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TVöD-Pflege: P-Gruppen und Gehälter 2026

Der TVöD-Pflege ist ein eigenes Tarifwerk innerhalb des TVöD (VKA) für die Pflegeberufe in Kliniken, Heimen und ambulanten Diensten. Er umfasst 12 P-Gruppen (P 5 bis P 16) mit monatlichen Tabellenentgelten zwischen 2.907,18 € und 6.937,70 €, gültig ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026). Diese Seite ordnet ein, welche Gruppe zu welcher Tätigkeit gehört und wie die P-Tabelle mit dem übrigen TVöD zusammenhängt.

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Alle P-Gruppen im Überblick (VKA 2026)

Die Spannen umfassen jeweils die niedrigste bis höchste Stufe einer P-Gruppe. Alle Beträge in Euro pro Monat brutto für den kommunalen Bereich (VKA). Die TVöD-Tabelle 2026 zeigt zusätzlich die E-Gruppen des allgemeinen TVöD.

Alle 12 P-Gruppen des TVöD-Pflege (VKA) mit Brutto-Spanne (niedrigste bis höchste Stufe), gültig ab dem 1. Mai 2026.
P-GruppeBrutto-Spanne (VKA 2026)Detailseite
P 52.907,18 € – 3.629,25 €P 5 ansehen →
P 63.012,49 € – 4.013,41 €P 6 ansehen →
P 73.510,30 € – 4.305,40 €P 7 ansehen →
P 83.701,21 € – 4.488,98 €P 8 ansehen →
P 93.992,39 € – 4.662,42 €P 9 ansehen →
P 104.184,40 € – 4.960,96 €P 10 ansehen →
P 114.419,71 € – 5.233,54 €P 11 ansehen →
P 124.657,22 € – 5.493,13 €P 12 ansehen →
P 134.894,78 € – 5.778,68 €P 13 ansehen →
P 145.013,53 € – 6.194,02 €P 14 ansehen →
P 155.132,29 € – 6.361,06 €(Seite folgt)
P 165.240,04 € – 6.937,70 €(Seite folgt)

Das ausführliche Beispiel mit Stufentabelle, Netto-Rechnung und Berufen zeigt die Seite zur P-Gruppe 8.

Warum der TVöD-Pflege eigene P-Gruppen hat

Weil der TVöD für diesen Bereich eine eigene Entgeltordnung mit einer eigenen Entgelttabelle enthält. Beschäftigte in der Pflege werden deshalb nicht in die Entgeltgruppen des allgemeinen TVöD eingruppiert, sondern in die 12 P-Gruppen von P 5 bis P 16. Beide Raster stehen nebeneinander: Eine P-Gruppe ist keine umbenannte E-Gruppe, sondern eine eigenständige Gruppe mit eigenen Tätigkeitsmerkmalen und eigenen Beträgen. Eine Umrechnung zwischen den Tabellen gibt es nicht.

Das P-Raster ist von P 5 bis P 16 fortlaufend nummeriert und kennt keine ausgelassenen Nummern. Eine Besonderheit betrifft die Stufen: Die Gruppen P 7 bis P 16 besitzen keine Stufe 1 — dort ist Stufe 2 die Eingangsstufe.

Eigenständig ist die Entgelttabelle, aber nicht jede Regel kommt aus dem allgemeinen Teil. Bei Arbeitszeit und Jahressonderzahlung weichen die Besonderen Teile für Krankenhäuser (BT-K) und für Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) ab. Die Wochenarbeitszeit beträgt im Krankenhaus 38,5 Stunden, bei Mitgliedern des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg 39 Stunden (§ 44 Abs. 1 BT-K), in Pflege- und Betreuungseinrichtungen 39 Stunden. Die Jahressonderzahlung beträgt abweichend von § 20 TVöD 90 % in P 5 bis P 8 und 85 % in P 9 bis P 16 (§ 54 Abs. 3 BT-K, § 52a BT-B). Die übrigen Regeln im Krankenhaus erklärt die Seite zum TVöD-K. Alle Werte auf dieser Seite gelten für den kommunalen Bereich — TVöD VKA: Tabelle und Rechner. Daneben bestehen die E-Gruppen des allgemeinen TVöD und das zweite Sektor-Tarifwerk TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst mit den S-Gruppen.

