Zum Inhalt springen

TV-L E 14: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 14)

E 14 TV-L: 2026 verdienen Landesbeschäftigte in Entgeltgruppe 14 zwischen 5.143,59 € in Stufe 1 und 7.194,48 € in Stufe 6 brutto im Monat. Der Betrag ist in allen 15 TV-L-Ländern gleich und gilt ab dem 1. April 2026 (+2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026). Der Rechner ist auf E 14 voreingestellt.

Quelle
TdL
Tabelle
TV-L-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Durchschnitt 2026: 2,9 % — bei abweichender Krankenkasse hier anpassen.

Ihr Ergebnis

Brutto 5.821,41 €, Netto 3.409,86 € im Monat.

Bruttoentgelt (Monat)5.821,41 €
Lohnsteuer− 1.014,33 €
Krankenversicherung (AN)− 508,59 €
Rentenversicherung (AN)− 564,81 €
Arbeitslosenversicherung (AN)− 78,95 €
Pflegeversicherung (AN)− 139,50 €
Zusatzversorgung VBL (AN)− 105,37 €
Netto (Monat)3.409,86 €
787,00 €
pro Woche
3.410,00 €
pro Monat
40.918,00 €
pro Jahr

Abzüge gesamt: 2.411,55 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 14, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).

TV-L-Tabelle 2026 für E 14: alle Stufen und die Erhöhung

Die Tarifrunde 2026 brachte +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026. Der Mindestbetrag wirkt in den unteren Zellen der Tabelle stärker als die 2,8 Prozent — deshalb steht hier je Stufe die tatsächliche Änderung gegenüber der Tabelle 2025.

Tabelle E 14 TV-L 2026: Brutto je Stufe, Änderung gegenüber 2025, gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027
StufeBrutto 2026Brutto 2025Änderung
Stufe 15.143,59 €5.003,49 €+140,10 € (+2,80 %)
Stufe 25.515,90 €5.365,66 €+150,24 € (+2,80 %)
Stufe 35.821,41 €5.662,85 €+158,56 € (+2,80 %)
Stufe 46.283,38 €6.112,24 €+171,14 € (+2,80 %)
Stufe 56.991,23 €6.800,81 €+190,42 € (+2,80 %)
Stufe 67.194,48 €6.998,52 €+195,96 € (+2,80 %)
TV-L Entgeltgruppe 14: Bruttoentgelt je Stufe 2026
TV-L E 14 — Entgelttabelle 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. April 2026.

„—“ kennzeichnet Stufen, die es in E 14 nicht gibt; die hervorgehobene Stufe 3 ist das Beispiel aller Rechnungen auf dieser Seite. Die Tabelle gilt bis zum 28. Februar 2027.

E 14 im TV-L und im TVöD: zwei Tabellen, zwei Termine

Der TV-L gilt für die Länder, der TVöD für Bund und Kommunen. Gleiche Gruppennummer, andere Beträge: Die TV-L-Erhöhung trat am 1. April 2026 in Kraft, die TVöD-Erhöhung am 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

E 14 je Stufe: TV-L gegen TVöD-VKA 2026, Differenz in Euro.
StufeTV-LTVöD (VKA)Differenz
Stufe 15.143,59 €5.298,27 €−154,68 €
Stufe 25.515,90 €5.643,35 €−127,45 €
Stufe 35.821,41 €6.094,01 €−272,60 €
Stufe 46.283,38 €6.594,12 €−310,74 €
Stufe 56.991,23 €7.151,57 €−160,34 €
Stufe 67.194,48 €7.551,78 €−357,30 €

Die TVöD-Seite derselben Gruppe mit Bund/VKA-Split, Rechner und Berufen: Entgeltgruppe 14 TVöD: Rechner und Tabelle 2026. Welcher Vertrag für Sie gilt, entscheidet der Arbeitgeber, nicht der Ort: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?

Jahressonderzahlung in E 14 nach § 20 TV-L

Der TV-L staffelt die Jahressonderzahlung in fünf Bändern nach Entgeltgruppen. Für E 14 beträgt der Bemessungssatz 32,53 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli, August und September; ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt. Bei unverändertem Tabellenentgelt der Stufe 3 (5.821,41 €) sind das 1.893,70 €.

