Kita-Leitung Gehalt im TVöD 2026: S 9 bis S 18
Kita-Leitungen sind im TVöD der Kommunen je nach Durchschnittsbelegung ihrer Einrichtung in S 9 bis S 18 eingruppiert: von 3.648,68 € in S 9 Stufe 1 bis 6.963,31 € in S 18 Stufe 6 brutto im Monat, gültig ab 01.05.2026. Die ständige Vertretung steht jeweils eine Sprosse tiefer. Hier finden Sie die Leiter mit allen Schwellen, die Zählregel für die Plätze, das Gehalt je Gruppe und Stufe und was der Schritt in die nächste Gruppe bringt.
Die Leiter: welche Gruppe ab wie vielen Plätzen?
Die Eingruppierung einer Kita-Leitung richtet sich nicht nach dem Beruf, sondern nach zwei Dingen: der Funktion als Leitung oder ständige Vertretung und der Durchschnittsbelegung der Einrichtung. Das unterste Merkmal steht in S 9 Fallgruppe 4 und kommt ohne jede Zahl aus:
Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1a und 8)
Ab 40 Plätzen folgt S 13, und jede weitere Leitungsgruppe nennt eine höhere Mindestzahl. Der Satzbau bleibt dabei gleich; S 13 Fallgruppe 1 lautet:
Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1a, 8 und 9)
Die ganze Leiter mit der Spanne der Tabellenentgelte von Stufe 1 bis Stufe 6:
| Durchschnittsbelegung | Leitung | Spanne Leitung | Ständige Vertretung | Spanne Vertretung |
|---|---|---|---|---|
| ohne Mindestzahl | S 9 Fg. 4 | 3.648,68 € bis 5.272,60 € | — | — |
| mindestens 40 Plätze | S 13 Fg. 1 | 3.978,03 € bis 5.473,83 € | S 9 Fg. 5 | 3.648,68 € bis 5.272,60 € |
| mindestens 70 Plätze | S 15 Fg. 1 | 4.112,68 € bis 5.823,86 € | S 13 Fg. 2 | 3.978,03 € bis 5.473,83 € |
| mindestens 100 Plätze | S 16 Fg. 1 | 4.263,29 € bis 6.002,61 € | S 15 Fg. 2 | 4.112,68 € bis 5.823,86 € |
| mindestens 130 Plätze | S 17 Fg. 1 | 4.352,39 € bis 6.382,42 € | S 16 Fg. 2 | 4.263,29 € bis 6.002,61 € |
| mindestens 180 Plätze | S 18 Fg. 1 | 4.720,52 € bis 6.963,31 € | S 17 Fg. 2 | 4.352,39 € bis 6.382,42 € |
Die Schwellen liegen bei 40, 70, 100, 130 und 180 Plätzen. Die ständige Vertretung wird erst ab 40 Plätzen eigens erfasst und steht dann immer eine Sprosse unter der Leitung derselben Einrichtung: Wer eine Kita mit 100 Plätzen leitet, ist in S 16, die ständige Vertretung dort in S 15. Für eine Kita unter 40 Plätzen enthält die Leiter keine Vertretungsfallgruppe. Von der Leitung einer kleinen Kita in S 9 bis zur Leitung einer sehr großen in S 18 umfasst die Leiter sechs Entgeltgruppen; allein zwischen S 13 und S 18 beträgt der Abstand in der Endstufe 1.489,48 € im Monat.
Was als Kindertagesstätte zählt und wo eine zweite Leiter beginnt
Den Begriff der Kindertagesstätte legt die Protokollerklärung Nr. 8 fest. Er ist weiter, als der Alltagsgebrauch vermuten lässt, und umfasst ausdrücklich auch Krippen und Horte:
Kindertagesstätten im Sinne dieses Tarifmerkmals sind Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderbetreuungsstuben, Kinderhäuser und Kindertageseinrichtungen der örtlichen Kindererholungsfürsorge.
