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S 14 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026

In der S-Gruppe 14 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 4.073,39 € und 5.652,06 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen, die Entscheidungen zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familien- oder Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, oder die gleichwertige Tätigkeiten ausüben, die für die Entscheidung über eine zwangsweise Unterbringung psychisch kranker Menschen erforderlich sind. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Wie viel verdient man in S 14?

Das Tabellenentgelt steigt von 4.073,39 € in Stufe 1 auf 5.652,06 € in der Endstufe 6, ein Plus von 1.578,67 €.

S 14 TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026: monatliche Bruttoentgelte je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026.
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
14.073,39 €1 Jahr
24.351,17 €2 Jahre
34.682,24 €3 Jahre
45.019,00 €4 Jahre
55.391,41 €5 Jahre
65.652,06 €Endstufe
Tabelle S 14 TVöD-SuE 2026 (VKA): Bruttoentgelt in den Stufen 1 bis 6
S 14 TVöD-SuE 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. Mai 2026.

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege

Welche Berufe fallen in S 14?

Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:

  • Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
  • Fallverantwortung bei Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
  • Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII)
  • Bezirkssozialarbeit im Jugendamt
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Tätigkeiten, die für die Entscheidung über eine zwangsweise Unterbringung erforderlich sind
  • Diplompädagoge, Erziehungswissenschaftler oder Kindheitspädagoge mit S-14-Tätigkeit

Tätigkeitsmerkmal S 14 im Wortlaut

S 14 hat ein einziges Tätigkeitsmerkmal in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA):

  1. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst der örtlichen Stellen der Städte, Gemeinden und Landkreise). (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 13, 14 und 15)
Protokollerklärung Nr. 14

Das „Treffen von Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls und die Einleitung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind“, sind im Allgemeinen Sozialen Dienst bei Tätigkeiten im Rahmen der Fallverantwortung bei

  • – Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII,
  • – der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII,
  • – der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII),
  • – der Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
  • einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erfüllt. Die Durchführung der Hilfen nach den getroffenen Entscheidungen (z.B. Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege oder Heimerziehung) fällt nicht unter die Entgeltgruppe S 14. Die in Aufgabengebieten außerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes wie z.B. Erziehungsbeistandschaft, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Vormundschaft, Pflegschaft auszuübenden Tätigkeiten fallen nicht unter die Entgeltgruppe S 14, es sei denn, dass durch Organisationsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen dieser Aufgabengebiete ebenfalls Tätigkeiten auszuüben sind, die die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllen.

S 14 in der Laufbahn

Der Name der Dienststelle entscheidet nicht: Nach der Niederschriftserklärung Nr. 22.1 zum TVöD kann der Allgemeine Soziale Dienst auch anders heißen, etwa Kommunaler Sozialer Dienst. Nach Protokollerklärung Nr. 13 fallen außerdem Diplompädagoginnen, Erziehungswissenschaftler und Kindheitspädagoginnen (Bachelor oder Master) unter S 14, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten anerkannter Sozialarbeiter ausüben und denen S-14-Tätigkeiten übertragen sind.

S 14 ist kein Aufstieg aus S 12, sondern ein eigenes Merkmal daneben; die Heraushebungen in S 15 und S 17 knüpfen an S 12 an. Die Bestellung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII steht nicht in diesem Merkmal, sondern ist ein Beispiel der S 8b.

Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.

Was bleibt in S 14 netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 4.682,24 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.840,35 € netto.

Netto-Beispiel S 14, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Stufe 3, StKl. I)
Brutto4.682,24 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL−1.841,89 €
Netto2.840,35 €

Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.

Teilzeit in S 14

Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.

Teilzeit-Beispiel S 14, Stufe 3 (VKA): Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 %.
AnteilWochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
50 %19,52.341,12 €1.621,27 €
75 %29,253.511,68 €2.248,98 €
100 %394.682,24 €2.840,35 €

Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.

Stufen und Stufenlaufzeit in S 14

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:

  • Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren

Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Ein Berufspraktikum nach dem TVPöD gilt dabei grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung (Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.

Zulagen und Jahressonderzahlung in S 14

S 14 gehört zur höheren Staffel der SuE-Zulage für S 11b bis S 12, S 14 und S 15 Fallgruppe 6: 180,00 € monatlich (§ 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V), bei Teilzeit anteilig; statt ihrer lassen sich bis zu zwei Umwandlungstage wählen. Fristen und Regenerationstage erklärt der Ratgeber SuE-Zulage.

Auf die Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1 und die Praxisanleiterzulage der Nr. 1a verweist das Merkmal der S 14 nicht.

Die Jahressonderzahlung beträgt in S 14 85 %, nach dem Allgemeinen Teil ebenso wie im Krankenhaus und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Beträge je Stufe).

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

S14 oder S12: was ist der Unterschied?

Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.

Vergleich der S-Gruppen S14, S12 (TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 S14S12
Regel-Anforderungstaatl. Anerkennung + Kindeswohl-Entscheidungstaatl. Anerkennung + schwierige Tätigkeit
Spanne brutto (VKA)4.073,39 €–5.652,06 €3.967,57 €–5.454,65 €
Typische TätigkeitFallverantwortung im ASD (Kinderschutz)Soziale Arbeit mit schwierigen Tätigkeiten

Die Abgrenzung wirkt sich unmittelbar auf das Monatsentgelt aus: Zwischen S12 und S14 liegen in der Endstufe rund 197,41 € brutto.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) über getBruttoSue("14", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert.
  2. Netto über calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL.
  3. Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.

Häufige Fragen zu S 14

Häufige Fragen zu S 14

Ist jede Stelle im Jugendamt S 14?

Nein. S 14 setzt nach Protokollerklärung Nr. 14 die Fallverantwortung im Allgemeinen Sozialen Dienst bei Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanung, Inobhutnahme oder familiengerichtlichen Verfahren voraus. Die Durchführung beschlossener Hilfen fällt nicht unter S 14. Aufgaben wie Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe oder Vormundschaft nur dann, wenn dort durch Organisationsentscheidung des Arbeitgebers ebenfalls solche Kinderschutz-Tätigkeiten auszuüben sind.

Was bleibt in S 14 netto übrig?

In S 14 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.840,35 € von 4.682,24 € brutto.

Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 14?

Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)