Welche Entgeltgruppe bekomme ich? Die Eingruppierung im TVöD erklärt
Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen Ihrer Tätigkeit, nicht nach Ihrer Berufsbezeichnung oder Ihrem Abschluss allein. Maßgeblich ist die Tarifvertragliche Entgeltordnung (TV EntgO); sie legt für jede Entgeltgruppe fest, welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein müssen. Entgeltgruppe und Stufe bestimmen gemeinsam Ihr monatliches Bruttoentgelt (Stand: 01.05.2026).
Welche Kriterien bestimmen die Eingruppierung?
Die Eingruppierung erfolgt nach den übertragenen Tätigkeitsmerkmalen (§ 12 TVöD-VKA i. V. m. der Entgeltordnung). Die Entgeltordnung ist in zwei Teile gegliedert:
- Teil I — Allgemeine Tätigkeitsmerkmale: beschreibt die Anforderungen einer Gruppe unabhängig vom Beruf, zum Beispiel „gründliche, umfassende Fachkenntnisse" in Entgeltgruppe 6.
- Teil II — Besondere Tätigkeitsmerkmale: regelt bestimmte Tätigkeitsfelder gesondert — Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst, Technik, Datenverarbeitung und weitere.
Die Ausbildung ist eine Voraussetzung, nicht das Ergebnis: Die Gruppen E5 bis E8 setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, E13 bis E15 ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Ob Sie die geforderten Tätigkeitsmerkmale erfüllen, entscheidet jedoch die konkret übertragene Tätigkeit. Zwei Beschäftigte mit identischem Abschluss können deshalb in unterschiedlichen Entgeltgruppen eingruppiert sein.
Der Grund für diese Konstruktion ist konsequent: Das Tarifsystem koppelt das Entgelt an das Anforderungsniveau der Stelle und nicht an persönliche Merkmale wie Alter, Verhandlungsgeschick oder Dienstalter. Zwei Beschäftigte am selben Arbeitsplatz mit identischer Tätigkeit erhalten deshalb dieselbe Entgeltgruppe. Verschiebt sich die Gruppe, dann nur, weil sich die übertragenen Aufgaben ändern — niemals allein durch verstreichende Zeit.
Für die Verwaltungsgruppen lässt sich diese Logik als Leiste des Anforderungsniveaus lesen. Entgeltgruppe 5 verlangt Sachbearbeitung mit gründlichen Fachkenntnissen, Entgeltgruppe 6 gründliche und umfassende Fachkenntnisse. Mit herausstehenden oder besonders schwierigen Tätigkeiten öffnet sich die Entgeltgruppe 7, mit entsprechend höheren Anforderungen die Entgeltgruppe 8. Die Gruppen E9a bis E9c bündeln gehobene Tätigkeiten und werden zusätzlich nach Ausbildungshintergrund und Aufgabenschwerpunkt aufgespalten. Auf dieser Leiste steht nicht die Person, sondern das Gewicht der übertragenen Aufgaben — und genau dieses Gewicht bestimmt die Gruppe.
Entscheidend ist das Anforderungsniveau der Stelle, nicht ihr Titel. Die Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Gruppen zeigt die Übersicht aller Entgeltgruppen im Detail.
Welche Entgeltgruppe gilt für welchen Beruf?
Die Entgeltordnung ordnet typische Berufsfelder bestimmten Bereichen und Gruppen zu. Drei große Linien bestimmen, wohin Sie gehören:
| Berufsfeld | Tarifbereich | Typische Gruppen |
|---|---|---|
| Verwaltung, Sachbearbeitung | TVöD (E-Gruppen) | E5–E9 |
| Erziehung, Sozialdienst | TVöD-SuE (S-Gruppen) | S2–S18 |
| Pflege | TVöD-Pflege (P-Gruppen) | P5–P16 |
Verwaltung und Sachbearbeitung: Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung beginnen typisch in E5 (Sachbearbeitung) oder E6 (gründliche Fachkenntnisse). Herausstehende oder besonders schwierige Tätigkeiten führen zu E7 und E8, gehobene Anforderungen zu den Gruppen E9a bis E9c. In E6 beträgt das Bruttoentgelt 2026 zwischen 3.240,30 € (Stufe 1) und 3.926,20 € (Stufe 6); Details zeigt die Seite zur E 6.
