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TV-L Berlin: Rechner und Tabelle 2026

Für die Landesbeschäftigten in Berlin gilt der TV-L — der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner nutzt die einheitliche TV-L-Tabelle (gültig ab dem 1. April 2026, +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026); in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.547,20 €.

Quelle
TdL
Tabelle
TV-L-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Ihr Ergebnis

Brutto 3.547,20 €, Netto 2.267,46 € im Monat.

Bruttoentgelt (Monat)3.547,20 €
Lohnsteuer− 416,41 €
Krankenversicherung (AN)− 321,49 €
Rentenversicherung (AN)− 341,70 €
Arbeitslosenversicherung (AN)− 47,76 €
Pflegeversicherung (AN)− 88,18 €
Zusatzversorgung VBL (AN)− 64,20 €
Netto (Monat)2.267,46 €
523,00 €
pro Woche
2.267,00 €
pro Monat
27.210,00 €
pro Jahr

Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).

Landesangestellte in Berlin: den TV-L richtig anwenden

Berlin gehört zu den 15 Bundesländern, in denen der TV-L als Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten gilt (einzig Hessen folgt mit dem TV-H einem eigenen, eng parallelen Vertrag). Verhandelt wird der TV-L zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ver.di und dbb auf Arbeitnehmerseite. Berliner Landesbeschäftigte — von der Verwaltungsfachkraft über die Lehrkraft bis zur Beschäftigten in einem Landesbetrieb — werden nach denselben Entgeltgruppen und Stufen vergütet wie in den anderen TV-L-Ländern.

Maßgeblich für das laufende Gehalt sind ausschließlich Entgeltgruppe und Stufe in der einheitlichen TV-L-Entgelttabelle. Diese Tabelle ist bundesweit identisch; sie enthält keine berliner Sonderwerte. Die rechnerische Spanne in Entgeltgruppe 6 reicht von 3.186,57 € in Stufe 1 bis 3.863,96 € in Stufe 6.

Arbeitszeit und Zusatzversorgung in Berlin

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten beträgt in Berlin 39,4 Stunden (39 Std. 24 Min.). Da die Entgelttabelle bundesweit einheitlich ist, wird in Berlin für dasselbe Monatsentgelt rund 1,8 Prozent länger gearbeitet als im Land mit der kürzesten Woche (38,7 Stunden). Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt.

Zusatzversorgung in Berlin: VBL. Einen einheitlichen Arbeitnehmersatz veröffentlicht das Land nicht: die Senatsverwaltung für Finanzen weist ihre Dienststellen mit demselben Rundschreiben zugleich auf die West- und die Ost-Regeln hin. Die Jahressonderzahlung richtet sich nach § 20 TV-L; ihre Bemessungssätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt und werden von der zuständigen Landesstelle veröffentlicht. Der Rechner oben weist ausschließlich das laufende monatliche Tabellenentgelt aus, nicht die Jahressonderzahlung.

Wochenarbeitszeit
39,4 Stunden (39 Std. 24 Min.)
Tarifgebiet
West
Entgelttabelle
bundesweit einheitlich

Was in Berlin anders ist

  • 39,4 Stunden trägt kein anderes Land; der Wert ergibt sich als arithmetisches Mittel der West-Länder (§ 4 TV Wiederaufnahme Berlin).
  • § 38 Abs. 1 Buchst. c TV-L ordnet die Beschäftigten des Landes Berlin einheitlich dem Tarifgebiet West zu — auch für den Ostteil der Stadt.
  • Die Charité — Universitätsmedizin Berlin zahlt nicht nach TV-L, sondern nach TVöD (VKA, Besonderer Teil Krankenhäuser).
  • Der TV Hauptstadtzulage ist ein eigener Berliner Tarifvertrag neben dem TV-L.
  • § 47 TV-L enthält Sonderregelungen für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin.

