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Entgeltgruppe 13 TVöD: Rechner und Tabelle 2026

Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA): 2026 verdienen Beschäftigte zwischen 4.901,11 € in Stufe 1 und 7.025,87 € in Stufe 6 brutto im Monat. Gültig ab dem 1. Mai 2026. Welche Stufe für Sie gilt, rechnet der Rechner direkt darunter aus.

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
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Brutto im Monat

5.709,87 €

Netto im Monat

3.345,64 €

Netto im Jahr 40.147,68 € — Modellrechnung für Stufe 3, Kommunen (VKA), Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.

Bereits auf E 13 gesetzt

Steuerangaben: Klasse I, keine Kirchensteuer, 2,9 % Zusatzbeitrag
2,9 %

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Abzüge im Detail: 2.364,23 € im Monat
Bruttoentgelt (Monat)
5.709,87 €
Lohnsteuer
− 981,50 €
Krankenversicherung (AN)
− 508,59 €
Rentenversicherung (AN)
− 553,87 €
Arbeitslosenversicherung (AN)
− 77,42 €
Pflegeversicherung (AN)
− 139,50 €
Zusatzversorgung VBL/ZVK (AN)
− 103,35 €
Netto (Monat)
3.345,64 €

Wie viel verdient man in Entgeltgruppe 13?

Das monatliche Bruttoentgelt in Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA) beträgt 2026 zwischen 4.901,11 € und 7.025,87 €, gestaffelt nach Stufen. Stufe 1 ist die Eingangsstufe ohne anrechenbare Berufserfahrung, Stufe 6 die Endstufe nach langjähriger Tätigkeit.

Tabelle Entgeltgruppe 13 TVöD 2026 (VKA): Brutto je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
14.901,11 €1 Jahr
25.279,32 €2 Jahre
35.709,87 €3 Jahre
46.177,31 €4 Jahre
56.727,38 €5 Jahre
67.025,87 €Endstufe
Tabelle Entgeltgruppe 13 TVöD 2026 (VKA): Bruttoentgelt in den Stufen 1 bis 6
Entgeltgruppe 13 TVöD 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. Mai 2026.

Die Tabelle zeigt den zweiten Schritt der Tarifrunde 2025: Zum 1. Mai 2026 stiegen die Tabellenentgelte gegenüber dem Vorjahr um 2,8 %. Die Jahressonderzahlung kommt im November hinzu; sie beträgt in E13 bei der VKA 85 % eines Monatsentgelts (§ 20 TVöD-VKA). Die vollständige TVöD-Tabelle 2026 zeigt alle Entgeltgruppen im Überblick.

Über die gesamte Laufzeit wächst das Brutto in E13 von 4.901,11 € auf 7.025,87 € — ein Unterschied von 2.124,76 € zwischen Eintritts- und Endstufe. Welche Stufe Sie bei der Einstellung erreichen, bestimmt die einschlägige Berufserfahrung, die der Arbeitgeber anrechnet; anschließend steigen Sie nach den festen Stufenlaufzeiten automatisch auf.

E13 bei Bund und VKA: die Unterschiede

In Entgeltgruppe 13 sind die monatlichen Bruttobeträge bei Bund und VKA identisch; der Unterschied liegt in der Jahressonderzahlung. Beide Bereiche weisen in dieser Gruppe denselben Bruttowert aus.

Vergleich Entgeltgruppe 13 TVöD: VKA (Kommunen) gegenüber Bund — Brutto, Wochenarbeitszeit und Jahressonderzahlung.
 VKA (Kommunen)Bund
Stufe 2 brutto5.279,32 €5.279,32 €
Stufe 6 brutto7.025,87 €7.025,87 €
Wochenarbeitszeit39 Std.39 Std.
Jahressonderzahlung (§ 20)85 %75 %

Die reguläre Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen 39 Stunden pro Woche. Während das Tabellenentgelt in E13 übereinstimmt, die Jahressonderzahlung fällt beim Bund mit 75 % niedriger aus als bei der VKA mit 85 % — ein spürbarer Unterschied im November. Wer für eine Bundesbehörde arbeitet, erhält damit zwar dasselbe Monatsbrutto, aber eine anders bemessene Jahressonderzahlung. Die Staffelung beim Bund regelt § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD; bei der VKA gilt ein einheitlicher Bemessungssatz für alle Entgeltgruppen.

