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S 18 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026

In der S-Gruppe 18 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 4.720,52 € und 6.963,31 € brutto im Monat. Die genaue Summe hängt von der Tarifstufe ab. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Wie viel verdient man in S 18?

Das monatliche Bruttoentgelt in S 18 (Sozial- und Erziehungsdienst, VKA) beträgt 2026 zwischen 4.720,52 € und 6.963,31 €, gestaffelt nach Tarifstufen. Stufe 1 ist die Eingangsstufe ohne anrechenbare Berufserfahrung. Stufe 6 ist die Endstufe nach langjähriger Tätigkeit.

S 18 TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026: monatliche Bruttoentgelte je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026.
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
14.720,52 €1 Jahr
24.840,79 €2 Jahre
35.436,63 €3 Jahre
45.883,46 €4 Jahre
56.553,73 €5 Jahre
66.963,31 €Endstufe
Tabelle S 18 TVöD-SuE 2026 (VKA): Bruttoentgelt in den Stufen 1 bis 6
S 18 TVöD-SuE 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. Mai 2026.

Über die gesamte Laufzeit wächst das Brutto in S 18 von 4.720,52 € auf 6.963,31 € — ein Unterschied von 2.242,79 € zwischen Eingangs- und Endstufe. Die vollständige Übersicht aller Gruppen zeigt die Alle S-Gruppen im Überblick; die E-Gruppen des allgemeinen TVöD stehen in der TVöD-Tabelle 2026.

Was bleibt in S 18 netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 5.436,63 € brutto in Steuerklasse I etwa 3.202,33 € netto. Vom Brutto werden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (KV/RV/AV/PV) und die Umlage zur Zusatzversorgung (VBL) abgezogen; Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.

Netto-Beispiel S 18, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Stufe 3, StKl. I)
Brutto5.436,63 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL2.234,30 €
Netto3.202,33 €

Brutto und Netto klaffen spürbar auseinander, weil Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Zusatzversorgungsumlage vom vollen Bruttobetrag abgehen. Ihr persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab — berechnen Sie es mit dem TVöD-Rechner direkt mit Ihren Werten.

Teilzeit in S 18

Bei Teilzeit errechnet sich das Gehalt als Anteil der Vollzeit: das Tabellenentgelt der Stufe 3 (5.436,63 € bei 39 Std./Woche) wird im Verhältnis der vereinbarten Wochenstunden gekürzt. Die reguläre Vollzeit im TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) beträgt 39 Stunden pro Woche.

Teilzeit-Beispiel S 18, Stufe 3 (VKA): Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 %.
AnteilWochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
50 %19,52.718,32 €1.827,51 €
75 %29,254.077,47 €2.539,36 €
100 %395.436,63 €3.202,33 €

Der interaktive Teilzeit-Rechner berechnet Ihr Teilzeitgehalt für jede Stufe und Stundenanzahl — inklusive Netto.

Welche Berufe fallen in S 18?

Die S-Gruppe 18 im TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst umfasst Tätigkeiten, die eine von vier Fallgruppen erfüllen: die Leitung einer Kindertagesstätte ab 180 Plätzen Durchschnittsbelegung, die Leitung einer Kindertagesstätte für Kinder mit Behinderung oder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen, die Leitung eines Erziehungsheims oder eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 50 Plätzen oder staatlich anerkannte Soziale Arbeit, die sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 heraushebt — eine Fallgruppe für ständige Vertretungen hat S 18 nicht. Typische Arbeitsfelder sind:

  • Leitung einer Kindertagesstätte ab 180 Plätzen Durchschnittsbelegung
  • Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit erheblich höherer Verantwortung als in S 17 Fallgruppe 6
  • Leitung einer Kita für Kinder mit Behinderung oder Erziehungsschwierigkeiten ab 90 Plätzen
  • Leitung eines Erziehungsheims ab 50 Plätzen
  • Leitung einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen
  • Leitung eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 50 Plätzen
  • Heilpädagoge/Heilpädagogin mit Hochschulbildung und erheblich höherer Verantwortung als in S 17 Fallgruppe 6

Ob Ihre Tätigkeit tatsächlich S 18 entspricht, regelt die Entgeltordnung zum TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst. Die Kriterien der Eingruppierung zeigen, welche Gruppe Ihnen zusteht.

Das Tätigkeitsmerkmal S 18 im Wortlaut

S 18 hat vier Fallgruppen; mit ihr endet Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA). Der Wortlaut:

  1. Fallgruppe 1

    „Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen.“

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1a, 8 und 9)

  2. Fallgruppe 2

    „Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen.“

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1a, 8 und 9)

  3. Fallgruppe 3

    „Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Plätzen.“

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 9, 10 und 11)

  4. Fallgruppe 4

    „Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 heraushebt.“

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Die Spitze der Leitungsleiter: S 18

S 18 ist die höchste Entgeltgruppe des Sozial- und Erziehungsdienstes. Drei ihrer vier Fallgruppen sind Leitungen der jeweils größten Einrichtungen: Kindertagesstätten ab 180 Plätzen, Kitas und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen, Erziehungsheime und Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 50 Plätzen. Einen Berufsabschluss nennen diese Fallgruppen nicht.