TV-L-Entgelttabelle 2026 (Berlin)

Die TV-L-Tabelle gilt in Berlin unverändert — dieselben Beträge wie in jedem anderen TV-L-Land, gültig ab dem 1. April 2026. Die folgende Auswahl zeigt repräsentative Gruppen; das Zeichen „—“ kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren.

TV-L-Entgelttabelle 2026 für Berlin: monatliche Bruttoentgelte ausgewählter Entgeltgruppen je Stufe, gültig ab dem 1. April 2026.
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 12.534,49 €2.565,06 €2.601,78 €2.638,51 €2.730,30 €
E 63.186,57 €3.418,08 €3.547,20 €3.679,20 €3.768,15 €3.863,96 €
E 9a3.620,10 €3.870,81 €3.925,58 €4.035,07 €4.488,99 €4.615,76 €
E 114.178,35 €4.444,86 €4.748,43 €5.210,41 €5.881,02 €6.050,95 €
E 134.759,37 €5.106,09 €5.366,89 €5.873,56 €6.573,97 €6.764,69 €
E 13Ü5.106,09 €5.366,89 €6.283,38 €6.991,23 €7.194,48 €
E 155.658,38 €6.067,30 €6.283,38 €7.050,89 €7.632,07 €7.854,52 €
E 15Ü6.857,14 €7.587,33 €8.280,33 €8.734,83 €8.846,64 €
TV-L-Entgelttabelle 2026 (Berlin): Bruttoentgelt ausgewählter Entgeltgruppen je Stufe
TV-L-Entgelttabelle 2026 · Berlin als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. April 2026.

Die Spanne reicht von 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 8.846,64 € (E 15Ü, Stufe 5). Wer die TV-L-Werte mit dem TVöD vergleichen möchte, findet die Bund/Kommunen-Tabelle hier: TVöD-Tabelle 2026.

Alle 19 Entgeltgruppen in den Stufen 1 bis 6 — inklusive CSV-Download — stehen in der bundesweiten TV-L-Tabelle 2026. Sie gilt in Berlin mit denselben Beträgen wie in jedem anderen TV-L-Land.

Stufen und Stufenlaufzeit in Berlin

Die Stufenlaufzeit folgt § 16 TV-L und ist in Berlin dieselbe wie in allen TV-L-Ländern: 1 / 2 / 3 / 4 / 5 Jahre je Stufe (kumulativ 1 / 3 / 6 / 10 / 15). Stufe 2 wird nach 1 Jahr erreicht, Stufe 6 als Endstufe nach insgesamt 15 Jahren. Am Beispiel E 6 steigt das Brutto von 3.186,57 € in Stufe 1 auf 3.863,96 € in Stufe 6.

Eine ausführliche Erläuterung von Stufen, Eingruppierung und Tarifrunde steht auf der TV-L-Übersichtsseite: TV-L-Rechner 2026.

Brutto und Netto im TV-L Berlin

Das Netto entsteht aus dem TV-L-Brutto nach Abzug der bundeseinheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuer und der Zusatzversorgung über die VBL. Diese Abzüge gelten in Berlin genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Am Beispiel Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.547,20 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von 2.267,46 €:

Abzüge und Netto für TV-L Entgeltgruppe 6, Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer in Berlin, Stand 1. April 2026.
PositionBetrag (E 6, Stufe 3, StKl. I)
Bruttoentgelt3.547,20 €
Lohnsteuer416,41 €
Krankenversicherung (AN)321,49 €
Rentenversicherung (AN)341,70 €
Pflegeversicherung (AN)88,18 €
Arbeitslosenversicherung (AN)47,76 €
Zusatzversorgung VBL (AN)64,20 €
Netto2.267,46 €

Zur Einordnung des TV-L gegenüber dem TVöD (Bund/Kommunen) siehe den Ratgeber: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.

TVöD oder TV-L in Berlin: welche Tabelle gilt für Sie?

