren in der Gruppe in Stufe 3. Zeile E 6, Spalte Stufe 3 der VKA-Tabelle ergibt 3.580,46 € brutto im Monat. Eine Stufe tiefer wären es 3.440,25 €, eine Gruppe höher (E 7, Stufe 3) 3.682,69 €.
Der einzelne Schritt wiegt auf beiden Achsen ähnlich schwer: Die Stufe bringt hier 140,21 €, die Gruppe 102,23 €. Über die volle Strecke entscheidet dagegen die Zeile. Die sechs Stufen der E 6 spannen zusammen 686,00 € auf; zwischen E 6 und E 13 liegen in derselben Stufe 3 bereits 2.129,41 €. Ein Stufenwechsel bewegt Sie innerhalb einer Spanne, ein Gruppenwechsel verschiebt die ganze Spanne.
Beeinflussen lassen sich die zwei Achsen unterschiedlich. Die Stufe steigt von allein: Nach Ablauf der Stufenlaufzeit rückt sie ohne Antrag nach — der Ratgeber Stufenlaufzeit und Stufenaufstieg nennt die Fristen. Die Entgeltgruppe ändert sich nur, wenn der Arbeitgeber dauerhaft anspruchsvollere Aufgaben überträgt; das Verfahren dafür heißt Höhergruppierung.
Ihre Entgeltgruppe herausfinden: vier Schritte
Entgeltgruppe und Stufe stehen im Arbeitsvertrag und auf jeder Entgeltabrechnung — meist als kurzes Kürzel wie E 6 / Stufe 3 neben dem Bruttobetrag. Fehlt die Angabe, führen vier Schritte zur richtigen Zelle:
- Arbeitsvertrag und die letzte Entgeltabrechnung prüfen. Gruppe und Stufe stehen dort in der Regel gemeinsam.
- Den Bruttobetrag der Abrechnung in der Entgelttabelle 2026 suchen. Trifft er eine Zelle genau, benennt diese Zelle Ihre Gruppe und Ihre Stufe.
- Ohne jede Angabe entscheidet die Tätigkeit. Maßgeblich ist die Gruppe, deren Merkmale mindestens die Hälfte Ihrer Arbeitszeit ausfüllen — nicht die Berufsbezeichnung und nicht der Abschluss. Die Kriterien erklärt der Ratgeber Eingruppierung.
- Bleibt die Zuordnung unklar, gibt die Personalstelle Auskunft. Die Eingruppierung ist keine Ermessensentscheidung, sondern folgt der Entgeltordnung.
Die Stufe ergibt sich danach aus zwei Daten: dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Berufserfahrung, die der Arbeitgeber bei der Einstellung anerkannt hat. Wer beides kennt, kann jeden weiteren Stufenwechsel auf den Monat genau bestimmen; der Stufenfahrplan nimmt Ihnen die Rechnung ab. Und passt die Gruppe nicht zur tatsächlichen Aufgabe, führt der Weg über die Höhergruppierung, nicht über den Stufenaufstieg — es sind zwei getrennte Verfahren.
Wie funktioniert der TVöD-Rechner?
Der Rechner liefert in vier Schritten Ihr persönliches Gehalt — vom Tabellenentgelt bis zum Netto auf Ihrem Konto. Sie geben vor, was auf Ihrem Arbeitsvertrag steht, der Rechner rechnet den Rest.
- Wählen Sie Ihren Arbeitgeberbereich: VKA für Kommunen oder Bund für die Bundesverwaltung.
- Stellen Sie Ihre Entgeltgruppe (E 1 bis E 15Ü) und Ihre Stufe (1 bis 6) ein.
- Ergänzen Sie die Steuerklasse (I bis VI), den KV-Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
- Lesen Sie Brutto, einzelne Abzüge und Netto ab.
Das Ergebnis zeigt mehr als eine einzige Zahl. Der Rechner weist das monatliche Bruttoentgelt aus, listet jeden Abzug einzeln — Lohnsteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Zusatzversorgung sowie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag — und stellt das Netto daneben. Ergänzend zeigt er das jährliche Netto. Wenn Sie nicht wissen, welche Gruppe für Sie gilt, zeigt die Übersicht aller Gruppen die Einordnung: alle Entgeltgruppen im Überblick.
