TV-L E 10: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 10)
E 10 TV-L: 2026 verdienen Landesbeschäftigte in Entgeltgruppe 10 zwischen 4.038,42 € in Stufe 1 und 5.644,20 € in Stufe 6 brutto im Monat. Der Betrag ist in allen 15 TV-L-Ländern gleich und gilt ab dem 1. April 2026 (+2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026). Der Rechner ist auf E 10 voreingestellt.
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- TdL
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- TV-L-Tabelle 2026
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Ihr Ergebnis
Brutto 4.599,41 €, Netto 2.799,78 € im Monat.
Abzüge gesamt: 1.799,63 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 10, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).
TV-L-Tabelle 2026 für E 10: alle Stufen und die Erhöhung
In E 10 stieg jede Stufe um 2,8 Prozent; der Mindestbetrag von 100 € griff nicht.
| Stufe | Brutto 2026 | Brutto 2025 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.038,42 € | 3.928,42 € | +110,00 € (+2,80 %) |
| Stufe 2 | 4.299,95 € | 4.182,83 € | +117,12 € (+2,80 %) |
| Stufe 3 | 4.599,41 € | 4.474,13 € | +125,28 € (+2,80 %) |
| Stufe 4 | 4.904,89 € | 4.771,29 € | +133,60 € (+2,80 %) |
| Stufe 5 | 5.486,13 € | 5.336,70 € | +149,43 € (+2,80 %) |
| Stufe 6 | 5.644,20 € | 5.490,47 € | +153,73 € (+2,80 %) |

Den größten Schritt macht E 10 beim Aufstieg in die fünfte Stufe (+581,24 €), den kleinsten beim Aufstieg in die Endstufe (+158,07 €). Quelle: Anlage B zum TV-L, gültig bis 31. Dezember 2026; nächste Erhöhung zum 1. März 2027.
E 10 im TV-L und im TVöD: zwei Tabellen, zwei Termine
In E 10 liegt der TV-L in allen sechs Stufen unter dem TVöD (VKA); am weitesten auseinander liegen die Tabellen in der vierten Stufe (276,48 €), am nächsten in der ersten (86,11 €). Erhöht wurde im TV-L zum 1. April 2026, im TVöD zum 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).
| Stufe | TV-L | TVöD (VKA) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.038,42 € | 4.124,53 € | −86,11 € |
| Stufe 2 | 4.299,95 € | 4.438,16 € | −138,21 € |
| Stufe 3 | 4.599,41 € | 4.794,69 € | −195,28 € |
| Stufe 4 | 4.904,89 € | 5.181,37 € | −276,48 € |
| Stufe 5 | 5.486,13 € | 5.611,95 € | −125,82 € |
| Stufe 6 | 5.644,20 € | 5.753,35 € | −109,15 € |
Übers Jahr gerechnet, mit Jahressonderzahlung, kommt E 10 in Stufe 3 im TV-L auf 58.612,58 €, im TVöD (VKA) auf 61.611,77 €. Vom Abstand entfällt gut ein Fünftel auf die Jahressonderzahlung, die der TVöD um etwa ein Fünftel höher ansetzt.
Dieselbe Gruppe im TVöD: Entgeltgruppe 10 TVöD: Rechner und Tabelle 2026. Welcher Vertrag gilt: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?
Jahressonderzahlung in E 10 nach § 20 TV-L
Für E 10 beträgt der Bemessungssatz 74,35 % des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, in Stufe 3 (4.599,41 €) also 3.419,66 € mit dem Novemberentgelt. E 10 liegt mitten im Band E 9a bis E 11, das mit 74,35 % den mittleren der fünf Sätze trägt, knapp drei Viertel des Monatsentgelts. Der TVöD (VKA) zahlt in derselben Gruppe mehr, 85,00 %.
Bemessungsgrundlage, Kürzungen und Rechner: Jahressonderzahlung TV-L 2026: Tabelle und Rechner.
Stufenlaufzeit in E 10: § 16 TV-L
Vorerfahrung, Azubi-Regel und leistungsabhängige Laufzeit erklärt Stufen und Stufenlaufzeit im TV-L.
| Stufe | erreicht nach | Brutto 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstellung | 4.038,42 € |
| Stufe 2 | 1 Jahr | 4.299,95 € |
| Stufe 3 | 3 Jahren | 4.599,41 € |
| Stufe 4 | 6 Jahren | 4.904,89 € |
| Stufe 5 | 10 Jahren | 5.486,13 € |
| Stufe 6 | 15 Jahren — Endstufe | 5.644,20 € |
Beispiel nach § 17 Abs. 4 TV-L: Wer aus Stufe 3 der E 10 (4.599,41 €) nach E 11 höhergruppiert wird, landet in derselben Stufe 3 (4.748,43 €, +149,02 €); dort beginnt die Stufenlaufzeit neu. Weil der Zuwachs unter 180,00 € liegt, gibt es stattdessen das bisherige Entgelt plus 180,00 € Garantiebetrag. Ihren Aufstiegstermin zeigt der Stufenfahrplan.
Netto in E 10 TV-L: Stufe 3, Steuerklasse I
Von 4.599,41 € brutto bleiben ohne Kirchensteuer 2.799,78 € netto; die Abzüge zeigt der Rechner oben, alle Steuerklassen der Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026.
