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TV-L Hessen: Rechner und Tabelle 2026

Für die Landesbeschäftigten in Hessen gilt der TV-H (Tarifvertrag Hessen), der dem TV-L eng folgt — die Entgelttabelle entspricht der einheitlichen TV-L-Tabelle. Der Rechner nutzt die einheitliche TV-L-Tabelle (gültig ab dem 1. April 2026, +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026); in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.547,20 €.

Quelle
TdL
Tabelle
TV-L-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Ihr Ergebnis

Brutto 3.547,20 €, Netto 2.267,46 € im Monat.

Bruttoentgelt (Monat)3.547,20 €
Lohnsteuer− 416,41 €
Krankenversicherung (AN)− 321,49 €
Rentenversicherung (AN)− 341,70 €
Arbeitslosenversicherung (AN)− 47,76 €
Pflegeversicherung (AN)− 88,18 €
Zusatzversorgung VBL (AN)− 64,20 €
Netto (Monat)2.267,46 €
523,00 €
pro Woche
2.267,00 €
pro Monat
27.210,00 €
pro Jahr

Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).

Landesangestellte in Hessen: den TV-L richtig anwenden

Hessen gehört zu den 15 Bundesländern, in denen der TV-L als Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten gilt (einzig Hessen folgt mit dem TV-H einem eigenen, eng parallelen Vertrag). Verhandelt wird der TV-L zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ver.di und dbb auf Arbeitnehmerseite. Hessische Landesbeschäftigte — von der Verwaltungsfachkraft über die Lehrkraft bis zur Beschäftigten in einem Landesbetrieb — werden nach denselben Entgeltgruppen und Stufen vergütet wie in den anderen TV-L-Ländern.

Maßgeblich für das laufende Gehalt sind ausschließlich Entgeltgruppe und Stufe in der einheitlichen TV-L-Entgelttabelle. Diese Tabelle ist bundesweit identisch; sie enthält keine hessische Sonderwerte. Die rechnerische Spanne in Entgeltgruppe 6 reicht von 3.186,57 € in Stufe 1 bis 3.863,96 € in Stufe 6.

Arbeitszeit und Zusatzversorgung in Hessen

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten beträgt in Hessen 40 Stunden (§ 6 Abs. 1 TV-H); 38,5 Stunden für die dort aufgezählten Gruppen. Da die Entgelttabelle bundesweit einheitlich ist, wird in Hessen für dasselbe Monatsentgelt rund 3,4 Prozent länger gearbeitet als im Land mit der kürzesten Woche (38,7 Stunden). Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt.

Zusatzversorgung in Hessen: Trotz des TdL-Austritts weiterhin VBL — Arbeitnehmeranteil 1,81 % (seit 1. Juli 2017), Arbeitgeberumlage 5,49 %, dieselbe Höhe wie in den TdL-Ländern. Die Jahressonderzahlung richtet sich nach § 20 TV-H; ihre Bemessungssätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt und werden von der zuständigen Landesstelle veröffentlicht. Der Rechner oben weist ausschließlich das laufende monatliche Tabellenentgelt aus, nicht die Jahressonderzahlung.

Wochenarbeitszeit
40 Stunden (§ 6 Abs. 1 TV-H); 38,5 Stunden für die dort aufgezählten Gruppen
Tarifgebiet
TV-H (kein TV-L)
Entgelttabelle
bundesweit einheitlich

Was in Hessen anders ist

  • Hessen gehört der Tarifgemeinschaft deutscher Länder seit 2004 nicht mehr an und wendet den TV-H an; die Ost/West-Unterscheidung des TV-L entfällt dort vollständig.
  • § 20 TV-H kennt nur zwei Jahressonderzahlungs-Bänder statt der fünf des TV-L: Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 90 v. H., Entgeltgruppen 9a bis 16 erhalten 60 v. H.
  • § 6a TV-H erlaubt, gegen eine verminderte Jahressonderzahlung zwei Arbeitstage Freizeitausgleich zu nehmen — verlängert bis zum 31. Dezember 2028, Antragsfrist 30. September 2027.
  • Hessen führt eine eigene Tarifrunde: Tarifeinigung vom 27. März 2026, Laufzeit 1. Februar 2026 bis 29. Februar 2028.
  • Neben dem TV-H bestehen eigene Haustarifverträge — TV-G-U für die Goethe-Universität Frankfurt und TV-TU für die TU Darmstadt.