Auszug aus der TVöD-Tabelle 2026
Die vollständige Entgelttabelle mit allen 19 Gruppen, Untergruppen und Stufen steht auf der Tabellenseite TVöD-Tabelle 2026: Entgelttabelle VKA nach Stufen. Hier ein Auszug repräsentativer Gruppen, gültig ab dem 1. Mai 2026 — die Grundlage jedes Gehalts im öffentlichen Dienst.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 1 | — | 2.534,55 € | 2.568,83 € | 2.611,69 € | 2.651,64 € | 2.754,50 € |
| E 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,50 € | 3.926,20 € |
| E 9a | 3.658,61 € | 3.877,94 € | 4.097,67 € | 4.586,77 € | 4.697,43 € | 4.979,97 € |
| E 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 5.454,10 € | 6.012,56 € | 6.326,77 € |
| E 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,38 € | 7.025,87 € |
| E 15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,37 € | 8.204,11 € |
Das Zeichen „—“ kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren: Entgeltgruppe 1 hat keine Stufe 1. Die Spanne reicht von 2.534,55 € in der untersten Gruppe bis 9.197,81 € in E 15Ü, Stufe 6. Für Beschäftigte der Bundesverwaltung gelten geringfügig abweichende Beträge in den Gruppen E 1, E 9a, E 9b, E 9c, E 2Ü und E 15Ü.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen alle Beträge zum 1. Mai 2026 um 2,8 %. Über beide Erhöhungsschritte der Tarifeinigung von 2025 sind die Tabellenentgelte um 5,8 % gestiegen.
Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD?
Der TVöD teilt Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 ein, ergänzt durch die Untergruppen E 2Ü, E 9a, E 9b, E 9c und E 15Ü. Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeitsmerkmalen, nicht nach Berufsbezeichnung oder Abschluss. Je höher die Anforderung, desto höher die Gruppe und das Bruttoentgelt. Die folgende Tabelle zeigt die Spanne jeder Gruppe (niedrigste bis höchste Stufe) und typische Tätigkeitsfelder:
| Entgeltgruppe | Brutto-Spanne (Stufe 1–6) | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|
| E 1 | 2.534,55 € – 2.754,50 € | einfache, wiederkehrende Tätigkeiten |
| E 2 | 2.767,54 € – 3.433,49 € | einfachere Fach- oder Serviceaufgaben |
| E 2Ü | 2.787,52 € – 3.433,49 € | Übergangsgruppe mit einfachen Fachaufgaben |
| E 3 | 2.953,13 € – 3.501,81 € | Tätigkeiten mit kurzer Einweisung |
| E 4 | 2.994,17 € – 3.620,20 € | sachbearbeitende Tätigkeiten |
| E 5 | 3.124,08 € – 3.783,33 € | gründliche Fachkenntnisse |
| E 6 | 3.240,30 € – 3.926,20 € | Fach-Sachbearbeitung, abgeschlossene Ausbildung |
| E 7 | 3.294,98 € – 4.045,24 € | Fachaufgaben mit Zusatzqualifikation |
| E 8 | 3.486,40 € – 4.230,97 € | herausgehobene Fachaufgaben |
| E 9a | 3.658,61 € – 4.979,97 € | gehobene Sachbearbeitung (FH-Voraussetzung) |
| E 9b | 3.779,84 € – 5.313,37 € | gehobene Fach- und Führungsaufgaben |
| E 9c | 4.010,72 € – 5.527,70 € | besondere Fachverantwortung |
| E 10 | 4.124,53 € – 5.753,35 € | verantwortliche Fach- oder Teamleitung |
| E 11 | 4.269,64 € – 6.326,77 € | Fach- und Führungsaufgaben, Beratung |
| E 12 | 4.415,70 € – 6.900,18 € | Leitung komplexer Bereiche |
| E 13 | 4.901,11 € – 7.025,87 € | begründungsbedürftige Entscheidungen (Master) |
| E 14 | 5.298,27 € – 7.551,78 € | herausgehobene Führungsaufgaben |
