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Stundenlohn-Rechner: TVöD und TV-L je Stunde

Der Stundenlohn im öffentlichen Dienst folgt einer Formel, die im Tarifvertrag selbst steht: Monatsentgelt ÷ (4,348 × Wochenstunden) (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD). Bei 39,0 Wochenstunden sind das 169,57 Monatsstunden. Die E 9a, Stufe 3 (VKA) kommt damit auf 24,16 € brutto je Stunde. Wählen Sie unten Tarifwerk, Entgeltgruppe, Stufe und Ihre Wochenarbeitszeit — auch 42,0 Stunden nach § 6 Abs. 1a TVöD. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
Stand
Rechtsgrundlage
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Zulässig sind 1,0 bis 48,0 Stunden. Maßgeblich ist die Zahl aus Ihrem Arbeitsvertrag.

Ihr Ergebnis

Stundenlohn: 24,16 € brutto.

Brutto-Stundenlohn24,16 €
Monatliches Tabellenentgelt4.097,67 €
Wochenarbeitszeit39,0 Std.
Monatsarbeitszeit (Divisor)169,57 Std.

Rechenweg: 4.097,67 € ÷ (4,348 × 39,0) = 24,16 € je Stunde. Grundlage: § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD. Der Betrag ist brutto und enthält weder Zulagen und Zeitzuschläge noch die Jahressonderzahlung.

Der Divisor steht im Tarifvertrag — nicht in einer Faustregel

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD bestimmt wörtlich, dass die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu teilen sind. Damit ist der Stundenlohn im öffentlichen Dienst keine Auslegungssache. Der Faktor gilt für das Tabellenentgelt ebenso wie für jede andere monatlich festgelegte Entgeltkomponente, und § 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L wiederholt ihn für die Länder wortgleich.

Woher der Faktor kommt, lässt sich nachrechnen: Ein Jahr hat im Vierjahresschnitt 365,25 Kalendertage (dreimal 365 und einmal 366). Geteilt durch zwölf Monate und anschließend durch sieben Wochentage ergeben sich 4,348 Wochen je Monat. Der Divisor bildet also das volle Kalenderjahr ab, einschließlich Urlaubs- und Feiertagen — genauso, wie das Tabellenentgelt in jedem Monat gleich hoch bleibt, unabhängig davon, wie viele Feiertage hineinfallen.

Praktisch heißt das: Eine Vollzeitstelle mit 39,0 Wochenstunden hat 169,57 Monatsstunden, eine mit 42,0 Stunden 182,62 Monatsstunden. Wer eine andere vertragliche Arbeitszeit hat, setzt sie oben ein; der Rechner bildet den Divisor daraus neu. Warum die Umrechnung überhaupt nötig ist, wie sie sich zur Jahressonderzahlung und zum Netto verhält und welche Sonderfälle es gibt, erklärt der Ratgeber Stundenlohn berechnen.

Stundenlohn je Entgeltgruppe im TVöD

Die Tabelle zeigt für jede Entgeltgruppe des TVöD-VKA den Brutto-Stundenlohn in Stufe 3 bei 39,0 Wochenstunden — berechnet zur Build-Zeit aus dem Tabellenentgelt und dem Divisor von 169,57 Stunden. Stufe 3 ist als mittlere Erfahrungsstufe gewählt; für andere Stufen und für den Bund nutzen Sie den Rechner oben.

Brutto-Stundenlohn je Entgeltgruppe im TVöD-VKA, Stufe 3, bei 39,0 Wochenstunden, gültig ab 1. Mai 2026.
EntgeltgruppeBrutto/MonatStundenlohn
E 12.568,83 €15,15 €
E 23.027,12 €17,85 €
E 3.116,51 €18,38 €
E 33.215,57 €18,96 €
E 43.355,14 €19,79 €
E 53.449,05 €20,34 €
E 63.580,46 €21,11 €
E 73.682,69 €21,72 €
E 83.843,36 €22,67 €
E 9a4.097,67 €24,16 €
E 9b4.203,56 €24,79 €
E 9c4.594,76 €27,10 €
E 104.794,69 €28,28 €
E 115.046,03 €29,76 €
E 125.359,50 €31,61 €
E 135.709,87 €33,67 €
E 146.094,01 €35,94 €
E 156.634,05 €39,12 €
E 15Ü7.901,08 €46,59 €

