Höhergruppierung: die höhere Entgeltgruppe
Eine Höhergruppierung bedeutet den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe und setzt voraus, dass Ihre übertragene Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale dieser höheren Gruppe erfüllt. Sie ist nicht an Zeit, Alter oder Berufserfahrung gebunden, sondern an eine Veränderung der Tätigkeit (§ 17 TVöD-VKA, Stand: 01.05.2026).
Was ist eine Höhergruppierung?
Die Höhergruppierung ist die dauerhafte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe und hebt damit das Bruttoentgelt in jeder Stufe an. Statt innerhalb einer Gruppe von Stufe zu Stufe aufzusteigen, wechseln Sie in eine neue Gruppe — mit durchgehend höheren Beträgen in jeder Stufe.
Der Grundgedanke des TVöD: Das Entgelt richtet sich nach dem Anforderungsniveau der übertragenen Tätigkeit, nicht nach der Person oder ihrer Betriebszugehörigkeit. Die Entgeltordnung (Teil I und Teil II) legt für jede Entgeltgruppe die Tätigkeitsmerkmale fest, die eine Stelle erfüllen muss. Genau dann, wenn eine neue, anspruchsvollere Tätigkeit die Merkmale einer höheren Gruppe erfüllt, greift die Höhergruppierung nach § 17 TVöD-VKA.
Von der Eingruppierung unterscheidet sich die Höhergruppierung durch den Zeitpunkt: Die Eingruppierung nach § 12 TVöD-VKA legt die Entgeltgruppe zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses fest, sobald erstmals eine Tätigkeit übertragen wird. Die Höhergruppierung nach § 17 TVöD-VKA ändert diese Zuordnung erst, wenn die Tätigkeit später anspruchsvoller wird. Beide stützen sich auf dieselben Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung — die Eingruppierung bei der erstmaligen Übertragung, die Höhergruppierung bei einer höherwertigen Veränderung.
Der Unterschied ist spürbar. In der VKA-Entgelttabelle 2026 beginnt die Entgeltgruppe 6 bei 3.240,30 € brutto (Stufe 1), die Entgeltgruppe 9a bei 3.658,61 €. Eine Höhergruppierung von E6 nach E9a hebt das Brutto in jeder Stufe um mehrere hundert Euro. Die Entgeltgruppe 6 zeigt die genauen Beträge im Vergleich zu den Nachbargruppen.
Auslöser ist somit stets die Tätigkeit, nicht die Person. Wer dieselbe Stelle jahrelang unverändert ausübt, wird nicht höhergruppiert — erst eine tatsächlich anspruchsvollere Aufgabe eröffnet diesen Weg. Ein neuer Titel ohne neuen Aufgabeninhalt reicht nicht aus.
Voraussetzungen für eine Höhergruppierung
Eine Höhergruppierung setzt eine höherwertige, dauerhaft übertragene Tätigkeit voraus (§ 17 TVöD-VKA). Drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe erfolgt:
- Höherwertige Tätigkeit: Die übertragene Tätigkeit muss die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllen.
- Dauerhaftigkeit: Die höhere Tätigkeit muss nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer oder zumindest absehbar längerfristig übertragen sein.
- Übertragung: Der Arbeitgeber muss die Tätigkeit tatsächlich zugewiesen haben; eine bloße Bezeichnungsänderung reicht nicht.
Ist nur eine der Bedingungen nicht erfüllt, greift statt der Höhergruppierung eine andere Lösung: Eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wird in der Regel durch eine Zulage abgegolten (§ 17 TVöD-VKA), nicht durch einen Wechsel der Entgeltgruppe. Für die Beschäftigten ist dieser Unterschied wesentlich — die Zulage endet mit der Tätigkeit, die Höhergruppierung besteht dauerhaft fort.
