Stundenlohn berechnen: So geht's im öffentlichen Dienst
Im TVöD gibt es keinen eigenen Stundenlohn — das Gehalt wird als monatliches Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe festgeschrieben. Wer trotzdem einen Stundenlohn wissen will, leitet ihn ab — und zwar nach der Regel, die § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD dafür vorschreibt: Monatsbetrag geteilt durch das 4,348-fache der Wochenarbeitszeit, bei 39 Std./Woche also durch 169,57 Monatsstunden. Die E 6, Stufe 3 entspricht so rund 21,11 € pro Stunde (Stand: 01.05.2026).
Gibt es einen Stundenlohn im öffentlichen Dienst?
Im TVöD wird die Vergütung nicht als Stundenlohn vereinbart, sondern als monatliches Tabellenentgelt, gestaffelt nach Entgeltgruppe und Stufe. Die reguläre Arbeitszeit beträgt bei Vollzeit 39 Stunden pro Woche. Ein Stundenlohn lässt sich dennoch ableiten — indem man das jährliche Brutto durch die jährlich geleisteten Stunden teilt.
Das ist nützlich, um die Vergütung des öffentlichen Dienstes mit Stundenlöhnen außerhalb des Tarifs zu vergleichen — etwa beim Wechsel aus der Wirtschaft oder bei Werkstudenten- und Minijob-Überlegungen. Das Ergebnis ist aber immer eine abgeleitete Kennzahl, kein Tarifbestandteil. Im Arbeitsvertrag steht keine Stundenzahl mit Eurobetrag, sondern eine Entgeltgruppe, eine Stufe und eine Wochenarbeitszeit.
Stundenlohn am Beispiel: E 6, E 9a und E 13
Die Tabelle zeigt den abgeleiteten Stundenlohn für drei typische Entgeltgruppen — berechnet zur Build-Zeit aus dem Tabellenentgelt und den 169,570 Monatsstunden des § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD:
| Beispiel | Brutto/Monat | Jahres-Brutto | Stundenlohn |
|---|---|---|---|
| E 6, Stufe 3 (VKA) | 3.580,46 € | 42.965,52 € | 21,11 € |
| E 9a, Stufe 3 (VKA) | 4.097,67 € | 49.172,04 € | 24,16 € |
| E 13, Stufe 3 (VKA) | 5.709,87 € | 68.518,44 € | 33,67 € |
Die Rechnung lautet: Monatsbetrag geteilt durch das 4,348-fache der Wochenarbeitszeit. Für die E 6, Stufe 3 sind das 3.580,46 € ÷ 169,570 = 21,11 € pro Stunde. Höhere Entgeltgruppen führen entsprechend zu einem höheren abgeleiteten Stundenlohn.
Diese Werte gelten für Vollzeit (39 Std./Woche). Welche Entgeltgruppe und Stufe Ihnen zusteht, klärt die Übersicht der Entgeltgruppen. Die vollständigen Monatsbeträge aller Gruppen und Stufen stehen in der TVöD-Tabelle 2026.
Die Formel: von Monatsbrutto zum Stundenlohn
Die Umrechnung steht im Tarifvertrag selbst. § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD bestimmt, dass die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile „durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit“ zu teilen sind. Der Divisor ist damit keine Konvention, sondern eine tarifliche Größe.
Daraus folgt die Formel: Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (4,348 × Wochenstunden). Bei 39 Std./Woche sind das 169,570 Monatsstunden. Die verbreitete Faustformel „Monatsbrutto × 12 ÷ (Wochenstunden × 52)“ liegt knapp daneben: Sie unterstellt 52,0 statt 52,176 Jahreswochen und ergibt einen um rund 0,34 % zu hohen Stundenlohn.
Diese Seite erklärt den Rechenweg. Wenn Sie den Wert für Ihre eigene Entgeltgruppe, Stufe und Wochenarbeitszeit sehen wollen, übernimmt der Stundenlohn-Rechner für TVöD und TV-L die Rechnung. Er teilt nach § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD — der Vorschrift, die den Stundenanteil eines Monatsbetrags tarifvertraglich regelt — durch das 4,348-fache der Wochenarbeitszeit und weist zusätzlich den Stundenlohn jeder Entgeltgruppe aus.
