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Entgeltgruppen

TV-L NRW: Rechner und Tabelle 2026

Für die Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen gilt der TV-L — der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner nutzt die einheitliche TV-L-Tabelle (gültig ab dem 1. April 2026, +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026); in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.547,20 €.

Official VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ratesUpdated TVöD-Tabelle 2026Verified 29. Juli 2026Free — no signup required

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Ihr Ergebnis

Bruttoentgelt (Monat)3.547,20 €
Lohnsteuer− 416,41 €
Krankenversicherung (AN)− 321,49 €
Rentenversicherung (AN)− 341,70 €
Arbeitslosenversicherung (AN)− 47,76 €
Pflegeversicherung (AN)− 88,18 €
Zusatzversorgung VBL (AN)− 64,20 €
Netto (Monat)2.267,46 €
523,00 €
pro Woche
2.267,00 €
pro Monat
27.210,00 €
pro Jahr

Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).

Landesangestellte in Nordrhein-Westfalen: den TV-L richtig anwenden

Nordrhein-Westfalen gehört zu den 15 Bundesländern, in denen der TV-L als Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten gilt (einzig Hessen folgt mit dem TV-H einem eigenen, eng parallelen Vertrag). Landesbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen — von der Verwaltungsfachkraft über die Lehrkraft bis zur Beschäftigten in einem Landesbetrieb — werden nach denselben Entgeltgruppen und Stufen vergütet wie in den anderen TV-L-Ländern.

Maßgeblich für das laufende Gehalt ist ausschließlich Entgeltgruppe und Stufe in der einheitlichen TV-L-Entgelttabelle. Diese Tabelle ist bundesweit identisch; sie enthält keine nrw Sonderwerte. Die rechnerische Spanne in Entgeltgruppe 6 reicht von 3.186,57 € in Stufe 1 bis 3.863,96 € in Stufe 6.

Arbeitszeit und Jahressonderzahlung

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der TV-L-Beschäftigten wird je Land festgelegt; in Nordrhein-Westfalen liegt sie — wie in den meisten TV-L-Ländern — regelmäßig im Bereich von 39 bis 40 Stunden. Das Tabellenentgelt bezieht sich auf die reguläre Arbeitszeit des Landes; bei Teilzeit wird es im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt.

Jahressonderzahlungen und zusätzliche Zulagen können sich je Land unterscheiden; in Nordrhein-Westfalen gilt der TV-L-Rahmen, einzelne Ausgestaltungen obliegen dem Land. Verbindliche Beträge und Fälligkeit erfahren Sie über Ihre Personalstelle. Der Rechner weist ausschließlich das laufende monatliche Tabellenentgelt aus, nicht die Jahressonderzahlung.

TV-L-Entgelttabelle 2026 (Nordrhein-Westfalen)

Die TV-L-Tabelle gilt in Nordrhein-Westfalen unverändert — dieselben Beträge wie in jedem anderen TV-L-Land, gültig ab dem 1. April 2026. Die folgende Auswahl zeigt repräsentative Gruppen; das Zeichen „—" kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren.

TV-L-Entgelttabelle 2026 für Nordrhein-Westfalen: monatliche Bruttoentgelte ausgewählter Entgeltgruppen je Stufe, gültig ab dem 1. April 2026.
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 12.534,49 €2.565,06 €2.601,78 €2.638,51 €2.730,30 €
E 63.186,57 €3.418,08 €3.547,20 €3.679,20 €3.768,15 €3.863,96 €
E 9a3.620,10 €3.870,81 €3.925,58 €4.035,07 €4.488,99 €4.615,76 €
E 114.178,35 €4.444,86 €4.748,43 €5.210,41 €5.881,02 €6.050,95 €
E 134.759,37 €5.106,09 €5.366,89 €5.873,56 €6.573,97 €6.764,69 €
E 13Ü5.106,09 €5.366,89 €6.283,38 €6.991,23 €7.194,48 €
E 155.658,38 €6.067,30 €6.283,38 €7.050,89 €7.632,07 €7.854,52 €
E 15Ü6.857,14 €7.587,33 €8.280,33 €8.734,83 €8.846,64 €

Die Spanne reicht von 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 8.846,64 € (E 15Ü, Stufe 5). Wer Nordrhein-Westfalen mit dem TVöD vergleichen möchte, findet die Bund/Kommunen-Tabelle hier: TVöD-Tabelle 2026.

