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TV-L E 9a: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 9a)

E 9a TV-L: 2026 verdienen Landesbeschäftigte in Entgeltgruppe 9a zwischen 3.620,10 € in Stufe 1 und 4.615,76 € in Stufe 6 brutto im Monat. Der Betrag ist in allen 15 TV-L-Ländern gleich und gilt ab dem 1. April 2026 (+2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026). Der Rechner ist auf E 9a voreingestellt.

Quelle
TdL
Tabelle
TV-L-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Ihr Ergebnis

Brutto 3.925,58 €, Netto 2.462,25 € im Monat.

Bruttoentgelt (Monat)3.925,58 €
Lohnsteuer− 506,33 €
Krankenversicherung (AN)− 356,42 €
Rentenversicherung (AN)− 378,82 €
Arbeitslosenversicherung (AN)− 52,95 €
Pflegeversicherung (AN)− 97,76 €
Zusatzversorgung VBL (AN)− 71,05 €
Netto (Monat)2.462,25 €
568,00 €
pro Woche
2.462,00 €
pro Monat
29.547,00 €
pro Jahr

Abzüge gesamt: 1.463,33 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 9a, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).

TV-L-Tabelle 2026 für E 9a: alle Stufen und die Erhöhung

Die Tarifrunde 2026 brachte +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026. Der Mindestbetrag wirkt in den unteren Zellen der Tabelle stärker als die 2,8 Prozent — deshalb steht hier je Stufe die tatsächliche Änderung gegenüber der Tabelle 2025.

Tabelle E 9a TV-L 2026: Brutto je Stufe, Änderung gegenüber 2025, gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027
StufeBrutto 2026Brutto 2025Änderung
Stufe 13.620,10 €3.520,10 €+100,00 € (+2,84 %)
Stufe 23.870,81 €3.765,38 €+105,43 € (+2,80 %)
Stufe 33.925,58 €3.818,66 €+106,92 € (+2,80 %)
Stufe 44.035,07 €3.925,17 €+109,90 € (+2,80 %)
Stufe 54.488,99 €4.366,72 €+122,27 € (+2,80 %)
Stufe 64.615,76 €4.490,04 €+125,72 € (+2,80 %)
TV-L Entgeltgruppe 9a: Bruttoentgelt je Stufe 2026
TV-L E 9a — Entgelttabelle 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. April 2026.

„—“ kennzeichnet Stufen, die es in E 9a nicht gibt; die hervorgehobene Stufe 3 ist das Beispiel aller Rechnungen auf dieser Seite. Die Tabelle gilt bis zum 28. Februar 2027.

E 9a im TV-L und im TVöD: zwei Tabellen, zwei Termine

Der TV-L gilt für die Länder, der TVöD für Bund und Kommunen. Gleiche Gruppennummer, andere Beträge: Die TV-L-Erhöhung trat am 1. April 2026 in Kraft, die TVöD-Erhöhung am 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

E 9a je Stufe: TV-L gegen TVöD-VKA 2026, Differenz in Euro.
StufeTV-LTVöD (VKA)Differenz
Stufe 13.620,10 €3.658,61 €−38,51 €
Stufe 23.870,81 €3.877,94 €−7,13 €
Stufe 33.925,58 €4.097,67 €−172,09 €
Stufe 44.035,07 €4.586,77 €−551,70 €
Stufe 54.488,99 €4.697,43 €−208,44 €
Stufe 64.615,76 €4.979,97 €−364,21 €

Die TVöD-Seite derselben Gruppe mit Bund/VKA-Split, Rechner und Berufen: Entgeltgruppe 9a TVöD: Rechner und Tabelle 2026. Welcher Vertrag für Sie gilt, entscheidet der Arbeitgeber, nicht der Ort: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?

Jahressonderzahlung in E 9a nach § 20 TV-L

Der TV-L staffelt die Jahressonderzahlung in fünf Bändern nach Entgeltgruppen. Für E 9a beträgt der Bemessungssatz 74,35 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli, August und September; ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt. Bei unverändertem Tabellenentgelt der Stufe 3 (3.925,58 €) sind das 2.918,67 €.

