S 2 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026
In der S-Gruppe 2 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 2.908,36 € und 3.441,69 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind Beschäftigte, die die Tätigkeit anerkannter Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen oder Heilerziehungspflegehelfer ausüben, ohne selbst die staatliche Anerkennung oder Prüfung zu haben. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Wie viel verdient man in S 2?
Das Tabellenentgelt steigt von 2.908,36 € in Stufe 1 auf 3.441,69 € in der Endstufe 6, ein Plus von 533,33 €.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 1 | 2.908,36 € | 1 Jahr |
| 2 | 3.030,97 € | 2 Jahre |
| 3 | 3.121,67 € | 3 Jahre |
| 4 | 3.220,16 € | 4 Jahre |
| 5 | 3.330,92 € | 5 Jahre |
| 6 | 3.441,69 € | Endstufe |

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege
Welche Berufe fallen in S 2?
Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:
- Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin ohne deren Anerkennung
- Beschäftigte in der Tätigkeit einer Sozialassistentin ohne deren Anerkennung
- Beschäftigte in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegehelferin ohne deren Anerkennung
- Tätigkeit einer Kinderpflegerin in Schulkindergarten, Vorklasse oder Ganztagsangebot für Schulkinder, ohne Anerkennung
- Betreuung von über 18-Jährigen in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin, etwa in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Tätigkeitsmerkmal S 2 im Wortlaut
S 2 hat ein einziges Tätigkeitsmerkmal. Es steht in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA) und lautet:
- Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfern mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern oder Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern gilt auch die Tätigkeit in Schulkindergärten, Ganztagsangeboten für Schulkinder, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder und die Betreuung von über 18jährigen Personen (z.B. in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder für Obdachlose).
S 2 in der Laufbahn
„In der Tätigkeit von“ heißt: Die Aufgabe entspricht dem Beruf, die staatliche Anerkennung oder Prüfung fehlt. Mit ihr ist dieselbe Tätigkeit S 3, ebenso für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen; kommen schwierige fachliche Tätigkeiten hinzu, S 4 Fallgruppe 1. Sozialassistentinnen und Heilerziehungspflegehelfer nennt das Merkmal erst seit dem 01.07.2022, vorher erfasste es nur die Kinderpflege.
S 2 ist die unterste besetzte Gruppe der S-Tabelle. Nach § 3 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V gehören diese Berufe zum Erziehungsdienst, auch wenn die Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung ausgeübt wird. Beschäftigten im Erziehungsdienst stehen im Kalenderjahr 30 Stunden für Vorbereitung und Qualifizierung zu, bei Teilzeit anteilig.
Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.
Was bleibt in S 2 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 3.121,67 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.043,84 € netto.
| Position | Betrag (Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 3.121,67 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.077,83 € |
| Netto | 2.043,84 € |
Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.
Teilzeit in S 2
Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.
| Anteil | Wochenstunden | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|
| 50 % | 19,5 | 1.560,84 € | 1.172,21 € |
| 75 % | 29,25 | 2.341,25 € | 1.621,34 € |
| 100 % | 39 | 3.121,67 € | 2.043,84 € |
Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.
Stufen und Stufenlaufzeit in S 2
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.
Zulagen und Jahressonderzahlung in S 2
S 2 gehört zur Staffel S 2 bis S 11a der SuE-Zulage: 130,00 € monatlich (§ 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V), bei Teilzeit anteilig; statt ihrer lassen sich bis zu zwei Umwandlungstage wählen. Fristen und Regenerationstage erklärt der Ratgeber SuE-Zulage.
Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1: Wer in einer besonderen Wohnform, in der durchgängigen 24-Stunden-Präsenzbetreuung oder in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII arbeitet, erhält 100,00 € monatlich, wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf leben, sonst 50,00 €. Auf die Praxisanleiterzulage der Nr. 1a verweist das Merkmal der S 2 nicht.
Die Jahressonderzahlung beträgt nach dem Allgemeinen Teil 85 %; im Krankenhaus (TVöD-BT-K) und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-BT-B) gehört S 2 zum Band S 2 bis S 8b mit 90 % (Beträge je Stufe).
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
S2 oder S4: was ist der Unterschied?
Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
| S2 | S4 | |
|---|---|---|
| Regel-Anforderung | Assistenztätigkeit ohne Anerkennung | Anerkennung + schwierige fachl. Tätigkeit |
| Spanne brutto (VKA) | 2.908,36 €–3.441,69 € | 3.291,46 €–4.156,33 € |
| Typische Tätigkeit | Kinderpflege-Tätigkeit ohne Anerkennung | Kinderpflege mit schwierigen Aufgaben |
Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen S2 und S4 liegen in der Endstufe rund 714,64 € brutto.
Wie diese Zahlen entstehen
- Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) übergetBruttoSue("2", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert. - Netto über
calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL. - Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.
Häufige Fragen zu S 2
Häufige Fragen zu S 2
Was bedeutet „in der Tätigkeit von“ in S 2?
Beschäftigte in S 2 üben die Tätigkeit einer Kinderpflegerin, Sozialassistentin oder Heilerziehungspflegehelferin aus, ohne selbst die staatliche Anerkennung oder staatliche Prüfung zu haben. Mit Anerkennung oder Prüfung, oder als sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, ist dieselbe Tätigkeit S 3, mit zusätzlich schwierigen fachlichen Tätigkeiten S 4.
Was bleibt in S 2 netto übrig?
In S 2 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.043,84 € von 3.121,67 € brutto.
Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 2?
Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
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