Zur VKA zählen Beschäftigte bei Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Sparkassen; der TVöD-Bund gilt für die Bundesverwaltung und bundesunmittelbare Behörden. Beide Bereiche regelt derselbe Tarifvertrag, doch die Entgelttabellen weichen in einzelnen Gruppen und bei der Jahressonderzahlung voneinander ab. Für die Berechnung Ihres persönlichen Gehalts wählen Sie im TVöD-Rechner Ihren Arbeitgeberbereich aus.

Was bleibt in E13 netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 5.709,87 € brutto in Steuerklasse I etwa 3.345,64 € netto. Vom Brutto werden die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlage zur Zusatzversorgung (VBL) abgezogen; Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.

Netto-Beispiel Entgeltgruppe 13, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Beispiel Stufe 3, StKl. I)
Brutto5.709,87 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL2.364,23 €
Netto3.345,64 €

Brutto und Netto in Entgeltgruppe 13 klaffen spürbar auseinander, weil die Sozialversicherungsbeiträge auf einem angehobenen Brutto berechnet werden. Ihr persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab — berechnen Sie es mit dem TVöD-Rechner direkt mit Ihren Werten. Bei Teilzeit verringern sich Brutto und Netto im selben Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit.

Die Steuerklasse wirkt sich deutlich aus: Verheiratete in Steuerklasse III behalten netto mehr als Alleinstehende in Steuerklasse I. Auch die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig; sie erhöht im November zwar das Brutto, fällt netto aber geringer aus, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Wer sein Jahresgehalt realistisch einschätzen will, sollte daher Brutto und Netto stets gemeinsam betrachten.

Ein erheblicher Teil der Abzüge entfällt auf die Krankenversicherung. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt; erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt zulässig. Welche Entgeltgruppen diese Grenze erreichen, ob Tarifbeschäftigte Beihilfe bekommen und was ein Wechsel für das Netto in E13 bedeutet, erklärt die Zusammenstellung der PKV-Voraussetzungen im öffentlichen Dienst.

Teilzeit in E13: So verringert sich das Gehalt

Im TVöD-VKA beträgt die reguläre Vollzeit 39 Stunden pro Woche. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält das Tabellenentgelt anteilig — das Teilzeit-Brutto ist Tabellenentgelt × vereinbarte Wochenstunden ÷ 39. Für E13, Stufe 3 (5.709,87 € Vollzeit) bedeutet das:

Teilzeit-Beispiel Entgeltgruppe 13, Stufe 3, VKA 2026: Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 % der Vollzeit (39 Std./Woche).
WochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
19,5 Std. (50 %)2.854,94 €1.901,32 €
29,3 Std. (75 %)4.282,40 €2.642,49 €
39 Std. (100 %)5.709,87 €3.345,64 €

Brutto und Netto sinken im selben Maß wie die Wochenstunden — der effektive Stundenlohn bleibt dabei unverändert. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer werden auf das verringerte Brutto berechnet; die Stufenlaufzeit läuft auch in Teilzeit unverändert weiter. Ihr individuelles Teilzeit-Netto mit der eigenen Steuerklasse und Krankenkasse liefert der Teilzeit-Rechner.

Welche Berufe fallen in Entgeltgruppe 13?

Entgeltgruppe 13 TVöD umfasst Tätigkeiten, die einen Universitätsabschluss (Master / Diplom) voraussetzen — Eintritt in den höheren Dienst. Das Unterscheidungsmerkmal zu den Nachbargruppen ist das jeweilige Maß an Qualifikation und Verantwortung. Typische Arbeitsfelder sind:

  • Akademiker mit Universitätsabschluss (höherer Dienst)
  • Verwaltungsjuristen und Volljuristen
  • Diplom-Psychologen und Psychologische Psychotherapeuten
  • wissenschaftliche Mitarbeiter und Sachverständige
  • Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (Assistenzarzt)
  • Ingenieure und Naturwissenschaftler (Universitätsabschluss)
  • Lehrkräfte des höheren Schuldienstes
  • Fach- und Führungskräfte mit Master / Diplom (Uni)

Ob Ihre Tätigkeit tatsächlich E13 entspricht, regelt die Entgeltordnung (TV EntgO): Maßgeblich ist das Tätigkeitsmerkmal, das auf die übertragene Aufgabe zutrifft — nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag. Nach welchen Kriterien geprüft wird, welche Entgeltgruppe Ihnen danach zusteht und ob sich eine höhere Eingruppierung begründen lässt, führt die Übersicht der Eingruppierungskriterien Schritt für Schritt aus.