Wer ist im TV-L in E 10 eingruppiert?
Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, § 12 TV-L): Entgeltgruppe 10 ist die Gruppe für Tätigkeiten, die einen Bachelor- oder Fachhochschulabschluss und Tätigkeiten von besonderer Bedeutung oder mit Leitungsanteil voraussetzen. Typisch bei Landesarbeitgebern:
- Sachgebietsleitungen im gehobenen Dienst der Landesverwaltung
- Fachkräfte mit Bachelor oder Fachhochschulabschluss und besonderer Verantwortung in Landesämtern
- IT-Fachkräfte mit Koordinierungsaufgaben in Landesrechenzentren
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Leitungsanteil im Landesdienst
- Technische Fachkräfte (Bachelor) mit Prüf- oder Planungsverantwortung in Landesbetrieben
- Beschäftigte in Stabs- und Querschnittsfunktionen von Landesoberbehörden
Therapieberufe in E 10 nach der Entgeltordnung
„Leitende Physiotherapeuten, denen mindestens 16 Physiotherapeuten oder Beschäftigte in der Tätigkeit von Physiotherapeuten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.“ Höher reicht keines der Therapeuten-Merkmale. (Anlage A Teil II Abschn. 10.14 TV-L)
Was für E 10 im TV-L besonders gilt
- Mit E 10 beginnt der niedrigere Zeitzuschlag für Überstunden: 15 statt 30 Prozent wie in E 1 bis E 9b. (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TV-L)
- S 15 und S 16 des Sozial- und Erziehungsdienstes werden bei Regeln, die an Entgeltgruppen anknüpfen, wie E 10 behandelt. (§ 52 Nr. 4 TV-L)
- Persönliche Zulage bei vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit: der Unterschied zum Entgelt bei dauerhafter Übertragung (E 9a bis E 14). (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TV-L)
Die Beträge der S-Gruppen stehen in der TV-L S-Tabelle 2026.
Gilt E 10 TV-L in jedem Bundesland gleich?
Ja, bis auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Länder im TV-L-Rechner) und die Berliner Hauptstadtzulage (bis 150 €, E 1 bis E 13). Hessen: TV-H in Hessen.
E 10 und die Nachbargruppen im TV-L
| Gruppe | Brutto-Spanne 2026 | JSZ-Satz |
|---|---|---|
| E 10 | 4.038,42 € – 5.644,20 € | 74,35 % |
| TV-L E 9b: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 9b) | 3.620,10 € – 5.014,87 € | 74,35 % |
| TV-L E 11: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 11) | 4.178,35 € – 6.050,95 € | 74,35 % |
Auf den Cent gleich: Stufe 3 der E 10 zahlt so viel wie Stufe 2 der E 12.
Wie diese Seite rechnet
Beträge aus der TV-L- und der TVöD-VKA-Engine, Netto nach BMF-Programmablaufplan 2026; TV-L i. d. F. des ÄTV Nr. 14 (TdL). Modellrechnung, verbindlich ist die Personalstelle.
Häufige Fragen zu E 10 im TV-L
Häufige Fragen zu E 10 im TV-L
Wie viel verdient man in E 10 TV-L 2026?
E 10 TV-L: 2026 verdienen Landesbeschäftigte in Entgeltgruppe 10 zwischen 4.038,42 € in Stufe 1 und 5.644,20 € in Stufe 6 brutto im Monat. In E 10 stieg jede Stufe um 2,8 Prozent; der Mindestbetrag von 100 € griff nicht.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in E 10 TV-L?
Für E 10 beträgt der Bemessungssatz 74,35 % des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, in Stufe 3 (4.599,41 €) also 3.419,66 € mit dem Novemberentgelt. E 10 liegt mitten im Band E 9a bis E 11, das mit 74,35 % den mittleren der fünf Sätze trägt, knapp drei Viertel des Monatsentgelts. Der TVöD (VKA) zahlt in derselben Gruppe mehr, 85,00 %.
Was ist der Unterschied zwischen E 10 TV-L und E 10 TVöD?
In E 10 liegt der TV-L in allen sechs Stufen unter dem TVöD (VKA); am weitesten auseinander liegen die Tabellen in der vierten Stufe (276,48 €), am nächsten in der ersten (86,11 €). Übers Jahr gerechnet, mit Jahressonderzahlung, kommt E 10 in Stufe 3 im TV-L auf 58.612,58 €, im TVöD (VKA) auf 61.611,77 €. Vom Abstand entfällt gut ein Fünftel auf die Jahressonderzahlung, die der TVöD um etwa ein Fünftel höher ansetzt.
Worin unterscheidet sich E 10 TV-L von E 9b TV-L?
Beide Gruppen setzen in der Regel einen Bachelor- oder Fachhochschulabschluss voraus. E 10 verlangt zusätzlich Tätigkeiten, die sich durch besondere Bedeutung, besondere Schwierigkeit oder einen Leitungsanteil aus E 9b herausheben. Der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung ist in beiden Gruppen gleich; der Unterschied liegt im Tabellenentgelt, das die Vergleichstabelle auf dieser Seite Stufe für Stufe zeigt.
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Quellen & Nachweise
- Geprüft am
- Datengrundlage
- TV-L-Tabelle 2026
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
- 2VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
- 3BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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