TV-L Rheinland-Pfalz: Rechner und Tabelle 2026
Für die Landesbeschäftigten in Rheinland-Pfalz gilt der TV-L — der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner nutzt die einheitliche TV-L-Tabelle (gültig ab dem 1. April 2026, +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026); in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.547,20 €.
- Quelle
- TdL
- Tabelle
- TV-L-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Ihr Ergebnis
Brutto 3.547,20 €, Netto 2.267,46 € im Monat.
Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).
Landesangestellte in Rheinland-Pfalz: den TV-L richtig anwenden
Rheinland-Pfalz gehört zu den 15 Bundesländern, in denen der TV-L als Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten gilt (einzig Hessen folgt mit dem TV-H einem eigenen, eng parallelen Vertrag). Verhandelt wird der TV-L zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ver.di und dbb auf Arbeitnehmerseite. Landesbeschäftigte in Rheinland-Pfalz — von der Verwaltungsfachkraft über die Lehrkraft bis zur Beschäftigten in einem Landesbetrieb — werden nach denselben Entgeltgruppen und Stufen vergütet wie in den anderen TV-L-Ländern.
Maßgeblich für das laufende Gehalt sind ausschließlich Entgeltgruppe und Stufe in der einheitlichen TV-L-Entgelttabelle. Diese Tabelle ist bundesweit identisch; sie enthält keine rheinland-pfälzische Sonderwerte. Die rechnerische Spanne in Entgeltgruppe 6 reicht von 3.186,57 € in Stufe 1 bis 3.863,96 € in Stufe 6.
Arbeitszeit und Zusatzversorgung in Rheinland-Pfalz
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten beträgt in Rheinland-Pfalz 39,0 Stunden. Da die Entgelttabelle bundesweit einheitlich ist, wird in Rheinland-Pfalz für dasselbe Monatsentgelt rund 0,8 Prozent länger gearbeitet als im Land mit der kürzesten Woche (38,7 Stunden). Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt.
Zusatzversorgung in Rheinland-Pfalz: VBL, Abrechnungsverband West — Arbeitgeberumlage 5,49 %; der Arbeitnehmerbeitrag setzt sich aus 1,41 % Umlage und dem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zusammen, der stufenweise auf 0,4 % angehoben wurde (zusammen 1,81 % seit 1. Juli 2017). Die Jahressonderzahlung richtet sich nach § 20 TV-L; ihre Bemessungssätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt und werden von der zuständigen Landesstelle veröffentlicht. Der Rechner oben weist ausschließlich das laufende monatliche Tabellenentgelt aus, nicht die Jahressonderzahlung.
- Wochenarbeitszeit
- 39,0 Stunden
- Tarifgebiet
- West
- Entgelttabelle
- bundesweit einheitlich
Was in Rheinland-Pfalz anders ist
- Das Landesamt für Finanzen dokumentiert die Herkunft der krummen Jahressonderzahlungs-Prozentsätze: mit der Tarifeinigung vom 2. März 2019 wurden die Bemessungssätze eingefroren.
- Die Protokollerklärung zu § 1 Abs. 2 Buchst. k Nr. 6 TV-L nennt die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum namentlich.
- Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige Universitätsmedizin des Landes und eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- Rheinland-Pfalz ist selbst Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.
