TV-L Schleswig-Holstein: Rechner und Tabelle 2026
Für die Landesbeschäftigten in Schleswig-Holstein gilt der TV-L — der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Der Rechner nutzt die einheitliche TV-L-Tabelle (gültig ab dem 1. April 2026, +2,8 %, mind. 100 € zum 01.04.2026); in Entgeltgruppe 6, Stufe 3 beträgt das monatliche Bruttoentgelt 3.547,20 €.
- Quelle
- TdL
- Tabelle
- TV-L-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Ihr Ergebnis
Brutto 3.547,20 €, Netto 2.267,46 € im Monat.
Abzüge gesamt: 1.279,74 € · Modellrechnung, TV-L Tabellenentgelt E 6, Stufe 3 (einheitlich bundesweit).
Landesangestellte in Schleswig-Holstein: den TV-L richtig anwenden
Schleswig-Holstein gehört zu den 15 Bundesländern, in denen der TV-L als Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten gilt (einzig Hessen folgt mit dem TV-H einem eigenen, eng parallelen Vertrag). Verhandelt wird der TV-L zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ver.di und dbb auf Arbeitnehmerseite. Landesbeschäftigte in Schleswig-Holstein — von der Verwaltungsfachkraft über die Lehrkraft bis zur Beschäftigten in einem Landesbetrieb — werden nach denselben Entgeltgruppen und Stufen vergütet wie in den anderen TV-L-Ländern.
Maßgeblich für das laufende Gehalt sind ausschließlich Entgeltgruppe und Stufe in der einheitlichen TV-L-Entgelttabelle. Diese Tabelle ist bundesweit identisch; sie enthält keine schleswig-holsteinische Sonderwerte. Die rechnerische Spanne in Entgeltgruppe 6 reicht von 3.186,57 € in Stufe 1 bis 3.863,96 € in Stufe 6.
Arbeitszeit und Zusatzversorgung in Schleswig-Holstein
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten beträgt in Schleswig-Holstein 38,7 Stunden (38 Std. 42 Min.). Das ist der niedrigste Wert aller 16 Länder — bei bundesweit einheitlicher Entgelttabelle also der höchste rechnerische Stundenlohn. Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit geteilt.
Zusatzversorgung in Schleswig-Holstein: VBL, Abrechnungsverband West — Arbeitnehmeranteil 1,81 %. Die Jahressonderzahlung richtet sich nach § 20 TV-L; ihre Bemessungssätze sind nach Entgeltgruppen gestaffelt und werden von der zuständigen Landesstelle veröffentlicht. Der Rechner oben weist ausschließlich das laufende monatliche Tabellenentgelt aus, nicht die Jahressonderzahlung.
- Wochenarbeitszeit
- 38,7 Stunden (38 Std. 42 Min.)
- Tarifgebiet
- West
- Entgelttabelle
- bundesweit einheitlich
Was in Schleswig-Holstein anders ist
- 38,7 Stunden ist der niedrigste Wert aller 16 Länder — bei bundesweit identischem Tabellenentgelt also der höchste rechnerische Stundenlohn.
- Schleswig-Holstein ist nicht selbst Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, sondern wird dort durch einen Arbeitgeberverband vertreten.
- Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein wirbt als „größter Arbeitgeber Schleswig-Holsteins … rund 17.500 Mitarbeitende“ — der einzige belegte Superlativ dieser Art im ganzen Datensatz.
- Die Protokollerklärung zu § 41 Nr. 1 TV-L stellt den Beschäftigungspakt für das UKSH klar.