Für Kitas, die Menschen mit Behinderung oder Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten betreuen, und für Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung gilt eine eigene Leiter. Sie beginnt höher und hat niedrigere Schwellen: Die Leitung ist schon ohne Mindestzahl S 15, die ständige Vertretung ohne Mindestzahl S 11a.
| Durchschnittsbelegung | Leitung | Spanne Leitung | Ständige Vertretung | Spanne Vertretung |
|---|---|---|---|---|
| ohne Mindestzahl | S 15 Fg. 3 | 4.112,68 € bis 5.823,86 € | S 11a | 3.846,25 € bis 5.362,12 € |
| mindestens 40 Plätze | S 16 Fg. 3 | 4.263,29 € bis 6.002,61 € | S 15 Fg. 4 | 4.112,68 € bis 5.823,86 € |
| mindestens 70 Plätze | S 17 Fg. 3 | 4.352,39 € bis 6.382,42 € | S 16 Fg. 4 | 4.263,29 € bis 6.002,61 € |
| mindestens 90 Plätze | S 18 Fg. 2 | 4.720,52 € bis 6.963,31 € | S 17 Fg. 4 | 4.352,39 € bis 6.382,42 € |
Eine dritte Leiter gilt für Erziehungsheime und Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderung. Dort ist die Leitung ohne Mindestzahl S 16 und ab 50 Plätzen S 18; Wohngruppen sind ausgenommen. Mit der Kita-Leitung hat sie nur den Aufbau gemeinsam, deshalb steht sie hier nicht im Einzelnen.
Durchschnittsbelegung: wie die Plätze gezählt werden
Welche Mindestzahl eine Kita erreicht, bestimmt die Protokollerklärung Nr. 9. Ihr erster Satz legt den Zählzeitraum fest:
Der Ermittlung der Durchschnittsbelegung ist für das jeweilige Kalenderjahr grundsätzlich die Zahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze zugrunde zu legen.
Maßgeblich für ein Jahr ist also das Vorjahr, und gezählt werden vergebene Plätze, die an einem Tag gleichzeitig belegt werden können. Die übrigen Sätze schützen die Gruppe vor kurzfristigen Schwankungen:
- Eine Unterschreitung der maßgeblichen Platzzahl um nicht mehr als 7,5 Prozent führt nicht zur Herabgruppierung (Satz 2).
- Eine größere Unterschreitung führt erst dann zur Herabgruppierung, wenn die Platzzahl drei Jahre hintereinander unterschritten wird (Satz 3).
- Keine Herabgruppierung gibt es, wenn für Kinder mit erhöhtem oder wesentlich erhöhtem Förderungsbedarf entsprechende Betreuungsanforderungen festgestellt werden (Satz 4).
- Ebenso wenig, wenn der Arbeitgeber die Unterschreitung selbst verantwortet, etwa durch Qualitätsverbesserungen (Satz 5). Organisatorische Maßnahmen infolge demografischer Handlungsnotwendigkeiten bleiben davon unberührt (Satz 6).
Für die Leitung heißt das: Sinkt die Platzzahl, weil für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf entsprechende Betreuungsanforderungen festgestellt wurden, kostet sie das nicht die Gruppe. Den vollständigen Wortlaut der Protokollerklärung zeigt die Seite zu S 13.
Ständige Vertretung: nur mit ausdrücklicher Anordnung
Die Vertretungsmerkmale in S 9, S 13, S 15 und S 17 verlangen, dass die Beschäftigte „durch ausdrückliche Anordnung“ als ständige Vertreterin der Leitung bestellt ist. Wer die Leitung gelegentlich vertritt, erfüllt das nicht. Die Protokollerklärung Nr. 4 grenzt das ausdrücklich ab und gibt zugleich eine Richtschnur für die Besetzung:
Ständige Vertreterinnen/Vertreter sind nicht Vertreterinnen/Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen. Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden.
Die Vertretung hängt an derselben Durchschnittsbelegung wie die Leitung, aber mit höheren Schwellen: S 9 ab 40, S 13 ab 70, S 15 ab 100, S 16 ab 130 und S 17 ab 180 Plätzen. Eine eigene Vertretungsgruppe über S 17 gibt es nicht: S 18 kennt nur Leitungen.
