P 7 Pflege: Gehalt nach Stufen 2026
In der P-Gruppe 7 des TVöD-Pflege (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 3.510,30 € und 4.305,40 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung sowie Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Wie viel verdient man in P 7?
Das Tabellenentgelt steigt von 3.510,30 € in Stufe 2 auf 4.305,40 € in der Endstufe 6, ein Plus von 795,10 €.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 2 | 3.510,30 € | 3 Jahre (§ 52 Abs. 3 BT-K) |
| 3 | 3.701,21 € | 3 Jahre |
| 4 | 3.998,33 € | 4 Jahre |
| 5 | 4.149,59 € | 5 Jahre |
| 6 | 4.305,40 € | Endstufe |

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle P-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Sozial- und Erziehungsdienst
Welche Berufe fallen in P 7?
Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger
- Altenpflegerin/Altenpfleger
- Operationstechnische Assistentin/Assistent (OTA)
- Anästhesietechnische Assistentin/Assistent (ATA)
- Krankenschwester/Kinderkrankenschwester (frühere Bezeichnungen)
Tätigkeitsmerkmal P 7 im Wortlaut
P 7 hat zwei Fallgruppen in Ziffer 1 von Teil B Abschnitt XI der Entgeltordnung (VKA):
- 1. Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3 und 7)
- 2. Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten sowie Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten mit abgeschlossener Ausbildung nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 in der jeweiligen Fassung oder nach gleichwertiger landesrechtlicher Regelung und jeweils entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3)
Die Bezeichnung „Pflegerinnen und Pfleger“ umfasst Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger in allen Fachrichtungen bzw. Spezialisierungen.
P 7 in der Laufbahn
P 7 ist die Grundgruppe der Pflegefachkräfte. Die älteren Titel Krankenschwester und Kinderkrankenschwester fallen nach Vorbemerkung Nr. 7 ebenfalls darunter. Hebammen sowie Operations- und Anästhesietechnische Assistentinnen, die die Arbeit von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerinnen auszuüben haben, sind nach Vorbemerkung Nr. 5 nach diesen Pflege-Merkmalen eingruppiert.
Innerhalb der Ziffer 1 führen unter anderem die Heraushebung aufgrund besonderer Schwierigkeit und die Praxisanleitung nach P 8 und die abgeschlossene Fachweiterbildung nach P 9 weiter. Wer mit abgeschlossener Hochschulbildung Aufgaben nach der Protokollerklärung Nr. 7 wahrnimmt, bekommt dagegen keine P-Gruppe: Ziffer 1 ordnet diese Tätigkeit der Entgeltgruppe 9b der Anlage A zu.
Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.
Was bleibt in P 7 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 3.701,21 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.347,16 € netto.
| Position | Betrag (Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 3.701,21 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.354,05 € |
| Netto | 2.347,16 € |
Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.
Teilzeit in P 7
Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt anteilig. Vollzeit sind im Krankenhaus 38,5 Stunden (§ 44 Abs. 1 TVöD-BT-K; KAV Baden-Württemberg 39), in Pflege- und Betreuungseinrichtungen 39 (TVöD-BT-B). Mehr zum TVöD-K.
| Anteil | Std./Woche Krankenhaus (BT-K) | Std./Woche Pflegeeinrichtung (BT-B) | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|---|
| 50 % | 19,25 | 19,5 | 1.850,61 € | 1.346,33 € |
| 75 % | 28,875 | 29,25 | 2.775,91 € | 1.858,67 € |
| 100 % | 38,5 | 39 | 3.701,21 € | 2.347,16 € |
Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.
Stufen und Stufenlaufzeit in P 7
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:
- Stufe 2 → 3: nach 3 Jahren (§ 52 Abs. 3 TVöD-BT-K)
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
In P 7 ist Stufe 2 die Eingangsstufe, eine Stufe 1 gibt es nicht (für Krankenhäuser § 52 Abs. 2 TVöD-BT-K). Bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung „erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3“ (§ 16 (VKA) Abs. 2 TVöD). Abweichend von § 16 (VKA) Abs. 3 wird in P 7 und P 8 „die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht“ (für Krankenhäuser § 52 Abs. 3 TVöD-BT-K). Im Krankenhaus gilt das nicht für Beschäftigte, die mindestens zur Hälfte bestimmte Tätigkeiten auszuüben haben, unter anderem in der Dialyse, im Operations- und Anästhesiedienst, in der Intensivmedizin, der Endoskopie oder in Ambulanzen (Protokollerklärung zu Absatz 3); für sie bleibt es bei zwei Jahren in Stufe 2.
Zulagen und Jahressonderzahlung in P 7
P 7 gehört zu den Gruppen P 5 bis P 9, für die die Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3 zu Ziffer 1 Zulagen vorsehen: monatlich 46,02 € bei überwiegender Pflege bestimmter Patientengruppen und 100,00 € bei überwiegender Pflege in der Intensivmedizin, 1,80 € je voller Stunde bei Schwerbrandverletzten. Im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen erhalten alle P-Gruppen die Pflegezulage von 141,82 € monatlich (§ 52 Abs. 6 TVöD-BT-K, § 51a Abs. 5 TVöD-BT-B); alle Zulagen erklärt der Ratgeber Zulagen im TVöD.
Die Jahressonderzahlung beträgt im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen 90 % (§ 54 Abs. 3 TVöD-BT-K, § 52a TVöD-BT-B) statt 85 % im Allgemeinen Teil (Beträge je Stufe). Für Verweise des Allgemeinen Teils entspricht P 7 der Entgeltgruppe 7 (§ 52 Abs. 1 Satz 2 TVöD-BT-K); Überstunden bringen deshalb 30 Prozent Zuschlag.
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
P7 oder P8: was ist der Unterschied?
Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
| P7 | P8 | |
|---|---|---|
| Regel-Anforderung | dreijährige Pflegeausbildung / OTA, ATA | Heraushebung aus P 7 / Praxisanleitung |
| Spanne brutto (VKA) | 3.510,30 €–4.305,40 € | 3.701,21 €–4.488,98 € |
| Typische Tätigkeit | Pflegefachkraft ohne Heraushebung | besonders schwierige Pflegetätigkeit |
Die Abgrenzung wirkt sich unmittelbar auf das Monatsentgelt aus: Zwischen P7 und P8 liegen in der Endstufe rund 183,58 € brutto.
Wie diese Zahlen entstehen
- Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) übergetBruttoPflege("7", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert. - Netto über
calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL. - Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.
Häufige Fragen zu P 7
Häufige Fragen zu P 7
Welche Berufe sind in P 7 eingruppiert?
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Altenpflegerinnen mit mindestens dreijähriger Ausbildung (Fallgruppe 1, Vorbemerkung Nr. 1) sowie Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistentinnen mit Ausbildung nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 oder gleichwertigem Landesrecht (Fallgruppe 2).
Was bleibt in P 7 netto übrig?
In P 7 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.347,16 € von 3.701,21 € brutto.
Wie lange dauert es bis zur Endstufe in P 7?
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe. P 7 beginnt in Stufe 2; die Stufe 3 wird nach 3 Jahren in Stufe 2 erreicht (§ 52 Abs. 3 TVöD-BT-K), danach folgen 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Krankenhaus gilt für Beschäftigte, die mindestens zur Hälfte bestimmte Tätigkeiten auszuüben haben, etwa in der Intensivmedizin oder im Operationsdienst, weiter die allgemeine Laufzeit von 2 Jahren in Stufe 2 (Protokollerklärung zu § 52 Abs. 3 BT-K).
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-Pflegetabelle 2026 (VKA)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
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