| E 15 | 5.827,86 € – 8.204,11 € | höchste Fach- und Leitungsaufgaben |
| E 15Ü | 7.149,93 € – 9.197,81 € | Spitzenvergütung über E 15 |
Die Spanne innerhalb einer Gruppe ist beträchtlich: In E 6 liegt der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 6 bei rund 686,00 € im Monat. Jede Entgeltgruppe hat eine eigene Seite mit allen Stufen, dem Netto-Beispiel, dem Bund-VKA-Vergleich, den typischen Berufen und der Abgrenzung zu den Nachbargruppen:
E 1 · E 2 · E 3 · E 4 · E 5 · E 6 · E 7 · E 8 · E 9a · E 9b · E 9c · E 10 · E 11 · E 12 · E 13 · E 14 · E 15 · E 2Ü · E 15Ü
Die Eingruppierung folgt einem festen Prinzip: Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht der Abschluss und nicht die Berufsbezeichnung. Die Entgeltordnung zum TVöD beschreibt für jede Gruppe die erforderlichen Tätigkeitsmerkmale in einer Art Stufenleiter — von „einfachen, wiederkehrenden Tätigkeiten“ in E 1 bis zu „höchsten Fach- und Leitungsaufgaben“ in E 15. Eine Stelle wird in der Gruppe vergütet, deren Merkmale mindestens zur Hälfte der Arbeitszeit erfüllt sind (sogenannte höchstwertige Tätigkeit). Ein Wechsel der Gruppe setzt voraus, dass der Arbeitgeber andere, anspruchsvollere Aufgaben überträgt; die Gehaltsgruppe folgt der Aufgabe, nicht umgekehrt. Die Übersicht aller Entgeltgruppen bündelt die Einzelansichten.
Was bedeuten die Stufen 1 bis 6?
Jede Entgeltgruppe umfasst sechs Stufen, die Beschäftigte nach der Dauer ihrer Tätigkeit in der Gruppe durchlaufen — von Stufe 1 am Anfang bis zur Endstufe 6. Mit jeder Stufe steigt das Bruttoentgelt. Die Stufen spiegeln Berufserfahrung wider, nicht Leistung im Sinne einer Bewertung.
Die Stufenlaufzeit ist im TVöD geregelt (§ 16 TVöD-VKA). Wer die Voraussetzungen erfüllt, erreicht die nächste Stufe automatisch:
| Stufe | Erreichen nach | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | keine einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr in Stufe 1 | — |
| Stufe 3 | nach weiteren 2 Jahren | mindestens 1 Jahr Erfahrung bei Einstellung |
| Stufe 4 | nach weiteren 3 Jahren | — |
| Stufe 5 | nach weiteren 4 Jahren | — |
| Stufe 6 | nach weiteren 5 Jahren | Endstufe |
Bis zur Endstufe 6 vergehen insgesamt 15 Jahre ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe. Einschlägige Berufserfahrung verkürzt den Einstieg: Wer mit mindestens drei Jahren Erfahrung eingestellt wird, beginnt in der Regel direkt in Stufe 3. Den Stufenaufstieg müssen Sie nicht beantragen; er tritt kraft Tarifvertrags ein. Welche Zeiten der Arbeitgeber bei der Einstellung als einschlägige Berufserfahrung anerkennt und wie sich daraus das Datum des nächsten Aufstiegs ergibt, führt der Ratgeber zur Stufenlaufzeit im TVöD Schritt für Schritt aus.
Am Beispiel Entgeltgruppe 6 (VKA): Eine Neueinstellung ohne einschlägige Erfahrung beginnt in Stufe 1 mit 3.240,30 €. Nach einem Jahr folgt Stufe 2 (3.440,25 €), nach zwei weiteren Jahren Stufe 3 (3.580,46 €). Wer die Endstufe 6 erreicht, erhält 3.926,20 € brutto — rund 686,00 € mehr als beim Eintritt. Die Stufenlaufzeit läuft pro Entgeltgruppe; ein Wechsel in eine höhere Gruppe kann die Stufe zurücksetzen, weil die Erfahrung in der neuen Gruppe neu bewertet wird.