Gehalt der Kita-Leitung je Gruppe und Stufe
Die sechs Gruppen der Kita-Leiter in allen Stufen, brutto im Monat bei Vollzeit, gültig ab 01.05.2026. Die vollständige Stufentabelle mit Netto-Beispiel steht jeweils auf der Seite der Gruppe.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| S 9 | 3.648,68 € | 3.887,42 € | 4.166,69 € | 4.580,02 € | 4.970,99 € | 5.272,60 € |
| S 13 | 3.978,03 € | 4.248,70 € | 4.617,39 € | 4.915,26 € | 5.287,64 € | 5.473,83 € |
| S 15 | 4.112,68 € | 4.393,93 € | 4.691,87 € | 5.034,44 € | 5.585,57 € | 5.823,86 € |
| S 16 | 4.263,29 € | 4.557,82 € | 4.885,49 € | 5.287,64 € | 5.734,48 € | 6.002,61 € |
| S 17 | 4.352,39 € | 4.654,62 € | 5.138,69 € | 5.436,63 € | 6.032,40 € | 6.382,42 € |
| S 18 | 4.720,52 € | 4.840,79 € | 5.436,63 € | 5.883,46 € | 6.553,73 € | 6.963,31 € |
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren in derselben Gruppe: Die Stufen laufen seit dem 01.10.2024 auch im Sozial- und Erziehungsdienst nach ein, zwei, drei, vier und fünf Jahren. Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre in der Regel in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V). Den persönlichen Verlauf rechnet der Stufenfahrplan aus.
Die nächste Sprosse: was der Wechsel in die höhere Gruppe bringt
Innerhalb der S-Tabelle wird stufengleich höhergruppiert: Die Leitung behält ihre Stufe und bekommt den Betrag der höheren Gruppe; die Stufenlaufzeit beginnt neu. Ist der Unterschied kleiner als der Garantiebetrag, zahlt der Arbeitgeber während der Stufenlaufzeit diesen. Für die Gruppen S 9 bis S 18 beträgt er ab 01.05.2026 123,79 € im Monat (§ 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V). So viel bringt jeder Schritt der Leiter:
| Wechsel | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| S 9 → S 13 | 329,35 € | 361,28 € | 450,70 € | 335,24 € | 316,65 € |
| S 13 → S 15 | 134,65 € | 145,23 € | 123,79 € (Garantie) | 123,79 € (Garantie) | 297,93 € |
| S 15 → S 16 | 150,61 € | 163,89 € | 193,62 € | 253,20 € | 148,91 € |
| S 16 → S 17 | 123,79 € (Garantie) | 123,79 € (Garantie) | 253,20 € | 148,99 € | 297,92 € |
| S 17 → S 18 | 368,13 € | 186,17 € | 297,94 € | 446,83 € | 521,33 € |
Wo „Garantie“ steht, ist der Tabellenabstand kleiner als der Garantiebetrag. Für die Endstufe 6 nennt die Tabelle keinen Wert. Wie eine Höhergruppierung allgemein abläuft, erklärt der Ratgeber Höhergruppierung im TVöD.
SuE-Zulage: warum die Grenze bei 40 Plätzen weniger bringt als die Tabelle zeigt
Die SuE-Zulage nach § 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V erhalten die Gruppen S 2 bis S 11a, also auch S 9: die Leitung einer Kita ohne Mindestplatzzahl und die ständige Vertretung ab 40 Plätzen bekommen 130,00 € im Monat, bei Teilzeit anteilig. S 13, S 15 in den Fallgruppen 1 bis 5, S 16, S 17 und S 18 stehen in keiner Staffel. Mit dem Schritt von S 9 nach S 13 fällt die Zulage weg:
| Stufe | S 9 | S 9 mit SuE-Zulage | S 13 | S 13 gegen S 9 mit Zulage |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.648,68 € | 3.778,68 € | 3.978,03 € | +199,35 € |
| 2 | 3.887,42 € | 4.017,42 € | 4.248,70 € | +231,28 € |
| 3 | 4.166,69 € | 4.296,69 € | 4.617,39 € | +320,70 € |
| 4 | 4.580,02 € | 4.710,02 € | 4.915,26 € | +205,24 € |
| 5 | 4.970,99 € | 5.100,99 € | 5.287,64 € | +186,65 € |
| 6 | 5.272,60 € | 5.402,60 € | 5.473,83 € | +71,23 € |
In jeder Stufe bleibt S 13 auch gegenüber S 9 mit Zulage vorn, der Abstand schrumpft aber um die Zulage. Hinzu kommt ein zweiter Unterschied: Nur wer die SuE-Zulage bezieht, kann sie bis zum 31. Oktober in Textform gegen bis zu zwei freie Tage im Folgejahr tauschen. Die zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche haben dagegen alle S-Gruppen, auch jede Kita-Leitung. Fristen und Kürzung erklärt der Ratgeber zur SuE-Zulage.