Anders als S 13, S 15, S 16 und S 17 kennt S 18 keine Fallgruppe für ständige Vertretungen. Die ständige Vertretung einer Kita ab 180 Plätzen, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen und eines Erziehungs- oder Wohnheims ab 90 Plätzen ist S 17.

Bei Erziehungsheimen und Wohnheimen liegt die Schwelle der Leitung mit 50 Plätzen unter der der ständigen Vertretung in S 17 (90 Plätze). Die Leitung ohne Mindestplatzzahl und die ständige Vertretung ab 50 Plätzen sind S 16. Was als Erziehungsheim gilt und dass Wohngruppen ausgenommen sind, regeln die Protokollerklärungen Nrn. 10 und 11 (Wortlaut auf der Seite zu S 15).

Fallgruppe 4 setzt eine Stufe über S 17 Fallgruppe 6 an und verlangt dieselbe Grundqualifikation wie S 11b. Die Heraushebung ist eine andere als in S 15 und S 17: nicht besondere Schwierigkeit und Bedeutung, sondern das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung, und zwar erheblich. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2022 (4 AZR 440/21), das zu S 17 Fallgruppe 6 und S 18 Fallgruppe 4 erging, ist die Heraushebung durch einen wertenden Vergleich mit der Normaltätigkeit der Ausgangsgruppe darzulegen.

Kindertagesstätten (Protokollerklärung Nr. 8)

DurchschnittsbelegungLeitungständige Vertretung
ohne MindestzahlS 9 Fg. 4
mindestens 40 PlätzeS 13 Fg. 1S 9 Fg. 5
mindestens 70 PlätzeS 15 Fg. 1S 13 Fg. 2
mindestens 100 PlätzeS 16 Fg. 1S 15 Fg. 2
mindestens 130 PlätzeS 17 Fg. 1S 16 Fg. 2
mindestens 180 PlätzeS 18 Fg. 1S 17 Fg. 2

Kitas für Kinder mit Behinderung oder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten, Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung

DurchschnittsbelegungLeitungständige Vertretung
ohne MindestzahlS 15 Fg. 3S 11a
mindestens 40 PlätzeS 16 Fg. 3S 15 Fg. 4
mindestens 70 PlätzeS 17 Fg. 3S 16 Fg. 4
mindestens 90 PlätzeS 18 Fg. 2S 17 Fg. 4

Erziehungsheime (Protokollerklärung Nr. 10) und Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderung, ohne Wohngruppen (Nr. 11)

DurchschnittsbelegungLeitungständige Vertretung
ohne MindestzahlS 16 Fg. 5S 15 Fg. 5
mindestens 50 PlätzeS 18 Fg. 3S 16 Fg. 6
mindestens 90 PlätzeS 18 Fg. 3 (bereits ab 50 Plätzen)S 17 Fg. 5

Heraushebung ohne Bruchteil: § 12 (VKA) Abs. 2 TVöD

Fallgruppe 4 nennt kein zeitliches Maß. Es gelten deshalb die allgemeinen Regeln der Eingruppierung: Arbeitsvorgänge, die die Anforderung erfüllen, müssen zeitlich mindestens die Hälfte der Tätigkeit ausmachen, und die Heraushebung ist selbst eine solche Anforderung.

§ 12 (VKA) Abs. 2 Satz 2 TVöD

„Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen.“

§ 12 (VKA) Abs. 2 Satz 5 TVöD

„Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein von den Sätzen 2 bis 4 abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses.“

Protokollerklärung zu § 12 (VKA) Abs. 2, Satz 3

„Eine Anforderung im Sinne der Sätze 2 und 3 ist auch das in einem Tätigkeitsmerkmal geforderte Herausheben der Tätigkeit aus einer niedrigeren Entgeltgruppe.“

Zulagen und Regenerationstage in S 18

S 18: SuE-Zulage, Praxisanleiterzulage und Heimzulage je Fallgruppe.
FallgruppeSuE-ZulagePraxisanleiterzulage (Nr. 1a)Heimzulage (Nr. 1)
Fg. 1neinjanein
Fg. 2neinjanein
Fg. 3neinjaja, für das Wohnheim (Satz 2)
Fg. 4neinneinja

„ja“ bei Praxisanleiter- und Heimzulage heißt: Die Fallgruppe verweist auf die Protokollerklärung; gezahlt wird, wenn deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Fundstelle der SuE-Zulage: § 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 6 TVöD-BT-B.

Die SuE-Zulage nach § 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V gibt es in S 18 nicht, und damit auch keine Umwandlungstage. Zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dagegen wie in jeder S-Gruppe zu.