Zum Vergleich: Im TVöD (VKA) gilt für E 14 ein Bemessungssatz von 85,00 % (§ 20 TVöD) — ein weiterer Grund, warum TV-L- und TVöD-Jahresbrutto derselben Gruppe auseinanderlaufen. Nicht in dieser Rechnung: Leistungs- und Erschwerniszulagen, die der Bemessungsgrundlage nicht zugerechnet werden.

Stufenlaufzeit in E 14: § 16 TV-L

Die Stufen folgen 1 / 2 / 3 / 4 / 5 Jahre je Stufe (kumulativ 1 / 3 / 6 / 10 / 15). Wer ohne einschlägige Berufserfahrung eingestellt wird, beginnt in Stufe 1; mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TV-L). Übernommene Auszubildende mit der Gesamtnote „Befriedigend“ erreichen Stufe 2 seit dem 1. März 2026 nach 6 Monaten (§ 16 Abs. 3a TV-L). Ab Stufe 3 kann der Arbeitgeber die Laufzeit leistungsabhängig verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2 TV-L).

Stufenweg in E 14 TV-L: Jahre seit Einstellung in Stufe 1 und das jeweilige Tabellenentgelt 2026.
Stufeerreicht nachBrutto 2026
Stufe 1Einstellung5.143,59 €
Stufe 21 Jahr5.515,90 €
Stufe 33 Jahren5.821,41 €
Stufe 46 Jahren6.283,38 €
Stufe 510 Jahren6.991,23 €
Stufe 615 Jahren — Endstufe7.194,48 €

Bei einer Höhergruppierung wird der Stufe zugeordnet, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird, mindestens Stufe 2; ist der Zuwachs kleiner als 180,00 €, wird stattdessen dieser Garantiebetrag gezahlt (§ 17 Abs. 4 TV-L). Den Aufstiegstermin für Ihr Einstellungsdatum bestimmt der Stufenfahrplan.

Netto in E 14 TV-L: Stufe 3, Steuerklasse I

Von 5.821,41 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer 3.409,86 € netto. Abgezogen werden Lohnsteuer (1.014,33 €), Kranken- (508,59 €), Renten- (564,81 €), Pflege- (139,50 €) und Arbeitslosenversicherung (78,95 €) sowie der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung bei der VBL (105,37 €). Steuern und Sozialversicherung sind bundeseinheitlich — nur das Brutto stammt aus der TV-L-Tabelle.

Alle Abzüge mit Ihrer Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderfreibeträgen: Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026 (rechnet mit jedem Brutto, auch aus dem TV-L).

Wer ist im TV-L in E 14 eingruppiert?

Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, § 12 TV-L), nicht nach Berufsbezeichnung oder Abschluss allein. Entgeltgruppe 14 ist die Gruppe für Tätigkeiten, die eine wissenschaftliche Hochschulbildung und Tätigkeiten voraussetzen, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Leitungsverantwortung erheblich aus E 13 herausheben. Bei Landesarbeitgebern sind das typischerweise:

  • Referatsleitungen und stellvertretende Abteilungsleitungen in Landesministerien
  • Leitende wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Akademische Oberrätinnen und Oberräte im Angestelltenverhältnis
  • Leitungen von Landesämtern oder deren Abteilungen mit Universitätsabschluss
  • Chefärztliche und leitende Funktionen im öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder
  • Ingenieurinnen und Ingenieure (Universität) in herausgehobener Leitungsfunktion in Landesbetrieben

Was für E 14 im TV-L besonders gilt

  • Bei obersten Landesbehörden erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen 13, 13Ü und 14 Überstundenentgelt nur, wenn Mehrarbeit oder Überstunden für sämtliche Beschäftigten der Behörde angeordnet wurden; sonst gilt die Mehrarbeit als mit dem Tabellenentgelt abgegolten. Bremen, Hamburg und Berlin wenden diese Regel nicht an. (§ 8 Abs. 3 Satz 2 und 4 TV-L)
  • Zwischen Entgeltgruppe 13 und 14 wechselt der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung in ein niedrigeres Band; der Sprung nach oben kostet also einen Teil des Novembergehalts. (§ 20 Abs. 2 TV-L)
  • Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ab Entgeltgruppe 13 darf zwischen einem früheren und dem neuen Arbeitsverhältnis eine Lücke von bis zu zwölf Monaten liegen, ohne dass die einschlägige Berufserfahrung für die Stufenzuordnung verfällt (sonst sechs Monate). (Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L)
  • Wird vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, bemisst sich die persönliche Zulage in den Entgeltgruppen 9a bis 14 aus dem Unterschiedsbetrag zum Entgelt, das bei dauerhafter Übertragung zustünde. (§ 14 Abs. 3 Satz 1 TV-L)
  • Bei einer Höhergruppierung, die weniger als den tariflichen Mindestunterschied bringt, wird stattdessen ein Garantiebetrag gezahlt; für die Entgeltgruppen 9a bis 15 gilt der höhere der beiden Sätze. (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L)

Gilt E 14 TV-L in jedem Bundesland gleich?