Erzieher und Erzieherinnen fallen in den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und werden nach den S-Gruppen eingruppiert. Staatlich anerkannte Erzieher ordnen sich je nach übertragener Tätigkeit und Verantwortung ein; die genaue Gruppe ergibt sich aus den besonderen Tätigkeitsmerkmalen des SuE. Die Tabellen der SuE-Gruppen sind Teil desselben Tarifvertrags (Stand: 01.05.2026); Übersicht und Zuordnung der S-Gruppen bietet der Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).
Pflegefachkräfte werden nach den P-Gruppen eingruppiert. Examinierte Pflegefachfrauen und -männer mit dreijähriger Ausbildung beginnen in der Regel ab P 7 — Maßstab sind die besonderen Tätigkeitsmerkmale der Pflege-Bereiche (Teil II der Entgeltordnung). Kürzere Ausbildungen (Pflegehilfe, Pflegeassistenz) liegen in P 5 oder P 6. Zusätzliche Verantwortung — etwa Stationsleitung oder besondere Fachaufgaben — führt zu höheren P-Gruppen. Die P-Gruppen im Überblick versammelt der Bereich Pflege im TVöD (P-Gruppen).
Dass Pflege, Erziehung und Sozialdienst eigene Gruppensysteme besitzen, hat einen Grund: Diese Tätigkeiten unterscheiden sich strukturell von der Sachbearbeitung, weshalb sie in Teil II der Entgeltordnung eigene, auf das jeweilige Berufsbild zugeschnittene Tätigkeitsmerkmale erhalten. Für Erzieherinnen und Pflegefachkräfte ist deshalb nicht die Verwaltungsleiter E5 bis E9 maßgeblich, sondern die S- beziehungsweise P-Gruppe, die die Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit abbildet.
Diese Zuordnungen sind Anhaltspunkte, keine automatische Eingruppierung: Ob eine Stelle etwa der E6 oder bereits der E7 zugeordnet wird, entscheidet die übertragene Tätigkeit gegen die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung, nicht die Berufsbezeichnung.
In fünf Schritten zur eigenen Eingruppierung
Die richtige Entgeltgruppe lässt sich systematisch eingrenzen, indem Sie die übertragene Tätigkeit gegen die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung halten. In fünf Schritten gehen Sie vom Arbeitsalltag zur Gruppe:
- Tätigkeit erfassen: Notieren Sie die tatsächlich übertragenen Aufgaben und Entscheidungen — nicht die Stellenbezeichnung oder den Arbeitsvertragstitel.
- Anforderungsniveau bestimmen: Klären Sie, welche Vorbildung die Stelle verlangt (abgeschlossene Berufsausbildung für E5–E8, Hochschulstudium für E13–E15).
- Teil I und Teil II prüfen: Vergleichen Sie die Tätigkeit zuerst mit den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen (Teil I) und bei Pflege, SuE oder Technik zusätzlich mit den besonderen Merkmalen (Teil II).
- Höchste erfüllte Gruppe festlegen: Ihre Eingruppierung ist die höchste Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale in Ihrer übertragenen Tätigkeit erfüllt sind.
- Stufe aus Erfahrung ableiten: Aus der einschlägigen Berufserfahrung ergibt sich nach § 16 TVöD-VKA die Stufe innerhalb der Gruppe; Entgeltgruppe und Stufe zusammen bestimmen das Brutto.
Werden Ihnen später höherwertige Aufgaben übertragen, kann die Eingruppierung überprüft werden — ein reiner Zeitablauf allein reicht dafür nicht aus.
Eingruppierung in der Praxis: vom Tabellenentgelt zum Netto
Über Entgeltgruppe und Stufe wird das monatliche Bruttoentgelt festgeschrieben; nach Abzug von Lohnsteuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung verbleibt das Netto. Die Tabelle zeigt das Tabellenentgelt benachbarter Verwaltungsgruppen jeweils in Stufe 3 (VKA, gültig ab 01.05.2026):
| Entgeltgruppe | Brutto/Monat |
|---|---|
| E 5, Stufe 3 | 3.449,05 € |
| E 6, Stufe 3 | 3.580,46 € |
| E 7, Stufe 3 | 3.682,69 € |
| E 8, Stufe 3 | 3.843,36 € |
| E 9a, Stufe 3 | 4.097,67 € |
Am Beispiel der Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.580,46 € brutto/Monat) verbleiben nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherung und Zusatzversorgung 2.290,74 € Netto im Monat — bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, kinderlos, im Kommunaltarif VKA (Stand: 01.05.2026). Eine Anforderungsstufe höher, in der E 9a, Stufe 3 (4.097,67 € brutto), sind es 2.556,31 € Netto. Die Differenz von 265,57 € netto pro Monat zeigt, was eine höherwertige Tätigkeit wirtschaftlich bedeutet — und warum die korrekte Eingruppierung für die Beschäftigten unmittelbar spürbar ist.