TV-L-Entgelttabelle 2026 (Rheinland-Pfalz)
Die TV-L-Tabelle gilt in Rheinland-Pfalz unverändert — dieselben Beträge wie in jedem anderen TV-L-Land, gültig ab dem 1. April 2026. Die folgende Auswahl zeigt repräsentative Gruppen; das Zeichen „—“ kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 1 | — | 2.534,49 € | 2.565,06 € | 2.601,78 € | 2.638,51 € | 2.730,30 € |
| E 6 | 3.186,57 € | 3.418,08 € | 3.547,20 € | 3.679,20 € | 3.768,15 € | 3.863,96 € |
| E 9a | 3.620,10 € | 3.870,81 € | 3.925,58 € | 4.035,07 € | 4.488,99 € | 4.615,76 € |
| E 11 | 4.178,35 € | 4.444,86 € | 4.748,43 € | 5.210,41 € | 5.881,02 € | 6.050,95 € |
| E 13 | 4.759,37 € | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 5.873,56 € | 6.573,97 € | 6.764,69 € |
| E 13Ü | — | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 6.283,38 € | 6.991,23 € | 7.194,48 € |
| E 15 | 5.658,38 € | 6.067,30 € | 6.283,38 € | 7.050,89 € | 7.632,07 € | 7.854,52 € |
| E 15Ü | 6.857,14 € | 7.587,33 € | 8.280,33 € | 8.734,83 € | 8.846,64 € | — |

Die Spanne reicht von 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 8.846,64 € (E 15Ü, Stufe 5). Wer die TV-L-Werte mit dem TVöD vergleichen möchte, findet die Bund/Kommunen-Tabelle hier: TVöD-Tabelle 2026.
Alle 19 Entgeltgruppen in den Stufen 1 bis 6 — inklusive CSV-Download — stehen in der bundesweiten TV-L-Tabelle 2026. Sie gilt in Rheinland-Pfalz mit denselben Beträgen wie in jedem anderen TV-L-Land.
Stufen und Stufenlaufzeit in Rheinland-Pfalz
Die Stufenlaufzeit folgt § 16 TV-L und ist in Rheinland-Pfalz dieselbe wie in allen TV-L-Ländern: 1 / 2 / 3 / 4 / 5 Jahre je Stufe (kumulativ 1 / 3 / 6 / 10 / 15). Stufe 2 wird nach 1 Jahr erreicht, Stufe 6 als Endstufe nach insgesamt 15 Jahren. Am Beispiel E 6 steigt das Brutto von 3.186,57 € in Stufe 1 auf 3.863,96 € in Stufe 6.
Eine ausführliche Erläuterung von Stufen, Eingruppierung und Tarifrunde steht auf der TV-L-Übersichtsseite: TV-L-Rechner 2026.
Brutto und Netto im TV-L Rheinland-Pfalz
Das Netto entsteht aus dem TV-L-Brutto nach Abzug der bundeseinheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuer und der Zusatzversorgung über die VBL. Diese Abzüge gelten in Rheinland-Pfalz genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Am Beispiel Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.547,20 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von 2.267,46 €:
| Position | Betrag (E 6, Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Bruttoentgelt | 3.547,20 € |
| Lohnsteuer | − 416,41 € |
| Krankenversicherung (AN) | − 321,49 € |
| Rentenversicherung (AN) | − 341,70 € |
| Pflegeversicherung (AN) | − 88,18 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | − 47,76 € |
| Zusatzversorgung VBL (AN) | − 64,20 € |
| Netto | 2.267,46 € |
Zur Einordnung des TV-L gegenüber dem TVöD (Bund/Kommunen) siehe den Ratgeber: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.
TVöD oder TV-L in Rheinland-Pfalz: welche Tabelle gilt für Sie?
Das hängt vom Arbeitgeber ab, nicht vom Bundesland. Wer beim Land Rheinland-Pfalz beschäftigt ist — Landesverwaltung, Hochschulen, Landesbetriebe, Schulen —, wird nach dem TV-L bezahlt: das ist die Tabelle dieser Seite und des Rechners oben. Wer bei einer Kommune in Rheinland-Pfalz arbeitet — Stadt, Landkreis, Gemeinde, kommunaler Eigenbetrieb, Sparkasse —, fällt unter den TVöD (VKA); dessen Beträge sind bundesweit gleich und stehen in der TVöD-Tabelle 2026 (VKA). Wer bei einer Bundesbehörde mit Sitz in Rheinland-Pfalz arbeitet, fällt unter den TVöD Bund. Eine eigene „TVöD-Tabelle Rheinland-Pfalz“ gibt es nicht.