Achtung: In diese Kennzahl fließen weder Zulagen noch die Jahressonderzahlung ein, und bei Teilzeit verringert sich das Brutto im gleichen Maß wie die Stunden. Für das persönliche Brutto und Netto nutzen Sie den TVöD-Rechner.
Warum das 4,348-fache — und warum nicht weniger Stunden?
Der Faktor 4,348 ist das arithmetische Mittel der Wochen je Monat: 365,25 Tage ÷ 7 ÷ 12 = 4,348. Bei 39 Std./Woche ergibt das 169,570 Monatsstunden. Der Divisor bildet also das gesamte Jahr ab, nicht die Zahl der tatsächlich am Arbeitsplatz verbrachten Stunden. Das ist bewusst so gewählt — und der Grund, warum der abgeleitete Stundenlohn zum Monatsentgelt passt.
Urlaubs- und Feiertage werden nicht herausgerechnet. Das Tabellenentgelt ist in jedem der zwölf Monate gleich hoch — unabhängig davon, wie viele Feiertage in einen Monat fallen oder wann der Urlaub liegt. Zähler und Nenner müssen deshalb dieselbe Größe beschreiben: das ganze Jahr.
Wer die Urlaubs- und Feiertage aus dem Nenner herausrechnet, erhält eine andere Kennzahl: das Entgelt je tatsächlich anwesender Stunde. Dieser Wert fällt höher aus, beschreibt aber nicht mehr den Preis der Arbeitszeit, sondern die Verteilung des Jahresentgelts auf weniger Stunden. Für den Vergleich mit einem ausgeschriebenen Stundenlohn ist er ungeeignet, weil dort in aller Regel ebenfalls über das ganze Jahr gerechnet wird.
Die Rechnung hängt an der Wochenarbeitszeit — und die ist im öffentlichen Dienst nicht überall gleich. Die hier verwendeten 39 Std./Woche gelten für den kommunalen Bereich; weicht Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit davon ab, ändern sich die Jahresstunden im selben Schritt und mit ihnen der Stundenlohn. Welcher Arbeitgeberbereich für Sie gilt, klärt der Ratgeber TVöD oder TV-L.
Welche Wochenarbeitszeit tarifvertraglich belegt ist — die 39 Stunden nach § 6 Abs. 1 TVöD, die auf bis zu 42 Stunden erhöhte Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1a TVöD und die abweichenden Werte des TV-L — stellt der Stundenlohn-Rechner samt Fundstelle gegenüber und rechnet jede dieser Stundenzahlen durch.
Stundenlohn bei Teilzeit: gleich hoch wie in Vollzeit
Teilzeit senkt das Monatsbrutto, nicht den Stundenlohn. Das Teilzeit-Entgelt entsteht anteilig aus dem Tabellenentgelt: Tabellenentgelt × vereinbarte Wochenstunden ÷ 39. Gleichzeitig sinken die Jahresstunden im selben Verhältnis. Beide Kürzungen heben sich auf — der abgeleitete Stundenlohn bleibt konstant:
| Wochenstunden | Brutto/Monat | Monatsstunden | Stundenlohn |
|---|---|---|---|
| 20 Std./Woche | 1.836,13 € | 86,96 | 21,11 € |
| 25 Std./Woche | 2.295,17 € | 108,70 | 21,11 € |
| 30 Std./Woche | 2.754,20 € | 130,44 | 21,11 € |
| 39 Std./Woche (Vollzeit) | 3.580,46 € | 169,57 | 21,11 € |
Bei 20 Wochenstunden in der E 6, Stufe 3 bleiben 1.836,13 € brutto im Monat — gut die Hälfte des Vollzeitentgelts von 3.580,46 €. Der Stundenlohn liegt dennoch bei denselben 21,11 €. Teilzeit ist im TVöD also keine schlechter bezahlte Arbeit, sondern weniger bezahlte Arbeitszeit.