Der Netto-Zuwachs fällt dabei kleiner aus als der Brutto-Zuwachs: Mit jedem Euro mehr Brutto steigen sowohl die Lohnsteuer als auch Teile der Sozialversicherung. Die Entgeltgruppe ist deshalb ein echter, aber gedämpfter Hebel für das verfügbare Einkommen — wer die eigene Gruppe kennt, weiß trotzdem, in welcher Größenordnung sich mehr Verantwortung auszahlt.
Die vollständige Übersicht aller Gruppen und Stufen mit ihren Tabellenentgelten enthält die TVöD-Bruttotabelle 2026.
Kann man eine höhere Eingruppierung verlangen?
Eine höhere Eingruppierung setzt voraus, dass Ihre übertragene Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der höheren Gruppe erfüllt. Ein Anspruch auf Aufstieg allein durch Zeit, Alter oder Berufserfahrung besteht nicht. Die Eingruppierung folgt der Tätigkeit, nicht der Person.
Konkret bedeutet das: Sie können eine höhere Eingruppierung nur dann verlangen, wenn Ihnen Aufgaben übertragen wurden, die ein höheres Anforderungsniveau verlangen als Ihre aktuelle Gruppe. In diesem Fall können Sie bei der Personalstelle die Überprüfung der Eingruppierung beantragen. Stellt sich die Tätigkeit tatsächlich als höherwertig heraus, erfolgt die Höhergruppierung nach § 17 TVöD-VKA. Die Voraussetzungen, das Verfahren und den Unterschied zum automatischen Stufenaufstieg beschreibt der Ratgeber zur Höhergruppierung.
Eine Höhergruppierung wirkt dabei nicht nur für einen Monat, sondern ändert dauerhaft die Grundlage Ihres Entgelts: Auch die weiteren Stufenaufstiege erfolgen nach § 16 TVöD-VKA innerhalb der neuen, höheren Entgeltgruppe. Eine korrekte Eingruppierung lohnt sich deshalb über die gesamte Beschäftigungszeit, nicht nur für das nächste Gehalt.
Ohne Veränderung der Tätigkeit bleibt die Entgeltgruppe unverändert. Was mit der Zeit steigt, ist allein die Stufe innerhalb Ihrer Gruppe — geregelt durch die Stufenlaufzeit nach § 16 TVöD-VKA.
Zählt Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung?
Ja, einschlägige Berufserfahrung bestimmt die Stufe, in der Sie eingestellt werden — sie ändert aber nicht die Entgeltgruppe. Die Regelung findet sich in § 16 TVöD-VKA.
Für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ist die Erfahrung ohne Bedeutung: hier zählt ausschließlich die Tätigkeit. Für die Stufenzuordnung innerhalb der Gruppe gilt jedoch:
- Ohne anrechenbare Berufserfahrung beginnt die Einstellung in Stufe 1.
- Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung in der Regel in Stufe 2.
- Mit mindestens drei Jahren einschlägiger Erfahrung in der Regel in Stufe 3.
Erfahrung verkürzt also den Einstieg, nicht die Gruppe. Maßgeblich ist, dass die Erfahrung „einschlägig" ist — sie muss für die auszuübende Tätigkeit verwertbar sein. Welche Stufe Sie bei Einstellung erreichen und wann die nächste folgt, erläutert der Ratgeber zur Stufenlaufzeit und Stufenaufstieg.
PKV und Steuern im öffentlichen Dienst
Für Angestellte im öffentlichen Dienst stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung (PKV) vorteilhaft ist. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht, weil das Ergebnis vom individuellen Einkommen, dem Familienstand, dem Gesundheitszustand und dem Alter abhängt.