Wie dieser Rechner rechnet▼
- Tabellenentgelt (Brutto) aus der TV-L-Engine für Entgeltgruppe × Stufe × 2026, gültig ab dem 1. April 2026. Die Tabelle ist in Rheinland-Pfalz mit allen 14 anderen TV-L-Ländern identisch.
- Zusatzversorgung (VBL, AN 1,81 %), SV-pflichtiges Brutto und Sozialversicherungsbeiträge nach bundeseinheitlichem Recht.
- Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.
- Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN).
- Landesspezifische Arbeitszeiten, Jahressonderzahlungen und Zulagen werden bewusst nicht als feste Zahlen ausgegeben (Datenlage Rheinland-Pfalz: ungesichert). Modellrechnung.
Häufige Fragen zum TV-L Rheinland-Pfalz
Häufige Fragen zum TV-L Rheinland-Pfalz
Gilt in Rheinland-Pfalz der TV-L oder der TVöD?
Für die Landesbeschäftigten in Rheinland-Pfalz gilt der TV-L — nicht der TVöD. Der TVöD betrifft Bund und Kommunen; arbeiten Sie für eine Landesbehörde, eine Landesuniversität oder einen Landesbetrieb in Rheinland-Pfalz, sind Sie nach dem TV-L eingruppiert. Die Tabelle ist in Rheinland-Pfalz dieselbe wie in den anderen TV-L-Ländern und gilt ab dem 1. April 2026.
Ist die TV-L-Tabelle in Rheinland-Pfalz eine eigene?
Nein. Die TV-L-Entgelttabelle ist ein einheitliches bundesweites Raster — Rheinland-Pfalz verwendet dieselben Beträge wie jedes andere TV-L-Land. Was sich tatsächlich unterscheidet, ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: in Rheinland-Pfalz 39,0 Stunden (Tarifgebiet West). Das laufende Tabellenentgelt selbst ist identisch.
Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit nach TV-L in Rheinland-Pfalz?
39,0 Stunden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird nach § 6 TV-L je Land festgelegt und reicht bundesweit von 38,7 bis 40 Stunden. Weil die Entgelttabelle bundesweit einheitlich ist, entscheidet allein diese Stundenzahl darüber, wie viel Arbeitszeit hinter demselben Monatsentgelt steckt.
Was bleibt vom Brutto in Rheinland-Pfalz netto?
Lohnsteuer und Sozialversicherung sind bundeseinheitlich; nur das Brutto stammt aus der TV-L-Tabelle. Bei der Zusatzversorgung unterscheiden sich die Länder dagegen: VBL, Abrechnungsverband West — Arbeitgeberumlage 5,49 %; der Arbeitnehmerbeitrag setzt sich aus 1,41 % Umlage und dem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zusammen, der stufenweise auf 0,4 % angehoben wurde (zusammen 1,81 % seit 1. Juli 2017). Bei einem typischen TV-L-Gehalt bleiben rund 60 bis 67 Prozent des Brutto als Netto; der Rechner oben liefert die genaue Aufschlüsselung für Ihre Werte.
Weiter im TV-L
Die TV-L-Übersichtsseite erklärt Entgeltgruppen, Stufenlaufzeit und die Tarifrunde 2026; die Seiten der anderen Länder stehen darunter.
Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
- 2BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
- 3Deutsche RentenversicherungSozialversicherungs-Rechengrößen (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) für RV/AV/KV/PV
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Die Rechner, Tabellen und Ratgeber auf entgeltgruppen.com werden von der Redaktion erstellt und gepflegt. Jede Zahl stammt aus den amtlichen Veröffentlichungen der Tarifvertragsparteien und der zuständigen Ministerien; die Tabellen werden gegen die jeweils gültige Fassung abgeglichen, bevor eine Änderung erscheint. Welche Quellen das im Einzelnen sind, steht unter „Über uns“.
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