VKA, Bund, SuE oder Pflege: welcher TVöD gilt für Sie?
Welche Tabelle für Sie gilt, richtet sich nach Ihrem Arbeitgeber — Kommunen folgen der VKA, der Bund der Bund-Tabelle, Erzieherinnen und Erzieher dem SuE und Pflegekräfte dem Pflege-Tarif. Der TVöD ist der Oberbegriff; die konkreten Beträge und Strukturen unterscheiden sich je nach Bereich.
| Bereich | Arbeitgeber | Tabelle | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| VKA | Kommunen, Gemeindeverbände, Sparkassen | TVöD-VKA | größte tarifgebundene Gruppe |
| Bund | Bundesverwaltung, Bundesbehörden | TVöD-Bund | abweichend in E 1, E 9a–c, E 2Ü, E 15Ü |
| SuE | Kitas, Kindergärten, Sozialdienste | TVöD-SuE | eigene S-Gruppen (S 2 bis S 18) |
| Pflege | Krankenhäuser, Pflegeheime | TVöD-Pflege | eigene P-Gruppen (P 5 bis P 16) |
Die VKA-Tabelle gilt für die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, weil die Kommunen der größte tarifgebundene Arbeitgeberbereich sind. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt in der VKA und beim Bund in der Regel 39 Stunden pro Woche. Die Bund-Tabelle ist weitgehend identisch, weicht aber in einzelnen Gruppen ab: In E 1, Stufe 2 beträgt der Unterschied 9,00 € zugunsten des Bundes (2.543,55 € gegenüber 2.534,55 € in der VKA). Wer die Spannen aller Gruppen und die vollständige Gegenüberstellung beider Bereiche sucht, findet sie auf den beiden Arbeitgeberseiten: Die Entgelttabelle und der Rechner für den TVöD-VKA gelten für Kommunen, Sparkassen und kommunale Kliniken; die Entgelttabelle und der Rechner für den TVöD-Bund führen die abweichenden Beträge der Bundesverwaltung.
SuE und Pflege verwenden eigene Gruppensysteme, weil die Tätigkeitsmerkmale dort andere sind — die E-Gruppen dieser Seite gelten für sie nicht. Wer in einer Kita, einem Kindergarten oder einem Sozialdienst arbeitet, findet seine S-Gruppe im Sozial- und Erziehungsdienst; wer in einem Krankenhaus oder Pflegeheim arbeitet, seine P-Gruppe in der TVöD-Pflege. Beide Bereiche haben eigene Tabellen; sie sind zum selben Stichtag 1. Mai 2026 um denselben Schritt gestiegen (+2,8 % zum 01.05.2026).
TVöD oder TV-L: was gilt für Landesbeschäftigte?
Für Beschäftigte der Bundesländer gilt der TV-L, nicht der TVöD; beide Tarifverträge sind ähnlich aufgebaut, haben aber eigene Tabellen und eigene Tarifrunden. Wenn Sie an einer Landesbehörde, einer Landesuniversität oder bei der Landespolizei arbeiten, rechnen Sie mit dem TV-L.
| TVöD | TV-L | |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Bund und Kommunen | 15 Bundesländer (ohne Hessen/TV-H) |
| Entgeltgruppen | E 1 bis E 15 | E 1 bis E 15 (parallel) |
| Aktuelle Erhöhung | +2,8 % zum 01.05.2026 | +2,8 % ab 01.04.2026 (eigene Runde) |
| Rechner | TVöD-Rechner (diese Seite) | TV-L-Rechner mit Seite je Land |
Die Entgeltgruppen sind in beiden Tarifverträgen numerisch gleich, die Beträge unterscheiden sich. Die Tarifrunden laufen zeitversetzt: Der TV-L hatte 2026 eine eigene Verhandlungsrunde mit einer Erhöhung von 2,8 %, mindestens 100 €, zum 01.04.2026 und einer weiteren Anpassung zum 01.03.2027. Der TVöD wendet stattdessen den zweiten Schritt der Einigung von 2025 an. Die TV-L-Tabelle ist bundesweit einheitlich; für die Länder gibt es deshalb einen TV-L-Rechner mit einer eigenen Seite je Bundesland.