Die Spanne reicht von 15,15 € in der untersten Gruppe bis 46,59 € in der höchsten. Welche Gruppe für eine Tätigkeit gilt, entscheidet die Eingruppierung, nicht der Stundenlohn: Die Übersicht aller Entgeltgruppen führt zu den einzelnen Gruppenseiten, die vollständigen Monatsbeträge stehen in der TVöD-Tabelle 2026, und die entsprechenden Werte der Länder finden Sie in der TV-L-Tabelle 2026.

39,0 oder 42,0 Stunden — was das für Ihr Geld bedeutet

Die 42,0-Stunden-Woche ist im TVöD keine Pflicht, sondern eine freiwillige Vereinbarung. § 6 Abs. 1a Satz 1 TVöD erlaubt Beschäftigten und Arbeitgeber, im gegenseitigen Einvernehmen und in Textform eine Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42,0 Stunden zu vereinbaren — frühestens nach Ablauf der Probezeit, befristet auf höchstens 18 Monate und mit einer Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt es bei den 39,0 Stunden aus § 6 Abs. 1.

Entscheidend für die Geldfrage ist § 24 Abs. 2 Buchst. b TVöD: Bei erhöhter Arbeitszeit steigt das Tabellenentgelt im selben Verhältnis. In der E 9a, Stufe 3 (VKA) wächst das Monatsentgelt von 4.097,67 € auf 4.412,88 € — ein Plus von 315,21 € im Monat. Weil Zähler und Nenner gemeinsam wachsen, bleibt der Stundenlohn dabei bei 24,16 €.

Der häufigste Irrtum ist die Gegenrechnung: Würde dasselbe Monatsentgelt von 4.097,67 € auf 42,0 Stunden verteilt, sänke der Stundenlohn auf 22,44 €. Genau das sieht der Tarifvertrag nicht vor. Sinken kann der Stundenlohn nur, wenn Mehrarbeit ohne Entgeltanpassung geleistet wird — der Grund, warum die Erhöhung nach § 6 Abs. 1a schriftlich vereinbart und befristet sein muss. Umgekehrt gilt bei Teilzeit nach § 24 Abs. 2 Buchst. a dieselbe Proportionalregel; das anteilige Monatsentgelt ermittelt der Teilzeit-Rechner.

Welche Wochenarbeitszeit für Sie gilt

Der Stundenlohn hängt an einer einzigen Eingabe: der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Die folgenden Werte stehen wörtlich in § 6 des jeweiligen Tarifvertrages. Andere Zahlen — etwa die Regelarbeitszeiten der westdeutschen Länder im TV-L — legt der Bundestarifvertrag nicht fest; sie stammen aus landesbezirklichen Vereinbarungen und werden hier bewusst nicht behauptet.

Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeiten nach § 6 TVöD und § 6 TV-L mit Fundstelle und Geltungsbereich.
Std./WocheFundstelleGilt für
39,0§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöDRegelfall für alle Beschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber — seit dem 1. Januar 2023 ohne Ost-West-Unterschied.
42,0§ 6 Abs. 1a Satz 1 TVöDNur bei einer im gegenseitigen Einvernehmen in Textform vereinbarten Erhöhung, frühestens nach der Probezeit und auf höchstens 18 Monate befristet.
38,5§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TV-LStändige Wechselschicht- und Schichtarbeit, Kliniken und psychiatrische Einrichtungen, Straßen- und Autobahnmeistereien, Theater, Hafenbetriebe und weitere im Tarifvertrag namentlich genannte Bereiche.
40,0§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c TV-LAlle Beschäftigten der Länder im Tarifgebiet Ost.
42,0§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d TV-LÄrztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 TV-L) — im Tarifgebiet West und Ost einheitlich.