Anteilig gekürzt werden auch die übrigen tariflichen Leistungen, weil sie am individuellen Monatsentgelt hängen — die Jahressonderzahlung ebenso wie die Umlage zur Zusatzversorgung. Das vollständige Teilzeit-Brutto und -Netto für Ihre Wochenstunden ermittelt der Teilzeit-Rechner für den TVöD.
Was der abgeleitete Stundenlohn nicht ist
Der abgeleitete Stundenlohn ist ein Brutto-Wert ohne Zusatzbestandteile. Vier Abgrenzungen verhindern die häufigsten Fehlschlüsse.
Er ist nicht der Netto-Stundenlohn. Von 21,11 € brutto je Stunde bleiben in der E 6, Stufe 3 nach Lohnsteuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung 13,47 € übrig — gerechnet aus einem Monatsnetto von 2.284,73 € in Steuerklasse I. Welche Abzüge dahinterstehen, erklärt der Ratgeber zu Brutto und Netto im öffentlichen Dienst.
Er enthält die Jahressonderzahlung nicht. Die reine Umrechnung rechnet mit zwölf Monatsentgelten. Zählt man die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD hinzu, steigt das tarifliche Jahresbrutto der E 6, Stufe 3 von 42.965,52 € auf 46.008,91 € — und der Stundenwert von 21,11 € auf 22,61 €. Das sind 1,50 € mehr je Stunde oder rund 7,1 % des Jahresbruttos.
Er enthält keine Zulagen und Zeitzuschläge. Je nach Tätigkeit und Lage der Arbeitszeit können Zulagen — etwa für Schicht- oder Wechselschichtarbeit — und Zeitzuschläge hinzukommen. Sie werden auf das Tabellenentgelt aufgeschlagen und erhöhen das tatsächliche Monatsentgelt, stehen aber nicht in der Entgelttabelle. In den Werten auf dieser Seite sind sie deshalb nicht enthalten.
Er ist keine tarifliche Abrechnungsgröße. Der abgeleitete Stundenlohn ist ein Vergleichsmaßstab, kein Betrag, der auf der Entgeltabrechnung erscheint oder mit dem einzelne Stunden abgerechnet werden. Auf der Abrechnung steht das Monatsentgelt der Entgeltgruppe und Stufe; die Stundenrechnung findet nur außerhalb der Abrechnung statt.
Den TVöD-Stundenlohn fair mit der Privatwirtschaft vergleichen
Für einen belastbaren Vergleich gehören die Jahressonderzahlung und der Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung in die Rechnung. Ein außertariflich ausgeschriebener Stundenlohn ist meist der vollständige Preis der Arbeitsstunde. Der TVöD verteilt seinen Wert dagegen auf mehrere Bestandteile, von denen nur einer in der Entgelttabelle steht.
Der zweite Bestandteil ist die Jahressonderzahlung: Sie hebt den Stundenwert der E 6, Stufe 3 von 21,11 € auf 22,61 €. Der dritte ist die Umlage zur Zusatzversorgung. Der Arbeitgeber zahlt dafür 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts — in der E 6, Stufe 3 sind das 196,57 € im Monat und damit noch einmal 1,16 € je Stunde, die als betriebliche Altersversorgung aufgebaut werden. Wie diese Umlage funktioniert und was sie später auszahlt, steht im Ratgeber zur Zusatzversorgung (VBL und ZVK).
Umgekehrt gilt: Ein außertariflicher Stundenlohn ohne Jahressonderzahlung und ohne betriebliche Altersversorgung muss spürbar über dem reinen TVöD-Stundenwert liegen, um gleichwertig zu sein. Der Vergleich zweier nackter Stundensätze führt an dieser Stelle regelmäßig in die Irre.
Nicht in Euro messbar, aber Teil des Gesamtbilds sind die tariflich gesicherten Rahmenbedingungen: das feste Monatsentgelt unabhängig von Feiertagen und Urlaub, der automatische Stufenaufstieg innerhalb der Entgeltgruppe und die durch Tarifrunden festgelegten Erhöhungen. Wie der Stundenwert allein durch Zeit in derselben Gruppe wächst, zeigt der Ratgeber zur Stufenlaufzeit im TVöD.
