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Tarifrunde

TV-L 2026: +2,8 % ab April, weitere Schritte 2027/2028

Die Tarifrunde TV-L 2026 wurde im Februar 2026 abgeschlossen: Die Tabellenentgelte der Länder steigen zum 01.04.2026 um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 Euro, danach um 2,0 % zum 01.03.2027 und um 1,0 % zum 01.01.2028. Die Laufzeit reicht bis zum 31.01.2028 und gilt in 15 von 16 Bundesländern — Hessen folgt seinem eigenen TV-H.

Redaktion Entgeltgruppen.com

Erster Schritt: +2,8 %, mindestens 100 Euro ab April 2026

Die Tarifrunde TV-L 2026 wurde im Februar 2026 mit einem ersten Schritt von 2,8 %, mindestens jedoch 100 Euro, ab dem 01.04.2026 vereinbart. Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite sind die Länder, auf Gewerkschaftsseite ver.di, GEW und dbb. Die Fachpresse und die Gewerkschaften berichteten im Frühjahr 2026 die Zustimmung; die Erhöhung gilt rückwirkend ab April 2026.

Der Mindestbetrag von 100 Euro greift in den unteren Zellen, in denen eine reine Prozenterhöhung geringer ausfiele. Die Entgelttabelle (Anlage B) gilt vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026: Schon zum 01.01.2027 steigt E 1 Stufe 2 um weitere 2,0 %, alle übrigen Werte folgen zum 01.03.2027. Für die Übergangsgruppen E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü gelten die Werte bis zum 28.02.2027. Zeitlich liegt der Stichtag der TV-L-Erhöhung einen Monat vor der TVöD-Erhöhung, die erst zum 01.05.2026 wirksam wurde.

Für die Eingruppierung und die Stufenlaufzeit gilt im TV-L dieselbe Grundstruktur wie im TVöD; die Unterschiede beider Tarifverträge erklärt der Ratgeber TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.

Weitere Schritte 2027 und 2028

Auf den ersten Schritt folgen zwei weitere Erhöhungen: 2,0 % zum 01.03.2027 und 1,0 % zum 01.01.2028. Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung reicht bis zum 31.01.2028. Einer kurzen Nullrunde vom 01.11.2025 bis zum 31.03.2026 folgte somit ab April 2026 die erste tatsächliche Erhöhung dieser Runde.

TV-L Tarifrunde 2026: Stufen und Stichtage der Erhöhung.
Gültig abErhöhung
01.04.2026+2,8 %, mindestens 100 €
01.01.2027+2,0 %, nur Entgeltgruppe 1 Stufe 2
01.03.2027+2,0 %
01.01.2028+1,0 %

Die Verhandlungsrunde der Länder ist damit eigenständig und von der Tarifrunde TVöD 2025 getrennt, die im Frühjahr 2025 abgeschlossen wurde. Das Ergebnis des TVöD beschreibt der Beitrag zur Tarifrunde TVöD 2025.

Zulagen, Ausbildung und Jahressonderzahlung

Neben den Tabellen erhöht die Einigung vom 14.02.2026 zum 01.07.2026 die Wechselschicht- und die Schichtzulage. Die Wechselschichtzulage beträgt seitdem 200 Euro im Monat (1,19 Euro je Stunde bei nicht ständiger Wechselschicht), an Unikliniken bis zu 250 Euro; die Schichtzulage 100 Euro im Monat (0,60 Euro je Stunde bei nicht ständiger Schichtarbeit).

Die Ausbildungsentgelte nach TVA-L steigen in drei festen Beträgen: um 60 Euro zum 01.04.2026, um weitere 60 Euro zum 01.03.2027 und um 30 Euro zum 01.01.2028.

Die Jahressonderzahlung regelt die Einigung nicht neu. Ihre Bemessungssätze nach § 20 TV-L gelten unverändert seit dem Kalenderjahr 2022; weil sie auf das Tabellenentgelt wirken, steigt die Zahlung im November 2026 in Euro mit der neuen Tabelle. Die Beträge je Entgeltgruppe und Stufe stehen in der Jahressonderzahlung-Tabelle für den TV-L.

Geltungsbereich: 15 Länder, ohne Hessen

Der TV-L gilt in 15 von 16 Bundesländern; ausgenommen ist Hessen mit seinem eigenen Tarifvertrag TV-H. Wer an einer Landesbehörde, einer Landesuniversität oder bei einer Landespolizei arbeitet, fällt unter den TV-L. Für Beschäftigte beim Bund oder in Kommunen gilt dagegen der TVöD mit seinen eigenen Tabellen.

Die Tabellenwerte von TV-L und TVöD liegen nah beieinander, sind aber nicht in jeder Entgeltgruppe identisch — gleiche Erhöhungssätze wirken auf unterschiedliche Basisbeträge. Die aktuell gültigen TVöD-Beträge für Bund und Kommunen stehen in der TVöD-Tabelle 2026; das persönliche Brutto-Netto-Ergebnis liefert der TVöD-Rechner.

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Auf einen Blick

Kennzahlen zur Meldung „TV-L 2026: +2,8 % ab April, weitere Schritte 2027/2028“.
TarifeinigungFebruar 2026
Schritt 1+2,8 %, mind. 100 € (ab 01.04.2026)
Schritt 2+2,0 % (ab 01.03.2027)
Schritt 3+1,0 % (ab 01.01.2028)
Laufzeitbis 31.01.2028
Geltungsbereich15 Länder (ohne Hessen / TV-H)

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Meldung

Wie hoch ist die Erhöhung im TV-L ab 2026?

Der erste Schritt ab dem 01.04.2026 beträgt 2,8 %, mindestens jedoch 100 Euro. Es folgen 2,0 % ab dem 01.03.2027 und 1,0 % ab dem 01.01.2028.

Gilt die TV-L-Erhöhung auch für Beschäftigte beim Bund oder in Kommunen?

Nein. Der TV-L gilt für die Landesbeschäftigten in 15 von 16 Bundesländern. Für Bund und Kommunen gilt der TVöD mit einer eigenen Tarifrunde. In Hessen gilt der TV-H.

Wie lange läuft die TV-L-Tarifrunde 2026?

Die Gesamtlaufzeit reicht bis zum 31.01.2028. Die aktuelle Entgelttabelle (Anlage B) gilt vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026, weil E 1 Stufe 2 schon zum 01.01.2027 um weitere 2,0 % steigt. Alle übrigen Werte steigen zum 01.03.2027.

Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-Tabelle 2026

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
  2. 2
    TdL — Tarifeinigung vom 14. Februar 2026Erhöhungen 2,8 % (mindestens 100 Euro) ab 01.04.2026, 2,0 % ab 01.03.2027, 1,0 % ab 01.01.2028; Mindestlaufzeit bis 31.01.2028
  3. 3
    TdL — Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum TV-L vom 14. Februar 2026Anhang 6 = Anlage G (Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst) in vier Tabellen: 01.11.2025 bis 31.03.2026, 01.04.2026 bis 28.02.2027, 01.03.2027 bis 31.12.2027 und ab 01.01.2028