TV-L-Entgelttabelle 2026 (Hessen)

Die TV-L-Tabelle gilt in Hessen unverändert — dieselben Beträge wie in jedem anderen TV-L-Land, gültig ab dem 1. April 2026. Die folgende Auswahl zeigt repräsentative Gruppen; das Zeichen „—“ kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren.

TV-L-Entgelttabelle 2026 für Hessen: monatliche Bruttoentgelte ausgewählter Entgeltgruppen je Stufe, gültig ab dem 1. April 2026.
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 12.534,49 €2.565,06 €2.601,78 €2.638,51 €2.730,30 €
E 63.186,57 €3.418,08 €3.547,20 €3.679,20 €3.768,15 €3.863,96 €
E 9a3.620,10 €3.870,81 €3.925,58 €4.035,07 €4.488,99 €4.615,76 €
E 114.178,35 €4.444,86 €4.748,43 €5.210,41 €5.881,02 €6.050,95 €
E 134.759,37 €5.106,09 €5.366,89 €5.873,56 €6.573,97 €6.764,69 €
E 13Ü5.106,09 €5.366,89 €6.283,38 €6.991,23 €7.194,48 €
E 155.658,38 €6.067,30 €6.283,38 €7.050,89 €7.632,07 €7.854,52 €
E 15Ü6.857,14 €7.587,33 €8.280,33 €8.734,83 €8.846,64 €
TV-L-Entgelttabelle 2026 (Hessen): Bruttoentgelt ausgewählter Entgeltgruppen je Stufe
TV-L-Entgelttabelle 2026 · Hessen als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. April 2026.

Die Spanne reicht von 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 8.846,64 € (E 15Ü, Stufe 5). Wer die TV-L-Werte mit dem TVöD vergleichen möchte, findet die Bund/Kommunen-Tabelle hier: TVöD-Tabelle 2026.

Alle 19 Entgeltgruppen in den Stufen 1 bis 6 — inklusive CSV-Download — stehen in der bundesweiten TV-L-Tabelle 2026. Sie gilt in Hessen mit denselben Beträgen wie in jedem anderen TV-L-Land.

Stufen und Stufenlaufzeit in Hessen

Die Stufenlaufzeit folgt § 16 TV-L und ist in Hessen dieselbe wie in allen TV-L-Ländern: 1 / 2 / 3 / 4 / 5 Jahre je Stufe (kumulativ 1 / 3 / 6 / 10 / 15). Stufe 2 wird nach 1 Jahr erreicht, Stufe 6 als Endstufe nach insgesamt 15 Jahren. Am Beispiel E 6 steigt das Brutto von 3.186,57 € in Stufe 1 auf 3.863,96 € in Stufe 6.

Eine ausführliche Erläuterung von Stufen, Eingruppierung und Tarifrunde steht auf der TV-L-Übersichtsseite: TV-L-Rechner 2026.

Brutto und Netto im TV-L Hessen

Das Netto entsteht aus dem TV-L-Brutto nach Abzug der bundeseinheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuer und der Zusatzversorgung über die VBL. Diese Abzüge gelten in Hessen genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Am Beispiel Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.547,20 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von 2.267,46 €:

Abzüge und Netto für TV-L Entgeltgruppe 6, Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer in Hessen, Stand 1. April 2026.
PositionBetrag (E 6, Stufe 3, StKl. I)
Bruttoentgelt3.547,20 €
Lohnsteuer416,41 €
Krankenversicherung (AN)321,49 €
Rentenversicherung (AN)341,70 €
Pflegeversicherung (AN)88,18 €
Arbeitslosenversicherung (AN)47,76 €
Zusatzversorgung VBL (AN)64,20 €
Netto2.267,46 €

Zur Einordnung des TV-L gegenüber dem TVöD (Bund/Kommunen) siehe den Ratgeber: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.