Die Beurteilung, ob die Tätigkeit die höheren Merkmale erfüllt, richtet sich nach der Entgeltordnung (Teil I und Teil II). Ob eine Tätigkeit höherwertig ist, entscheidet allein ihr Aufgabeninhalt — etwa ein höheres Maß an Verantwortung, eigenverantwortlicher Leitung oder zusätzlich geforderten Qualifikationen. Ein Titel oder eine Stellenbezeichnung ohne entsprechenden Aufgabeninhalt führt zu keiner Höhergruppierung. Wann eine Eingruppierung überhaupt in eine bestimmte Gruppe erfolgt, beschreibt der Ratgeber zur Eingruppierung.
Wie beantragt man eine Höhergruppierung?
Sie können die Überprüfung Ihrer Eingruppierung jederzeit beantragen, wenn Sie der Auffassung sind, Ihre Tätigkeit erfülle die Merkmale einer höheren Entgeltgruppe. Der übliche Ablauf läuft in vier Schritten ab:
- Tätigkeit dokumentieren: Notieren Sie, welche übertragenen Aufgaben ein höheres Anforderungsniveau verlangen als Ihre aktuelle Gruppe.
- Antrag stellen: Wenden Sie sich an die Personalstelle und bitten Sie schriftlich um Überprüfung der Eingruppierung.
- Überprüfung: Der Arbeitgeber prüft, ob die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der höheren Gruppe tatsächlich erfüllt.
- Entscheidung: Stellt sich die Tätigkeit als höherwertig und dauerhaft heraus, wird die Höhergruppierung vorgenommen; andernfalls erhalten Sie eine nachvollziehbare Begründung.
Grundlage der Prüfung ist die aktuelle Stellenbeschreibung oder Tätigkeitsdarstellung. Je präziser die neuen, anspruchsvolleren Aufgaben darin beschrieben sind, desto klarer lässt sich beurteilen, ob sie die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllen.
Die Höhergruppierung wird mit Wirkung vom Ersten des Monats wirksam, der auf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit folgt (§ 17 TVöD-VKA), sofern die Tätigkeit die geforderten Merkmale erfüllt und voraussichtlich längerfristig ausgeübt wird. Sie wirkt also in die Zukunft, nicht rückwirkend auf den gesamten Beschäftigungszeitraum.
Kommen Sie mit der Personalstelle zu keiner Einigung, bleibt der Weg über die Personalvertretung oder im Streitfall über die Arbeitsgerichte. Eine neutrale Einordnung der rechtlichen Grundlagen bietet der Ratgeber zur Eingruppierung.
Höhergruppierung oder Stufenlaufzeit: worin liegt der Unterschied?
Die Stufenlaufzeit läuft automatisch nach Zeit innerhalb einer Gruppe, die Höhergruppierung wechselt die Entgeltgruppe nach Tätigkeit — beide Mechanismen sind klar voneinander zu trennen:
| Stufenlaufzeit | Höhergruppierung | |
|---|---|---|
| Auslöser | Zeit in der Entgeltgruppe | Veränderung der Tätigkeit |
| Bezug | Aufstieg innerhalb der Gruppe | Wechsel in eine höhere Gruppe |
| Antrag | nicht nötig (automatisch) | Überprüfung beantragbar |
| Regelung | § 16 TVöD-VKA | § 17 TVöD-VKA |
Die Stufenlaufzeit läuft automatisch: Nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren steigen Sie innerhalb Ihrer Entgeltgruppe von Stufe zu Stufe, bis Sie nach insgesamt 15 Jahren die Endstufe 6 erreichen. Dafür müssen Sie nichts tun. Details dazu im Ratgeber zur Stufenlaufzeit.
Die Höhergruppierung hingegen verändert die Entgeltgruppe selbst und setzt eine neue, höherwertige Tätigkeit voraus. Sie ist nie automatisch und ergibt sich nicht aus Dienstjahren. Wer die Endstufe seiner Gruppe erreicht hat und dennoch mehr verdienen möchte, braucht entweder eine Tariferhöhung oder eine höherwertige Tätigkeit — der bloße Zeitablauf reicht nicht aus. Zusammengefasst: Die Stufenlaufzeit belohnt die Dauer der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die Höhergruppierung belohnt eine tatsächlich anspruchsvollere Aufgabe. Beide Wege können sich ergänzen, bleiben aber klar voneinander getrennt.