Eine Abgrenzung zum Beamtenstatus: Der TVöD gilt für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, nicht für Beamtinnen und Beamte. Diese werden nach der Besoldung vergütet (A- und B-Besoldung), einem eigenständigen System mit eigenen Tabellen, ohne Sozialversicherungsbeiträge und ohne Stufen. Der TVöD-Rechner ist für diese Gruppe nicht maßgeblich.
Was bleibt vom Brutto eigentlich netto übrig? Ab hier geht es um Ihr Konto, nicht mehr um die Tabelle.
Was das Tabellenentgelt nicht enthält
Der Betrag in der Tabelle ist das Tabellenentgelt: ein monatliches Bruttoentgelt für Vollzeit, vor Steuern und Abgaben und ohne jeden Zuschlag. Er ist damit weder das, was auf dem Konto ankommt, noch alles, was im Jahr zusammenkommt. Das ist die häufigste Fehllesart einer Entgelttabelle — in beide Richtungen.
Nach oben fehlen dem Tabellenwert vor allem drei Posten:
- Die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Sie kommt im November zum laufenden Entgelt hinzu und beträgt bei der VKA einheitlich 85 % eines Monatsentgelts; beim Bund ist der Bemessungssatz nach Entgeltgruppen gestaffelt und liegt in E 6 bei 95 %. Für E 6, Stufe 3 (VKA) sind das 3.043,39 € — den eigenen Betrag rechnet der Jahressonderzahlungs-Rechner aus, die Regeln erklärt der Ratgeber Weihnachtsgeld im TVöD.
- Zulagen und Zeitzuschläge. Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie erschwerte Tätigkeiten werden gesondert vergütet, ebenso Überstunden und Arbeit in der Nacht, an Sonn- und an Feiertagen. Diese Beträge hängen an der einzelnen Stelle und am einzelnen Monat; in keiner Tabellenzelle sind sie enthalten.
- Der Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung. Zusätzlich zum Entgelt zahlt der Arbeitgeber 5,49 % in die VBL beziehungsweise die kommunale Zusatzkasse ein. Dieses Geld erscheint nie auf dem Konto, sondern später in der Betriebsrente — der Ratgeber Zusatzversorgung (VBL) ordnet es ein.
Nach unten fehlen dem Tabellenwert die Abzüge: Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung von 1,81 %. Der nächste Abschnitt rechnet sie einzeln vor. Und eine Voraussetzung trägt die Tabelle stillschweigend mit: Alle Beträge gelten für die Vollzeit von 39 Stunden pro Woche. Bei Teilzeit sinkt das Tabellenentgelt im selben Verhältnis wie die Arbeitszeit — den anteiligen Betrag liefert der Teilzeit-Rechner.
Für die Verwaltungsfachkraft aus dem Beispiel ergibt das ein Jahresbild, das die Monatszelle allein nicht zeigt: zwölf Tabellenentgelte zu 3.580,46 € plus die Jahressonderzahlung von 3.043,39 € ergeben ein Jahresbrutto von 46.008,91 € — ohne jede Zulage und vor allen Abzügen. Wer ein Angebot aus dem öffentlichen Dienst mit einem privatwirtschaftlichen vergleicht, sollte deshalb Jahresbeträge nebeneinanderlegen, nicht Monatswerte.
Brutto und Netto: die Abzüge im öffentlichen Dienst
Vom Bruttoentgelt bleibt nach Abzug von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und der Umlage zur Zusatzversorgung das Netto übrig. Das Tabellenentgelt ist ein Bruttowert; was tatsächlich ankommt, ist deutlich niedriger. Bei einem typischen TVöD-Gehalt bleiben rund 60 bis 67 Prozent des Brutto als Netto übrig; der genaue Anteil hängt vor allem von der Steuerklasse ab. Die Abzüge setzen sich aus mehreren festen Bestandteilen zusammen:
- Lohnsteuer: Sie hängt von der Steuerklasse (I bis VI) ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr. In Steuerklasse III greift das Ehegatten-Splitting, das die Steuerlast deutlich senkt.
