Kündigungsfrist-Rechner TVöD und TV-L (§ 34)
Dieser Rechner ermittelt Ihre Kündigungsfrist und den Kündigungstermin nach § 34 TVöD — abhängig von Beschäftigungszeit, Alter und Tarifgebiet. Bei mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit gilt eine Frist von 3 Monate zum Quartalsende; der Sonderkündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 kann eine ordentliche Arbeitgeberkündigung ganz ausschließen. Für Landesbeschäftigte gilt § 34 TV-L: Die Fristenleiter des Absatzes 1 ist dort wörtlich dieselbe, der Sonderkündigungsschutz des Absatzes 2 dagegen anders zugeschnitten. Der Rechner deckt beide Tarifverträge ab.
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- Stand
- Rechtsgrundlage
- § 34 TVöD
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Ihre Kündigungsfrist
Kündigungsfrist: 6 Wochen.
Grundlage: § 34 TVöD. Modellrechnung — bei befristeten Verträgen gelten kürzere Fristen (§ 30 TVöD bzw. § 30 TV-L).
So funktioniert die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD
§ 34 TVöD regelt die Kündigung unbefristeter Arbeitsverhältnisse. Die Kündigungsfrist wächst mit der Beschäftigungszeit in einer siebenteiligen Leiter. Bis zu einem Jahr Beschäftigungszeit endet die Frist am Monatsschluss; danach springt der Kündigungstermin auf das Quartalsende. Für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung gilt dieselbe Leiter.
| Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen | Monatsschluss |
| bis 1 Jahr | 1 Monat | Monatsschluss |
| mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre | 6 Wochen | Quartalsende |
| 5 bis 8 Jahre | 3 Monate | Quartalsende |
| 8 bis 10 Jahre | 4 Monate | Quartalsende |
| 10 bis 12 Jahre | 5 Monate | Quartalsende |
| ab 12 Jahren | 6 Monate | Quartalsende |
Sonderkündigungsschutz nach § 34 Abs. 2
Drei Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit die ordentliche Arbeitgeberkündigung ausgeschlossen ist („Unkündbarkeit“):
- Lebensalter mindestens 40 Jahre,
- Beschäftigungszeit länger als 15 Jahre,
- Tarifgebiet West (VKA) oder Bund.
Ist der Sonderkündigungsschutz gegeben, bleibt nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Im Tarifgebiet Ost greift er nicht. Ein Beispiel: Bei 48 Jahren und 18 Jahren Beschäftigungszeit zeigt der Rechner für VKA-West Sonderkündigungsschutz vorhanden, für Sonstige/Tarifgebiet Ost hingegen nicht.
§ 34 TV-L: dieselbe Leiter, ein anderer Sonderkündigungsschutz
Beschäftigte der Länder fallen nicht unter den TVöD, sondern unter den TV-L. Wir haben beide Normtexte nebeneinandergelegt — die TdL-Lesefassung des TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14 vom 14. Februar 2026 gegen den TVöD-AT. Das Ergebnis ist keine pauschale Gleichsetzung, sondern eine Aufteilung:
| Absatz | TVöD | TV-L |
|---|---|---|
| Abs. 1 — Fristen und Termin | Sieben Bänder von 2 Wochen bis 6 Monate; Terminsprung auf das Quartalsende ab mehr als einem Jahr. | Inhaltlich identisch — dieselben Schwellen, dieselben Fristen, derselbe Sprung. Nur die Satzstellung des ersten Satzes weicht ab. |
| Abs. 2 — Sonderkündigungsschutz | Alter ab 40 und mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit, dazu Tarifgebiet West bei der VKA oder Beschäftigung beim Bund. | Alter ab 40 und mehr als 15 Jahre, dazu Tarifgebiet West — aber nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Tarifgebietsbezug. |
| Abs. 2 Satz 2 — Altfälle | Wer nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Regelungen unkündbar war, bleibt es. | Derselbe Bestandsschutz, aber mit dem Stichtag 31. Oktober 2006. |
| Abs. 3 — Beschäftigungszeit | Zeit bei demselben Arbeitgeber auch bei Unterbrechung; Anerkennung bei Wechsel innerhalb des Geltungsbereichs und von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern; Sonderurlaub zählt nur bei anerkanntem Interesse. | Inhaltlich identisch in allen vier Sätzen. |
Praktisch heißt das: Ihre Frist berechnen Sie im TV-L mit demselben Rechner. Nur die Frage der Unkündbarkeit müssen Sie getrennt beantworten. Bei 48 Jahren und 18 Jahren Beschäftigungszeit zeigt der Rechner für das TV-L-Tarifgebiet West Schutz vorhanden, für das Tarifgebiet Ost heute keinen Schutz — ab dem 1. Januar 2027 dann ebenfalls Schutz. Welcher Tarifvertrag überhaupt für Sie gilt, klärt der Ratgeber TVöD oder TV-L; die Tabellen der Länder stehen unter TV-L-Rechner.
Probezeit und befristete Verträge
Während der Probezeit (bis zu sechs Monate) beträgt die Frist 2 Wochen zum Monatsschluss. Für befristete Verträge gelten kürzere Fristen nach § 30 TVöD, die dieser Rechner nicht abbildet. Die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD umfasst auch unterbrochene Zeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern; rechnen Sie diese vor der Eingabe zusammen.
