TV-L E 6: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 6)
E 6 TV-L: 2026 verdienen Landesbeschäftigte in Entgeltgruppe 6 zwischen 3.186,57 € in Stufe 1 und 3.863,96 € in Stufe 6 brutto im Monat. Der Betrag ist in allen 15 TV-L-Ländern gleich und gilt ab dem 1. April 2026 (+2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026). Der Rechner ist auf E 6 voreingestellt.
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- TdL
- Tabelle
- TV-L-Tabelle 2026
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Ihr Ergebnis
Brutto 3.547,20 €, Netto 2.267,46 € im Monat.
Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).
TV-L-Tabelle 2026 für E 6: alle Stufen und die Erhöhung
In E 6 stiegen drei der sechs Stufen um genau 100 €, weil 2,8 Prozent dort weniger ergeben hätten. Ab der vierten Stufe wirkten die 2,8 Prozent.
| Stufe | Brutto 2026 | Brutto 2025 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.186,57 € | 3.086,57 € | +100,00 € (+3,24 %) |
| Stufe 2 | 3.418,08 € | 3.318,08 € | +100,00 € (+3,01 %) |
| Stufe 3 | 3.547,20 € | 3.447,20 € | +100,00 € (+2,90 %) |
| Stufe 4 | 3.679,20 € | 3.578,99 € | +100,21 € (+2,80 %) |
| Stufe 5 | 3.768,15 € | 3.665,52 € | +102,63 € (+2,80 %) |
| Stufe 6 | 3.863,96 € | 3.758,72 € | +105,24 € (+2,80 %) |

Den größten Schritt macht E 6 beim Aufstieg in die zweite Stufe (+231,51 €), den kleinsten beim Aufstieg in die fünfte Stufe (+88,95 €). Quelle: Anlage B zum TV-L, gültig bis 31. Dezember 2026; nächste Erhöhung zum 1. März 2027.
E 6 im TV-L und im TVöD: zwei Tabellen, zwei Termine
In E 6 liegt der TV-L in allen sechs Stufen unter dem TVöD (VKA); am weitesten auseinander liegen die Tabellen in der fünften Stufe (87,35 €), am nächsten in der zweiten (22,17 €). Erhöht wurde im TV-L zum 1. April 2026, im TVöD zum 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).
| Stufe | TV-L | TVöD (VKA) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.186,57 € | 3.240,30 € | −53,73 € |
| Stufe 2 | 3.418,08 € | 3.440,25 € | −22,17 € |
| Stufe 3 | 3.547,20 € | 3.580,46 € | −33,26 € |
| Stufe 4 | 3.679,20 € | 3.719,22 € | −40,02 € |
| Stufe 5 | 3.768,15 € | 3.855,50 € | −87,35 € |
| Stufe 6 | 3.863,96 € | 3.926,20 € | −62,24 € |
Übers Jahr gerechnet, mit Jahressonderzahlung, kommt E 6 in Stufe 3 im TV-L auf 45.692,90 €, im TVöD (VKA) auf 46.008,91 €. Die höhere Jahressonderzahlung des TV-L holt etwa ein Fünftel des Rückstands aus den zwölf Monatsentgelten wieder auf.
Dieselbe Gruppe im TVöD: Entgeltgruppe 6 TVöD: Rechner und Tabelle 2026. Welcher Vertrag gilt: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?
Jahressonderzahlung in E 6 nach § 20 TV-L
Für E 6 beträgt der Bemessungssatz 88,14 % des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, in Stufe 3 (3.547,20 €) also 3.126,50 € mit dem Novemberentgelt. E 6 liegt mitten im Band E 5 bis E 8, das mit 88,14 % den höchsten der fünf Sätze trägt, knapp neun Zehntel des Monatsentgelts. Der TVöD (VKA) zahlt in derselben Gruppe weniger, 85,00 %.
Bemessungsgrundlage, Kürzungen und Rechner: Jahressonderzahlung TV-L 2026: Tabelle und Rechner.
Stufenlaufzeit in E 6: § 16 TV-L
Vorerfahrung, Azubi-Regel und leistungsabhängige Laufzeit erklärt Stufen und Stufenlaufzeit im TV-L.
| Stufe | erreicht nach | Brutto 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstellung | 3.186,57 € |
| Stufe 2 | 1 Jahr | 3.418,08 € |
| Stufe 3 | 3 Jahren | 3.547,20 € |
| Stufe 4 | 6 Jahren | 3.679,20 € |
| Stufe 5 | 10 Jahren | 3.768,15 € |
| Stufe 6 | 15 Jahren — Endstufe | 3.863,96 € |
Beispiel nach § 17 Abs. 4 TV-L: Wer aus Stufe 3 der E 6 (3.547,20 €) nach E 7 höhergruppiert wird, landet in derselben Stufe 3 (3.645,69 €, +98,49 €); dort beginnt die Stufenlaufzeit neu. Weil der Zuwachs unter 100,00 € liegt, gibt es stattdessen das bisherige Entgelt plus 100,00 € Garantiebetrag. Ihren Aufstiegstermin zeigt der Stufenfahrplan.
Netto in E 6 TV-L: Stufe 3, Steuerklasse I
Von 3.547,20 € brutto bleiben ohne Kirchensteuer 2.267,46 € netto; die Abzüge zeigt der Rechner oben, alle Steuerklassen der Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026.
