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S 8b Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026

In der S-Gruppe 8b des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 3.578,87 € und 5.190,90 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind anerkannte Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten, Meister als Werkstatt-Gruppenleitung und Beschäftigte in der Tätigkeit anerkannter Sozialarbeiter. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Wie viel verdient man in S 8b?

Das Tabellenentgelt steigt von 3.578,87 € in Stufe 1 auf 5.190,90 € in der Endstufe 6, ein Plus von 1.612,03 €.

S 8b TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026: monatliche Bruttoentgelte je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026.
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
13.578,87 €1 Jahr
23.812,64 €2 Jahre
34.091,94 €3 Jahre
44.503,48 €4 Jahre
54.892,59 €5 Jahre
65.190,90 €Endstufe
Tabelle S 8b TVöD-SuE 2026 (VKA): Bruttoentgelt in den Stufen 1 bis 6
S 8b TVöD-SuE 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. Mai 2026.

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege

Welche Berufe fallen in S 8b?

Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:

  • Erzieher/Erzieherin mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • Heilerziehungspfleger mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • Erzieher/Erzieherin in Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten
  • Erzieher/Erzieherin in integrativen Gruppen
  • Handwerksmeister als Gruppenleitung in einer Werkstatt
  • Industrie- oder Gärtnermeister als Gruppenleitung in einer Werkstatt
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern ohne deren Anerkennung
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialpädagogen ohne deren Anerkennung

Tätigkeitsmerkmal S 8b im Wortlaut

S 8b hat drei Fallgruppen in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA):

  1. 1. Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3, 5 und 6)
  2. 2. Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister, Industriemeisterinnen/Industriemeister oder Gärtnermeisterinnen/Gärtnermeister als Gruppenleiterin/Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a)
  3. 3. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a)
Protokollerklärung Nr. 6

Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B. die

  • a) Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,
  • b) Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,
  • c) Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür,
  • d) Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen,
  • e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a,
  • f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit entsprechender Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden,
  • g) Tätigkeiten in Gruppen mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf,
  • h) Tätigkeiten von Beschäftigten, die vom Arbeitgeber zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft) bestellt worden sind.

S 8b in der Laufbahn

Die Liste ist offen („z.B.“). Buchstabe b, die Arbeit in Gruppen von Menschen mit Behinderung, beschreibt den Normalfall der Heilerziehungspflege; darauf hat das LAG Niedersachsen am 07.03.2025 in einem Einzelfall die Eingruppierung in S 8b gestützt. Ohne ein solches Merkmal bleibt die anerkannte Fachkraft in S 8a.

Fallgruppe 3 ist der Einstieg der Sozialen Arbeit ohne eigene Anerkennung; mit Anerkennung, oder mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen, folgt S 11b. Fallgruppe 2 ist die Meister-Stufe der Werkstatt-Laufbahn über S 7.

Bis zum 30.09.2024 hatte S 8b eigene Stufenlaufzeiten: In den Fallgruppen 1 und 2 folgte Stufe 5 erst nach sechs Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach acht Jahren in Stufe 5, in Fallgruppe 3 war Stufe 4 die Endstufe. Die Überleitung in die heutigen Laufzeiten regelt § 28e Abs. 2 TVÜ-VKA.

Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.

Was bleibt in S 8b netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 4.091,94 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.546,69 € netto.

Netto-Beispiel S 8b, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Stufe 3, StKl. I)
Brutto4.091,94 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL−1.545,25 €
Netto2.546,69 €

Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.

Teilzeit in S 8b

Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.

Teilzeit-Beispiel S 8b, Stufe 3 (VKA): Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 %.
AnteilWochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
50 %19,52.045,97 €1.457,25 €
75 %29,253.068,96 €2.015,84 €
100 %394.091,94 €2.546,69 €

Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.

Stufen und Stufenlaufzeit in S 8b

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:

  • Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren

Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Als ein Jahr zählt auch die fachpraktische Ausbildung einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger, und ein Berufspraktikum nach dem TVPöD gilt grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung (Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.

Zulagen und Jahressonderzahlung in S 8b

S 8b gehört zur Staffel S 2 bis S 11a der SuE-Zulage: 130,00 € monatlich (§ 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V), bei Teilzeit anteilig; statt ihrer lassen sich bis zu zwei Umwandlungstage wählen. Fristen und Regenerationstage erklärt der Ratgeber SuE-Zulage.

In den Fallgruppen 1 und 3 gilt die Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1: Wer in einer besonderen Wohnform, in der durchgängigen 24-Stunden-Präsenzbetreuung oder in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII arbeitet, erhält 100,00 € monatlich, wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf leben, sonst 50,00 €. Für Fallgruppe 2 setzt Satz 3 in einem Heim 65,00 € fest. Alle Fallgruppen verweisen außerdem auf die Praxisanleiterzulage der Nr. 1a: 70,00 € monatlich, wenn Praxisanleitung in der Ausbildung von Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen oder Heilerziehungspflegerinnen übertragen ist und mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht.

Die Jahressonderzahlung beträgt nach dem Allgemeinen Teil 85 %; im Krankenhaus (TVöD-BT-K) und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-BT-B) gehört S 8b zum Band S 2 bis S 8b mit 90 % (Beträge je Stufe).

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

S8b, S8a oder S9: was ist der Unterschied?

Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.

Vergleich der S-Gruppen S8b, S8a, S9 (TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 S8bS8aS9
Regel-AnforderungAnerkennung + besonders schwierige Tätigkeitstaatl. Anerkennung Erzieher/HEPKoordinierung, Heilpädagogik oder Kita-Leitung
Spanne brutto (VKA)3.578,87 €–5.190,90 €3.509,44 €–4.668,84 €3.648,68 €–5.272,60 €
Typische TätigkeitErziehung mit besonderer SchwierigkeitErziehung und BetreuungKoordinierung und Leitung in der Kita

Die Abgrenzung wirkt sich unmittelbar auf das Monatsentgelt aus: Zwischen S8b und S9 liegen in der Endstufe rund 81,70 € brutto.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) über getBruttoSue("8b", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert.
  2. Netto über calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL.
  3. Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.

Häufige Fragen zu S 8b

Häufige Fragen zu S 8b

Was sind besonders schwierige fachliche Tätigkeiten in S 8b?

Die Protokollerklärung Nr. 6 nennt als Beispiele unter anderem Integrationsgruppen mit mindestens einem Drittel Kindern mit Behinderung, Gruppen von Menschen mit Behinderung oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten, Jugendzentren, geschlossene Gruppen, Facherzieher mit mindestens 160 Stunden Fort- oder Weiterbildung und die Bestellung zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII.

Was bleibt in S 8b netto übrig?

In S 8b Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.546,69 € von 4.091,94 € brutto.

Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 8b?

Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)