Welcher Beruf gehört in welche P-Gruppe?

Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht der Abschluss allein: Die Entgeltordnung zum TVöD-Pflege ordnet jede Stelle anhand der Aufgaben und der dafür geforderten Qualifikation einer Gruppe zu. Die folgende Übersicht zeigt für die 10 Gruppen mit eigener Detailseite, welche Anforderung die Regel ist und welche Berufe typischerweise darunterfallen.

Zuordnung typischer Berufe zu den P-Gruppen des TVöD-Pflege: Regel-Anforderung und typische Tätigkeitsfelder je Gruppe.
P-GruppeRegel-AnforderungTypische Berufe
P 5Pflegehelfer, keine AusbildungsvorgabePflegehelferin/Pflegehelfer ohne Ausbildung, Pflegehelfer mit einer Ausbildung von weniger als einem Jahr, Pflegehelfer in Ambulanz, Blutzentrale oder Dialyseeinheit (Vorbemerkung Nr. 6)
P 6mind. einjährige HelferausbildungGesundheits- und Krankenpflegehelferin/-helfer mit mindestens einjähriger Ausbildung, Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung, Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung (frühere Bezeichnung, Vorbemerkung Nr. 7), Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung in Ambulanz oder Dialyse
P 7dreijährige Pflegeausbildung / OTA, ATAGesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger, Altenpflegerin/Altenpfleger, Operationstechnische Assistentin/Assistent (OTA)
P 8Heraushebung aus P 7 / PraxisanleitungPflegefachkraft mit besonders schwieriger Tätigkeit, Praxisanleiter/Praxisanleiterin mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation, Hebamme/Entbindungspfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung, Operationstechnische Assistenz mit Heraushebungsmerkmal
P 9Pflegeexamen + FachweiterbildungPflegefachkraft mit abgeschlossener Fachweiterbildung, Fachkraft für Intensivpflege und Anästhesie, Fachkraft für den Operationsdienst, Fachkraft für Onkologie
P 10Gruppen- oder TeamleitungGruppenleitung in der Pflege, Teamleitung in der Pflege, Leitung einer Pflegegruppe (in der Regel bis neun Beschäftigte), Ständige Vertretung einer Gruppenleitung der P 11
P 11Gruppen-/Teamleitung o. Vertretung StationGruppenleitung mit höherem Maß an Verantwortlichkeit, Teamleitung mit höherem Maß an Verantwortlichkeit, Leitung einer großen Pflegegruppe, Leitung eines großen Pflegeteams
P 12StationsleitungStationsleitung, Stationsleitung im kommunalen Krankenhaus, Stationsleitung in der stationären Altenpflege, Ständige Vertretung einer Stationsleitung der P 13
P 13Stationsleitung mit HeraushebungStationsleitung mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit, Leitung einer großen Station, Leitung einer großen, anders bezeichneten Einheit, die einer Station vergleichbar ist (Vorbemerkung Nr. 2 zu Ziffer 2), Stationsleitung in der Entbindungspflege mit denselben Heraushebungsmerkmalen (Vorbemerkung Nr. 3 zu Ziffer 2)
P 14Bereichs- oder AbteilungsleitungBereichsleitung in der Pflege, Abteilungsleitung in der Pflege, Leitung eines Bereichs, der in der Regel mehrere Stationen umfasst, Bereichs- oder Abteilungsleitung in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3 zu Ziffer 2)

Die Spalte nennt typische Arbeitsfelder, keine abschließende Aufzählung — verbindlich ist die Entgeltordnung. Welche Kriterien dabei greifen und woran sich die Zuordnung im Streitfall entscheidet, erklärt der Ratgeber zur Eingruppierung im TVöD. Wächst die Tätigkeit über die Merkmale der bisherigen Gruppe hinaus, greifen die Regeln der Höhergruppierung. Jede Gruppe in der Tabelle führt zu ihrer Detailseite mit vollständiger Stufentabelle, Netto-Beispiel und Nachbarvergleich.