Was in E13 anders ist als in den Nachbargruppen

Die folgenden Punkte gelten für E13 und nicht für die Gruppen daneben. Jeder Satz gibt die Vorschrift an, aus der er stammt — Sie können ihn dort nachlesen. Es handelt sich um die Wiedergabe von Tarifrecht, nicht um Rechtsberatung; über Ihre Eingruppierung entscheidet Ihr Arbeitgeber anhand Ihrer tatsächlich übertragenen Tätigkeit.

  • Die Entgeltgruppe 13 ist die erste Gruppe, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung verlangt. Der Tarifvertrag definiert sie als eine nicht an einer Fachhochschule abgelegte erste Staatsprüfung, Magister- oder Diplomprüfung oder als eine Masterprüfung, mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern.

    Fundstelle: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Vorbemerkung Nr. 3 Sätze 1 und 3

  • Ein Bachelorstudiengang erfüllt diese Voraussetzung nach dem ausdrücklichen Tarifwortlaut auch dann nicht, wenn mehr als sechs Semester für den Abschluss vorgeschrieben sind — das ist die schärfste Trennlinie zwischen der Entgeltgruppe 9b und der Entgeltgruppe 13.

    Fundstelle: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Vorbemerkung Nr. 3 Satz 4

  • Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Entgeltgruppe 13, dass die Tätigkeit gerade die durch ein einschlägiges, fachbezogenes wissenschaftliches Studium vermittelten Kenntnisse erfordert; dass solche Kenntnisse für die Arbeit nützlich sind, genügt nicht.

    Fundstelle: BAG, Urteil vom 20.03.2024 – 4 AZR 154/23

  • Für den Weg als sonstige Beschäftigte verlangt das Bundesarbeitsgericht, dass Sie ein entsprechend umfassendes Wissensgebiet in ähnlich gründlicher Weise beherrschen wie eine akademisch ausgebildete Person; Spezialkenntnisse auf einem Teilgebiet reichen nicht.

    Fundstelle: BAG, Urteil vom 05.05.2021 – 4 AZR 666/19

  • Die Entgeltgruppe 13 hat bei der VKA eine zweite Fallgruppe, die es beim Bund nicht gibt: Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie eine Tätigkeit nach Fallgruppe 1. Beim Bund besteht die Entgeltgruppe 13 aus einer einzigen, unnummerierten Fallgruppe.

    Fundstelle: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt I Ziffer 4, Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 2 gegenüber TV EntgO Bund, Teil I, Entgeltgruppe 13

Stufen und Stufenlaufzeit in E13

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte in E13 nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe (§ 16 TVöD-VKA, Stand: 1. Mai 2026). Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach folgenden Stufenlaufzeiten — ein Antrag ist nicht nötig:

  • Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren

Addiert ergeben die einzelnen Laufzeiten 15 Jahre bis zur Endstufe. Einschlägige Berufserfahrung verkürzt den Einstieg: Wer ohne anrechenbare Erfahrung eingestellt wird, beginnt in der Eingangsstufe; mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung in der Regel eine Stufe darüber, mit mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TVöD-VKA).

Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wird die erreichte Stufe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen; die Stufenlaufzeit wird dann fortgesetzt und nicht von neuem begonnen. Wann man in welcher Stufe beginnt, wie sich das eigene Stufendatum bestimmen lässt und was der nächste Aufstieg netto bringt, führt die Erklärung der Stufenlaufzeiten nach § 16 im Einzelnen aus.

In E13 existieren die Stufen 1, 2, 3, 4, 5, 6.

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

E12 oder E13: Was ist der Unterschied?

E12 oder E13 unterscheiden sich vor allem in der geforderten Qualifikation und der daraus folgenden Bruttospanne. Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Tätigkeit, nicht nach der Besoldung.

Vergleich der Entgeltgruppen E12, E13 (TVöD-VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 E12E13
Regel-Anforderungerheblich herausgehobene VerantwortungUniversitätsabschluss (höherer Dienst)
Spanne brutto (VKA)4.415,70 €–6.900,18 €4.901,11 €–7.025,87 €
Typische Tätigkeitherausgehobene Fach-/Führungspositionakademische Fach- und Leitungsaufgaben

Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen E12 und E13 liegen in der Endstufe rund 125,69 € brutto. Ob eine Stelle einer niedrigeren oder höheren Gruppe zugeordnet wird, ergibt sich aus dem übertragenen Aufgabenbild, nicht aus der Berufsbezeichnung.

