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Entgeltgruppen

Stufenlaufzeit & Stufenaufstieg im TVöD

Der Stufenaufstieg im TVöD erfolgt automatisch nach festen Stufenlaufzeiten: nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren. Insgesamt dauert es 15 Jahre ununterbrochener Tätigkeit in einer Entgeltgruppe, bis Sie die Endstufe 6 erreichen (§ 16 TVöD-VKA, Stand: 01.05.2026). Ein Antrag ist nicht nötig.

Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TVöD?

Jede Entgeltgruppe im TVöD hat sechs Stufen. Der Aufstieg von einer Stufe in die nächste richtet sich nach der Zeit, die Sie in der Gruppe verbringen. Die Stufenlaufzeiten betragen laut § 16 TVöD-VKA:

Stufenlaufzeiten im TVöD: Dauer bis zum jeweiligen Stufenwechsel nach § 16 TVöD-VKA.
StufenwechselStufenlaufzeit
Stufe 1 → 21 Jahr
Stufe 2 → 32 Jahre
Stufe 3 → 43 Jahre
Stufe 4 → 54 Jahre
Stufe 5 → 65 Jahre

Der Übergang erfolgt jeweils zum Beginn des Monats, in dem die Stufenlaufzeit abläuft. Sie müssen den Aufstieg nicht beantragen und sich nicht melden: Die Personalstelle führt ihn automatisch durch. Ihr Bruttoentgelt steigt mit jedem Stufenwechsel sprunghaft an. In E6 wächst das monatliche Brutto beispielsweise von 3.240,30 € in Stufe 1 bis auf 3.926,20 € in Stufe 6; die Entgeltgruppe 6 (VKA) zeigt die Werte für alle Stufen.

Die Stufen honorieren die mit der Dienstzeit wachsende Erfahrung: Wer länger in derselben Gruppe tätig ist, führt die übertragenen Aufgaben routinierter aus. Deshalb ist der Aufstieg allein an die Zeit in der Entgeltgruppe gebunden und nicht an eine Leistungsbeurteilung — es gibt keine Probe, keine Bewertung und keinen Antrag. Nur die Einstiegsstufe hängt von der anrechenbaren Berufserfahrung ab; danach läuft die Uhr für alle Beschäftigten einer Gruppe gleich.

Die Stufen sind damit der reguläre, automatisch verlaufende Weg zu mehr Tabellenentgelt innerhalb einer Gruppe. Über sie hinaus wirken nur die Tarifrunden sowie Zulagen — etwa Schicht- oder Wechselschichtzulagen —, die unabhängig von der Stufe für die jeweilige Tätigkeit gewährt werden und auf das Tabellenentgelt aufgeschlagen werden.

Wie lange dauert der Weg in die Endstufe 6?

Die Endstufe 6 erreichen Sie nach insgesamt 15 Jahren in derselben Entgeltgruppe. Addieren Sie die einzelnen Stufenlaufzeiten — 1 + 2 + 3 + 4 + 5 = 15 —, ergibt sich die Gesamtlaufzeit von 15 Jahren. Stufe 6 ist die Schlussstufe; über sie hinaus gibt es keinen regulären Stufenaufstieg mehr.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer in Stufe 1 einsteigt, braucht eine lange Dienstzeit, ehe er den Höchstbetrag der Gruppe erreicht. Höhere Bruttobeträge innerhalb derselben Gruppe sind nach Erreichen der Endstufe nur noch über Tarifrunden möglich, nicht mehr über die Stufen. Die nächste Tariferhöhung wirkt ab ihrem Stichtag auf jeder Stufe gleichermaßen — wie der Schritt von +2,8 % zum 01.05.2026, der jede Stufe einer jeden Gruppe linear angehoben hat. Die aktuelle Tabelle zeigt die Seite TVöD-Tabelle für 2026.

Ein fundamentally höheres Entgelt erreichen Sie nur durch den Wechsel in eine andere Entgeltgruppe, nicht durch die Stufen innerhalb einer Gruppe. Ein solcher Wechsel setzt voraus, dass sich die übertragenen Aufgaben ändern — das zugehörige Verfahren ist die Höhergruppierung. Sie verändert die Gruppe, nicht die Stufe, und ist damit vom zeitgesteuerten Stufenaufstieg sauber getrennt.

Wann beginnt man in welcher Stufe?

Die Stufe bei der Einstellung hängt von der anrechenbaren Berufserfahrung ab, nicht vom Lebensalter. § 16 TVöD-VKA regelt drei Regelfälle:

  • Keine einschlägige Erfahrung: Einstellung in Stufe 1.
  • Mindestens 1 Jahr einschlägige Erfahrung: Einstellung in der Regel in Stufe 2.
  • Mindestens 3 Jahre einschlägige Erfahrung: Einstellung in der Regel in Stufe 3.