TVöD oder TV-H in Hessen: welche Tabelle gilt für Sie?

Das hängt vom Arbeitgeber ab, nicht vom Bundesland. Wer beim Land Hessen beschäftigt ist — Landesverwaltung, Hochschulen, Landesbetriebe, Schulen —, wird nach dem TV-H bezahlt, dessen Entgelttabelle der hier gezeigten TV-L-Tabelle weitgehend entspricht. Wer bei einer Kommune in Hessen arbeitet — Stadt, Landkreis, Gemeinde, kommunaler Eigenbetrieb, Sparkasse —, fällt unter den TVöD (VKA); dessen Beträge sind bundesweit gleich und stehen in der TVöD-Tabelle 2026 (VKA). Wer bei einer Bundesbehörde mit Sitz in Hessen arbeitet, fällt unter den TVöD Bund. Eine eigene „TVöD-Tabelle Hessen“ gibt es nicht.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Tabellenentgelt (Brutto) aus der TV-L-Engine für Entgeltgruppe × Stufe × 2026, gültig ab dem 1. April 2026. Die Tabelle ist in Hessen mit allen 14 anderen TV-L-Ländern identisch.
  2. Zusatzversorgung (VBL, AN 1,81 %), SV-pflichtiges Brutto und Sozialversicherungsbeiträge nach bundeseinheitlichem Recht.
  3. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.
  4. Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN).
  5. Landesspezifische Arbeitszeiten, Jahressonderzahlungen und Zulagen werden bewusst nicht als feste Zahlen ausgegeben (Datenlage Hessen: ungesichert). Modellrechnung.

Häufige Fragen zum TV-L Hessen

Häufige Fragen zum TV-L Hessen

Gilt in Hessen der TV-L oder der TVöD?

In Hessen gilt für die Landesbeschäftigten der TV-H (Tarifvertrag Hessen) — ein eigener Tarifvertrag, der dem TV-L eng folgt und praktisch dieselbe Entgelttabelle verwendet. Der TVöD betrifft hingegen Bund und Kommunen. Arbeiten Sie für das Land Hessen, eine hessische Landesuniversität oder einen hessischen Landesbetrieb, sind Sie nach dem TV-H eingruppiert; die Tabelle gilt ab dem 1. April 2026.

Ist die Entgelttabelle in Hessen eine eigene?

Der TV-H orientiert sich eng an der TV-L-Entgelttabelle; Hessen verwendet damit im Wesentlichen dasselbe bundesweite Raster wie die TV-L-Länder. Unterschiedlich sind die Rahmenregeln: § 6 Abs. 1 TV-H setzt pauschal 40 Stunden an (38,5 Stunden für die dort aufgezählten Gruppen) und verzichtet auf die Ost/West-Unterscheidung des TV-L, und § 20 TV-H kennt nur zwei Jahressonderzahlungs-Bänder statt der fünf des TV-L — 90 v. H. für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 60 v. H. für die Entgeltgruppen 9a bis 16. Das laufende Tabellenentgelt selbst ist weitgehend identisch.

Was bleibt vom Brutto in Hessen netto?

Die Abzüge sind bundeseinheitlich: Sozialversicherung, Lohnsteuer und die Zusatzversorgung über die VBL gelten in Hessen genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Nur das Brutto stammt aus der TV-H-/TV-L-Tabelle. Der Rechner oben liefert die genaue Aufschlüsselung der Abzüge für Ihre Entgeltgruppe und Steuerklasse.

Weiter im TV-L

Die TV-L-Übersichtsseite erklärt Entgeltgruppen, Stufenlaufzeit und die Tarifrunde 2026; die Seiten der anderen Länder stehen darunter.

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
  2. 2
    BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
  3. 3
    Deutsche RentenversicherungSozialversicherungs-Rechengrößen (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) für RV/AV/KV/PV

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