Wer ist im TV-L in E 6 eingruppiert?
Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, § 12 TV-L): Entgeltgruppe 6 ist die Gruppe für Tätigkeiten, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung und gründliche Fachkenntnisse voraussetzen. Typisch bei Landesarbeitgebern:
- Verwaltungsfachangestellte in Landesbehörden mit gründlichen Fachkenntnissen
- Justizfachangestellte in Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Finanzwirtinnen und Finanzwirte in Finanzämtern (Tarifbeschäftigte)
- Schulsekretariate und Sekretariate an Landeshochschulen
- Fachkräfte in Landesbetrieben mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung
- Polizeiverwaltung: Tarifbeschäftigte mit Fachausbildung
Therapieberufe in E 6 nach der Entgeltordnung
„Ergotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit“, ebenso Logopäden und Physiotherapeuten: Das Grundmerkmal der drei Therapieberufe liegt im TV-L bei E 6, im TVöD eine Gruppe höher. An Universitätskliniken, im Maßregel- und im Justizvollzug kommt eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa hinzu. (Anlage A Teil II Abschn. 10.5, 10.6, 10.14 TV-L mit Vorbemerkungen)
Was für E 6 im TV-L besonders gilt
- Die S-Gruppe, die der E 6 zugeordnet ist (S 5), ist nicht besetzt; im Sozial- und Erziehungsdienst hat E 6 damit keine Entsprechung. (§ 52 Nr. 4 TV-L)
- Persönliche Zulage bei vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit: pauschal 4,5 Prozent des individuellen Tabellenentgelts (E 1 bis E 8). (§ 14 Abs. 3 Satz 2 TV-L)
Die Beträge der S-Gruppen stehen in der TV-L S-Tabelle 2026.
Gilt E 6 TV-L in jedem Bundesland gleich?
Ja, bis auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Länder im TV-L-Rechner) und die Berliner Hauptstadtzulage (bis 150 €, E 1 bis E 13). Hessen: TV-H in Hessen.
E 6 und die Nachbargruppen im TV-L
| Gruppe | Brutto-Spanne 2026 | JSZ-Satz |
|---|---|---|
| E 6 | 3.186,57 € – 3.863,96 € | 88,14 % |
| TV-L E 5: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 5) | 3.073,97 € – 3.720,25 € | 88,14 % |
| TV-L E 8: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 8) | 3.419,52 € – 4.158,27 € | 88,14 % |
Keine Stufe der E 6 zahlt denselben Betrag wie eine Zelle einer anderen TV-L-Gruppe; mit den Nachbargruppen überschneiden sich nur die Spannen.
Wie diese Seite rechnet
Beträge aus der TV-L- und der TVöD-VKA-Engine, Netto nach BMF-Programmablaufplan 2026; TV-L i. d. F. des ÄTV Nr. 14 (TdL). Modellrechnung, verbindlich ist die Personalstelle.
Häufige Fragen zu E 6 im TV-L
Häufige Fragen zu E 6 im TV-L
Wie viel verdient man in E 6 TV-L 2026?
E 6 TV-L: 2026 verdienen Landesbeschäftigte in Entgeltgruppe 6 zwischen 3.186,57 € in Stufe 1 und 3.863,96 € in Stufe 6 brutto im Monat. In E 6 stiegen drei der sechs Stufen um genau 100 €, weil 2,8 Prozent dort weniger ergeben hätten. Ab der vierten Stufe wirkten die 2,8 Prozent.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in E 6 TV-L?
Für E 6 beträgt der Bemessungssatz 88,14 % des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, in Stufe 3 (3.547,20 €) also 3.126,50 € mit dem Novemberentgelt. E 6 liegt mitten im Band E 5 bis E 8, das mit 88,14 % den höchsten der fünf Sätze trägt, knapp neun Zehntel des Monatsentgelts. Der TVöD (VKA) zahlt in derselben Gruppe weniger, 85,00 %.
Was ist der Unterschied zwischen E 6 TV-L und E 6 TVöD?
In E 6 liegt der TV-L in allen sechs Stufen unter dem TVöD (VKA); am weitesten auseinander liegen die Tabellen in der fünften Stufe (87,35 €), am nächsten in der zweiten (22,17 €). Übers Jahr gerechnet, mit Jahressonderzahlung, kommt E 6 in Stufe 3 im TV-L auf 45.692,90 €, im TVöD (VKA) auf 46.008,91 €. Die höhere Jahressonderzahlung des TV-L holt etwa ein Fünftel des Rückstands aus den zwölf Monatsentgelten wieder auf.
Ist E 6 TV-L die Einstiegsgruppe nach der Ausbildung im Landesdienst?
Für viele Ausbildungsberufe der Länder ja: Verwaltungs-, Justiz- und Finanzfachangestellte werden nach der Ausbildung typischerweise in E 6 (teils E 5) eingruppiert. Wer mit der Gesamtnote „Befriedigend“ oder besser übernommen wird, erreicht seit dem 1. März 2026 die Stufe 2 bereits nach sechs Monaten. Das Tabellenentgelt der E 6 ist in allen 15 TV-L-Ländern identisch.
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Quellen & Nachweise
- Geprüft am
- Datengrundlage
- TV-L-Tabelle 2026
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
- 2VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
- 3BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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