Einschlägig ist die Erfahrung dann, wenn sie für die auszuübende Tätigkeit verwertbar ist — eine bloße Beschäftigungszeit in einem anderen Feld zählt nicht automatisch. Wer mit drei oder mehr Jahren relevanter Erfahrung aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst wechselt, steigt also häufig direkt in Stufe 3 ein und verkürzt den Weg zur Endstufe um mehrere Jahre. Die Erfahrung verkürzt jedoch ausschließlich den Einstieg; danach gelten für alle die gleichen Stufenlaufzeiten.

Grundlage für die anrechenbare Erfahrung sind Nachweise über Art und Dauer der früheren Tätigkeit — etwa Arbeitszeugnisse oder Beschäftigungsbestätigungen. Aus ihnen liest die Personalstelle ab, ob die Erfahrung einschlägig ist und welche Einstiegsstufe sich daraus ergibt. Je besser die Nachweise die spätere Tätigkeit treffen, desto eher wird eine höhere Einstiegsstufe anerkannt.

Die Entscheidung über die Einstiegsstufe trifft der Arbeitgeber bei der Übernahme. Mit welcher Entgeltgruppe und Stufe Sie beginnen, hängt von der Tätigkeit und der Erfahrung gemeinsam ab — der Ratgeber zur Eingruppierung erklärt den ersten Teil.

Beispiel: Wann erreiche ich die nächste Stufe?

Ein konkretes Datum macht die Stufenlaufzeit berechenbar. Angenommen, Sie werden zum 01.08.2026 ohne anrechenbare Erfahrung in Stufe 1 der Entgeltgruppe 6 eingestellt, durchlaufen Sie die folgenden Stufen — jeder Wechsel bringt ein sprunghaft höheres monatliches Brutto:

Stufenlaufzeit am Beispiel Entgeltgruppe 6 (VKA, gültig ab 01.05.2026): Stufe, Datum des Wechsels bei Einstieg am 01.08.2026, monatliches Brutto und Zuwachs zur Vorstufe — Brutto je Stufe aus der Engine.
StufeErreichen zumBrutto/MonatZuwachs
Stufe 101.08.20263.240,30 €
Stufe 201.08.20273.440,25 €199,95 €
Stufe 301.08.20293.580,46 €140,21 €
Stufe 401.08.20323.719,22 €138,76 €
Stufe 501.08.20363.855,50 €136,28 €
Stufe 601.08.20413.926,20 €70,70 €

Die Endstufe 6 erreichen Sie in diesem Beispiel zum 01.08.2041. Das monatliche Brutto ist dann von 3.240,30 € in Stufe 1 auf 3.926,20 € in Stufe 6 gestiegen. Die größten Sprünge liegen am Anfang, weil die Stufenabstände in den unteren Stufen weiter sind als in den oberen. Umgekehrt bringt der letzte Schritt von Stufe 5 auf Stufe 6 mit 70,70 € den kleinsten Zuwachs — die Spanne innerhalb der Gruppe läuft oben zusammen.

Wer mit drei Jahren Erfahrung direkt in Stufe 3 einsteigt, verkürzt den Weg deutlich: Ab dem 01.08.2026 in Stufe 3 folgen Stufe 4 zum 01.08.2029, Stufe 5 zum 01.08.2033 und die Endstufe 6 zum 01.08.2038 — fünf Jahre früher als beim Einstieg in Stufe 1. Das End-Brutto ist dasselbe, nur der Zeitpunkt des Erreichens rückt näher.

Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wird die bereits erreichte Stufe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen; die Stufenlaufzeit wird dann fortgesetzt und nicht von neuem begonnen. Auf den Tag genau zeigt Ihr individuelles Datum der persönlichen Stufenfahrplan, der mit dem TVöD-Rechner verbunden ist.

Hat sich die Stufenlaufzeit geändert?

Ja. Die heute geltende 1/2/3/4/5-Jahre-Regel geht auf die Tarifrunde 2023/2025 zurück und hat das frühere Schema abgelöst (gültig für die VKA ab dem 01.02.2025, für den Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 01.10.2024). Vor der Reform dauerte allein der Aufstieg von Stufe 2 nach Stufe 3 drei Jahre statt zwei; damit war der Weg in die Endstufe insgesamt länger.

Für Beschäftigte, die 2026 im öffentlichen Dienst arbeiten, gilt durchgehend das neue, schnellere Schema. Wer bereits vor dem Stichtag im Dienst war, profitiert von der Neuregelung nach Maßgabe der Übergangsregelungen; die Berechnung im Einzelfall übernimmt die Personalstelle.

Spielt das Alter eine Rolle? Nein. Das Lebensalter ist für die Stufenzuordnung ohne Bedeutung. Entscheidend sind allein die Zeit in der Entgeltgruppe und die anrechenbare Berufserfahrung bei der Einstellung. Weder jüngere noch ältere Beschäftigte werden bevorzugt oder benachteiligt — die Stufenlaufzeit ist an Jahren in der Gruppe gebunden, nicht an der Biografie.

