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Entgeltgruppen

Krankengeldzuschuss-Rechner TVöD (§ 22)

Dieser Rechner ermittelt den Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD: den Unterschiedsbetrag zwischen Nettoentgelt und Krankengeld. Beispiel bei2.500,00 € Netto und 1.500,00 € Krankengeld sowie mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit: 1.000,00 € pro Monat, längstens bis zur 39. Woche.

Official VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ratesUpdated TVöD-Tabelle 2026Verified 29. Juli 2026Free — no signup required

Maßgeblich ist die im Laufe der Arbeitsunfähigkeit vollendete Zeit.

Das Netto, das im Krankheitsfall fortzuzahlen wäre.

Tatsächliche monatliche Barleistung der Krankenkasse (ca. 70 % des regelmäßigen Netto, max. Beitragsbemessungsgrenze).

Ihr Ergebnis

Zuschuss (Monat)1.000,00 €
Anspruch nach § 22 Abs. 3Vorhanden
Zuschussdauer (seit AU-Beginn)bis Ende der 39. Woche

Grundlage: § 22 TVöD. Der § 21-Entgeltfortzahlung (erste 6 Wochen zu 100 %) geht der Zuschussphase voraus. Modellrechnung.

Die Formel des § 22 TVöD

Der Krankengeldzuschuss ist die Differenz zwischen dem Nettoentgelt, das im Krankheitsfall fortzuzahlen wäre, und der tatsächlichen Barleistung der Kasse (Krankengeld, Übergangs-, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld). Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn die Differenz positiv ist. Bei 2.500,00 € Netto und 1.500,00 € Krankengeld ergibt sich ein monatlicher Zuschuss von 1.000,00 €.

Beschäftigungszeit und Zuschussdauer

Anspruch und Dauer des Zuschusses richten sich nach der Beschäftigungszeit (§ 22 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 3 TVöD):

Zuschussanspruch und -dauer nach § 22 Abs. 3 TVöD je Beschäftigungszeit.
BeschäftigungszeitAnspruchDauer (seit AU-Beginn)
bis 1 Jahrnicht gegeben
mehr als 1 bis 3 Jahregegebenbis Ende der 13. Woche
mehr als 3 Jahregegebenbis Ende der 39. Woche

Die Entgeltfortzahlung nach § 21 geht voraus

Der Krankengeldzuschuss ist nicht die erste Leistung im Krankheitsfall. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das vollständige Netto nach § 21 TVöD i. V. m. dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Erst danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, und der Arbeitgeber stockt diesen Betrag über § 22 TVöD auf das Netto auf. Die 13. oder 39. Woche wird ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemessen, nicht ab Ende der Entgeltfortzahlung.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Eingaben: Beschäftigungszeit (Jahre), Nettoentgelt und Krankengeld je Monat (€).
  2. Zuschusshöhe nach § 22 Abs. 2: Nettoentgelt − Krankengeld, sofern > 0 (lib/engine/tvoed/krankengeldzuschuss.ts), Integer-Cent-exakt.
  3. Anspruch und Dauer nach § 22 Abs. 3: bis 1 J. kein Zuschuss, bis 3 J. bis 13. Woche, danach bis 39. Woche seit AU-Beginn.
  4. Die § 21-Entgeltfortzahlung (erste 6 Wochen zu 100 %) ist ein separater Zweig und nicht Teil dieser Engine.
  5. Modellrechnung — Ausschlüsse (z. B. § 22 Abs. 4 bei Rente) werden nicht geprüft.

Häufige Fragen zum Krankengeldzuschuss

Häufige Fragen zum Krankengeldzuschuss im TVöD

Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss im TVöD?

Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Nettoentgelt und dem Krankengeld, sofern dieser positiv ist. Bei 2.500,00 € Netto und 1.500,00 € Krankengeld beträgt der monatliche Zuschuss 1.000,00 € (Beispiel mit Anspruch). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr.

Wie lange wird der Krankengeldzuschuss gezahlt?

Die Dauer hängt von der Beschäftigungszeit ab: Bei mehr als einem Jahr bis zu drei Jahren längstens bis zum Ende der 13. Woche seit Arbeitsunfähigkeit, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche. Bei einer Beschäftigungszeit von bis zu einem Jahr besteht kein Anspruch nach § 22.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss?

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt zu 100 % weiter (§ 21 TVöD i. V. m. § 3 EFZG). Erst danach greift das Krankengeld der Kasse, und der Arbeitgeber stockt über § 22 TVöD auf das Netto auf. Der Zuschuss ist also der Phase nach der Entgeltfortzahlung zugeordnet.

Ab wann besteht Anspruch auf den Krankengeldzuschuss?

Ein Anspruch nach § 22 Abs. 3 TVöD besteht erst ab einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr. Bis zu einem Jahr erhalten Sie ausschließlich die sechswöchige Entgeltfortzahlung (§ 21) und danach das Krankengeld der Kasse ohne tariflichen Zuschuss. Beispiel bei einem Jahr Beschäftigungszeit: Anspruch nicht gegeben.

Sources & References

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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