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Entgeltgruppen

TV-L Mecklenburg-Vorpommern: Rechner und Tabelle 2026

Für die Landesbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern gilt der TV-L — der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner nutzt die einheitliche TV-L-Tabelle (gültig ab dem 1. April 2026, +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026); in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.547,20 €.

Official VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ratesUpdated TVöD-Tabelle 2026Verified 29. Juli 2026Free — no signup required

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Ihr Ergebnis

Bruttoentgelt (Monat)3.547,20 €
Lohnsteuer− 416,41 €
Krankenversicherung (AN)− 321,49 €
Rentenversicherung (AN)− 341,70 €
Arbeitslosenversicherung (AN)− 47,76 €
Pflegeversicherung (AN)− 88,18 €
Zusatzversorgung VBL (AN)− 64,20 €
Netto (Monat)2.267,46 €
523,00 €
pro Woche
2.267,00 €
pro Monat
27.210,00 €
pro Jahr

Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).

Landesangestellte in Mecklenburg-Vorpommern: den TV-L richtig anwenden

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den 15 Bundesländern, in denen der TV-L als Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten gilt (einzig Hessen folgt mit dem TV-H einem eigenen, eng parallelen Vertrag). Landesbeschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern — von der Verwaltungsfachkraft über die Lehrkraft bis zur Beschäftigten in einem Landesbetrieb — werden nach denselben Entgeltgruppen und Stufen vergütet wie in den anderen TV-L-Ländern.

Maßgeblich für das laufende Gehalt ist ausschließlich Entgeltgruppe und Stufe in der einheitlichen TV-L-Entgelttabelle. Diese Tabelle ist bundesweit identisch; sie enthält keine mecklenburg-vorpommersche Sonderwerte. Die rechnerische Spanne in Entgeltgruppe 6 reicht von 3.186,57 € in Stufe 1 bis 3.863,96 € in Stufe 6.

Arbeitszeit und Jahressonderzahlung

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der TV-L-Beschäftigten wird je Land festgelegt; in Mecklenburg-Vorpommern liegt sie — wie in den meisten TV-L-Ländern — regelmäßig im Bereich von 39 bis 40 Stunden. Das Tabellenentgelt bezieht sich auf die reguläre Arbeitszeit des Landes; bei Teilzeit wird es im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt.

Jahressonderzahlungen und zusätzliche Zulagen können sich je Land unterscheiden; in Mecklenburg-Vorpommern gilt der TV-L-Rahmen, einzelne Ausgestaltungen obliegen dem Land. Verbindliche Beträge und Fälligkeit erfahren Sie über Ihre Personalstelle. Der Rechner weist ausschließlich das laufende monatliche Tabellenentgelt aus, nicht die Jahressonderzahlung.

TV-L-Entgelttabelle 2026 (Mecklenburg-Vorpommern)

Die TV-L-Tabelle gilt in Mecklenburg-Vorpommern unverändert — dieselben Beträge wie in jedem anderen TV-L-Land, gültig ab dem 1. April 2026. Die folgende Auswahl zeigt repräsentative Gruppen; das Zeichen „—" kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren.

TV-L-Entgelttabelle 2026 für Mecklenburg-Vorpommern: monatliche Bruttoentgelte ausgewählter Entgeltgruppen je Stufe, gültig ab dem 1. April 2026.
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 12.534,49 €2.565,06 €2.601,78 €2.638,51 €2.730,30 €
E 63.186,57 €3.418,08 €3.547,20 €3.679,20 €3.768,15 €3.863,96 €
E 9a3.620,10 €3.870,81 €3.925,58 €4.035,07 €4.488,99 €4.615,76 €
E 114.178,35 €4.444,86 €4.748,43 €5.210,41 €5.881,02 €6.050,95 €
E 134.759,37 €5.106,09 €5.366,89 €5.873,56 €6.573,97 €6.764,69 €
E 13Ü5.106,09 €5.366,89 €6.283,38 €6.991,23 €7.194,48 €
E 155.658,38 €6.067,30 €6.283,38 €7.050,89 €7.632,07 €7.854,52 €
E 15Ü6.857,14 €7.587,33 €8.280,33 €8.734,83 €8.846,64 €

Die Spanne reicht von 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 8.846,64 € (E 15Ü, Stufe 5). Wer Mecklenburg-Vorpommern mit dem TVöD vergleichen möchte, findet die Bund/Kommunen-Tabelle hier: TVöD-Tabelle 2026.

