TVöD oder TV-L: was gilt für mich?
Der TVöD gilt für Beschäftigte beim Bund und den Kommunen, der TV-L für die Landesbeschäftigten. Beide Tarifverträge ähneln sich im Aufbau — Entgeltgruppen E 1 bis E 15, sechs Stufen, gleiche Stufenlaufzeit —, weichen aber in einzelnen Tabellenwerten und Bestimmungen voneinander ab (Stand: 01.05.2026).
Wem gilt welcher Tarifvertrag?
Welcher Tarifvertrag für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrem Arbeitgeber, nicht aus Ihrer Tätigkeit. Die Aufteilung:
| Tarifvertrag | Gilt für |
|---|---|
| TVöD | Bund, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Sparkassen |
| TV-L | Bundesländer und landesunmittelbare Arbeitgeber |
Arbeiten Sie für eine Bundesbehörde, eine Stadt, einen Landkreis oder einen kommunalen Eigenbetrieb, sind Sie nach dem TVöD eingruppiert. Arbeiten Sie für ein Bundesland — eine Landesbehörde, eine Landesuniversität oder eine landesnahe Einrichtung —, gilt der TV-L. Die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst fallen unter einen dieser beiden Verträge. Eine Ausnahme bilden Seeschifffahrt, Kirchen und private Träger; sie haben eigene Regelwerke.
Ihren Tarif klären Sie in drei Schritten:
- Arbeitgeber benennen: Ist die Dienststelle Bund, Kommune oder Land?
- Bereich zuordnen: Bund und Kommune führen zum TVöD, das Land zum TV-L.
- Werte abrufen: Entgeltgruppe und Stufe bestimmen das Tabellenentgelt des jeweils gültigen Vertrags.
TVöD: für Bund und Kommunen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der größte Tarifvertrag Deutschlands. Er teilt sich in mehrere Bereiche: die VKA-Tabelle für die Kommunen (Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände), die Bund-Tabelle für die Bundesverwaltung sowie besondere Tabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und die Pflege (TVöD-P). Die E-Gruppen E 1 bis E 15 sind in allen Bereichen gleich gegliedert, die Beträge weichen teilweise voneinander ab.
Schon innerhalb des TVöD sind VKA-, Bund- und Pflege-Tabelle also nicht deckungsgleich: Die konkreten Beträge folgen der jeweiligen Tarifrunde, nicht dem Vertragsnamen. Eine Abweichung zwischen zwei eigenständigen Tarifverträgen wie TVöD und TV-L ist deshalb die folgerichtige Fortsetzung desselben Prinzips — maßgeblich ist stets die Tabelle, die für den eigenen Arbeitgeber gilt.
In der VKA-Tabelle 2026 beträgt das Bruttoentgelt in Entgeltgruppe 6 zwischen 3.240,30 € in Stufe 1 und 3.926,20 € in Stufe 6; die Detailseite der E 6 zeigt die Werte für Bund und VKA im Vergleich. Die vollständige Übersicht aller Gruppen liefert die aktuelle TVöD-Tabelle.
TV-L: für die Bundesländer
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für die Beschäftigten der Bundesländer. Sein Aufbau folgt dem TVöD: Es gibt ebenfalls die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 und die Stufen 1 bis 6, und die Stufenlaufzeit ist nach § 16 TV-L identisch geregelt — mit den Wartezeiten von 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren je Stufe. Auch die Eingruppierung erfolgt nach Tätigkeitsmerkmalen (§ 12 TV-L).
Die Tabellenwerte des TV-L liegen nah am TVöD, sind aber nicht in jeder Gruppe identisch. Hinzu kommt, dass die Länder ihre Tarifrunden in eigener Verhandlung führen; die Erhöhungen treten zum Teil zu leicht anderen Stichtagen in Kraft. So gilt die TV-L-Tabelle 2026 bereits ab dem 01.04.2026, also einen Monat früher als die TVöD-Tabelle. Für ein verlässliches Ergebnis mit den Werten Ihres Landes nutzen Sie die TV-L-Tabelle der Länder, für ein einzelnes Land etwa die TV-L-Tabelle Baden-Württemberg.
Der TV-L gilt in 15 der 16 Bundesländer; Hessen regelte die Vergütung im eigenen Tarifvertrag TV-H, der dem TV-L eng folgt. Bund, Kommunen und Länder verhandeln ihre Tarife getrennt — darum sind die Tabellen trotz gleichen Aufbaus nicht deckungsgleich.
Worin unterscheiden sich die Tabellen?
