S 16 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026
In der S-Gruppe 16 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 4.263,29 € und 6.002,61 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
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- kostenlos, ohne Anmeldung
Wie viel verdient man in S 16?
Das Tabellenentgelt steigt von 4.263,29 € in Stufe 1 auf 6.002,61 € in der Endstufe 6, ein Plus von 1.739,32 €.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 1 | 4.263,29 € | 1 Jahr |
| 2 | 4.557,82 € | 2 Jahre |
| 3 | 4.885,49 € | 3 Jahre |
| 4 | 5.287,64 € | 4 Jahre |
| 5 | 5.734,48 € | 5 Jahre |
| 6 | 6.002,61 € | Endstufe |

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege
Welche Berufe fallen in S 16?
Die S-Gruppe 16 im TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst umfasst Tätigkeiten, die eine von sechs Fallgruppen erfüllen: die Leitung einer Kindertagesstätte ab 100 Plätzen Durchschnittsbelegung, die ausdrücklich angeordnete ständige Vertretung einer Kita-Leitung ab 130 Plätzen, die Leitung einer Kindertagesstätte für Kinder mit Behinderung oder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 40 Plätzen, deren ständige Vertretung ab 70 Plätzen, die Leitung eines Erziehungsheims oder eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung ohne Mindestplatzzahl oder deren ständige Vertretung ab 50 Plätzen — eine Fallgruppe für die Soziale Arbeit hat S 16 nicht. Typische Arbeitsfelder sind:
- Leitung einer Kindertagesstätte ab 100 Plätzen Durchschnittsbelegung
- Ständige Vertretung einer Kita-Leitung ab 130 Plätzen (ausdrücklich angeordnet)
- Leitung einer Kita für Kinder mit Behinderung oder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten ab 40 Plätzen
- Leitung eines Erziehungsheims, ohne Mindestplatzzahl
- Leitung einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 40 Plätzen
- Ständige Vertretung der Leitung einer solchen Kita oder Tagesstätte ab 70 Plätzen
- Leitung eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung, ohne Mindestplatzzahl
- Ständige Vertretung der Leitung eines Erziehungsheims oder Wohnheims ab 50 Plätzen
Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.
Die sechs Fallgruppen der S 16
S 16 hat sechs Fallgruppen, alle für Leitungen oder ständige Vertretungen: vier für Kindertagesstätten und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, zwei für Erziehungsheime und Wohnheime. Die Liste gibt den Inhalt jeder Fallgruppe nach Funktion, Einrichtungsart und Mindestbelegung wieder, nicht den Wortlaut; den Satzbau der Nachbarmerkmale zeigen die Seiten zu S 15 und S 17 wörtlich.
Fallgruppe 1
Leitung einer Kindertagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Plätzen.
Fallgruppe 2
Ständige Vertretung der Leitung einer Kindertagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Plätzen.
Fallgruppe 3
Leitung einer Kindertagesstätte für Menschen mit Behinderung oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung, mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen.
Fallgruppe 4
Ständige Vertretung der Leitung einer solchen Kindertagesstätte oder Tagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen.
Fallgruppe 5
Leitung eines Erziehungsheims oder eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung, ohne Mindestbelegung.
Fallgruppe 6
Ständige Vertretung der Leitung eines Erziehungsheims oder eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Plätzen.
Leitung und Vertretung in allen drei Leitern
S 16 ist die einzige S-Gruppe, die in allen drei Leitern der Einrichtungsleitung zugleich eine Leitung und eine ständige Vertretung erfasst. In Kindertagesstätten leitet sie ab 100 Plätzen und vertritt ab 130 Plätzen. In Kitas und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung leitet sie ab 40 Plätzen und vertritt ab 70 Plätzen. In Erziehungs- und Wohnheimen leitet sie ohne Mindestzahl und vertritt ab 50 Plätzen.
In der Kita-Leiter liegt S 16 zwischen S 15 (Leitung ab 70, ständige Vertretung ab 100 Plätzen) und S 17 (Leitung ab 130, ständige Vertretung ab 180 Plätzen). Für Verweise des Allgemeinen Teils entsprechen S 15 und S 16 derselben Entgeltgruppe 10; die Tabellenentgelte der beiden Gruppen sind trotzdem verschieden.
Bei Erziehungsheimen und Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung ist schon die Leitung ohne Mindestzahl S 16. Ab 50 Plätzen ist die Leitung S 18 Fallgruppe 3, die ständige Vertretung bleibt dann in S 16 und erreicht erst ab 90 Plätzen S 17. Die ständige Vertretung ohne Mindestzahl ist S 15 Fallgruppe 5. Wohngruppen sind ausgenommen.
