Brutto und Netto im öffentlichen Dienst: die Abzüge erklärt
Vom Bruttoentgelt im öffentlichen Dienst werden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Umlage zur Zusatzversorgung abgezogen. Bei typischen TVöD-Gehältern bleibt netto etwa 60 bis 67 Prozent des Brutto übrig; der genaue Betrag hängt von der Steuerklasse, der Krankenkasse und der Kirchensteuer ab (Stand: 01.05.2026).
Was wird vom Brutto abgezogen?
Das Bruttoentgelt — Ihr Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe — ist nicht die Summe, die auf Ihrem Konto ankommt. Nacheinander werden abgezogen:
- Lohnsteuer nach Steuerklasse
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Umlage zur Zusatzversorgung (VBL bzw. ZVK)
- Solidaritätszuschlag (sofern anwendbar)
- Kirchensteuer (nur bei Kirchenzugehörigkeit)
Die Reihenfolge ist festgeschrieben, die Beiträge sind gesetzlich bestimmt. Wie viel netto bleibt, sehen Sie sofort, wenn Sie im Netto-Rechner Entgeltgruppe, Stufe, Steuerklasse und Krankenkasse einstellen.
Lohnsteuer: Steuerklassen und ihre Wirkung
Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und dem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr — unterhalb dieser Grenze fällt keine Lohnsteuer an. Sechs Steuerklassen unterscheiden sich deutlich:
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| I | Ledige ohne Kinder |
| II | Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag) |
| III | Verheiratete, der besser verdienende Partner (Splitting) |
| IV | Verheiratete, beide etwa gleichverdienend |
| V | Gegenstück zu III (der geringerverdienende Partner) |
| VI | Zweit- oder Nebenjob |
Steuerklasse III ist nicht einfach das Doppelte von Klasse I: Sie nutzt den Splittingtarif, der auf dem halben Einkommen berechnet und dann verdoppelt wird — die Lohnsteuer fällt dadurch deutlich niedriger aus. Bei 4.000 € Brutto im Monat zahlt ein Beschäftigter in Klasse I rund 549,75 € Lohnsteuer, in Klasse III nur etwa 221,66 € — beide Beispielwerte gemäß Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 (BMF). Die Steuerklasse ist damit einer der größten Hebel für Ihr Netto.
Derselbe Mechanismus zeigt sich bei realen Tarifgehältern: Das nachfolgende Rechenbeispiel für die Entgeltgruppe 6 durchrechnet die Klassen I und III mit identischem Brutto. Welche Entgeltgruppe und Stufe Ihnen zusteht, klärt die Eingruppierung; die konkreten Tabellenwerte finden sich in der TVöD-Tabelle 2026.
Sozialversicherungsbeiträge: KV, RV, AV und PV
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Für Arbeitnehmer gelten 2026 folgende Sätze:
| Zweig | Gesamt | Arbeitnehmer-Anteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 17,5 % * | 8,75 % * |
| Pflegeversicherung (PV) | 3,6 % ** | 1,8 % ** |
| Rentenversicherung (RV) | 18,6 % | 9,30 % |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 2,6 % | 1,30 % |
* KV einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026); der Zusatzbeitrag variiert je Krankenkasse.
** PV für Beschäftigte mit einem Kind; kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, also 2,4 % als Arbeitnehmeranteil.
Die Beiträge sind nur innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu zahlen. Sie liegt 2026 für die KV und PV bei 5.812,50 € im Monat und für die RV und AV bei 8.450,00 €. Oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht mehr.
Wichtig: Die Beitragssätze werden nicht auf das ausgewiesene Tabellenentgelt angewendet, sondern auf ein leicht erhöhtes, SV-pflichtiges Brutto. Dieser Aufstockungseffekt ist in Abschnitt 7 Schritt für Schritt erklärt; sie ist der häufigste Grund für Abweichungen zwischen verschiedenen Rechnern.