Die Leitungsfallgruppen 1 bis 3 verweisen auf die Praxisanleiterzulage der Protokollerklärung Nr. 1a. Die Heimzulage der Nr. 1 nennt in Satz 2 ausdrücklich „S 18 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3“ für die Leitung eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung; Fallgruppe 4 verweist ebenfalls auf die Nr. 1.

Stufen und Stufenlaufzeit in S 18

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe (§ 16 TVöD-VKA, Stand: 1. Mai 2026). Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach folgenden Stufenlaufzeiten — ein Antrag ist nicht nötig:

  • Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren

Einschlägige Berufserfahrung verkürzt den Einstieg. Maßgeblich ist § 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B: Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Beschäftigte in Stufe 1. Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung „erfolgt die Einstellung in die Stufe 2“ — das ist zwingend. Bei mindestens drei Jahren „erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3“. Nach der Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3 gilt ein Berufspraktikum nach dem TVPöD grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung, und die fachpraktische Ausbildung einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin oder zum Heilerziehungspfleger zählt als ein Jahr. Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024; seitdem gelten die oben genannten Laufzeiten nach § 16 (VKA) Abs. 3 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).

In S 18 existieren die Stufen 1, 2, 3, 4, 5, 6.

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

S17 oder S18: was ist der Unterschied?

S17 oder S18 unterscheiden sich vor allem in der geforderten Qualifikation und der daraus folgenden Bruttospanne. Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Tätigkeit, nicht nach der Berufsbezeichnung.

Vergleich der S-Gruppen S17, S18 (TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 S17S18
Regel-AnforderungKita-Leitung ab 130 oder Heraushebung S 12Leitung ab 180 oder Heraushebung S 17
Spanne brutto (VKA)4.352,39 €–6.382,42 €4.720,52 €–6.963,31 €
Typische TätigkeitKita-Leitung ab 130 PlätzenKita-Leitung ab 180 Plätzen

Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen S17 und S18 liegen in der Endstufe rund 580,89 € brutto. Ob eine Stelle einer niedrigeren oder höheren Gruppe zugeordnet wird, ergibt sich aus dem übertragenen Aufgabenbild.

Auch zwischen den Tarifwerken lohnt der Blick: Der allgemeine TVöD kennt die E-Gruppen, daneben der Pflege als eigenes Sektor-Tarifwerk. Welche Gruppe Ihnen zusteht, klärt die Eingruppierung.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Alle Brutto-Tabellenentgelte werden zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) bezogen — Stufe für Stufe über getBruttoSue("18", stufe, 2026), die Spanne über bruttoRangeSue("18"). Nichts ist hartkodiert.
  2. Das Netto-Beispiel (Stufe 3, Steuerklasse I) entsteht über calculateNettoFromBrutto aus lib/engine/tvoed/netto.ts — inklusive Lohnsteuer, Soli, Sozialversicherung und Zusatzversorgung (VBL).
  3. Rechtsgrundlage: TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026). Zweiter Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025.
  4. Annahmen des Netto-Beispiels: VKA, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, KVZ 2,9 %, keine Kinderfreibeträge. Andere Steuerklassen oder Krankenkassen führen zu anderen Netto-Beträgen.
  5. Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€).

Häufige Fragen zu S 18

Häufige Fragen zu S 18

Was bleibt in S 18 netto übrig?

In S 18 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 3.202,33 € von 5.436,63 € brutto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzversorgungsträger ab.

Wie viel verdient man in S 18 im Sozial- und Erziehungsdienst?

Beschäftigte der S-Gruppe 18 verdienen im Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) 2026 zwischen 4.720,52 € und 6.963,31 € brutto im Monat, gestaffelt nach Tarifstufen. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 18?

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe (§ 16 TVöD-VKA). Die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre; im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024, als die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).

Welche Leitungen sind in S 18 eingruppiert?

Die Leitung einer Kindertagesstätte ab 180 Plätzen, einer Kita für Kinder mit Behinderung oder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen sowie eines Erziehungsheims oder Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 50 Plätzen, jeweils nach Durchschnittsbelegung.

Gibt es in S 18 eine ständige Vertretung?

Nein. S 18 hat keine Fallgruppe für ständige Vertretungen. Die ausdrücklich angeordnete ständige Vertretung der Leitung einer Kita ab 180 Plätzen ist in S 17 Fallgruppe 2 eingruppiert.

Wann ist Soziale Arbeit in S 18?

Wenn sich die Tätigkeit einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin, einer Heilpädagogin mit Hochschulbildung oder einer sonstigen Beschäftigten mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus S 17 Fallgruppe 6 heraushebt. Ausgangspunkt ist also bereits die Heraushebung aus S 12.

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Aus Ihrer Stufe in S 18 das persönliche Netto ermitteln — inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Zusatzversorgung, mit Ihrer Steuerklasse und Krankenkasse.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA).

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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