Eine Fallgruppe für die Soziale Arbeit hat S 16 nicht. Die Heraushebungsstufen der Sozialarbeit sind S 15 Fallgruppe 6, S 17 Fallgruppe 6 und S 18 Fallgruppe 4; die ganze Laufbahn zeigt die Seite zu S 11b. Wie Kita-Leitungen über alle Gruppen von S 9 bis S 18 bezahlt werden, fasst der Ratgeber Kita-Leitung im TVöD zusammen.
Kindertagesstätten (Protokollerklärung Nr. 8)
| Durchschnittsbelegung | Leitung | ständige Vertretung |
|---|---|---|
| ohne Mindestzahl | S 9 Fg. 4 | — |
| mindestens 40 Plätze | S 13 Fg. 1 | S 9 Fg. 5 |
| mindestens 70 Plätze | S 15 Fg. 1 | S 13 Fg. 2 |
| mindestens 100 Plätze | S 16 Fg. 1 | S 15 Fg. 2 |
| mindestens 130 Plätze | S 17 Fg. 1 | S 16 Fg. 2 |
| mindestens 180 Plätze | S 18 Fg. 1 | S 17 Fg. 2 |
Kitas für Kinder mit Behinderung oder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten, Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung
| Durchschnittsbelegung | Leitung | ständige Vertretung |
|---|---|---|
| ohne Mindestzahl | S 15 Fg. 3 | S 11a |
| mindestens 40 Plätze | S 16 Fg. 3 | S 15 Fg. 4 |
| mindestens 70 Plätze | S 17 Fg. 3 | S 16 Fg. 4 |
| mindestens 90 Plätze | S 18 Fg. 2 | S 17 Fg. 4 |
Erziehungsheime (Protokollerklärung Nr. 10) und Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderung, ohne Wohngruppen (Nr. 11)
| Durchschnittsbelegung | Leitung | ständige Vertretung |
|---|---|---|
| ohne Mindestzahl | S 16 Fg. 5 | S 15 Fg. 5 |
| mindestens 50 Plätze | S 18 Fg. 3 | S 16 Fg. 6 |
| mindestens 90 Plätze | S 18 Fg. 3 (bereits ab 50 Plätzen) | S 17 Fg. 5 |
Protokollerklärungen Nr. 1 Satz 2, 10 und 11: Wohnheim, Erziehungsheim, Wohngruppe
Für die Heim-Fallgruppen 5 und 6 zählen drei Protokollerklärungen. Satz 2 der Nr. 1 nennt S 16 ausdrücklich und erstreckt die Heimzulage auf Leitung und ständige Vertretung eines Wohnheims; die Nrn. 10 und 11 bestimmen, was ein Erziehungsheim ist und dass Wohngruppen nicht erfasst sind:
- Protokollerklärung Nr. 1 Satz 2
„Für die in Entgeltgruppe S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5, S 16 bei Tätigkeiten der Fallgruppen 5 und 6, S 17 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5 und S 18 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3 eingruppierten Beschäftigten gilt Satz 1 für die Dauer der Tätigkeit in einem Wohnheim für erwachsene Menschen mit Behinderung entsprechend.“
- Protokollerklärung Nr. 10
„Erziehungsheime sind Heime, in denen überwiegend behinderte Kinder oder Jugendliche im Sinne des § 2 SGB IX oder Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten ständig untergebracht sind.“
- Protokollerklärung Nr. 11
„Dieses Tätigkeitsmerkmal gilt nicht für Leiterinnen/Leiter bzw. ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Wohngruppen.“
Keine SuE-Zulage in S 16: was stattdessen gilt
S 16 steht in keiner der beiden Staffeln des § 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V. Leitungen und ständige Vertretungen in S 16 erhalten deshalb keine SuE-Zulage und haben auch keine Umwandlungstage. Die zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche stehen ihnen wie jeder S-Gruppe zu; Urlaubstage sind das nicht.
Auf die Praxisanleiterzulage der Protokollerklärung Nr. 1a verweist S 16 wie die Leitungsfallgruppen von S 13, S 15, S 17 und S 18. Sie setzt voraus, dass Praxisanleitung in der Ausbildung von Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen oder Heilerziehungspflegerinnen übertragen ist und mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht. Die Heimzulage des Satzes 1 der Nr. 1 gilt nach Satz 2 in den Fallgruppen 5 und 6 für die Tätigkeit in einem Wohnheim für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Beträge beider Zulagen nennt der Ratgeber zur SuE-Zulage.
