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TVöD Gehaltserhöhung 2026: +2,8 % ab Mai (Tabelle)

Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TVöD um 2,8 % — der zweite Schritt der Tarifrunde 2025. Grundlage ist die Tarifeinigung vom 06.04.2025. Die neuen Beträge gelten für VKA und Bund bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026). Eine separate „Tarifrunde 2026“ gibt es nicht.

Die +2,8 % im Beleg: Brutto 2025 gegenüber 2026 (VKA)

Jede Zeile vergleicht das Tabellenentgelt aus dem Vorjahr mit dem aktuellen Wert — berechnet zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine, nicht gerundet oder geschätzt. Die Veränderung beträgt durchgehend rund 2,80 %. Die Vorjahreswerte aller Entgeltgruppen und Stufen bleiben als abgeschlossener Tarifzeitraum in der TVöD-Tabelle 2025 abrufbar — die richtige Grundlage für Rückrechnungen und Nachzahlungen.

TVöD-VKA: Vergleich der monatlichen Bruttoentgelte 2025 gegenüber 2026 für ausgewählte Entgeltgruppen und Stufen, Veränderung in Prozent — gültig ab dem 1. Mai 2026.
EntgeltgruppeBrutto 2025Brutto 2026Veränderung
E 1, Stufe 22.465,52 €2.534,55 €2,80 %
E 6, Stufe 13.152,04 €3.240,30 €2,80 %
E 6, Stufe 33.482,94 €3.580,46 €2,80 %
E 9a, Stufe 33.986,06 €4.097,67 €2,80 %
E 13, Stufe 35.554,35 €5.709,87 €2,80 %
E 15, Stufe 67.980,65 €8.204,11 €2,80 %

Ausgenommen vom linearen +2,8 % sind einzelne Sonderanpassungen: E 1 Stufe 2 beim Bund (+9 € zum 01.05.2026) sowie die Bund-Untergruppen E 9a/9b/9c.

Was bedeutet die Erhöhung für mich?

Die 2,8 % wirken direkt auf das monatliche Tabellenentgelt. Zudem steigt die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD) mit, weil sie ein Prozentsatz eines Monatsentgelts ist. Netto kommt davon allerdings weniger an als brutto, weil Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer auf das höhere Brutto ebenfalls steigen. Wer seinen persönlichen Netto-Effekt kennen will, rechnet ihn im Netto-Rechner durch. Die vollständige Tabelle aller Gruppen zeigt die TVöD-Tabelle 2026.

Auch Beschäftigte in den Sektoren profitieren: Der Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) und die Pflege werden mit denselben +2,8 % zum 01.05.2026 angehoben.

Wann wird die Erhöhung ausgezahlt?

Erstmals mit dem Entgelt für Mai 2026. Die neue Tabelle gilt ab dem 1. Mai 2026, und § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD legt den Zahltag fest: „Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat“. Das erhöhte Entgelt für Mai 2026 wird also am Zahltag desselben Monats fällig, nicht erst mit der folgenden Abrechnung.

Zwischen Bund und Kommunen gibt es dabei keinen Unterschied. Der Zahltag steht im Allgemeinen Teil des TVöD, den die Bundesrepublik und die VKA laut Titelblatt der Lesefassung inhaltsgleich vereinbart haben. Anders geregelt ist die Besoldung: Bundesbeamtinnen und -beamte erhalten ihre Dienstbezüge nach § 3 Abs. 4 Satz 1 BBesG „monatlich im Voraus“. Für sie gilt die Tariferhöhung aber ohnehin nicht unmittelbar; ihre Bezüge ändert der Gesetzgeber.

Die Jahressonderzahlung folgt einem eigenen Termin. Nach § 20 Abs. 5 TVöD, bei Bund und VKA wortgleich, wird sie mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt; ein Teilbetrag darf früher fließen, eine Pflicht dazu besteht nicht. Bemessen wird sie nach den Monaten Juli, August und September. Diese liegen 2026 vollständig nach dem 1. Mai 2026 — die Jahressonderzahlung im November 2026 beruht damit bereits auf der erhöhten Tabelle.

Der Schritt 2026 stand bei seinem Geltungsbeginn längst fest: Die Tabelle ab dem 1. Mai 2026 steht schon in den Entgelttabellen TVöD Bund, die das Bundesinnenministerium am 11.11.2025 veröffentlicht hat, und in der VKA-Lesefassung mit Stand 01.01.2026. Beim ersten Schritt lag das anders — er galt ab dem 1. April 2025, die Tarifeinigung kam erst am 06.04.2025. Einen tariflichen Termin, bis zu dem solche Nachzahlungen abgerechnet sein müssen, nennen die von uns ausgewerteten Tariftexte nicht; maßgeblich ist die Entgeltabrechnung Ihrer Dienststelle.

