S 9 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026
In der S-Gruppe 9 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 3.648,68 € und 5.272,60 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind koordinierende Erzieherinnen, Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung, Kita-Leitungen ohne Mindestplatzzahl und die ständige Vertretung einer Kita-Leitung ab 40 Plätzen. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Wie viel verdient man in S 9?
Das Tabellenentgelt steigt von 3.648,68 € in Stufe 1 auf 5.272,60 € in der Endstufe 6, ein Plus von 1.623,92 €.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 1 | 3.648,68 € | 1 Jahr |
| 2 | 3.887,42 € | 2 Jahre |
| 3 | 4.166,69 € | 3 Jahre |
| 4 | 4.580,02 € | 4 Jahre |
| 5 | 4.970,99 € | 5 Jahre |
| 6 | 5.272,60 € | Endstufe |

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege
Welche Berufe fallen in S 9?
Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:
- Erzieher/Erzieherin mit fachlich koordinierenden Aufgaben (ab drei Beschäftigten der S 8b)
- Heilpädagoge/Heilpädagogin mit staatlicher Anerkennung
- Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen mit Hochschulbildung
- Leitung einer Kindertagesstätte
- Ständige Vertretung einer Kita-Leitung ab 40 Plätzen
- Heilerziehungspfleger mit koordinierenden Aufgaben
- Koordinierende Fachkraft im Gruppendienst
- Fachkraft mit Koordinierungsauftrag in der Kita
Tätigkeitsmerkmal S 9 im Wortlaut
S 9 hat fünf Fallgruppen in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA):
- 1. Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3 und 5)
- 2. Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a und 7)
- 3. Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a und 15)
- 4. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1a und 8)
- 5. Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1a, 4, 8 und 9)
Unter Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind Beschäftigte zu verstehen, die einen nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002) gestalteten Ausbildungsgang für Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit der vorgeschriebenen Prüfung erfolgreich abgeschlossen und die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge“ erworben haben.
S 9 in der Laufbahn
S 9 verbindet drei Laufbahnen. Fallgruppe 1 setzt die Qualifikation der S 8a voraus und verlangt zusätzlich die fachliche Koordinierung von mindestens drei Beschäftigten mindestens der S 8b Fallgruppe 1. Die Fallgruppen 2 und 3 betreffen die Heilpädagogik: mit staatlicher Anerkennung nach einer Fachschulausbildung oder in der Tätigkeit von Heilpädagogen mit Hochschulbildung. Mit abgeschlossener Hochschulbildung selbst ist die Heilpädagogin S 11b.
Die Fallgruppen 4 und 5 sind die unterste Stufe der Kita-Leiter. Die Leitung einer Kindertagesstätte ist ohne Mindestplatzzahl S 9 und ab 40 Plätzen Durchschnittsbelegung S 13; die ausdrücklich angeordnete ständige Vertretung ist ab 40 Plätzen S 9 und ab 70 Plätzen S 13.
Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.
Was bleibt in S 9 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 4.166,69 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.584,43 € netto.
| Position | Betrag (Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 4.166,69 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.582,26 € |
| Netto | 2.584,43 € |
Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.
Teilzeit in S 9
Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.
| Anteil | Wochenstunden | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|
| 50 % | 19,5 | 2.083,34 € | 1.478,11 € |
| 75 % | 29,25 | 3.125,02 € | 2.045,62 € |
| 100 % | 39 | 4.166,69 € | 2.584,43 € |
Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.
Stufen und Stufenlaufzeit in S 9
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Als ein Jahr zählt auch die fachpraktische Ausbildung einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger, und ein Berufspraktikum nach dem TVPöD gilt grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung (Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.
Zulagen und Jahressonderzahlung in S 9
S 9 gehört zur Staffel S 2 bis S 11a der SuE-Zulage: 130,00 € monatlich (§ 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V), bei Teilzeit anteilig; statt ihrer lassen sich bis zu zwei Umwandlungstage wählen. Fristen und Regenerationstage erklärt der Ratgeber SuE-Zulage.
In den Fallgruppen 1 bis 3 gilt die Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1: Wer in einer besonderen Wohnform, in der durchgängigen 24-Stunden-Präsenzbetreuung oder in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII arbeitet, erhält 100,00 € monatlich, wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf leben, sonst 50,00 €. In den Fallgruppen 4 und 5 fehlt der Verweis auf sie. Alle Fallgruppen verweisen außerdem auf die Praxisanleiterzulage der Nr. 1a: 70,00 € monatlich, wenn Praxisanleitung in der Ausbildung von Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen oder Heilerziehungspflegerinnen übertragen ist und mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht.
Die Jahressonderzahlung beträgt in S 9 nach dem Allgemeinen Teil und im Krankenhaus (TVöD-BT-K) 85 % (Beträge je Stufe).
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
S9, S8b oder S11a: was ist der Unterschied?
Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
| S9 | S8b | S11a | |
|---|---|---|---|
| Regel-Anforderung | Koordinierung, Heilpädagogik oder Kita-Leitung | Anerkennung + besonders schwierige Tätigkeit | ständige Vertretung (Behinderteneinrichtung) |
| Spanne brutto (VKA) | 3.648,68 €–5.272,60 € | 3.578,87 €–5.190,90 € | 3.846,25 €–5.362,12 € |
| Typische Tätigkeit | Koordinierung und Leitung in der Kita | Erziehung mit besonderer Schwierigkeit | stellvertretende Einrichtungsleitung |
Die Abgrenzung wirkt sich unmittelbar auf das Monatsentgelt aus: Zwischen S9 und S11a liegen in der Endstufe rund 89,52 € brutto.
Wie diese Zahlen entstehen
- Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) übergetBruttoSue("9", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert. - Netto über
calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL. - Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.
Häufige Fragen zu S 9
Häufige Fragen zu S 9
Ist eine Kita-Leitung S 9 oder S 13?
Das hängt an der Durchschnittsbelegung: Die Leitung einer Kindertagesstätte ist ohne Mindestplatzzahl in S 9 (Fallgruppe 4) und ab 40 Plätzen in S 13 eingruppiert. Die ausdrücklich angeordnete ständige Vertretung einer Kita-Leitung ist ab 40 Plätzen S 9 (Fallgruppe 5) und ab 70 Plätzen S 13.
Was bleibt in S 9 netto übrig?
In S 9 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.584,43 € von 4.166,69 € brutto.
Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 9?
Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
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