Auf die Praxisanleiterzulage der Protokollerklärung Nr. 1a verweisen die Leitungsmerkmale durchgehend, von S 9 bis S 18. Sie beträgt 70,00 € im Monat, wenn Praxisanleitung in der Ausbildung von Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen oder Heilerziehungspflegerinnen übertragen ist und mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht. Die Jahressonderzahlung beträgt für die S-Tabelle nach dem Allgemeinen Teil seit 2026 85 % (Beträge je Stufe).
Leitung im Erziehungsdienst: Abschluss, Vorbereitungszeit, E-Gruppe
Die Leitungsmerkmale von S 9, S 13, S 15, S 17 und S 18 nennen keinen Berufsabschluss. Maßgeblich sind die Funktion als Leitung oder, bei der Vertretung, die ausdrückliche Anordnung und die Platzzahl der Einrichtung. Zum Erziehungsdienst gehört die Leitung trotzdem. § 3 Satz 3 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V nennt dort ausdrücklich Beschäftigte „als Leiterinnen/Leiter oder ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten oder Erziehungsheimen“. Damit stehen auch ihnen im Kalenderjahr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung zu, bei Teilzeit anteilig (§ 3 Satz 1 und 2, nach der dbb — TVöD-AT und BT-V (Bund und VKA), Lesefassung mit Anlage zu § 56 (VKA)).
Soweit der Allgemeine Teil des TVöD auf Entgeltgruppen verweist, entsprechen die Leitungsgruppen diesen E-Gruppen (§ 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 (VKA)): S 9 der Entgeltgruppe 9a, S 13 der 9b, S 15 und S 16 der 10, S 17 der 11 und S 18 der 12. Eine Gleichwertigkeit der Tätigkeiten folgt daraus nicht, und die Beträge der S-Tabelle bleiben eigene.
Kita-Leitung bei den Ländern: gleiche Schwellen, andere Zählung
Bei den Ländern gilt der TV-L mit einer eigenen S-Tabelle. Die Schwellen der Kita-Leitung sind dieselben wie im TVöD: S 9 ohne Mindestzahl, dann S 13, S 15, S 16, S 17 und S 18 ab 40, 70, 100, 130 und 180 Plätzen. Anders ist die Zählung nach der Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 20 der TdL — Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung) i. d. F. des ÄTV Nr. 13, Teil II Abschnitt 20: Maßgeblich sind die Plätze vom 1. Oktober bis 31. Dezember des Vorjahres statt vom 1. Januar bis 31. Dezember, und unschädlich ist eine Unterschreitung um nicht mehr als 5 statt 7,5 Prozent. Die Ausnahme für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf kennt der TV-L nicht.
Eine SuE-Zulage für die Leitung in S 9 gibt es im TV-L nur in Berlin, Bremen und Hamburg, dort ebenfalls 130,00 €; ab S 13 auch dort keine. Die Beträge der Länder zeigt die TV-L S-Tabelle.
Von der Gruppe zur Leitung: wo diese Seite endet
Diese Seite behandelt Leitung und ständige Vertretung. Wer als Erzieherin in der Gruppe arbeitet, ist nach eigenen Merkmalen in S 8a, S 8b oder S 9 eingruppiert; das zeigt der Ratgeber Erzieher-Gehalt im TVöD. Die Stufentabelle, das Netto-Beispiel und den Wortlaut aller Fallgruppen einer Leitungsgruppe finden Sie auf den Seiten S 9, S 13, S 15, S 16, S 17 und S 18; alle S-Gruppen im Überblick stehen auf der Seite zum Sozial- und Erziehungsdienst.