- Sozialversicherungsbeiträge: Die Arbeitnehmeranteile betragen 9,30 % für die Rentenversicherung, 1,30 % für die Arbeitslosenversicherung, 8,75 % für die Krankenversicherung (bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %) und 2,40 % für die Pflegeversicherung (Kinderlose ab 23 Jahren). Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die Beiträge nach oben.
- Zusatzversorgung (VBL/ZVK): Im öffentlichen Dienst kommt die Zusatzversorgung hinzu. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts — für Bund und VKA gleich.
- Kirchensteuer: Sie beträgt 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland, und fällt nur bei Kirchenzugehörigkeit an. Ohne Konfession entsteht kein Abzug.
- Solidaritätszuschlag: Für typische TVöD-Gehälter entfällt er; die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Jahreslohnsteuer.
Zurück zur Verwaltungsfachkraft aus dem Beispiel: Aus 3.580,46 € brutto in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 werden in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer 2.284,73 € netto. Zwischen Tabellenzelle und Konto liegen damit 1.295,73 € an Steuern, Abgaben und Zusatzversorgung. Die Aufschlüsselung der Abzüge sieht so aus:
| Position | Betrag (Beispiel E 6, Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Bruttoentgelt | 3.580,46 € |
| Lohnsteuer | − 424,16 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (AN) | − 324,56 € |
| Pflegeversicherung (AN) | − 89,02 € |
| Rentenversicherung (AN) | − 344,96 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | − 48,22 € |
| Zusatzversorgung VBL/ZVK (AN) | − 64,81 € |
| Netto | 2.284,73 € |
Eine Besonderheit im öffentlichen Dienst: Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht auf das reine Tabellenentgelt berechnet, sondern auf ein leicht erhöhtes beitragspflichtiges Entgelt, weil der Arbeitgeberanteil der Zusatzversorgung sozialversicherungspflichtig ist. Dadurch fallen die Beiträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung minimal höher aus als bei einem privatwirtschaftlichen Gehalt mit gleichem Brutto. Die genaue Aufschlüsselung aller Positionen liefert der Rechner direkt mit Ihren Werten.
Wie jede einzelne Position zustande kommt, von der Steuerklasse über den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse bis zur Umlage an die Zusatzversorgung, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst Abzug für Abzug. Eine Weichenstellung liegt dabei außerhalb der Tabelle, verschiebt das Netto aber dauerhaft: Tarifbeschäftigte sind gesetzlich krankenversichert und dürfen erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln; den Beihilfeanspruch, der die private Versicherung für Beamtinnen und Beamte rechnerisch trägt, haben sie im Regelfall nicht. Welche Entgeltgruppen diese Grenze überhaupt erreichen, rechnet der Ratgeber zur privaten Krankenversicherung im öffentlichen Dienst aus der Entgelttabelle vor.
Tarifrunde 2026: das ändert sich
Die aktuellen Tabellenwerte gelten seit dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027; sie sind der zweite Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026) und keine eigene Tarifrunde 2026. Die Tarifrunde TVöD 2025 brachte zwei Erhöhungsschritte: +3,0 %, mindestens 110 €, zum 01.04.2025 und +2,8 % zum 01.05.2026. Zusammen sind das 5,8 % über die Laufzeit. Die Entgeltregelungen laufen mindestens bis zum 31.03.2027; was gesichert, angekündigt und erwartet ist, ordnet die Seite zur Tarifrunde TVöD 2027 ein. Was der zweite Schritt in der einzelnen Tabellenzelle ausmacht, also Vorjahreswert, neuer Wert und die Differenz je Entgeltgruppe, rechnet die Seite zur TVöD-Gehaltserhöhung 2026 Zeile für Zeile nach. Wie die Runden von TVöD und TV-L insgesamt zusammenhängen — Ablauf, Laufzeiten und die Ergebnisse der letzten Jahre — steht im Überblick zu den Tarifrunden.