P-Gruppen, E-Gruppen und S-Gruppen im Vergleich

Im TVöD (VKA) bestehen drei Entgelttabellen nebeneinander: die E-Gruppen des allgemeinen Teils, die S-Gruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes und die P-Gruppen der Pflege. Sie unterscheiden sich in der Zahl der Gruppen, im Zuschnitt und in den Tätigkeitsmerkmalen; die Beträge überschneiden sich in weiten Teilen.

Die drei Entgelttabellen des TVöD (VKA) 2026 im Vergleich: Anzahl der Gruppen und Brutto-Spanne von der niedrigsten bis zur höchsten Stufe.
TabelleGruppenSpanne brutto (VKA 2026)
Allgemeiner TVöD (E-Gruppen)19 (E 1 bis E 15Ü)2.534,55 € – 9.197,81 €
Sozial- und Erziehungsdienst (S-Gruppen)16 (S 2 bis S 18)2.908,36 € – 6.963,31 €
Pflege (P-Gruppen)12 (P 5 bis P 16)2.907,18 € – 6.937,70 €

Nach unten beginnt die allgemeine Tabelle niedriger als beide Sektor-Tabellen: Der kleinste Wert steht mit 2.534,55 € in E 1. Nach oben reicht sie mit 9.197,81 € in E 15Ü ebenfalls weiter als die S- und die P-Tabelle. Die beiden Sektor-Tabellen selbst starten fast gleichauf: Zwischen dem Einstiegswert von S 2 (2.908,36 €) und dem von P 5 (2.907,18 €) liegen 1,18 €.

Alle drei Tabellen gelten im selben Arbeitgeberbereich, der VKA — den Ausschlag zwischen ihnen gibt der Tätigkeitsbereich. Alle Stufen der E-Gruppen zeigt die TVöD-Entgelttabelle 2026, die Gruppen des zweiten Sektors die Übersicht zum TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst.

Stufen, Jahressonderzahlung und Abzüge in der Pflege

Für die P-Gruppen gelten die Stufenregeln des § 16 TVöD-VKA mit zwei Abweichungen: In P 7 bis P 16 ist Stufe 2 die Eingangsstufe (§ 52 Abs. 2 TVöD-BT-K), und in P 7 und P 8 wird „die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht“ statt nach zwei (§ 52 Abs. 3 TVöD-BT-K; Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten nennt die Protokollerklärung zu Absatz 3). Der Aufstieg bis zur Endstufe 6 läuft automatisch, ohne Antrag. Die Gruppe bestimmt also nur die Zeile der Tabelle — die Spalte bestimmt die Stufe.

In P 8 bedeutet das einen Anstieg von 3.701,21 € in Stufe 2 auf 4.488,98 € in Stufe 6 — 787,77 € mehr im Monat, allein durch Stufenaufstiege und ohne Höhergruppierung. Die übrigen Bausteine des Entgelts im Überblick:

  • Stufenlaufzeit: Der Aufstieg läuft automatisch; einschlägige Berufserfahrung kann schon beim Einstieg eine höhere Stufe begründen. Die Regeln erklärt der Ratgeber zur Stufenlaufzeit im TVöD, das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan-Rechner nach den allgemeinen Laufzeiten des § 16 TVöD; die längere Stufe 2 in P 7 und P 8 bildet er nicht ab.
  • Jahressonderzahlung: Sie wird nach § 20 TVöD einmal jährlich mit dem November-Entgelt gezahlt und bemisst sich an einem Monatsentgelt (Mittel aus Juli, August und September). Für die P-Gruppen beträgt sie 90 % in P 5 bis P 8 und 85 % in P 9 bis P 16 (§ 54 Abs. 3 BT-K, § 52a BT-B). Die allgemeine Regel für die E-Gruppen rechnet der Jahressonderzahlungs-Rechner, die Systematik erklärt der Ratgeber zum Weihnachtsgeld im TVöD. Die Beträge 2026 je P-Gruppe und Stufe stehen in der Jahressonderzahlung-Tabelle für die Pflege.
  • Abzüge: Vom Tabellenentgelt gehen Lohnsteuer, Sozialversicherung und die Umlage zur Zusatzversorgung ab — genau wie in den E-Gruppen. Welche Posten das im Einzelnen sind, zeigt der Ratgeber zu Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; die betriebliche Altersversorgung erklärt der Ratgeber zur Zusatzversorgung (VBL).
  • Teilzeit: Das Tabellenentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten Wochenstunden zur Vollzeit gekürzt; die Stufe bleibt davon unberührt. Den anteiligen Betrag rechnet der Teilzeit-Rechner aus.