TV-L-Entgelttabelle 2026 (Schleswig-Holstein)
Die TV-L-Tabelle gilt in Schleswig-Holstein unverändert — dieselben Beträge wie in jedem anderen TV-L-Land, gültig ab dem 1. April 2026. Die folgende Auswahl zeigt repräsentative Gruppen; das Zeichen „—“ kennzeichnet Zellen, die im Tarif nicht existieren.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 1 | — | 2.534,49 € | 2.565,06 € | 2.601,78 € | 2.638,51 € | 2.730,30 € |
| E 6 | 3.186,57 € | 3.418,08 € | 3.547,20 € | 3.679,20 € | 3.768,15 € | 3.863,96 € |
| E 9a | 3.620,10 € | 3.870,81 € | 3.925,58 € | 4.035,07 € | 4.488,99 € | 4.615,76 € |
| E 11 | 4.178,35 € | 4.444,86 € | 4.748,43 € | 5.210,41 € | 5.881,02 € | 6.050,95 € |
| E 13 | 4.759,37 € | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 5.873,56 € | 6.573,97 € | 6.764,69 € |
| E 13Ü | — | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 6.283,38 € | 6.991,23 € | 7.194,48 € |
| E 15 | 5.658,38 € | 6.067,30 € | 6.283,38 € | 7.050,89 € | 7.632,07 € | 7.854,52 € |
| E 15Ü | 6.857,14 € | 7.587,33 € | 8.280,33 € | 8.734,83 € | 8.846,64 € | — |

Die Spanne reicht von 2.534,49 € (E 1, Stufe 2) bis 8.846,64 € (E 15Ü, Stufe 5). Wer die TV-L-Werte mit dem TVöD vergleichen möchte, findet die Bund/Kommunen-Tabelle hier: TVöD-Tabelle 2026.
Alle 19 Entgeltgruppen in den Stufen 1 bis 6 — inklusive CSV-Download — stehen in der bundesweiten TV-L-Tabelle 2026. Sie gilt in Schleswig-Holstein mit denselben Beträgen wie in jedem anderen TV-L-Land.
Stufen und Stufenlaufzeit in Schleswig-Holstein
Die Stufenlaufzeit folgt § 16 TV-L und ist in Schleswig-Holstein dieselbe wie in allen TV-L-Ländern: 1 / 2 / 3 / 4 / 5 Jahre je Stufe (kumulativ 1 / 3 / 6 / 10 / 15). Stufe 2 wird nach 1 Jahr erreicht, Stufe 6 als Endstufe nach insgesamt 15 Jahren. Am Beispiel E 6 steigt das Brutto von 3.186,57 € in Stufe 1 auf 3.863,96 € in Stufe 6.
Eine ausführliche Erläuterung von Stufen, Eingruppierung und Tarifrunde steht auf der TV-L-Übersichtsseite: TV-L-Rechner 2026.
Brutto und Netto im TV-L Schleswig-Holstein
Das Netto entsteht aus dem TV-L-Brutto nach Abzug der bundeseinheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuer und der Zusatzversorgung über die VBL. Diese Abzüge gelten in Schleswig-Holstein genauso wie im übrigen Bundesgebiet. Am Beispiel Entgeltgruppe 6, Stufe 3 (3.547,20 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) ergibt sich ein Netto von 2.267,46 €:
| Position | Betrag (E 6, Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Bruttoentgelt | 3.547,20 € |
| Lohnsteuer | − 416,41 € |
| Krankenversicherung (AN) | − 321,49 € |
| Rentenversicherung (AN) | − 341,70 € |
| Pflegeversicherung (AN) | − 88,18 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | − 47,76 € |
| Zusatzversorgung VBL (AN) | − 64,20 € |
| Netto | 2.267,46 € |
Zur Einordnung des TV-L gegenüber dem TVöD (Bund/Kommunen) siehe den Ratgeber: TVöD oder TV-L: was gilt für mich?.
TVöD oder TV-L in Schleswig-Holstein: welche Tabelle gilt für Sie?
Das hängt vom Arbeitgeber ab, nicht vom Bundesland. Wer beim Land Schleswig-Holstein beschäftigt ist — Landesverwaltung, Hochschulen, Landesbetriebe, Schulen —, wird nach dem TV-L bezahlt: das ist die Tabelle dieser Seite und des Rechners oben. Wer bei einer Kommune in Schleswig-Holstein arbeitet — Stadt, Landkreis, Gemeinde, kommunaler Eigenbetrieb, Sparkasse —, fällt unter den TVöD (VKA); dessen Beträge sind bundesweit gleich und stehen in der TVöD-Tabelle 2026 (VKA). Wer bei einer Bundesbehörde mit Sitz in Schleswig-Holstein arbeitet, fällt unter den TVöD Bund. Eine eigene „TVöD-Tabelle Schleswig-Holstein“ gibt es nicht.