Für die Länder wirkt sich die Arbeitszeit unmittelbar aus: Dasselbe Tabellenentgelt der E 9b, Stufe 3 ergibt bei 40,0 Wochenstunden 23,20 € je Stunde, bei 38,5 Wochenstunden dagegen 24,10 €. Welches Tarifwerk für Sie gilt, klärt der Ratgeber TVöD oder TV-L; die Ländertabellen stehen unter TV-L.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Monatliches Tabellenentgelt aus getBrutto(eg, stufe, arbeitgeber, 2026) (brutto.ts) bzw. getBruttoTvl(eg, stufe, 2026) (tvl.ts).
  2. Stundenentgelt = Monatsbetrag ÷ (4,348 × Wochenstunden), also der Divisor aus § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD — nicht eine Näherung über 52 Kalenderwochen.
  3. Gerundet wird kaufmännisch auf den Cent (§ 24 Abs. 4 TVöD); der Divisor selbst bleibt ungerundet, damit nicht zweimal gerundet wird.
  4. Die auswählbaren Wochenarbeitszeiten stammen ausschließlich aus dem Wortlaut von § 6 TVöD und § 6 TV-L; Landeswerte des TV-L-Tarifgebiets West sind dort nicht festgelegt und deshalb nicht vorbelegt.
  5. Ausgewiesen wird ein Brutto-Wert ohne Zulagen, Zeitzuschläge und Jahressonderzahlung. Für das Netto nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen zum Stundenlohn im öffentlichen Dienst

Häufige Fragen zum Stundenlohn im öffentlichen Dienst

Wie berechnet man den Stundenlohn im TVöD?

Der Tarifvertrag gibt die Formel selbst vor: Nach § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD wird der Monatsbetrag durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit geteilt. Bei 39,0 Wochenstunden ergibt das einen Divisor von 169,57 Monatsstunden. Beispiel E 9a, Stufe 3 (VKA): 4.097,67 € ÷ 169,57 = 24,16 € brutto je Stunde.

Wie viele Stunden pro Woche arbeitet man im TVöD?

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD beträgt die regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich — für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber gleichermaßen. Der frühere Unterschied zwischen Tarifgebiet West und Ost ist zum 1. Januar 2023 entfallen. Im TV-L gilt im Tarifgebiet Ost dagegen 40,0 Stunden, und für die in § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TV-L genannten Gruppen 38,5 Stunden.

Was bedeuten 42 Stunden im TVöD für den Stundenlohn?

Nach § 6 Abs. 1a TVöD können Beschäftigte und Arbeitgeber einvernehmlich eine Erhöhung auf bis zu 42,0 Wochenstunden vereinbaren. Das Monatsentgelt steigt dann nach § 24 Abs. 2 Buchst. b TVöD im selben Verhältnis: in der E 9a, Stufe 3 von 4.097,67 € auf 4.412,88 €, also 315,21 € mehr im Monat. Der Stundenlohn bleibt bei 24,16 € — mehr Stunden bedeuten mehr Geld, nicht einen anderen Stundensatz.

Wie viele Monatsstunden hat eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst?

169,57 Stunden bei 39,0 Wochenstunden, 182,62 Stunden bei 42,0. Der Wert ist das 4,348-fache der Wochenarbeitszeit; der Faktor ergibt sich aus 365,25 Kalendertagen je Jahr, geteilt durch zwölf Monate und sieben Wochentage.

Gilt derselbe Rechenweg auch im TV-L?

Ja. § 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L ist mit der TVöD-Regelung wortgleich, es ändern sich nur Tabelle und Arbeitszeit. Beispiel E 9b, Stufe 3: bei 40,0 Wochenstunden 23,20 € je Stunde, bei 38,5 Wochenstunden 24,10 € — dasselbe Monatsentgelt, auf weniger Stunden verteilt.

Vom Stundenlohn zum Netto

Der Stundenlohn ist ein Brutto-Wert. Was am Monatsende tatsächlich auf dem Konto landet, hängt an Steuerklasse, Krankenkasse und Zusatzversorgung — der TVöD-Rechner zeigt es für Ihre Entgeltgruppe und Stufe.

TVöD-Rechner öffnen →

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
  3. 3
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden

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