Zum Vergleich: Im TVöD (VKA) gilt für E 9a ein Bemessungssatz von 85,00 % (§ 20 TVöD) — ein weiterer Grund, warum TV-L- und TVöD-Jahresbrutto derselben Gruppe auseinanderlaufen. Nicht in dieser Rechnung: Leistungs- und Erschwerniszulagen, die der Bemessungsgrundlage nicht zugerechnet werden.

Stufenlaufzeit in E 9a: § 16 TV-L

Die Stufen folgen 1 / 2 / 3 / 4 / 5 Jahre je Stufe (kumulativ 1 / 3 / 6 / 10 / 15). Wer ohne einschlägige Berufserfahrung eingestellt wird, beginnt in Stufe 1; mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TV-L). Übernommene Auszubildende mit der Gesamtnote „Befriedigend“ erreichen Stufe 2 seit dem 1. März 2026 nach 6 Monaten (§ 16 Abs. 3a TV-L). Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit leistungsabhängig verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2 TV-L).

Stufenweg in E 9a TV-L: Jahre seit Einstellung in Stufe 1 und das jeweilige Tabellenentgelt 2026.
Stufeerreicht nachBrutto 2026
Stufe 1Einstellung3.620,10 €
Stufe 21 Jahr3.870,81 €
Stufe 33 Jahren3.925,58 €
Stufe 46 Jahren4.035,07 €
Stufe 510 Jahren4.488,99 €
Stufe 615 Jahren — Endstufe4.615,76 €

Bei einer Höhergruppierung wird der Stufe zugeordnet, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird, mindestens Stufe 2; ist der Zuwachs kleiner als 180,00 €, wird stattdessen dieser Garantiebetrag gezahlt (§ 17 Abs. 4 TV-L). Den Aufstiegstermin für Ihr Einstellungsdatum bestimmt der Stufenfahrplan.

Netto in E 9a TV-L: Stufe 3, Steuerklasse I

Von 3.925,58 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer 2.462,25 € netto. Abgezogen werden Lohnsteuer (506,33 €), Kranken- (356,42 €), Renten- (378,82 €), Pflege- (97,76 €) und Arbeitslosenversicherung (52,95 €) sowie der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung bei der VBL (71,05 €). Steuern und Sozialversicherung sind bundeseinheitlich — nur das Brutto stammt aus der TV-L-Tabelle.

Alle Abzüge mit Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderfreibeträgen: Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026 (rechnet mit jedem Brutto, auch aus dem TV-L).

Wer ist im TV-L in E 9a eingruppiert?

Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, § 12 TV-L), nicht nach Berufsbezeichnung oder Abschluss allein. Entgeltgruppe 9a ist die Gruppe für Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen voraussetzen — die erste Gruppe oberhalb der Fachkraft-Ebene E 8. Bei Landesarbeitgebern sind das typischerweise:

  • Sachbearbeitung mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen in Landesbehörden
  • Verwaltungsfachwirtinnen und -fachwirte in der Landesverwaltung
  • Fachkräfte in Finanzämtern mit selbständiger Fallbearbeitung
  • Technische Fachkräfte (Meister, Techniker) mit herausgehobener Verantwortung in Landesbetrieben
  • Bibliotheks- und Archivfachkräfte mit besonderer Verantwortung an Landeseinrichtungen
  • Justizfachwirtinnen und -fachwirte mit gehobenen Aufgaben

Was für E 9a im TV-L besonders gilt

  • Zwischen Entgeltgruppe 8 und 9a wechselt der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung in ein niedrigeres Band; der Sprung nach oben kostet also einen Teil des Novembergehalts. (§ 20 Abs. 2 TV-L)
  • Wird vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, bemisst sich die persönliche Zulage in den Entgeltgruppen 9a bis 14 aus dem Unterschiedsbetrag zum Entgelt, das bei dauerhafter Übertragung zustünde. (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TV-L)
  • Bei einer Höhergruppierung, die weniger als den tariflichen Mindestunterschied bringt, wird stattdessen ein Garantiebetrag gezahlt; für die Entgeltgruppen 9a bis 15 gilt der höhere der beiden Sätze. (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L)

Gilt E 9a TV-L in jedem Bundesland gleich?