Stufen und Stufenlaufzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Die Stufenlaufzeit folgt § 16 TV-L und ist in Mecklenburg-Vorpommern dieselbe wie in allen TV-L-Ländern: die klassische Progression 1 / 3 / 6 / 10 / 12 Jahre (klassisch). Stufe 2 wird nach einem Jahr erreicht, Stufe 6 als Endstufe nach insgesamt zwölf Jahren. Am Beispiel E 6 steigt das Brutto von 3.186,57 € in Stufe 1 auf 3.863,96 € in Stufe 6.

Eine ausführliche Erläuterung von Stufen, Eingruppierung und Tarifrunde steht auf der TV-L-Übersichtsseite: TV-L-Rechner 2026.

Brutto und Netto im TV-L Mecklenburg-Vorpommern

Das Netto entsteht aus dem TV-L-Brutto nach Abzug der bundeseinheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuer und der Zusatzversorgung über die VBL. Diese Abzüge gelten in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Am Beispiel Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.547,20 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von 2.267,46 €:

Abzüge und Netto für TV-L Entgeltgruppe 6, Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 1. April 2026.
PositionBetrag (E 6, Stufe 3, StKl. I)
Bruttoentgelt3.547,20 €
Lohnsteuer416,41 €
Krankenversicherung (AN)321,49 €
Rentenversicherung (AN)341,70 €
Pflegeversicherung (AN)88,18 €
Arbeitslosenversicherung (AN)47,76 €
Zusatzversorgung VBL (AN)64,20 €
Netto2.267,46 €

Zur Einordnung des TV-L gegen den TVöD (Bund/Kommunen) siehe den Ratgeber: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Tabellenentgelt (Brutto) aus der TV-L-Engine für Entgeltgruppe × Stufe × 2026, gültig ab dem 1. April 2026. Die Tabelle ist in Mecklenburg-Vorpommern mit allen 14 anderen TV-L-Ländern identisch.
  2. Zusatzversorgung (VBL, AN 1,81 %), SV-pflichtiges Brutto und Sozialversicherungsbeiträge nach bundeseinheitlichem Recht.
  3. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.
  4. Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN).
  5. Landesspezifische Arbeitszeiten, Jahressonderzahlungen und Zulagen werden bewusst nicht als feste Zahlen ausgegeben (Datenlage Mecklenburg-Vorpommern: ungesichert). Modellrechnung.

Häufige Fragen zum TV-L Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zum TV-L Mecklenburg-Vorpommern

Gilt in Mecklenburg-Vorpommern der TV-L oder der TVöD?

Für die Landesbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern gilt der TV-L — nicht der TVöD. Der TVöD betrifft Bund und Kommunen; arbeiten Sie für eine Landesbehörde, eine Landesuniversität oder einen Landesbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, sind Sie nach dem TV-L eingruppiert. Die Tabelle ist in Mecklenburg-Vorpommern dieselbe wie in den anderen TV-L-Ländern und gilt ab dem 1. April 2026.

Ist die TV-L-Tabelle in Mecklenburg-Vorpommern eine eigene?

Nein. Die TV-L-Entgelttabelle ist ein einheitliches bundesweites Raster — Mecklenburg-Vorpommern verwendet dieselben Beträge wie jedes andere TV-L-Land. Was sich unterscheiden kann, sind die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (meist 39 bis 40 Stunden) sowie einzelne Jahressonderzahlungen und Zulagen. Das laufende Tabellenentgelt selbst ist identisch.

Was bleibt vom Brutto in Mecklenburg-Vorpommern netto?

Die Abzüge sind bundeseinheitlich: Sozialversicherung, Lohnsteuer und die Zusatzversorgung über die VBL gelten in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Nur das Brutto stammt aus der TV-L-Tabelle. Bei einem typischen TV-L-Gehalt bleiben rund 60 bis 67 Prozent des Brutto als Netto; der Rechner oben liefert die genaue Aufschlüsselung für Ihre Werte.

Weiter im TV-L

Die TV-L-Übersichtsseite erklärt Entgeltgruppen, Stufenlaufzeit und die Tarifrunde 2026; die Geschwisterländer liefern deren jeweilige Einordnung.

Sources & References

  1. 1
    VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
  2. 2
    BMF — Bundesministerium der Finanzen Programmablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
  3. 3
    Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungs-Rechengrößen (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) für RV/AV/KV/PV

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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