Wie dieser Rechner rechnet▼
- Eingaben: Beschäftigungszeit (Jahre), Lebensalter und Tarifgebiet (VKA-West, Bund, Sonstige).
- Frist und Termin aus § 34 Abs. 1 TVöD (lib/engine/tvoed/kuendigungsfrist.ts): erstes passendes Band der siebenstufigen Leiter.
- Sonderkündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 TVöD: Alter ≥ 40 UND Beschäftigungszeit > 15 J. UND (VKA-West ODER Bund).
- Sonderkündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 TV-L: Alter ≥ 40 UND Beschäftigungszeit > 15 J. UND Tarifgebiet West; ab dem 1. Januar 2027 ohne Tarifgebietsbedingung (TdL-Lesefassung i. d. F. des ÄTV Nr. 14 vom 14.02.2026, § 34 selbst gegengelesen).
- Befristete Verträge (§ 30 TVöD) werden nicht modelliert — kürzere Leiter, Ende am Monatsschluss.
- Modellrechnung — eine individuelle Arbeitsrechtsberatung ersetzt dies nicht.
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist im TVöD und im TV-L
Wie lang ist die Kündigungsfrist im TVöD?
Die Kündigungsfrist hängt von der Beschäftigungszeit ab. Während der Probezeit (bis sechs Monate) beträgt sie 2 Wochen zum Monatsschluss, nach einem Jahr 1 Monat zum Monatsschluss. Ab mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit springt der Termin auf das Quartalsende, beginnend mit 3 Monate; nach zwölf Jahren erreicht sie 6 Monate. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung nutzen dieselbe Fristenleiter (§ 34 Abs. 1 TVöD).
Was bedeutet Sonderkündigungsschutz nach § 34 Abs. 2?
Wenn Sie mindestens 40 Jahre alt sind, länger als 15 Jahre beschäftigt sind und im Tarifgebiet West (VKA) oder beim Bund arbeiten, ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Eine Kündigung ist dann nur noch aus wichtigem Grund (außerordentlich) möglich. Im Tarifgebiet Ost greift dieser Schutz nicht. Bei den Angaben 48 Jahre und 18 Jahre Beschäftigungszeit lautet das Ergebnis „Sonderkündigungsschutz vorhanden“ für VKA-West, aber nicht für Sonstige/Tarifgebiet Ost (nicht zutreffend).
Ab wann gilt das Quartalsende als Kündigungstermin?
Der Kündigungstermin wechselt ab mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit vom Monatsschluss auf das Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende). Die Frist selbst wächst in sieben Stufen von 2 Wochen bis 6 Monate. Quartalsende bedeutet, dass die Kündigung zum letzten Tag eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.) wirksam wird.
Wie lang ist die Kündigungsfrist im TV-L?
Genauso lang wie im TVöD. § 34 Abs. 1 TV-L führt dieselben sieben Bänder mit denselben Fristen — 2 Wochen in den ersten sechs Monaten, 1 Monat bis zu einem Jahr, danach 6 Wochen, 3 Monate, vier, fünf und schließlich 6 Monate ab zwölf Jahren Beschäftigungszeit — und denselben Terminsprung: Die ersten beiden Bänder enden am Monatsschluss, alle weiteren zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Unterschiedlich ist nur der Sonderkündigungsschutz des Absatzes 2 (siehe nächste Frage). Sie können den Rechner oben deshalb für beide Tarifverträge verwenden; die Auswahl im Feld „Tarifgebiet / Arbeitgeber“ entscheidet über den Absatz 2 und über das Zitat.
Gilt der Sonderkündigungsschutz auch im TV-L?
Ja, aber mit einem anderen Zuschnitt. Der TV-L knüpft nicht an den Arbeitgeber an, sondern allein an das Tarifgebiet: Bis zum 31. Dezember 2026 sind nur Beschäftigte im Tarifgebiet West geschützt (im Rechner: vorhanden bei 48 Jahren und 18 Jahren Beschäftigungszeit), im Tarifgebiet Ost dagegen nicht. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Beschränkung ersatzlos — der Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 14. Februar 2026 streicht den Verweis auf das Tarifgebiet, sodass der Schutz dann im gesamten TV-L gilt (im Rechner als Hinweis ausgewiesen). Der TVöD kennt diese Streichung nicht: dort bleibt es bei Tarifgebiet West (VKA) oder Bund.
Was zählt zur Beschäftigungszeit?
Die Beschäftigungszeit umfasst die Dauer bei demselben Arbeitgeber, auch wenn sie unterbrochen war. Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber innerhalb des Geltungsbereichs sowie bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber werden anerkannt; Sonderurlaub bleibt unberücksichtigt, sofern der Arbeitgeber nicht vorher schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt hat. § 34 Abs. 3 TVöD und § 34 Abs. 3 TV-L regeln das inhaltlich gleich. Der Rechner erhält die bereits aggregierte Beschäftigungszeit in Jahren.
Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Die Rechner, Tabellen und Ratgeber auf entgeltgruppen.com werden von der Redaktion erstellt und gepflegt. Jede Zahl stammt aus den amtlichen Veröffentlichungen der Tarifvertragsparteien und der zuständigen Ministerien; die Tabellen werden gegen die jeweils gültige Fassung abgeglichen, bevor eine Änderung erscheint. Welche Quellen das im Einzelnen sind, steht unter „Über uns“.
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