Wo Sie im TVöD weiterlesen
Diese Seite beantwortet die allgemeine Frage; für jede Anschlussfrage gibt es eine eigene Seite mit eigenen Zahlen. Die Übersicht ordnet sie nach der Frage, mit der Leserinnen und Leser sie erreichen. Alle Seiten rechnen mit denselben Tabellenwerten und demselben Stand wie dieser Rechner.
| Ihre Frage | Die Seite dazu |
|---|---|
| Was verdient meine Entgeltgruppe? | Die Übersicht aller Entgeltgruppen führt alle 19 Gruppen mit ihrer Spanne; jede hat eine eigene Seite, etwa Entgeltgruppe 9a oder Entgeltgruppe 13. |
| Wie sieht die vollständige Tabelle aus? | Die TVöD-Tabelle 2026 zeigt jede Zelle; die Tabelle 2025 bleibt zum Nachrechnen alter Abrechnungen erhalten. |
| Warum ist mein Gehalt gestiegen? | Die Seite zur Gehaltserhöhung 2026 erklärt den Schritt; die Tarifrunden-Meldungen dokumentieren die Einigungen. |
| Welche Gruppe steht mir zu? | Die Eingruppierung erklärt die Tätigkeitsmerkmale, die Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Gruppe. |
| Wann erreiche ich die nächste Stufe? | Der Stufenfahrplan nennt Ihr Datum, der Ratgeber Stufenlaufzeit die Fristen dahinter. |
| Was bleibt netto übrig? | Der Netto-Rechner rechnet aus jedem Brutto; der Ratgeber Brutto und Netto erklärt jeden Abzug, der Stundenlohn den Weg zum Stundensatz. |
| Ich arbeite in Kita oder Pflege | Für Kitas und Sozialdienste gilt der Sozial- und Erziehungsdienst mit den S-Gruppen, für Krankenhäuser und Pflegeheime die TVöD-Pflege mit den P-Gruppen. |
| Krankheit, Teilzeit, Kündigung | Der Krankengeldzuschuss (§ 22 TVöD), der Teilzeit-Rechner und die Kündigungsfrist (§ 34 TVöD) decken die Randfälle ab. |
Wer lieber der Reihe nach liest, findet im Ratgeber alle Erklärstücke gebündelt; das Seitenverzeichnis listet jede einzelne Seite dieser Site.
Wie dieser Rechner rechnet▼
- Tabellenentgelt (Brutto) aus der TVöD-Engine (
lib/engine/tvoed/brutto.ts) für Entgeltgruppe × Stufe × Arbeitgeber × 2026, gültig ab dem 1. Mai 2026. - Zusatzversorgung (VBL/ZVK, AN 1,81 %) und das SV-pflichtige Brutto (inkl. AG-Zusatzversorgungsumlage) nach SvEV § 1 Abs. 1.
- Sozialversicherungsbeiträge (KV/RV/AV/PV) auf das SV-pflichtige Brutto, mit Beitragsbemessungsgrenzen und individuellem KV-Zusatzbeitrag.
- Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 auf das Tabellenentgelt.
- Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN). Jahresnetto = Monatsnetto × 12.
- Jahressonderzahlung und Bemessungssatz (§ 20 TVöD) aus
lib/engine/tvoed/jsz.ts; das Jahresbrutto des Beispiels ist 12 × Tabellenentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen und Zeitzuschläge. - Modellrechnung — die tatsächlichen Beträge können durch individuelle Freibeträge, Krankenkasse oder Kirchensteuer abweichen.
Häufige Fragen zum TVöD-Rechner
Häufige Fragen zum TVöD-Rechner
Wie berechnet man das Gehalt im TVöD?
Das Gehalt im TVöD ergibt sich aus Entgeltgruppe und Stufe in der amtlichen Entgelttabelle; das Netto entsteht nach Abzug von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und der Zusatzversorgung. Sie suchen Ihre Gruppe und Stufe in der Tabelle, nehmen das ausgewiesene Brutto und ziehen die Abzüge für Ihre Steuerklasse ab. Der Rechner übernimmt diesen Schritt mit den gültigen Werten ab dem 1. Mai 2026. Zur Eingabe gehören außerdem der Arbeitgeberbereich (VKA oder Bund), die Steuerklasse und der KV-Zusatzbeitrag.
Was ist der Unterschied zwischen VKA und Bund?