Wie dieser Ratgeber entsteht
- Tätigkeitsmerkmale und Protokollerklärungen aus Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXIV, Lesefassung der VKA zum TVöD-AT (Stand 01.01.2026); die Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V nach der Lesefassung des dbb. Abschnitt XXIV ist nach der Protokollerklärung zu § 39 Abs. 4 Buchst. i TVöD frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar; wir prüfen den Stand im Januar 2027 erneut.
- Alle Euro-Beträge kommen zur Build-Zeit aus der Engine: Tabellenentgelte aus
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts(gültig ab 01.05.2026), Garantiebetrag und Höhergruppierung aussue-berufe.ts, Zulagen aussue-zulage.ts, die TV-L-Werte austvl-s.ts. Summen und Abstände sind aus diesen Werten gerechnet. - Landesrechtliche Anforderungen an die Qualifikation einer Kita-Leitung sind nicht Gegenstand dieser Seite; sie behandelt nur die tarifliche Eingruppierung.
Häufige Fragen zum Gehalt der Kita-Leitung
Häufige Fragen zum Gehalt der Kita-Leitung
Wie viel verdient eine Kita-Leitung im TVöD?
Das hängt an der Durchschnittsbelegung der Kita. Ohne Mindestzahl ist die Leitung in S 9 (3.648,68 € bis 5.272,60 € brutto im Monat), ab 40 Plätzen in S 13 (3.978,03 € bis 5.473,83 €), ab 70 in S 15, ab 100 in S 16, ab 130 in S 17 und ab 180 Plätzen in S 18 (4.720,52 € bis 6.963,31 €). Die Beträge gelten bei Kommunen ab 01.05.2026.
In welcher Gruppe ist die stellvertretende Kita-Leitung?
Die ständige Vertretung steht in der Leiter eine Stufe unter der Leitung: ab 40 Plätzen S 9, ab 70 Plätzen S 13, ab 100 Plätzen S 15, ab 130 Plätzen S 16 und ab 180 Plätzen S 17. Eine Vertretung nur bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit ist nach der Protokollerklärung Nr. 4 keine ständige Vertretung; die Vertretungsmerkmale von S 9, S 13, S 15 und S 17 verlangen außerdem eine Bestellung durch ausdrückliche Anordnung.
Bekommen Kita-Leitungen die SuE-Zulage?
Nur in S 9, also die Leitung einer Kita ohne Mindestplatzzahl und die ständige Vertretung ab 40 Plätzen: 130,00 € im Monat. Ab S 13 gibt es keine SuE-Zulage und deshalb auch keine Umwandlungstage. Die zwei Regenerationstage im Jahr stehen dagegen allen S-Gruppen zu.
Was passiert, wenn in der Kita weniger Plätze belegt sind?
Unterschreitet die Kita die maßgebliche Platzzahl um nicht mehr als 7,5 Prozent, führt das nicht zur Herabgruppierung. Eine größere Unterschreitung wirkt erst, wenn die Platzzahl drei Jahre hintereinander unterschritten wird. Keine Herabgruppierung gibt es außerdem, wenn die Unterschreitung auf festgestellten Betreuungsanforderungen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oder auf Maßnahmen des Arbeitgebers wie Qualitätsverbesserungen beruht (Protokollerklärung Nr. 9).
Welche Ausbildung verlangt der TVöD für die Kita-Leitung?
Die Tätigkeitsmerkmale der Kita-Leitung in S 9, S 13, S 15, S 17 und S 18 nennen keinen Berufsabschluss. Eingruppiert wird nach der Funktion als Leitung oder ständige Vertretung und nach der Durchschnittsbelegung der Einrichtung.
Gilt für Kita-Leitungen im TV-L dieselbe Leiter?
Die Schwellen sind dieselben, die Zählung nicht. Im TV-L zählen die Plätze vom 1. Oktober bis 31. Dezember des Vorjahres statt vom 1. Januar bis 31. Dezember, und unschädlich ist eine Unterschreitung von nicht mehr als 5 statt 7,5 Prozent.
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-SuE-Tabelle (VKA) gültig ab 01.05.2026, Entgeltordnung (VKA) Stand 01.01.2026
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2dbb beamtenbund und tarifunionVerhandlungspartei der Tarifrunden Bund/Kommunen; veröffentlicht Einigungspapiere, Forderungen und Verhandlungstermine
- 3TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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