Was bedeutet der Stufenaufstieg für Ihr Netto?

In der Entgeltgruppe 6 bleiben in Steuerklasse I von der Endstufe netto 2.462,55 € übrig gegenüber 2.106,68 € in der Einstiegsstufe. Das Brutto wächst über die 15 Jahre von 3.240,30 € auf 3.926,20 € — ein Plus von 685,90 €. Vom Brutto-Zuwachs kommen netto 355,87 € bei Ihnen an.

Der Netto-Zuwachs fällt etwas kleiner aus als der Brutto-Zuwachs, weil Lohnsteuer und Sozialversicherung mit dem Brutto mitsteigen. Die konkret abgezogenen Beträge — Lohnsteuer, Sozialversicherung (KV/RV/AV/PV) und Zusatzversorgung — hängen von Ihrer Steuerklasse, der Krankenkasse und der Konfession ab; der TVöD-Rechner löst sie für Ihr persönliches Profil auf demselben Datenpfad wie dieses Beispiel.

So ermitteln Sie Ihr persönliches Stufendatum

Die Stufenlaufzeit ist eine reine Zeitrechnung. Wer Einstellungsdatum und Einstiegsstufe kennt, legt das Datum jedes weiteren Wechsels in fünf Schritten fest:

  1. Einstellungsdatum und Einstiegsstufe aus dem Arbeitsvertrag beziehungsweise der Eingruppierung ablesen.
  2. Die Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe aus § 16 TVöD-VKA ablesen (1, 2, 3, 4 oder 5 Jahre).
  3. Die Laufzeit zum Einstellungsdatum addieren — der Stichtag des nächsten Wechsels ergibt sich aus dem Kalendermonat des Beginns.
  4. Für jede weitere Stufe die nächste Laufzeit aufaddieren, bis Stufe 6 erreicht ist.
  5. Das errechnete Datum im Stufenfahrplan gegenrechnen lassen, der Einstiegsstufe und anrechenbare Erfahrung automatisch berücksichtigt.

Wurde die Stufe von einem früheren Arbeitgeber im öffentlichen Dienst übernommen, läuft die Laufzeit ab dem ursprünglichen Stichtag weiter, nicht ab dem Tag des Arbeitgeberwechsels. Die zuständige Personalstelle bestätigt den fortlaufenden Stand.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Stufenlaufzeiten gemäß § 16 Abs. 2 und Abs. 4 TVöD-VKA (gültig ab 01.02.2025) i. V. m. den BMI-Durchführungshinweisen (Rundschreiben vom 30.05.2024).
  2. Die E6-Bruttos je Stufe und die E6-Spanne werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine bezogen (getBrutto("6", stufe, "vka", 2026) bzw. bruttoRange("6", "vka", 2026)).
  3. Das Netto-Beispiel (E6 Stufe 1 vs. Stufe 6) stammt aus calculateNetto({eg:"6", stufe, steuerklasse:1, kvz:0.029}), Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, VKA — derselbe Datenpfad wie der Rechner.
  4. Tabellenentgelte gültig ab 01.05.2026 (§ 15 TVöD-VKA, Anlage A, Schritt 2 der Tarifeinigung vom 06.04.2025).
  5. Die Stufenlaufzeit-Timeline und das Einstellungsdatum (01.08.2026) sind eine Modellrechnung; nur die Brutto- und Netto-Beträge stammen aus der Engine.

Häufige Fragen zur Stufenlaufzeit

Häufige Fragen zur Stufenlaufzeit

Wie lange dauert es bis Stufe 6?

Die Endstufe 6 erreichen Sie nach insgesamt 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe. Die einzelnen Laufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA).

Muss man den Stufenaufstieg beantragen?

Nein. Der Aufstieg erfolgt automatisch zum Ablauf der jeweiligen Stufenlaufzeit.

Verkürzt Berufserfahrung die Laufzeit?

Ja, beim Einstieg. Mit mindestens einem Jahr Erfahrung beginnt die Einstellung in der Regel in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3. Danach gelten für alle die gleichen Laufzeiten.

Gilt die Stufenlaufzeit auch im TV-L?

Ja, in gleicher Form. § 16 TV-L spiegelt die TVöD-Regelung; die 1/2/3/4/5-Jahre-Regel gilt auch für Beschäftigte der Bundesländer.

Wie viel mehr Netto bringt der Wechsel in die Endstufe?

In der Entgeltgruppe 6 (Steuerklasse I, VKA) steigt das Netto von 2.106,68 € in Stufe 1 auf 2.462,55 € in Stufe 6 — ein Plus von 355,87 € monatlich. Weil Lohnsteuer und Sozialversicherung mit dem Brutto wachsen, fällt der Netto-Zuwachs etwas kleiner aus als der Brutto-Zuwachs.

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Sources & References

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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