Das persönliche Netto hängt zusätzlich von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab. Die Detailseite jeder Gruppe zeigt dazu ein durchgerechnetes Beispiel; Ihre eigenen Werte verarbeitet der TVöD-Rechner.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Alle P-Brutto-Spannen stammen zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) über bruttoRangePflege(gruppe, 2026) — je Gruppe der kleinste und der größte existierende Stufenwert. Nichts ist hartkodiert.
  2. Die E-Gruppen-Vergleichswerte kommen aus lib/engine/tvoed/brutto.ts über bruttoRange(eg, "vka", 2026).
  3. Auch die Struktur-Aussagen sind abgeleitet, nicht getippt: ausgelassene Nummern, unterteilte Gruppen und fehlende Stufen ergeben sich aus den Gruppenlisten und stufenForPflege der Engine.
  4. Rechtsgrundlage: TVöD-Pflege (VKA), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026) — zweiter Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025.
  5. Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€) bei Vollzeit, ohne Zulagen und ohne Jahressonderzahlung.

Häufige Fragen zum TVöD-Pflege

Häufige Fragen zum TVöD-Pflege

Warum gelten in der Pflege eigene P-Gruppen statt der E-Gruppen?

Der TVöD-Pflege hat eine eigene Entgeltordnung mit einer eigenen Entgelttabelle. Beschäftigte in diesen Berufen werden deshalb in die 12 P-Gruppen (P 5 bis P 16) eingruppiert und nicht in die Entgeltgruppen des allgemeinen TVöD. Der übrige TVöD gilt weiter, aber mit Abweichungen in den Besonderen Teilen für Krankenhäuser (BT-K) und für Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B): In P 7 und P 8 wird die Stufe 3 erst nach 3 Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 52 Abs. 3 BT-K). Die Jahressonderzahlung beträgt 90 % in P 5 bis P 8 und 85 % in P 9 bis P 16 (§ 54 Abs. 3 BT-K, § 52a BT-B). Die Wochenarbeitszeit beträgt im Krankenhaus 38,5 Stunden, bei Mitgliedern des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg 39 Stunden (§ 44 Abs. 1 BT-K), in Pflege- und Betreuungseinrichtungen 39 Stunden.

Wie viel verdient man im TVöD-Pflege 2026?

Im TVöD-Pflege (VKA) liegen die monatlichen Tabellenentgelte 2026 zwischen 2.907,18 € (P 5, niedrigste Stufe) und 6.937,70 € (P 16, Endstufe). Der konkrete Betrag ergibt sich aus der P-Gruppe und der Stufe. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Welche P-Gruppe gilt für examinierte Pflegefachkräfte?

P 8 ist im TVöD-Pflege die Standardgruppe für Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 herausheben. Das monatliche Bruttoentgelt liegt dort 2026 zwischen 3.701,21 € und 4.488,98 €, je nach Stufe. Verbindlich ist immer die übertragene Tätigkeit, nicht allein der Abschluss.

Warum beginnen manche P-Gruppen erst in Stufe 2?

Im TVöD-Pflege besitzen die Gruppen P 7 bis P 16 keine Stufe 1 — dort ist Stufe 2 die Eingangsstufe. Das ist eine Struktureigenschaft der Tabelle, keine Anrechnung von Berufserfahrung: Der Stufenaufstieg läuft von dort aus weiter bis zur Endstufe 6. Eine Abweichung betrifft P 7 und P 8: Dort wird die Stufe 3 erst nach 3 Jahren in Stufe 2 erreicht, nicht schon nach 2 (§ 52 Abs. 3 TVöD-BT-K).

Ab wann gilt die P-Tabelle 2026?

Die P-Tabelle des TVöD-Pflege (VKA) gilt vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027. Sie ist der zweite Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026); eine eigene Tarifrunde 2026 gab es nicht. Grundlage ist die VKA-Lesefassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22.

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-Tabelle 2026

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)