Ja — die Entgelttabelle ist in den 15 TV-L-Ländern identisch; eine eigene „E 9a-Tabelle“ für Sachsen, NRW oder Bayern gibt es nicht. Was sich je Land unterscheidet, ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und damit der rechnerische Stundenlohn; die Länder-Seiten des TV-L-Rechners führen diese Werte je Land auf. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und wendet mit dem TV-H einen eigenen Vertrag mit eigener Tabelle an: TV-H in Hessen.

E 9a und die Nachbargruppen im TV-L

Brutto-Spanne und Jahressonderzahlungssatz der Nachbargruppen von E 9a im TV-L.
GruppeBrutto-Spanne 2026JSZ-Satz
E 9a3.620,10 € – 4.615,76 €74,35 %
TV-L E 8: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 8)3.419,52 € – 4.158,27 €88,14 %
TV-L E 9b: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 9b)3.620,10 € – 5.014,87 €74,35 %

Weitere TV-L-Gruppen mit eigener Seite: E 11 · E 8

Wie diese Seite rechnet
  1. Tabellenentgelt aus der TV-L-Engine für E 9a × Stufe × 2026 (gültig ab 1. April 2026); Änderung gegenüber der Tabelle 2025 zellgenau.
  2. Jahressonderzahlung: Bemessungssatz nach § 20 TV-L × Tabellenentgelt der Stufe 3 — Annahme: unverändertes Entgelt Juli bis September, keine Zulagen.
  3. Netto: Zusatzversorgung VBL (AN), Sozialversicherung und Lohnsteuer (BMF-Programmablaufplan 2026) — bundeseinheitlich.
  4. TVöD-Vergleichsspalte aus der TVöD-VKA-Engine derselben Site.
  5. Paragraphen nach dem TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 (TdL). Modellrechnung; verbindlich ist die Personalstelle.

Häufige Fragen zu E 9a im TV-L

Häufige Fragen zu E 9a im TV-L

Wie viel verdient man in E 9a TV-L 2026?

Zwischen 3.620,10 € (Stufe 1) und 4.615,76 € (Stufe 6) brutto im Monat, gültig ab dem 1. April 2026 in allen 15 TV-L-Ländern gleich. In Stufe 3 sind es 3.925,58 €. Die Tabelle oben zeigt jede Stufe mit der Änderung gegenüber 2025 (+2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026).

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in E 9a TV-L?

74,35 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September (§ 20 TV-L). Bei unverändertem Tabellenentgelt der Stufe 3 entspricht das 2.918,67 €, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt.

Was ist der Unterschied zwischen E 9a TV-L und E 9a TVöD?

Es sind zwei Tarifverträge mit eigenen Tabellen: In Stufe 3 zahlt der TV-L 3.925,58 €, der TVöD (VKA) 4.097,67 €. Die TV-L-Erhöhung 2026 trat am 1. April 2026 in Kraft und enthielt einen Mindestbetrag; die TVöD-Erhöhung folgte am 1. Mai 2026. Auch die Jahressonderzahlung ist anders gestaffelt.

Gibt es im TV-L eine Entgeltgruppe 9c wie im TVöD?

Nein. Der TV-L kennt nur die Aufteilung in E 9a und E 9b; eine E 9c gibt es ausschließlich im TVöD. Wer im TVöD in E 9c eingruppiert wäre, findet im TV-L die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale in E 9b oder E 10. Umgekehrt hat der TV-L mit E 13Ü eine Übergangsgruppe, die der TVöD nicht kennt.

Weiter im TV-L

Alle Entgeltgruppen des TV-L, die Länder und die Tarifrunde 2026 auf einer Seite — oder dieselbe Gruppe im TVöD für Bund und Kommunen.

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
  2. 2
    VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
  3. 3
    BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner

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