Die Struktur ist gleich, einzelne Beträge und Stichtage weichen ab. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Merkmale gegenüber:
| Merkmal | TVöD | TV-L |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Bund und Kommunen | 15 Bundesländer (ohne Hessen/TV-H) |
| Tabelle 2026 gültig ab | 01.05.2026 | 01.04.2026 |
| Erhöhung 2026 | +2,8 % | +2,8 %, mindestens +100 € |
| Untergruppen E 9 | E 9a, E 9b, E 9c | E 9a, E 9b (keine E 9c) |
| Übergangsgruppen | E 2Ü, E 15Ü | E 2Ü, E 13Ü, E 15Ü |
| Stufenlaufzeit | § 16 TVöD | § 16 TV-L (gleiche Progression) |
Gemeinsam sind beiden Verträgen zusätzlich:
- Entgeltgruppen E 1 bis E 15 (plus S- und P-Gruppen in den jeweiligen Bereichen)
- Stufen 1 bis 6 mit identischer Stufenlaufzeit
- Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen (§ 12 TVöD beziehungsweise § 12 TV-L)
Unterschiedlich sind:
- Die genauen Tabellenentgelte einzelner Gruppen
- Teilweise die Stichtage der Tariferhöhungen
- Einzelne Regelungen zur Jahressonderzahlung und zu Zulagen
Warum weichen die Tabellen überhaupt ab? Bund und Kommunen (VKA) verhandeln auf der Arbeitgeberseite getrennt von den Ländern; jede Seite führt ihre eigene Tarifrunde. Auch wenn die Erhöhungssätze oft ähnlich ausfallen, wirken sie auf historisch gewachsene Tabellen, die nicht deckungsgleich sind. Hinzu kommen im TV-L länderspezifische Zuschläge und eine teils abweichende regelmäßige Wochenarbeitszeit, die das Netto im Einzelfall zusätzlich beeinflussen.
Wer ein Angebot der Länder mit einer Stelle bei Bund oder Kommune vergleicht, darf die Tabellen deshalb nicht einfach gleichsetzen. Die Abstände sind meist gering, können aber über ein Jahr gerechnet mehrere hundert Euro ausmachen. Die Übersicht aller Entgeltgruppen zeigt die Werte je Gruppe.
Stufenlaufzeit: in beiden Verträgen identisch geregelt
Die Stufenlaufzeit ist in TVöD und TV-L gleich: Sechs Stufen je Entgeltgruppe, durchlaufen nach festen Wartezeiten. Geregelt ist sie in § 16 TVöD beziehungsweise § 16 TV-L mit identischer Progression. Eine erreichte Stufe bezeichnet deshalb in beiden Verträgen dieselbe berufliche Erfahrung — nur der Euro-Betrag dahinter unterscheidet sich.
Der zeitliche Ablauf folgt einem festen Muster: Die Beschäftigte tritt in Stufe 1 ein und erwirbt mit jeder Stufe Berufserfahrung. Die Wartezeiten betragen in den Stufen 1, 2, 3, 4 und 5 jeweils ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre. Stufe 6 ist die Endstufe; sie wird nach Leistung erreicht und ist die einzige Stufe, die nicht allein mit der Zeit zusammenhängt.
Für den Vergleich TVöD gegen TV-L bedeutet das eine Erleichterung: Wenn Sie wissen, dass eine Stelle in Entgeltgruppe 9a, Stufe 3 ausgeschrieben ist, steht die Stufe 3 in beiden Verträgen für denselben Erfahrungsstand. Zu vergleichen bleibt nur der Tabellenwert — und der fällt beim TV-L in den meisten Gruppen leicht niedriger aus. Die TVöD-Tabelle 2026 liefert die Referenzwerte für Bund und Kommunen.
Was bedeutet der Unterschied für Ihr Netto?
Die Netto-Mechanik ist für TVöD und TV-L identisch; nur die Bruttotabelle unterscheidet sich. Sozialversicherung, Lohnsteuer und Zusatzversorgung richten sich nach Bundesrecht und sind bundesweit gleich. Die folgende Tabelle zeigt zwei TVöD-Beispiele (VKA, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, 2026), berechnet zur Build-Zeit aus der Engine:
| Beispiel | Brutto/Monat | Abzüge/Monat | Netto/Monat | Netto/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| E 9a, Stufe 3 (VKA) | 4.097,67 € | 1.566,60 € | 2.531,07 € | 30.372,84 € |
| E 13, Stufe 3 (VKA) | 5.709,87 € | 2.394,48 € | 3.315,39 € | 39.784,68 € |
Da das TV-L-Brutto in den meisten Gruppen leicht unter dem TVöD-Brutto liegt, fällt auch das TV-L-Netto entsprechend etwas niedriger aus — die Abzüge pro Euro Brutto sind dagegen gleich. Der Netto-Unterschied zwischen den Verträgen ist also im Wesentlichen ein Brutto-Unterschied. Für Ihr persönliches Netto aus Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse nutzen Sie den TVöD-Rechner.
Achtung: Landesspezifische Zulagen, eine abweichende regelmäßige Wochenarbeitszeit oder eine eigene Jahressonderzahlung können das Netto im Einzelfall zusätzlich verändern. Solche Zuschläge sind im TV-L nicht bundeseinheitlich geregelt.
Beamte: die Grenze zu den Tarifverträgen
Beamte fallen weder unter den TVöD noch unter den TV-L — sie werden nach der Besoldung vergütet. Für sie gilt das Besoldungsrecht mit den Besoldungsgruppen A (Laufbahnen) und B (Ämter mit herausgehobener Bedeutung), etwa die A-Besoldung für Lehrer, Polizisten oder den gehobenen und höheren Dienst.