Trotz dieser klaren Trennung können beide Mechanismen im Berufsverlauf nebeneinander wirken: Wer höhergruppiert wird, für den beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe von Neuem (§ 16 TVöD-VKA). Die Höhergruppierung öffnet die Tür zu einer höheren Gruppe, und die Stufenlaufzeit führt anschließend innerhalb dieser neuen Gruppe weiter von Stufe zu Stufe.
Was passiert mit der Stufe nach einer Höhergruppierung?
Bei einer Höhergruppierung wird die Stufe so festgelegt, dass Ihr bisheriges Brutto mindestens erhalten bleibt — das Brutto steigt, nie sinkt es. Mit dem Wechsel erhalten Sie in der Regel eine neue Stufe in der höheren Gruppe. Liegt Ihr bisheriger Betrag zwischen zwei Stufen der neuen Gruppe, werden Sie in der nächsthöheren Stufe eingruppiert; die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe beginnt anschließend von vorn.
Ein Rechenbeispiel zeigt das Prinzip des Bestandsschutzes: Wer als Entgeltgruppe 6, Stufe 4 3.719,22 € brutto verdient und in die Entgeltgruppe 9a höhergruppiert wird, landet nicht in Stufe 1 mit 3.658,61 € — dieser Betrag läge unter dem bisherigen Brutto. Stattdessen erfolgt die Zuordnung mindestens in Stufe 2 mit 3.877,94 €. Die Höhergruppierung bringt in diesem Fall 158,72 € brutto mehr im Monat, ohne dass die bisherige Stufenlaufzeit angerechnet wird.
Dass die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe neu beginnt, bedeutet: Die nächste reguläre Stufe folgt erst nach der frischen Stufenlaufzeit des § 16 TVöD-VKA. Weil die Beträge der höheren Gruppe aber in jeder Stufe über dem bisherigen Niveau liegen, bleibt der Gewinn aus der Höhergruppierung trotzdem sofort und langfristig erhalten. Die Höhergruppierung versetzt Sie also nicht an den Anfang Ihrer Gehaltsentwicklung, sondern hält Ihr bisheriges Niveau und hebt es an.
- Ihr Brutto sinkt durch die Höhergruppierung nicht, sondern steigt mindestens leicht an.
- Die Zeit, ehe die nächste Stufe in der neuen Gruppe folgt, beginnt mit dem Wirksamwerden der Höhergruppierung erneut.
Langfristig kommt der zweite Vorteil hinzu: höhere Beträge in jeder weiteren Stufe der neuen Gruppe. Wann genau die nächste Stufe folgt, ergibt sich aus der Stufenlaufzeit nach § 16 TVöD-VKA; der Stufenfahrplan zeigt den zeitlichen Verlauf der Stufen.
Was bringt eine Höhergruppierung in Euro?
Eine Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 9a hebt das Brutto in jeder Stufe um mehrere hundert Euro an. Die folgende Tabelle vergleicht beide Gruppen über die Stufen 1 bis 3 (VKA, gültig ab 01.05.2026):
| Stufe | E 6 brutto/Monat | E 9a brutto/Monat | Mehr brutto/Monat |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.240,30 € | 3.658,61 € | 418,31 € |
| Stufe 2 | 3.440,25 € | 3.877,94 € | 437,69 € |
| Stufe 3 | 3.580,46 € | 4.097,67 € | 517,21 € |
In Stufe 3 beträgt der Monatsunterschied 517,21 €; über ein Jahr gerechnet sind das 6.206,52 € brutto mehr. Hinzu kommt, dass jede weitere Tariferhöhung die absoluten Beträge in der höheren Gruppe stärker anhebt, weil die Prozente auf einen größeren Grundbetrag wirken. Für das persönliche Brutto und Netto nach einer Höhergruppierung nutzen Sie den TVöD-Rechner.
