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Entgeltgruppen

Zusatzversorgung (VBL) im TVöD erklärt

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes — zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Beschäftigte zahlen 1,81 % ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, der Arbeitgeber 5,49 % (Gesamtumlage 7,30 %). Beim Bund und in den Ländern läuft die Abrechnung über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), bei vielen Kommunen über eine regionale ZVK (Zusatzversorgungskasse) — Stand: 01.05.2026.

Was ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung baut der öffentliche Dienst eine zusätzliche Altersversorgung auf — die sogenannte Zusatzversorgung. Sie sichert Beschäftigte bei Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen ab und wird als Umlageverfahren finanziert: laufende Renten werden aus den Beiträgen der aktiven Beziehenden gezahlt.

Die Gesamtumlage beträgt 7,30 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, getragen vom Arbeitgeber (5,49 %) und den Beschäftigten (1,81 %). Träger sind die VBL für Bund und Länder sowie regionale Zusatzversorgungskassen (ZVK) im kommunalen Bereich.

Wie funktioniert die Zusatzversorgung?

Die Zusatzversorgung wird im Umlageverfahren durchgeführt: die Arbeitgeber und Beschäftigten zahlen jeden Monat ihre Umlage an die Zusatzversorgungskasse, die daraus die aktuellen Versorgungsleistungen finanziert. Daraus erwachsen keine individuellen Kapitalansprüche, sondern ein Anspruch auf eine Versorgungsrente nach beamtenartigem Muster.

Die Höhe der späteren Versorgungsrente richtet sich nach den eingezahlten Versorgungs-Punkten, der Dauer der Zugehörigkeit und dem jeweiligen Versorgungsfall. Wer den öffentlichen Dienst verlässt, kann die bis dahin erworbenen Ansprüche in der Regel erhalten — die Kasse führt ein Versicherungskonto, das nicht verfällt.

Die Zusatzversorgungskasse (VBL oder ZVK) führt das Versicherungskonto und rechnet die monatlichen Umlagen ab. Zuständig ist sie nach Arbeitgeberbereich: Beschäftigte beim Bund und in den Ländern gehören zur VBL, viele Kommunen zu einer regionalen ZVK.

Zusatzversorgung am Beispiel: E 6 und E 13

Wie viel monatlich für die Zusatzversorgung abgeführt wird, hängt vom Bruttoentgelt ab. Die folgende Tabelle zeigt die ZV-Beiträge für zwei typische Entgeltgruppen (VKA, jeweils Stufe 3) — berechnet zur Build-Zeit aus der Engine:

Zusatzversorgung 2026: Brutto, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil für E 6 und E 13 (Stufe 3, VKA) — berechnet über calculateZusatzversorgung.
BeispielBrutto/MonatZV-AN (1,81 %)ZV-AG (5,49 %)
E 6, Stufe 3 (VKA)3.580,46 €64,81 €196,57 €
E 13, Stufe 3 (VKA)5.709,87 €103,35 €313,47 €

Der Arbeitnehmeranteil von 1,81 % setzt sich aus einem steuer- und sozialversicherungsfreien Grundbetrag von 1,41 % und einem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 % (seit dem 01.07.2017) zusammen. Viele Quellen nennen nur den Teilbetrag von 1,41 % — abgezogen wird jedoch die Summe von 1,81 %. Der Arbeitgeberanteil von 5,49 % ergibt mit dem Arbeitnehmeranteil die Gesamtumlage von 7,30 %.

Die Zusatzversorgung verringert also das Netto spürbar — im Beispiel der E 6 um 64,81 € monatlich. Wie viel insgesamt vom Brutto übrig bleibt, zeigt der Netto-Rechner inklusive Lohnsteuer und allen Sozialversicherungsbeiträgen.

VBL oder ZVK — was gilt für mich?

Welche Zusatzversorgungskasse zuständig ist, richtet sich nach dem Arbeitgeberbereich:

  • Bund und Länder: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Abrechnungsverband West.
  • Kommunen (VKA): regionale Zusatzversorgungskassen (ZVK), etwa die VKA- beziehungsweise kommunalen Zusatzversorgungswerke.

Die Beitragssätze sind in beiden Bereichen praktisch gleich (1,81 % Arbeitnehmer, 5,49 % Arbeitgeber). Wer genauer wissen will, welcher Bereich für ihn gilt, findet eine Übersicht der Arbeitgeberbereiche auf der Seite zur TVöD-Entgeltgruppe und im VKA-Bereich.

Beim Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des öffentlichen Dienstes bleibt das Versicherungskonto in der Regel bestehen; die Zusatzversorgung wird fortgeführt, nicht neu begonnen.

Die Zusatzversorgung im Netto

Der Arbeitnehmeranteil von 1,81 % mindert das Netto direkt. Zusätzlich hebt der Arbeitgeberanteil von 5,49 % die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung an: Weil die AG-Umlage sozialversicherungspflichtig ist, wird sie dem sogenannten SV-pflichtigen Brutto hinzugerechnet (SvEV § 1). Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dadurch auf einen etwas höheren Betrag als das Tabellenentgelt berechnet.

Dieses angehobene Brutto ist ein häufiger Grund für Abweichungen zwischen verschiedenen Rechnern. Der Netto-Rechner berücksichtigt die Aufstockung automatisch; auch die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Die ZV-Beträge entstehen über calculateZusatzversorgung({ bruttoMonthlyEur, year: 2026 }) aus lib/engine/tvoed/zusatzversorgung.ts — die Sätze 1,81 % / 5,49 % aus der Konstante ZVV_RATE (data-recon/05).
  2. Die Brutto-Beispiele stammen aus getBrutto("6",3,"vka",2026) beziehungsweise getBrutto("13",3,"vka",2026) — gültig ab 01.05.2026 (§ 15 TVöD-VKA, Schritt 2 der Tarifeinigung vom 06.04.2025).
  3. Der Hinweis auf das SV-pflichtige Brutto folgt SvEV § 1 (die AG-Umlage wird der SV-Basis hinzugerechnet); die Detailberechnung regelt netto.ts.
  4. Andere Arbeitgeberbereiche, Steuerklassen oder Krankenkassen ändern das Netto — daher der TVöD-Rechner für den individuellen Fall.

Häufige Fragen zur Zusatzversorgung

Häufige Fragen zur Zusatzversorgung

Wie viel Zusatzversorgung zahlt man im öffentlichen Dienst?

Der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung beträgt 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Bei einem Brutto von 3.580,46 € (E 6, Stufe 3, VKA) sind das 64,81 € im Monat. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 5,49 % (Stand: 01.05.2026).

Was ist der Unterschied zwischen VBL und ZVK?

Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist zuständig für Beschäftigte von Bund und Ländern, die ZVK (Zusatzversorgungskasse) für viele kommunale Arbeitgeber. Beide arbeiten nach dem Umlageverfahren; die Beitragssätze von 1,81 % (Arbeitnehmer) und 5,49 % (Arbeitgeber) sind gleich.

Warum erhöht die Zusatzversorgung die Sozialversicherungsbeiträge?

Der Arbeitgeberanteil von 5,49 % ist selbst sozialversicherungspflichtig und wird der Beitragsbasis hinzugerechnet (SvEV § 1). Das sogenannte sozialversicherungspflichtige Brutto liegt deshalb etwas über dem Tabellenentgelt — die SV-Beiträge fallen höher aus, als das reine Brutto vermuten lässt.

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Sources & References

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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