Die Besoldung ist ein eigenes System mit eigenen Beträgen, eigenen Stufen (Erfahrungsstufen) und eigenen Regeln. Ein direkter Vergleich mit den Entgeltgruppen des TVöD ist deshalb nur annähernd möglich: Ein Amtsbeamtinnen- oder Beamtengehalt entspricht einer bestimmten Entgeltgruppe ungefähr, niemals aber centgenau. Wer vom Angestelltenverhältnis in das Beamtenverhältnis wechselt, wechselt das gesamte Vergütungssystem. Für Tarifbeschäftigte bleibt der Vergleich TVöD gegen TV-L der entscheidende. Die Faustregel lautet: Bund und Kommune gleich TVöD, Land gleich TV-L, Beamte gleich Besoldung.
Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?
Wechseln Sie von einem TVöD-Arbeitgeber zu einem Arbeitgeber im TV-L — oder umgekehrt —, wechseln Sie den Tarifvertrag. Die bisherige Entgeltgruppe und Stufe werden nicht automatisch eins zu eins übernommen, sondern nach den Regeln des neuen Arbeitgebers zugeordnet. In der Praxis orientiert sich die Eingruppierung an der neuen Tätigkeit; die erreichte Stufe wird bei vergleichbarer Tätigkeit unter Anrechnung der bisherigen Zeiten fortgeführt.
Drei Punkte gilt es beim Wechsel zu beachten:
- Die Tabellenentgelte des neuen Vertrags können leicht abweichen, sodass sich das Brutto verändert.
- Die Stufenlaufzeit wird bei vergleichbarer Tätigkeit fortgesetzt.
- Besondere Zulagen oder Jahressonderzahlungen richten sich ausschließlich nach dem neuen Vertrag.
Ein Wechsel zwischen Bund, Kommune und Ländern bleibt damit tarifrechtlich unproblematisch, verlangt aber eine Neueinordnung. Verlässlich ist nur die Rechnung mit den Werten des künftigen Arbeitgebers; der TVöD-Rechner liefert die aktuell gültigen Tabellen.
Wie dieser Ratgeber entsteht▼
- TVöD-VKA und TVöD-Bund gültig ab 01.05.2026 (Tarifeinigung vom 06.04.2025, § 15 TVöD-VKA). TV-L-Eingruppierung nach § 12 TV-L, Stufenlaufzeit nach § 16 TV-L.
- Die E 6-Bruttospanne (VKA) und die Netto-Beispiele (E 9a und E 13, Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, VKA) werden zur Build-Zeit aus der Engine bezogen:
bruttoRange("6", "vka", 2026)beziehungsweisecalculateNetto(...). Jeder Euro-Wert ist centgenau. - TV-L-Tabellenwerte werden hier nicht ausgegeben — sie liegen nah am TVöD, sind aber nicht in jeder Gruppe identisch. Die TV-L-Strukturdaten (Geltungsbereich, Stichtag 01.04.2026, Erhöhungsschritt, Untergruppen) stammen aus data-recon/10-tvl.md. Für landesspezifische Werte nutzen Sie den TV-L-Bereich.
- Stand: 01.05.2026 (TVöD) beziehungsweise 01.04.2026 (TV-L). Hinweise zur Besoldung sind allgemeiner Natur.
Häufige Fragen zu TVöD und TV-L
Häufige Fragen zu TVöD und TV-L
Wem gilt der TVöD, wem der TV-L?
Der TVöD gilt für Beschäftigte beim Bund und in den Kommunen, der TV-L für die Landesbeschäftigten. Maßgeblich ist allein der Arbeitgeber, nicht die ausgeübte Tätigkeit.
Sind die Tabellen von TVöD und TV-L identisch?
Nein. Die Struktur ist bei beiden gleich — Entgeltgruppen E 1 bis E 15, sechs Stufen, identische Stufenlaufzeit. Einzelne Beträge und teilweise die Stichtage der Erhöhung weichen voneinander ab.
Gelten die Stufenlaufzeiten in beiden Verträgen?
Ja. § 16 TV-L spiegelt § 16 TVöD: die Wartezeiten betragen in den Stufen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre. Eine erreichte Stufe bezeichnet in beiden Verträgen dieselbe Berufserfahrung.
Fallen Beamte unter den TVöD?
Nein. Beamte werden nach der Besoldung vergütet (Besoldungsgruppen A und B), einem eigenständigen System mit eigenen Beträgen und eigenen Erfahrungsstufen.
Seit wann gelten die aktuellen Tabellen bei TVöD und TV-L?
Die TV-L-Tabelle 2026 gilt seit dem 01.04.2026, die TVöD-Tabelle seit dem 01.05.2026. Die Erhöhung bei den Ländern tritt damit einen Monat früher in Kraft als beim Bund und den Kommunen.
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TVöD-Rechner öffnen →Sources & References
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat — Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.
Entgeltgruppen.com Editorial Team
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