Wie dieser Ratgeber entsteht▼
- Die Brutto-Beispiele stammen aus
getBrutto(eg, stufe, "vka", 2026)auslib/engine/tvoed/brutto.ts— gültig ab 01.05.2026. - Der Stundenlohn folgt § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD:
Monatsbetrag ÷ (4,348 × Wochenstunden), bei 39 Std./Woche also÷ 169,570. Gelöst überstundenentgelt()auslib/engine/tvoed/stundenlohn.ts— derselbe Datenpfad wie im Stundenlohn-Rechner, centgenau gerundet. - Das Teilzeit-Brutto folgt der Prorata-Formel
Tabellenentgelt × Wochenstunden ÷ 39; die Jahresstunden der Teilzeitzeile sindWochenstunden × 52. - Der Netto-Stundenwert stammt aus
calculateNetto({eg:"6", stufe:3, steuerklasse:1, kvz:0.029})(Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, VKA); der Stundenwert inklusive Jahressonderzahlung ausjahressonderzahlung({ eg:"6", employer:"vka", monatlichesEntgeltEur })(§ 20 TVöD). - Es handelt sich um eine reine Umrechnung des Tabellenentgelts — der TVöD legt keinen Stundenlohntarif fest. Zulagen und Zeitzuschläge sind nicht enthalten.
- Für das individuelle Brutto und Netto nutzen Sie den TVöD-Rechner.
Häufige Fragen zum Stundenlohn im TVöD
Häufige Fragen zum Stundenlohn im TVöD
Wie wird der Stundenlohn im TVöD berechnet?
Der TVöD kennt keinen eigenen Stundenlohn-Tarif, wohl aber eine verbindliche Umrechnung: § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD teilt den Monatsbetrag durch das 4,348-fache der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Bei 39 Std./Woche sind das 169,570 Monatsstunden. Die E 6, Stufe 3 (3.580,46 € brutto/Monat) entspricht danach 21,11 € pro Stunde (Stand: 01.05.2026).
Wie viele Stunden pro Monat hat eine TVöD-Vollzeitstelle?
Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit einer 39-Stunden-Vollzeitstelle beträgt 169,57 Stunden — das 4,348-fache der Wochenarbeitszeit nach § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD. Der Wert ist ein reiner Umrechnungsmaßstab; die wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden ist die tarifliche Größe.
Gibt es im öffentlichen Dienst einen Mindeststundenlohn?
Nein — der TVöD regelt das Entgelt als monatliches Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe, nicht als Stundenlohn. Die niedrigste Vergütung findet sich in den unteren Gruppen und Stufen; die Übertragung in einen Stundenlohn erfolgt rein rechnerisch über die Jahresstunden.
Ist der Stundenlohn in Teilzeit niedriger als in Vollzeit?
Nein. Das Teilzeit-Brutto entsteht anteilig aus dem Tabellenentgelt (Tabellenentgelt × Wochenstunden ÷ 39), und die Jahresstunden sinken im selben Verhältnis. Beides kürzt sich weg: In der E 6, Stufe 3 (VKA) ergibt sich bei 20 Wochenstunden ein Brutto von 1.836,13 € und damit derselbe Stundenlohn von 21,11 € wie in Vollzeit.
Wie hoch ist der Netto-Stundenlohn im TVöD?
Deutlich niedriger als der Brutto-Stundenlohn. In der E 6, Stufe 3 (VKA, Steuerklasse I, Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2,9 %) stehen 21,11 € brutto pro Stunde einem Netto-Stundenwert von 13,47 € gegenüber — aus einem Monatsnetto von 2.284,73 €. Der genaue Wert hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer ab.
Ist die Jahressonderzahlung im Stundenlohn enthalten?
Nein. Die reine Umrechnung berücksichtigt nur das zwölfmal gezahlte Tabellenentgelt. Rechnet man die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD hinzu, steigt der Stundenwert in der E 6, Stufe 3 (VKA) von 21,11 € auf 22,61 € — ein Aufschlag von 1,50 € je Stunde. Für den Vergleich mit einem außertariflichen Stundenlohn ist dieser höhere Wert der ehrlichere Maßstab.
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Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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