Die Tarifrunde 2025 im Zeitverlauf

Die Erhöhung ab Mai 2026 ist kein eigenständiger Abschluss, sondern der zweite Schritt eines mehrjährigen Vertrags. Die wichtigsten Stationen:

  • Verhandlungen zur Tarifrunde TVöD 2025 (Bund/VKA).
  • Schlichtung vom 24. bis 28.03.2025.
  • Tarifeinigung am 06.04.2025.
  • Mitgliederabstimmung ver.di: 52,2 % Ja (12.05.2025); Widerrufsfrist endete 14.05.2025.
  • Redaktionsverhandlungen abgeschlossen 15.07.2025; Änderungstarifvertrag Nr. 22 (Bund) veröffentlicht 17.07.2025; Schlusszeichnung 11.11.2025.
  • Laufzeit der Entgeltregelungen: 27 Monate, ab 01.01.2025 mindestens bis 31. März 2027.
  • Danach: Tarifrunde 2027 — Stand, Termine und Erwartung auf der Seite zur Tarifrunde TVöD 2027.

Schritt 1 (+3,0 %, mindestens 110 €) trat zum 01.04.2025 in Kraft; Schritt 2 (+2,8 %) zum 1. Mai 2026.

Wie dieser Abschluss in die Reihe der Tarifrunden gehört — welche Runde wann endete, welche Laufzeit gerade läuft und wie sich TVöD und TV-L unterscheiden — steht im Überblick zu den Tarifrunden.

Wer profitiert von der Gehaltserhöhung?

Die +2,8 % gelten für alle Tabellenentgelte des TVöD — beim Bereich VKA (Kommunen) ebenso wie beim Bund. Eine Übersicht aller Entgeltgruppen mit ihren Spannen findet sich auf der Seite Alle Entgeltgruppen.

Der Umrechnungsschlüssel ist einheitlich: jeder Bruttobetrag der alten Tabelle wird mit 1,028 multipliziert. Ab dem 1. Mai 2026 gilt ausschließlich die neue Tabelle.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Beide Brutto-Jahre werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) bezogen: getBrutto(eg, stufe, "vka", 2025) und getBrutto(eg, stufe, "vka", 2026). Die Prozentzahl ist (2026 − 2025) / 2025 × 100 — nichts hartkodiert.
  2. Gültigkeit: 1. Mai 2026 bis 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026), zweiter Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025.
  3. Ausgenommen vom linearen +2,8 %: E 1 Stufe 2 Bund (+9 €) und die Bund-Untergruppen E 9a/9b/9c (Sonderanpassungen).
  4. Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€).

Häufige Fragen zur Gehaltserhöhung 2026

Häufige Fragen zur TVöD-Gehaltserhöhung 2026

Wie viel mehr Gehalt gibt es ab Mai 2026 im TVöD?

Die Tabellenentgelte im TVöD (VKA und Bund) steigen zum 1. Mai 2026 um 2,8 %. Das ist der zweite Schritt der Tarifrunde 2025. Konkret bedeutet das beispielsweise bei der VKA: Entgeltgruppe 6 Stufe 3 steigt von 3.482,94 € auf 3.580,46 € brutto im Monat. Die neuen Werte gelten bis zum 31. März 2027.

Gilt die Gehaltserhöhung für Bund und VKA?

Ja. Der zweite Schritt (+2,8 % zum 01.05.2026) gilt für den TVöD-Bund (Bundesverwaltung) und den TVöD-VKA (Kommunen) gleichermaßen, da beide der Tarifeinigung vom 06.04.2025 folgen. Einige wenige Zellen wurden zusätzlich sonderangepasst — etwa E 1 Stufe 2 beim Bund (+9 €) sowie die Bund-Untergruppen E 9a/9b/9c — und weichen daher leicht vom linearen +2,8 % ab.

Wann wird die TVöD-Erhöhung 2026 ausgezahlt?

Erstmals mit dem Entgelt für Mai 2026: Die neue Tabelle gilt ab dem 1. Mai 2026, und nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD erfolgt die Zahlung am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Das gilt für Bund und VKA gleichermaßen, weil beide den Allgemeinen Teil des TVöD inhaltsgleich vereinbart haben. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt und beruht 2026 bereits auf der erhöhten Tabelle.

Kommt 2027 noch eine Gehaltserhöhung im TVöD?

Die Entgeltregelungen der Tarifrunde 2025 laufen mindestens bis zum 31. März 2027; der zweite Schritt (+2,8 %) ist die letzte Stufe dieses Vertrags. Über die Zeit danach wird in der Tarifrunde 2027 verhandelt, deren Auftakt der kommunale Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) für den 09.04.2027 angekündigt hat. Eine Erhöhung für 2027 ist damit noch nicht vereinbart.

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-Tabelle 2026

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)