Zwei Punkte sind gesichert: Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wird auch in der PKV gezahlt, und die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Kassen liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat (gemäß SV-Rechengrößenverordnung 2026) — oberhalb dieser Grenze steigt der KV-Beitrag nicht mehr. Höhere Entgeltgruppen können deshalb unter Kostengesichtspunkten eine PKV in Betracht ziehen.
Was sich im öffentlichen Dienst von der Steuer absetzen lässt — Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Wegstrecken —, hängt von der individuellen Situation ab. Eine verlässliche Zahl liefert nur die persönliche Steuererklärung; seriöse Steuersoftware oder eine Steuerberatung empfehlen sich gerade beim Wechsel in den Tarifbereich. Die Entscheidung treffen Sie auf Grundlage Ihrer eigenen Zahlen.
Wie dieser Ratgeber entsteht▼
- Rechtsgrundlage der Eingruppierung ist § 12 TVöD-VKA i. V. m. der Entgeltordnung (TV EntgO); die Höhergruppierung regelt § 17, die Stufenzuordnung § 16 TVöD-VKA.
- Die E6-Bruttospanne wird zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine bezogen (
bruttoRange("6", "vka", 2026)), die Brutto-Vergleichstabelle übergetBrutto(eg, 3, "vka", 2026)— nicht hartkodiert. - Die Netto-Beispiele (E6 S3, E9a S3) entstehen zur Build-Zeit über
calculateNettomit Steuerklasse I, keine Kirche, kinderlos, VKA, kvz 2,45 % — identisch zum Kreuzvergleich data-recon/06. - Tabellenentgelte gültig ab 01.05.2026 (§ 15 TVöD-VKA, Anlage A, Schritt 2 der Tarifeinigung vom 06.04.2025).
- Hinweise zu SuE- und P-Gruppen sowie zu PKV/Steuern sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen zur Eingruppierung
Häufige Fragen zur Eingruppierung
Nach welchen Kriterien wird eingruppiert?
Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen der übertragenen Tätigkeit gemäß § 12 TVöD-VKA i. V. m. der Entgeltordnung (TV EntgO). Berufsbezeichnung und Abschluss allein sind nicht entscheidend; maßgeblich ist das Anforderungsniveau der konkret übertragenen Aufgaben. Erst wenn die Tätigkeit die Merkmale einer höheren Gruppe erfüllt, verschiebt sich die Eingruppierung.
Kann ich eine höhere Entgeltgruppe verlangen?
Eine höhere Entgeltgruppe setzt voraus, dass Ihre Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der höheren Gruppe erfüllt. Ist das der Fall, können Sie bei der Personalstelle die Überprüfung beantragen; die Höhergruppierung erfolgt nach § 17 TVöD-VKA. Zeit, Alter oder Berufserfahrung allein begründen keinen Aufstieg in eine höhere Gruppe.
Zählt Berufserfahrung für die Entgeltgruppe?
Für die Entgeltgruppe zählt ausschließlich die übertragene Tätigkeit, nicht die Erfahrung. Für die Stufenzuordnung innerhalb der Gruppe wird einschlägige Berufserfahrung nach § 16 TVöD-VKA jedoch angerechnet — sie entscheidet, ab welcher Stufe Sie eingestellt werden.
In welche Gruppe fallen Erzieher und Pflegekräfte?
Erzieher gehören zum Sozial- und Erziehungsdienst und werden nach den S-Gruppen (SuE) eingruppiert, Pflegefachkräfte nach den P-Gruppen. Verwaltungsbeschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung fallen typisch in die Gruppen E5 bis E9. Die genaue Gruppe ergibt sich jeweils aus den besonderen Tätigkeitsmerkmalen des jeweiligen Tarifbereichs.
Wie viel Netto bleibt in der Entgeltgruppe 6, Stufe 3?
In der Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Brutto 3.580,46 € (VKA, gültig ab 01.05.2026). Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und kinderlos verbleiben daraus 2.290,74 € Netto; das persönliche Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kindern ab.
Jetzt Ihr persönliches Gehalt berechnen
Aus Entgeltgruppe und Stufe das individuelle Brutto und Netto ermitteln — inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Zusatzversorgung.
TVöD-Rechner öffnen →Sources & References
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat — Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.
Entgeltgruppen.com Editorial Team
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