Ja — die Entgelttabelle ist in den 15 TV-L-Ländern identisch; eine eigene „E 14-Tabelle“ für Sachsen, NRW oder Bayern gibt es nicht. Was sich je Land unterscheidet, ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und damit der rechnerische Stundenlohn; die Länder-Seiten des TV-L-Rechners führen diese Werte je Land auf. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und wendet mit dem TV-H einen eigenen Vertrag mit eigener Tabelle an: TV-H in Hessen.

E 14 und die Nachbargruppen im TV-L

Brutto-Spanne und Jahressonderzahlungssatz der Nachbargruppen von E 14 im TV-L.
GruppeBrutto-Spanne 2026JSZ-Satz
E 145.143,59 € – 7.194,48 €32,53 %
TV-L E 13: Rechner und Tabelle 2026 (Entgeltgruppe 13)4.759,37 € – 6.764,69 €46,47 %

Weitere TV-L-Gruppen mit eigener Seite: E 12 · E 6

Wie diese Seite rechnet
  1. Tabellenentgelt aus der TV-L-Engine für E 14 × Stufe × 2026 (gültig ab 1. April 2026); Änderung gegenüber der Tabelle 2025 zellgenau.
  2. Jahressonderzahlung: Bemessungssatz nach § 20 TV-L × Tabellenentgelt der Stufe 3 — Annahme: unverändertes Entgelt Juli bis September, keine Zulagen.
  3. Netto: Zusatzversorgung VBL (AN), Sozialversicherung und Lohnsteuer (BMF-Programmablaufplan 2026) — bundeseinheitlich.
  4. TVöD-Vergleichsspalte aus der TVöD-VKA-Engine derselben Site.
  5. Paragraphen nach dem TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 (TdL). Modellrechnung; verbindlich ist die Personalstelle.

Häufige Fragen zu E 14 im TV-L

Häufige Fragen zu E 14 im TV-L

Wie viel verdient man in E 14 TV-L 2026?

Zwischen 5.143,59 € (Stufe 1) und 7.194,48 € (Stufe 6) brutto im Monat, gültig ab dem 1. April 2026 in allen 15 TV-L-Ländern gleich. In Stufe 3 sind es 5.821,41 €. Die Tabelle oben zeigt jede Stufe mit der Änderung gegenüber 2025 (+2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026).

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in E 14 TV-L?

32,53 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September (§ 20 TV-L). Bei unverändertem Tabellenentgelt der Stufe 3 entspricht das 1.893,70 €, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt.

Was ist der Unterschied zwischen E 14 TV-L und E 14 TVöD?

Es sind zwei Tarifverträge mit eigenen Tabellen: In Stufe 3 zahlt der TV-L 5.821,41 €, der TVöD (VKA) 6.094,01 €. Die TV-L-Erhöhung 2026 trat am 1. April 2026 in Kraft und enthielt einen Mindestbetrag; die TVöD-Erhöhung folgte am 1. Mai 2026. Auch die Jahressonderzahlung ist anders gestaffelt.

Was unterscheidet E 14 von E 13Ü im TV-L?

E 13Ü ist eine Übergangsgruppe ohne Stufe 1, die aus der Überleitung früherer Vergütungsgruppen stammt; ihre oberen Stufen entsprechen den Beträgen der E 14. Neueinstellungen erfolgen nicht in E 13Ü, sondern nach den Tätigkeitsmerkmalen in E 13 oder E 14. Für die Jahressonderzahlung wird E 13Ü ab Stufe 4 wie E 14 behandelt.

Weiter im TV-L

Alle Entgeltgruppen des TV-L, die Länder und die Tarifrunde 2026 auf einer Seite — oder dieselbe Gruppe im TVöD für Bund und Kommunen.

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
  2. 2
    VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
  3. 3
    BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner

Das könnte Sie auch interessieren

Leser dieser Seite berechnen meist auch Folgendes.