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Entgeltgruppen

Jahressonderzahlungs-Rechner TVöD (§ 20)

Dieser Rechner ermittelt Ihre Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD. Bei der VKA gilt 2026 ein einheitlicher Bemessungssatz von 85 %, beim Bund ein gestaffelter Satz. Beispiel E 6, Stufe 3 (VKA): 3.043,39 €. Die Auszahlung erfolgt mit dem November-Entgelt.

Official VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ratesUpdated TVöD-Tabelle 2026Verified 29. Juli 2026Free — no signup required

Aus der Tabelle vorbelegt (E 6, Stufe 3) — editierbar, falls Ihr individuelles Entgelt abweicht.

Ihr Ergebnis

JSZ-Betrag3.043,39 €
Bemessungssatz85 % eines Monatsentgelts
Zugrunde liegendes Entgelt3.580,46 €

Grundlage: § 20 TVöD. Auszahlung erfolgt einmal jährlich mit dem November-Entgelt. Modellrechnung für das Jahr 2026.

Wie die Jahressonderzahlung nach § 20 funktioniert

Die JSZ ist ein Prozentsatz des monatlichen Entgelts. Grundlage ist das individuelle monatliche Entgelt — in der Regel das Tabellenentgelt ohne Zulagen. Der Bemessungssatz hängt vom Arbeitgeber und der Entgeltgruppe ab. Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:

Bemessungssätze der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD 2026, je Arbeitgeber und Entgeltgruppe-Band.
Entgeltgruppe-BandVKABund
E 1–885 %95 %
E 9a–1285 %90 %
E 13–1585 %75 %

Zwölftelung und November-Bezug

Die JSZ wird mit dem Entgelt für den Monat November ausgezahlt. Bemessungszeitraum sind die Monate Juli, August und September: aus ihnen wird das regelmäßige monatliche Entgelt gemittelt. Für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch mindert sich die JSZ um ein Zwölftel (§ 20 Abs. 4). Beispiel E 6, Stufe 3 (VKA): Bei zwei Monaten ohne Anspruch sinkt der Betrag von 3.043,39 € auf 2.536,16 €.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Eingaben: Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitgeber (VKA/Bund), monatliches Entgelt (aus der Tabelle vorbelegt, editierbar), Monate ohne Anspruch.
  2. Bemessungssatz je Arbeitgeber × EG-Band aus § 20 TVöD (lib/engine/tvoed/jsz.ts): VKA 85 %, Bund 95/90/75 %.
  3. Brutto-JSZ = Bemessungssatz × monatliches Entgelt, Integer-Cent-exakt.
  4. Zwölftelung nach § 20 Abs. 4: −1/12 je Monat ohne Entgeltanspruch.
  5. Nur das Jahr 2026 erfasst (Tarifrunde-2025-Schritt-2-Werte). Auszahlung mit dem November-Entgelt wird nicht gesondert modelliert.

Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung

Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung im TVöD

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD?

Die Jahressonderzahlung (JSZ) nach § 20 TVöD bemisst sich nach einem festen Satz eines Monatsentgelts. Bei der VKA gilt 2026 ein einheitlicher Satz von 85 %; beim Bund staffelt er sich nach Entgeltgruppe (95 % in E 1–8, 90 % in E 9a–12, 75 % in E 13–15). Beispiel E 6, Stufe 3 (VKA): 3.043,39 €.

Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?

Die Jahressonderzahlung wird einmal jährlich mit dem Entgelt für den Monat November ausgezahlt. Der Bemessungszeitraum sind die Monate Juli, August und September desselben Jahres, aus denen das regelmäßige monatliche Entgelt gemittelt wird. Der Rechner verwendet ein monatliches Entgelt als Basis.

Was ist die Zwölftelungsregelung?

Nach § 20 Abs. 4 TVöD wird die JSZ für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch im Bemessungszeitraum um ein Zwölftel gemindert. Beispiel: Bei zwei Monaten ohne Anspruch sinkt die JSZ in E 6, Stufe 3 (VKA) von 3.043,39 € auf 2.536,16 €.

Unterscheidet sich die JSZ zwischen VKA und Bund?

Ja. Während die VKA 2026 für alle Entgeltgruppen 85 % anwendet, staffelt der Bund: 95 % in E 1–8, 90 % in E 9a–12 und 75 % in E 13–15. Bei gleichem monatlichen Entgelt von 3.580,46 € (E 6, Stufe 3) ergibt das für die VKA 3.043,39 € und für den Bund 3.401,44 €.

Sources & References

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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