Zusatzversorgung: VBL und ZVK
Der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung beträgt 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Neben der gesetzlichen Rente baut der öffentliche Dienst eine zusätzliche Altersversorgung auf — beim Bund und vielen Kommunen über die VBL, bei kommunalen Arbeitgebern über regionale ZVK. Die Hintergründe zu Umlagesatz, Beitragsteilen und Versorgungsleistung stehen im Ratgeber zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
Der Gesamtsatz von 1,81 % setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem steuer- und sozialversicherungsfreien Grundbetrag von 1,41 % und einem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 % (seit dem 01.07.2017, sozialversicherungsfrei). Viele Quellen nennen nur den Teilbetrag von 1,41 %; abgezogen wird jedoch die Summe von 1,81 %. Der Arbeitgeberanteil von 5,49 % ergibt zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil eine Gesamtumlage von 7,30 %. Dieser Arbeitgeberanteil ist zugleich der Auslöser für die SV-Brutto-Aufstockung, weil er selbst sozialversicherungspflichtig ist.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt für typische TVöD-Gehälter 0 €. Er wird nur erhoben, wenn die jährliche Lohnsteuer eine Freigrenze übersteigt: 2026 liegt diese bei 20.350 € (Einzelveranlagung) beziehungsweise 40.700 € (Zusammenveranlagung). Die meisten Entgeltgruppen bleiben darunter, sodass kein Soli anfällt.
Die Kirchensteuer ist optional und nur bei einer Kirchenzugehörigkeit fällig. Sie beträgt 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern sowie 9 % in allen übrigen Bundesländern. Wer keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt nichts — die Kirchensteuer entfällt vollständig.
Was bleibt vom Brutto netto übrig?
Von Ihrem Bruttoentgelt bleiben nach allen Abzügen deutlich weniger übrig, als der erste Blick vermuten lässt. In der Entgeltgruppe E 6, Stufe 3 (VKA), bleibt von 3.580,46 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.284,73 € netto:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttoentgelt | 3.580,46 € |
| Lohnsteuer, Sozialabgaben, VBL | −1.295,73 € |
| Netto | 2.284,73 € |
Steuerklasse I im Vergleich zu Steuerklasse III
Dieselbe Entgeltgruppe zeigt, wie stark die Steuerklasse durchgreift: In Steuerklasse III (Ehegatten-Splitting) bleibt von demselben Brutto von 3.580,46 € deutlich mehr netto — nämlich 2.585,06 €. Die monatliche Lohnsteuer sinkt dabei von 424,16 € in Klasse I auf 123,83 € in Klasse III:
| Steuerklasse | Brutto | Lohnsteuer | Abzüge gesamt | Netto |
|---|---|---|---|---|
| I (Ledige) | 3.580,46 € | 424,16 € | 1.295,73 € | 2.284,73 € |
| III (Splitting) | 3.580,46 € | 123,83 € | 995,40 € | 2.585,06 € |
Der Netto-Unterschied beträgt 300,33 € im Monat bei identischem Bruttotarif — ein deutlicher Beleg dafür, dass die Steuerklasse der wirksamste Einzelhebel für das Netto ist. Sozialversicherungsbeiträge und Zusatzversorgung fallen in beiden Klassen gleich aus; der gesamte Unterschied entsteht über die Lohnsteuer. Ihr persönliches Ergebnis weicht zudem je nach Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und Kirchensteuer ab. Verlässlich ist nur die individuelle Rechnung — nehmen Sie die individuelle Netto-Berechnung direkt mit Ihren Werten vor.
Die SV-Brutto-Aufstockung: warum die Abzüge höher ausfallen
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht auf das Tabellenentgelt berechnet, sondern auf ein leicht angehobenes Brutto. Ursache ist der Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung von 5,49 %: Er ist ein geldwerter Vorteil, selbst sozialversicherungspflichtig und wird nach SvEV § 1 Abs. 1 zur Beitragsbasis hinzugerechnet. Für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gilt damit ein Basisbetrag, der über dem ausgewiesenen Bruttoentgelt liegt.
Konkret am Beispiel E 6, Stufe 3: Ausgehend vom Tabellenentgelt von 3.580,46 € entsteht in vier Schritten das SV-pflichtige Brutto:
- Ausgangspunkt ist das monatliche Tabellenentgelt von 3.580,46 € (E 6, Stufe 3, VKA).
- Die Arbeitgeber-Umlage zur Zusatzversorgung (5,49 %) ist ein geldwerter Vorteil und erhöht die SV-Basis (SvEV § 1 Abs. 1).
