Krankengeldzuschuss-Rechner TVöD und TV-L (§ 22)
Dieser Rechner ermittelt den Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD: den Unterschiedsbetrag zwischen Nettoentgelt und Krankengeld. Beispiel bei 2.500,00 € Netto und 1.500,00 € Krankengeld sowie mehr als drei Jahren Beschäftigungszeit: 1.000,00 € pro Monat, längstens bis zur 39. Woche. Für Landesbeschäftigte regelt § 22 TV-L den Zuschuss mit derselben Systematik (Unterschiedsbetrag, Beschäftigungszeit-Stufen, längstens bis zum Ende der 39. Woche); der Rechner gilt deshalb für beide Tarifverträge.
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- Stand
- Rechtsgrundlage
- § 22 TVöD
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Ihr Ergebnis
Zuschuss 1.000,00 € im Monat.
Grundlage: § 22 TVöD. Die Entgeltfortzahlung nach § 21 (erste sechs Wochen zu 100 %) geht der Zuschussphase voraus. Modellrechnung.
Die Formel des § 22 TVöD
Der Krankengeldzuschuss ist die Differenz zwischen dem Nettoentgelt, das im Krankheitsfall fortzuzahlen wäre, und der tatsächlichen Barleistung der Kasse (Krankengeld, Übergangs-, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld). Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn die Differenz positiv ist. Bei 2.500,00 € Netto und 1.500,00 € Krankengeld ergibt sich ein monatlicher Zuschuss von 1.000,00 €.
Beschäftigungszeit und Zuschussdauer
Anspruch und Dauer des Zuschusses richten sich nach der Beschäftigungszeit (§ 22 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 3 TVöD):
| Beschäftigungszeit | Anspruch | Dauer (seit AU-Beginn) |
|---|---|---|
| bis 1 Jahr | nicht gegeben | — |
| mehr als 1 bis 3 Jahre | gegeben | bis Ende der 13. Woche |
| mehr als 3 Jahre | gegeben | bis Ende der 39. Woche |
Die Entgeltfortzahlung nach § 21 geht voraus
Der Krankengeldzuschuss ist nicht die erste Leistung im Krankheitsfall. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das vollständige Netto nach § 21 TVöD i. V. m. dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Erst danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, und der Arbeitgeber stockt diesen Betrag über § 22 TVöD auf das Netto auf. Die 13. oder 39. Woche wird ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemessen, nicht ab Ende der Entgeltfortzahlung.
Wie dieser Rechner rechnet▼
- Eingaben: Beschäftigungszeit (Jahre), Nettoentgelt und Krankengeld je Monat (€).
- Zuschusshöhe nach § 22 Abs. 2: Nettoentgelt − Krankengeld, sofern > 0 (lib/engine/tvoed/krankengeldzuschuss.ts), Integer-Cent-exakt.
- Anspruch und Dauer nach § 22 Abs. 3: bis 1 J. kein Zuschuss, bis 3 J. bis 13. Woche, danach bis 39. Woche seit AU-Beginn.
- Die Entgeltfortzahlung nach § 21 (erste sechs Wochen zu 100 %) ist ein separater Zweig und nicht Teil dieser Engine.
- Modellrechnung — Ausschlüsse (z. B. § 22 Abs. 4 bei Rente) werden nicht geprüft.
Häufige Fragen zum Krankengeldzuschuss
Häufige Fragen zum Krankengeldzuschuss im TVöD
Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss im TVöD?
Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Nettoentgelt und dem Krankengeld, sofern dieser positiv ist. Bei 2.500,00 € Netto und 1.500,00 € Krankengeld beträgt der monatliche Zuschuss 1.000,00 € (Beispiel mit Anspruch). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr.
Wie lange wird der Krankengeldzuschuss gezahlt?
Die Dauer hängt von der Beschäftigungszeit ab: Bei mehr als einem Jahr bis zu drei Jahren längstens bis zum Ende der 13. Woche seit Arbeitsunfähigkeit, bei mehr als drei Jahren bis zum Ende der 39. Woche. Bei einer Beschäftigungszeit von bis zu einem Jahr besteht kein Anspruch nach § 22.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss?
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt zu 100 % weiter (§ 21 TVöD i. V. m. § 3 EFZG). Erst danach greift das Krankengeld der Kasse, und der Arbeitgeber stockt über § 22 TVöD auf das Netto auf. Der Zuschuss ist also der Phase nach der Entgeltfortzahlung zugeordnet.
Ab wann besteht Anspruch auf den Krankengeldzuschuss?
Ein Anspruch nach § 22 Abs. 3 TVöD besteht erst ab einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr. Bis zu einem Jahr erhalten Sie ausschließlich die sechswöchige Entgeltfortzahlung (§ 21) und danach das Krankengeld der Kasse ohne tariflichen Zuschuss. Beispiel bei einem Jahr Beschäftigungszeit: Anspruch nicht gegeben.
Gilt der Krankengeldzuschuss auch im TV-L?
Ja. § 22 TV-L regelt den Krankengeldzuschuss für die Landesbeschäftigten mit derselben Systematik wie § 22 TVöD: Unterschiedsbetrag zwischen den tatsächlichen Barleistungen der Krankenkasse und dem Nettoentgelt, Anspruch ab mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit bis zum Ende der 13. Woche, ab mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche. Unterschiede bestehen nur in Details der Nettoentgelt-Berechnung (etwa bei privat oder freiwillig Versicherten und bei Teilzeit) sowie für Altbeschäftigte nach § 13 TVÜ-Länder, deren Zuschuss am Nettokrankengeld bemessen wird. Der Rechner oben lässt sich deshalb für TVöD und TV-L verwenden.
Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Die Rechner, Tabellen und Ratgeber auf entgeltgruppen.com werden von der Redaktion erstellt und gepflegt. Jede Zahl stammt aus den amtlichen Veröffentlichungen der Tarifvertragsparteien und der zuständigen Ministerien; die Tabellen werden gegen die jeweils gültige Fassung abgeglichen, bevor eine Änderung erscheint. Welche Quellen das im Einzelnen sind, steht unter „Über uns“.
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