Das hängt vom Arbeitgeber ab, nicht vom Bundesland. Wer beim Land Berlin beschäftigt ist — Landesverwaltung, Hochschulen, Landesbetriebe, Schulen —, wird nach dem TV-L bezahlt: das ist die Tabelle dieser Seite und des Rechners oben. Wer bei einer Kommune in Berlin arbeitet — Stadt, Landkreis, Gemeinde, kommunaler Eigenbetrieb, Sparkasse —, fällt unter den TVöD (VKA); dessen Beträge sind bundesweit gleich und stehen in der TVöD-Tabelle 2026 (VKA). Wer bei einer Bundesbehörde mit Sitz in Berlin arbeitet, fällt unter den TVöD Bund. Eine eigene „TVöD-Tabelle Berlin“ gibt es nicht.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Tabellenentgelt (Brutto) aus der TV-L-Engine für Entgeltgruppe × Stufe × 2026, gültig ab dem 1. April 2026. Die Tabelle ist in Berlin mit allen 14 anderen TV-L-Ländern identisch.
  2. Zusatzversorgung (VBL, AN 1,81 %), SV-pflichtiges Brutto und Sozialversicherungsbeiträge nach bundeseinheitlichem Recht.
  3. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.
  4. Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN).
  5. Landesspezifische Arbeitszeiten, Jahressonderzahlungen und Zulagen werden bewusst nicht als feste Zahlen ausgegeben (Datenlage Berlin: ungesichert). Modellrechnung.

Häufige Fragen zum TV-L Berlin

Häufige Fragen zum TV-L Berlin

Gilt in Berlin der TV-L oder der TVöD?

Für die Landesbeschäftigten in Berlin gilt der TV-L — nicht der TVöD. Der TVöD betrifft Bund und Kommunen; arbeiten Sie für eine Landesbehörde, eine Landesuniversität oder einen Landesbetrieb in Berlin, sind Sie nach dem TV-L eingruppiert. Die Tabelle ist in Berlin dieselbe wie in den anderen TV-L-Ländern und gilt ab dem 1. April 2026.

Ist die TV-L-Tabelle in Berlin eine eigene?

Nein. Die TV-L-Entgelttabelle ist ein einheitliches bundesweites Raster — Berlin verwendet dieselben Beträge wie jedes andere TV-L-Land. Was sich tatsächlich unterscheidet, ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: in Berlin 39,4 Stunden (39 Std. 24 Min.) (Tarifgebiet West). Das laufende Tabellenentgelt selbst ist identisch.

Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit nach TV-L in Berlin?

39,4 Stunden (39 Std. 24 Min.). Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird nach § 6 TV-L je Land festgelegt und reicht bundesweit von 38,7 bis 40 Stunden. Weil die Entgelttabelle bundesweit einheitlich ist, entscheidet allein diese Stundenzahl darüber, wie viel Arbeitszeit hinter demselben Monatsentgelt steckt.

Was bleibt vom Brutto in Berlin netto?

Lohnsteuer und Sozialversicherung sind bundeseinheitlich; nur das Brutto stammt aus der TV-L-Tabelle. Bei der Zusatzversorgung unterscheiden sich die Länder dagegen: VBL. Einen einheitlichen Arbeitnehmersatz veröffentlicht das Land nicht: die Senatsverwaltung für Finanzen weist ihre Dienststellen mit demselben Rundschreiben zugleich auf die West- und die Ost-Regeln hin. Bei einem typischen TV-L-Gehalt bleiben rund 60 bis 67 Prozent des Brutto als Netto; der Rechner oben liefert die genaue Aufschlüsselung für Ihre Werte.

Weiter im TV-L

Die TV-L-Übersichtsseite erklärt Entgeltgruppen, Stufenlaufzeit und die Tarifrunde 2026; die Seiten der anderen Länder stehen darunter.

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
  2. 2
    BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
  3. 3
    Deutsche RentenversicherungSozialversicherungs-Rechengrößen (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) für RV/AV/KV/PV

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