Wie dieser Rechner rechnet▼
- Tabellenentgelt (Brutto) aus der TV-L-Engine für Entgeltgruppe × Stufe × 2026, gültig ab dem 1. April 2026. Die Tabelle ist in Schleswig-Holstein mit allen 14 anderen TV-L-Ländern identisch.
- Zusatzversorgung (VBL, AN 1,81 %), SV-pflichtiges Brutto und Sozialversicherungsbeiträge nach bundeseinheitlichem Recht.
- Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem BMF-Programmablaufplan 2026.
- Netto = Brutto − (Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer + SV-AN + Zusatzversorgung-AN).
- Landesspezifische Arbeitszeiten, Jahressonderzahlungen und Zulagen werden bewusst nicht als feste Zahlen ausgegeben (Datenlage Schleswig-Holstein: ungesichert). Modellrechnung.
Häufige Fragen zum TV-L Schleswig-Holstein
Häufige Fragen zum TV-L Schleswig-Holstein
Gilt in Schleswig-Holstein der TV-L oder der TVöD?
Für die Landesbeschäftigten in Schleswig-Holstein gilt der TV-L — nicht der TVöD. Der TVöD betrifft Bund und Kommunen; arbeiten Sie für eine Landesbehörde, eine Landesuniversität oder einen Landesbetrieb in Schleswig-Holstein, sind Sie nach dem TV-L eingruppiert. Die Tabelle ist in Schleswig-Holstein dieselbe wie in den anderen TV-L-Ländern und gilt ab dem 1. April 2026.
Ist die TV-L-Tabelle in Schleswig-Holstein eine eigene?
Nein. Die TV-L-Entgelttabelle ist ein einheitliches bundesweites Raster — Schleswig-Holstein verwendet dieselben Beträge wie jedes andere TV-L-Land. Was sich tatsächlich unterscheidet, ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: in Schleswig-Holstein 38,7 Stunden (38 Std. 42 Min.) (Tarifgebiet West). Das laufende Tabellenentgelt selbst ist identisch.
Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit nach TV-L in Schleswig-Holstein?
38,7 Stunden (38 Std. 42 Min.). Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird nach § 6 TV-L je Land festgelegt und reicht bundesweit von 38,7 bis 40 Stunden. Weil die Entgelttabelle bundesweit einheitlich ist, entscheidet allein diese Stundenzahl darüber, wie viel Arbeitszeit hinter demselben Monatsentgelt steckt.
Was bleibt vom Brutto in Schleswig-Holstein netto?
Lohnsteuer und Sozialversicherung sind bundeseinheitlich; nur das Brutto stammt aus der TV-L-Tabelle. Bei der Zusatzversorgung unterscheiden sich die Länder dagegen: VBL, Abrechnungsverband West — Arbeitnehmeranteil 1,81 %. Bei einem typischen TV-L-Gehalt bleiben rund 60 bis 67 Prozent des Brutto als Netto; der Rechner oben liefert die genaue Aufschlüsselung für Ihre Werte.
Weiter im TV-L
Die TV-L-Übersichtsseite erklärt Entgeltgruppen, Stufenlaufzeit und die Tarifrunde 2026; die Seiten der anderen Länder stehen darunter.
Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VBL — Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Umlagesatz und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteile
- 2BMF — Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan (PAP) zur maschinellen Lohnsteuerberechnung und offizieller Lohnsteuerrechner
- 3Deutsche RentenversicherungSozialversicherungs-Rechengrößen (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen) für RV/AV/KV/PV
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Die Rechner, Tabellen und Ratgeber auf entgeltgruppen.com werden von der Redaktion erstellt und gepflegt. Jede Zahl stammt aus den amtlichen Veröffentlichungen der Tarifvertragsparteien und der zuständigen Ministerien; die Tabellen werden gegen die jeweils gültige Fassung abgeglichen, bevor eine Änderung erscheint. Welche Quellen das im Einzelnen sind, steht unter „Über uns“.
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