Für Kommunen gilt die VKA-Tabelle, für die Bundesverwaltung die Bund-Tabelle; beide sind weitgehend identisch und weichen nur in den Gruppen E 1, E 9a, E 9b, E 9c, E 2Ü und E 15Ü voneinander ab. Ein Beispiel: In E 1, Stufe 2 zahlt der Bund 2.543,55 €, die VKA 2.534,55 €. In E 3 bis E 8 sowie E 10 bis E 15 stimmen die Beträge überein.
Ist die Jahressonderzahlung im Rechner enthalten?
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD ist Teil des Tarifs (VKA 2026: einheitlich 85 % eines Monatsentgelts; Bund gestaffelt 75 % bis 95 %). Sie wird im November gemeinsam mit dem laufenden Entgelt gezahlt und erhöht das Jahresbrutto, nicht das monatliche Netto. Der Rechner weist das laufende Monatsnetto aus; die Sonderzahlung ist darin nicht enthalten.
Gilt der TVöD auch für Teilzeit?
Ja, der TVöD gilt für Teilzeitkräfte. Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt — wer halbtags arbeitet, erhält die Hälfte des Tabellenentgelts seiner Gruppe und Stufe. Die Stufenlaufzeit bleibt von der Arbeitszeit unberührt. Der Rechner zeigt das volle Tabellenentgelt; für Teilzeit multiplizieren Sie Brutto und Netto mit Ihrem Teilzeitfaktor.
Wann kommt die nächste Erhöhung?
Nach dem zweiten Schritt (+2,8 % zum 01.05.2026) ist keine weitere Erhöhung vereinbart. Die Entgeltregelungen der Tarifeinigung vom 06.04.2025 laufen mindestens bis zum 31.03.2027. Der Auftakt der Tarifrunde 2027 ist laut dem kommunalen Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) für den 09.04.2027 angesetzt. Höhe und Stichtag der nächsten Erhöhung stehen nicht fest — den Stand hält die Seite zur Tarifrunde TVöD 2027 fest.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe?
Die Entgeltgruppe ist die Zeile der Entgelttabelle, die Stufe die Spalte; Ihr Tabellenentgelt steht in der Zelle, in der sich beide treffen. Die Entgeltgruppe richtet sich nach den übertragenen Tätigkeitsmerkmalen (§ 12 TVöD-VKA i. V. m. der Entgeltordnung), die Stufe nach der Zeit in dieser Gruppe (§ 16 TVöD-VKA). Ein Beispiel: In E 6, Stufe 3 (VKA) beträgt das Bruttoentgelt 3.580,46 €; eine Stufe tiefer sind es 3.440,25 €, eine Gruppe höher 3.682,69 €. Die Stufe steigt nach festen Laufzeiten von allein, die Entgeltgruppe nur bei einer Änderung der übertragenen Aufgaben.
Ist das Tabellenentgelt brutto oder netto?
Das Tabellenentgelt ist ein Bruttobetrag für Vollzeit — vor Lohnsteuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung. Es enthält außerdem keine Jahressonderzahlung, keine Zulagen und keine Zeitzuschläge. In E 6, Stufe 3 (VKA) stehen 3.580,46 € in der Tabelle; in Steuerklasse I bleiben davon rund 2.284,73 € netto übrig. Umgekehrt kommt im November die Jahressonderzahlung hinzu, bei der VKA 85 % eines Monatsentgelts.
Für wen gilt der TVöD nicht?
Der TVöD gilt nicht für die Beschäftigten der Bundesländer und nicht für Beamtinnen und Beamte. Für die Länder gilt der TV-L, und zwar in 15 der 16 Bundesländer; Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Beamtinnen und Beamte erhalten statt eines Tarifentgelts eine Besoldung mit eigenen Tabellen. Maßgeblich ist immer der Arbeitgeber, nicht der Beruf: Dieselbe Tätigkeit fällt bei einer Kommune unter den TVöD und bei einem Land unter den TV-L.
Alle Beträge im Überblick
Die komplette TVöD-Entgelttabelle 2026 mit allen Entgeltgruppen und Stufen — inklusive CSV-Download und Bund-Differenzen.
TVöD-Tabelle 2026 öffnen →Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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