- Abzüglich des konstanten Freibetrags von 67,76 € ergibt sich das SV-pflichtige Brutto von 3.709,26 €.
- Auf dieser erhöhten Basis werden die Beiträge zur KV, RV, AV und PV berechnet; die Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung bleiben auf dem Tabellenentgelt.
Das SV-pflichtige Brutto von 3.709,26 € liegt damit 128,80 € über dem Tabellenentgelt von 3.580,46 €. Die Abzüge wirken deshalb etwas höher, als es das reine Bruttoentgelt vermuten lässt — ein häufiger Grund für Abweichungen zwischen verschiedenen Rechnern. Der Rechner auf dieser Seite berücksichtigt diese Aufstockung automatisch. Die Jahressonderzahlung ist ebenfalls steuer- und sozialversicherungspflichtig; sie erhöht im November das Brutto, fällt netto aber geringer aus.
Ein zweiter Verständnishinweis: Dass der Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung die SV-Basis anhebt, bedeutet nicht, dass Beschäftigte ihn zusätzlich aus dem Netto bezahlen. Der 5,49 %-Anteil wird vom Arbeitgeber getragen; er verändert lediglich die Bemessungsgrundlage für die vier Sozialversicherungszweige. Aus dem Netto fließt allein der Arbeitnehmeranteil von 1,81 %.
Wie dieser Ratgeber entsteht▼
- Die Netto-Beispiele (E6 Stufe 3, VKA, KVZ 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge) entstehen über
calculateNetto({eg:"6", stufe:3, steuerklasse:1|3, kvz:0.029})auslib/engine/tvoed/netto.ts— einmal in Steuerklasse I, einmal in III. - Sozialversicherungsbeiträge gemäß SV-Rechengrößenverordnung 2026; Lohnsteuer gemäß Programmablaufplan 2026 (BMF); Zusatzversorgung gemäß ATV (VBL-Rechengrößen 2026).
- Tabellenentgelte gültig ab 01.05.2026 (§ 15 TVöD-VKA, Anlage A, Schritt 2 der Tarifeinigung vom 06.04.2025).
- Das SV-pflichtige Brutto folgt der Aufstockung nach SvEV § 1 Abs. 1 (AG-Umlage 5,49 % abzüglich Freibetrag 67,76 €; data-recon/08). Prozent- und Grenzwerte (BBG, Freibeträge, Beitragssätze) sind §-zitierter Prosa-Text. Andere Steuerklassen, Krankenkassen oder Kirchensteuer führen zu anderen Netto-Beträgen — daher der TVöD-Rechner für den individuellen Fall.
Häufige Fragen zu Brutto und Netto
Häufige Fragen zu Brutto und Netto
Wie viel bleibt von meinem Brutto netto?
Bei typischen TVöD-Gehältern bleiben etwa 60 bis 67 Prozent des Brutto übrig. In der Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (VKA) entspricht das bei 3.580,46 € brutto einem Netto von 2.284,73 € in Steuerklasse I. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer ab.
Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Netto aus?
Die Steuerklasse ist einer der größten Hebel für das Netto. Bei identischem Brutto von 3.580,46 € (E 6, Stufe 3) bleiben in Steuerklasse III 2.585,06 € netto, in Klasse I 2.284,73 € — ein Unterschied von 300,33 € im Monat.
Wie hoch ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (VBL beziehungsweise ZVK, Stand: 01.05.2026). Er setzt sich aus einem steuerfreien Grundbetrag von 1,41 % und einem zusätzlichen Beitrag von 0,40 % zusammen.
Fällt Solidaritätszuschlag an?
Für die meisten Entgeltgruppen nein. Der Soli greift erst oberhalb einer jährlichen Lohnsteuer von 20.350 € (2026); typische TVöD-Gehälter bleiben darunter, sodass kein Soli anfällt.
Wann fällt Kirchensteuer an?
Nur bei Zugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt 8 % oder 9 % der Lohnsteuer; ohne Konfession fällt die Kirchensteuer vollständig weg.
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Aus Entgeltgruppe und Stufe das individuelle Brutto und Netto ermitteln — inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Zusatzversorgung.
TVöD-Rechner öffnen →Sources & References
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat — Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.
Entgeltgruppen.com Editorial Team
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