Die Anforderung „Universitätsabschluss (höherer Dienst)“ bedeutet in der Praxis, dass die Tätigkeit in E13 ein entsprechendes Maß an Selbstständigkeit, Spezialwissen oder Vorqualifikation verlangt. Die weiteren Spalten zeigen, wie sich die Nachbargruppen davon abheben.

Unmittelbar benachbart sind im TVöD-Raster E12 und E14: In E12 reicht das Tabellenentgelt 2026 von 4.415,70 € bis 6.900,18 €, in E14 von 5.298,27 € bis 7.551,78 €. Alle Stufenwerte und typischen Berufe der nächstniedrigeren Gruppe führt die Gehaltstabelle der Entgeltgruppe 12 auf; für die nächsthöhere Gruppe leistet die Detailseite E14 dasselbe.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Alle Brutto-Tabellenentgelte werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) bezogen — Stufe für Stufe über getBrutto("13", stufe, "vka", 2026), die Spanne über bruttoRange("13"). Nichts ist hartkodiert.
  2. Das Netto-Beispiel (Stufe 3, Steuerklasse I) entsteht über calculateNetto({eg:"13", stufe:3, steuerklasse:1, kvz:0.029}) aus lib/engine/tvoed/netto.ts — inklusive Lohnsteuer, Soli, Sozialversicherung (KV/RV/AV/PV) und Zusatzversorgung (VBL).
  3. Rechtsgrundlage: § 15 TVöD-VKA i. V. m. Anlage A, gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026). Es gilt der zweite Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025 — keine separate „Tarifrunde 2026“.
  4. Annahmen des Netto-Beispiels: VKA, Steuerklasse I, kein Kirchensteuer-Soll, KVZ 2,9 %, keine Kinderfreibeträge. Andere Steuerklassen oder Krankenkassen führen zu anderen Netto-Beträgen — daher der TVöD-Rechner für den individuellen Fall.
  5. Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€).

Häufige Fragen zu E13

Häufige Fragen zu Entgeltgruppe 13

Was ist Entgeltgruppe 13 im TVöD?

Entgeltgruppe 13 ist die Vergütungsgruppe der TVöD-Entgeltordnung für Tätigkeiten, die einen Universitätsabschluss (Master / Diplom) voraussetzen — Eintritt in den höheren Dienst. Typisches Tätigkeitsfeld: akademische Fach- und Leitungsaufgaben. 2026 liegt das Tabellenentgelt (VKA) zwischen 4.901,11 € und 7.025,87 € brutto im Monat, je nach Stufe.

Was bleibt in Entgeltgruppe 13 netto übrig?

In E13 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 3.345,64 € von 5.709,87 € brutto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzversorgungsträger ab. In einer anderen Steuerklasse fällt das Netto spürbar anders aus.

Wann erreicht man in E13 welche Stufe?

Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 3 Jahren, Stufe 4 nach 6 Jahren, Stufe 5 nach 10 Jahren und die Endstufe 6 nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Entgeltgruppe 13 (§ 16 TVöD-VKA; Stufenlaufzeiten 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre). Einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung verkürzt den Weg, weil die Zählung dann in einer höheren Stufe beginnt.

Steigt das Gehalt in E13 2026?

Ja. Die Tabellenentgelte in E13 sind zum 1. Mai 2026 im zweiten Schritt der Tarifrunde 2025 um 2,8 % gestiegen (+2,8 % zum 01.05.2026). Grundlage ist die Tarifeinigung vom 06.04.2025. Eine separate „Tarifrunde 2026“ gibt es nicht. Die aktuellen Werte gelten bis zum 31. März 2027.

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Lohnsteuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung und Kirchensteuer für Ihr E13-Brutto Position für Position — mit Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderfreibeträgen.

Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026 öffnen →

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Entgeltgruppe 13 bei den Ländern (TV-L)

Landesbeschäftigte werden nicht nach dem TVöD, sondern nach dem TV-L bezahlt — eigene Tabelle, eigener Erhöhungstermin, eigene Jahressonderzahlung.

TV-L E 13: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 13)

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