Zwei Effekte wirken dabei zusammen. Der sofortige Effekt ergibt sich aus der höheren Stufe in der neuen Gruppe nach dem Bestandsschutz des § 17 TVöD-VKA. Der langfristige Effekt entsteht, weil die Entgeltgruppe 9a in jeder Stufe über der Entgeltgruppe 6 liegt: Mit jeder weiteren Stufe wächst der monatliche Abstand, und künftige Tariferhöhungen wirken auf einen höheren Grundbetrag.
Eine Höhergruppierung lohnt sich also doppelt: sofort durch ein höheres Brutto in der neuen Stufe und langfristig durch höhere Beträge in jeder weiteren Stufe sowie stärkere Zuwendungen bei künftigen Tariferhöhungen.
Wie dieser Ratgeber entsteht▼
- Rechtsgrundlage der Höhergruppierung ist § 17 TVöD-VKA; die Eingruppierung regelt § 12 TVöD-VKA i. V. m. der Entgeltordnung, die Stufenlaufzeit § 16 TVöD-VKA.
- Alle Euro-Werte werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine bezogen (
getBrutto(eg, stufe, "vka", 2026)), nicht hartkodiert: die Vergleichs-Bruttos für E 6 und E 9a über die Stufen 1–4, das Bestandsschutz-Beispiel (E 6 Stufe 4 → E 9a Stufe 2) sowie die abgeleiteten Monats- und Jahresdifferenzen. - Tabellenentgelte gültig ab 01.05.2026 (§ 15 TVöD-VKA, Anlage A, Schritt 2 der Tarifeinigung vom 06.04.2025).
- Hinweise zum Verfahren und zur Stufe in der neuen Gruppe sind allgemeiner Natur; die Entscheidung im Einzelfall trifft die Personalstelle.
Häufige Fragen zur Höhergruppierung
Häufige Fragen zur Höhergruppierung
Wann erhält man eine Höhergruppierung?
Wenn die übertragene Tätigkeit dauerhaft die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt (§ 17 TVöD-VKA). Zeit, Lebensalter oder Berufserfahrung allein reichen nicht aus; ausschlaggebend ist allein die höherwertige Tätigkeit.
Kann man die Höhergruppierung beantragen?
Ja. Sie können bei der Personalstelle die Überprüfung Ihrer Eingruppierung beantragen, wenn Ihre Tätigkeit die Merkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt. Der Arbeitgeber prüft den Antrag und entscheidet nachvollziehbar.
Ab wann wirkt die Höhergruppierung?
Mit Wirkung vom Ersten des Monats, der auf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit folgt (§ 17 TVöD-VKA). Die Höhergruppierung wirkt in die Zukunft, nicht rückwirkend auf den gesamten Beschäftigungszeitraum.
Worin unterscheidet sich die Höhergruppierung vom Stufenaufstieg?
Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach Zeit innerhalb einer Gruppe (§ 16 TVöD-VKA); die Höhergruppierung wechselt in eine höhere Gruppe und setzt eine neue, höherwertige Tätigkeit voraus (§ 17 TVöD-VKA).
Sinkt mein Brutto, wenn ich nach einer Höhergruppierung in einer niedrigeren Stufe lande?
Nein. Die neue Stufe wird so festgelegt, dass Ihr bisheriges Brutto mindestens erhalten bleibt. Wer beispielsweise von der Entgeltgruppe 6, Stufe 4 (3.719,22 €) höhergruppiert wird, erhält in der Entgeltgruppe 9a mindestens Stufe 2 (3.877,94 €) — das Brutto steigt, nie sinkt es.
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TVöD-Rechner öffnen →Sources & References
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat — Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.
Entgeltgruppen.com Editorial Team
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