Stufen und Stufenlaufzeit in Nordrhein-Westfalen

Die Stufenlaufzeit folgt § 16 TV-L und ist in Nordrhein-Westfalen dieselbe wie in allen TV-L-Ländern: die klassische Progression 1 / 3 / 6 / 10 / 12 Jahre (klassisch). Stufe 2 wird nach einem Jahr erreicht, Stufe 6 als Endstufe nach insgesamt zwölf Jahren. Am Beispiel E 6 steigt das Brutto von 3.186,57 € in Stufe 1 auf 3.863,96 € in Stufe 6.

Eine ausführliche Erläuterung von Stufen, Eingruppierung und Tarifrunde steht auf der TV-L-Übersichtsseite: TV-L-Rechner 2026.

Brutto und Netto im TV-L Nordrhein-Westfalen

Das Netto entsteht aus dem TV-L-Brutto nach Abzug der bundeseinheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuer und der Zusatzversorgung über die VBL. Diese Abzüge gelten in Nordrhein-Westfalen genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Am Beispiel Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.547,20 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von 2.267,46 €:

Abzüge und Netto für TV-L Entgeltgruppe 6, Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen, Stand 1. April 2026.
PositionBetrag (E 6, Stufe 3, StKl. I)
Bruttoentgelt3.547,20 €
Lohnsteuer416,41 €
Krankenversicherung (AN)321,49 €
Rentenversicherung (AN)341,70 €
Pflegeversicherung (AN)88,18 €
Arbeitslosenversicherung (AN)47,76 €
Zusatzversorgung VBL (AN)64,20 €
Netto2.267,46 €

Zur Einordnung des TV-L gegen den TVöD (Bund/Kommunen) siehe den Ratgeber: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Tabellenentgelt (Brutto) aus der TV-L-Engine für Entgeltgruppe × Stufe × 2026, gültig ab dem 1. April 2026. Die Tabelle ist in Nordrhein-Westfalen mit allen 14 anderen TV-L-Ländern identisch.
  2. Zusatzversorgung (VBL, AN 1,81 %), SV-pflichtiges Brutto und Sozialversicherungsbeiträge nach bundeseinheitlichem Recht.
  3. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.
  4. Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN).
  5. Landesspezifische Arbeitszeiten, Jahressonderzahlungen und Zulagen werden bewusst nicht als feste Zahlen ausgegeben (Datenlage Nordrhein-Westfalen: ungesichert). Modellrechnung.

Häufige Fragen zum TV-L Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zum TV-L Nordrhein-Westfalen

Gilt in Nordrhein-Westfalen der TV-L oder der TVöD?

Für die Landesbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen gilt der TV-L. Der TVöD betrifft hingegen die Kommunen (z. B. eine Stadt oder einen Kreis in NRW) und den Bund. Arbeiten Sie für eine Landesbehörde, eine Landesuniversität oder einen Landesbetrieb in NRW, sind Sie nach dem TV-L eingruppiert, gültig ab dem 1. April 2026.

Ist die TV-L-Tabelle in NRW eine eigene?

Nein. Nordrhein-Westfalen verwendet die einheitliche bundesweite TV-L-Tabelle mit denselben Beträgen wie alle anderen TV-L-Länder. Unterschiede kann es bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (meist 39 bis 40 Stunden) sowie bei einzelnen Jahressonderzahlungen und Zulagen geben. Das Tabellenentgelt selbst ist identisch.

Wie unterscheidet sich NRW vom TVöD?

Wenn Sie in NRW für eine Kommune arbeiten, gilt der TVöD (VKA); für das Land gilt der TV-L. Beide Tarifverträge sind ähnlich aufgebaut, haben aber eigene Tabellen und eigene Tarifrunden. Die TV-L-Werte liegen durchgehend leicht unter den TVöD-Werten. Der ausführliche Vergleich steht im Ratgeber TVöD oder TV-L.

Weiter im TV-L

Die TV-L-Übersichtsseite erklärt Entgeltgruppen, Stufenlaufzeit und die Tarifrunde 2026; die Geschwisterländer liefern deren jeweilige Einordnung.

Sources & References

  1. 1
    VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
  2. 2
    BMF — Bundesministerium der Finanzen Programmablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
  3. 3
    Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungs-Rechengrößen (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) für RV/AV/KV/PV

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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