Was bleibt in S 16 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 4.885,49 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.939,37 € netto.
| Position | Betrag (Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 4.885,49 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.946,12 € |
| Netto | 2.939,37 € |
Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.
Teilzeit in S 16
Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.
| Anteil | Wochenstunden | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|
| 50 % | 19,5 | 2.442,75 € | 1.677,14 € |
| 75 % | 29,25 | 3.664,12 € | 2.328,01 € |
| 100 % | 39 | 4.885,49 € | 2.939,37 € |
Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.
Stufen und Stufenlaufzeit in S 16
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.
Höhergruppierung von S 15 nach S 16 und von S 16 nach S 17
Innerhalb der S-Tabelle wird stufengleich höhergruppiert: Beschäftigte kommen in der höheren Gruppe in die Stufe, die sie in der niedrigeren erreicht hatten, und die Stufenlaufzeit beginnt neu (§ 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V). Ist der Unterschied kleiner als der Garantiebetrag, wird während der Stufenlaufzeit dieser gezahlt; für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18 sind das ab dem 1. Mai 2026 123,79 € im Monat. Die beiden Wechsel entsprechen der Kita-Leiter: Die Leitung einer Kindertagesstätte ist ab 70 Plätzen Durchschnittsbelegung S 15, ab 100 Plätzen S 16 und ab 130 Plätzen S 17.
| Stufe | S 15 | S 16 | S 17 | Plus S 15 → S 16 | Plus S 16 → S 17 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 4.112,68 € | 4.263,29 € | 4.352,39 € | 150,61 € | 123,79 € (Garantiebetrag) |
| 2 | 4.393,93 € | 4.557,82 € | 4.654,62 € | 163,89 € | 123,79 € (Garantiebetrag) |
| 3 | 4.691,87 € | 4.885,49 € | 5.138,69 € | 193,62 € | 253,20 € |
| 4 | 5.034,44 € | 5.287,64 € | 5.436,63 € | 253,20 € | 148,99 € |
| 5 | 5.585,57 € | 5.734,48 € | 6.032,40 € | 148,91 € | 297,92 € |
| 6 | 5.823,86 € | 6.002,61 € | 6.382,42 € | — | — |
Von S 15 nach S 16 ist der Unterschied in den Stufen 1 bis 5 überall größer als der Garantiebetrag. Von S 16 nach S 17 greift der Garantiebetrag in den Stufen 1 und 2. Für die Endstufe 6 weist die Tabelle kein Plus aus.
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
S15, S16 oder S17: was ist der Unterschied?
Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
| S15 | S16 | S17 | |
|---|---|---|---|
| Regel-Anforderung | Kita-Leitung ab 70 oder Heraushebung S 12 | Kita-Leitung ab 100 / Vertretung ab 130 | Kita-Leitung ab 130 oder Heraushebung S 12 |
| Spanne brutto (VKA) | 4.112,68 €–5.823,86 € | 4.263,29 €–6.002,61 € | 4.352,39 €–6.382,42 € |
| Typische Tätigkeit | Kita-Leitung ab 70 Plätzen | Kita-Leitung ab 100 Plätzen | Kita-Leitung ab 130 Plätzen |
Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen S15 und S17 liegen in der Endstufe rund 558,56 € brutto.
Wie diese Zahlen entstehen
- Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) übergetBruttoSue("16", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert. - Netto über
calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL. - Inhalt der Fallgruppen: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.
Häufige Fragen zu S 16
Häufige Fragen zu S 16
Ab wie vielen Plätzen ist eine Kita-Leitung in S 16?
Ab 100 Plätzen Durchschnittsbelegung (Fallgruppe 1). Ab 130 Plätzen ist die Leitung in S 17; die ständige Vertretung einer Kita ab 130 Plätzen ist dagegen S 16 (Fallgruppe 2).
Ist die Leitung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung in S 16?
Ja, ohne Mindestplatzzahl (Fallgruppe 5), ebenso die Leitung eines Erziehungsheims. Ab 50 Plätzen Durchschnittsbelegung ist die Leitung in S 18; die ständige Vertretung ist dann S 16 (Fallgruppe 6), ab 90 Plätzen S 17. Die Leitung einer Wohngruppe fällt nicht unter diese Merkmale.
Bekommt man in S 16 die SuE-Zulage?
Nein. S 16 gehört zu keiner Staffel der SuE-Zulage nach § 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V; Umwandlungstage gibt es deshalb auch nicht. Zwei Regenerationstage im Kalenderjahr stehen Beschäftigten in S 16 dagegen zu.
Was bleibt in S 16 netto übrig?
In S 16 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.939,37 € von 4.885,49 € brutto.
Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 16?
Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
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