P 6 Pflege: Gehalt nach Stufen 2026
In der P-Gruppe 6 des TVöD-Pflege (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 3.012,49 € und 4.013,41 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Wie viel verdient man in P 6?
Das Tabellenentgelt steigt von 3.012,49 € in Stufe 1 auf 4.013,41 € in der Endstufe 6, ein Plus von 1.000,92 €.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 1 | 3.012,49 € | 1 Jahr |
| 2 | 3.187,41 € | 2 Jahre |
| 3 | 3.363,47 € | 3 Jahre |
| 4 | 3.737,95 € | 4 Jahre |
| 5 | 3.833,41 € | 5 Jahre |
| 6 | 4.013,41 € | Endstufe |

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle P-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Sozial- und Erziehungsdienst
Welche Berufe fallen in P 6?
Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:
- Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/-helfer mit mindestens einjähriger Ausbildung
- Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung
- Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung (frühere Bezeichnung, Vorbemerkung Nr. 7)
- Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung in Ambulanz oder Dialyse
Tätigkeitsmerkmal P 6 im Wortlaut
Auch P 6 hat ein einziges Merkmal in Ziffer 1 von Teil B Abschnitt XI der Entgeltordnung (VKA):
- Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3)
Die Bezeichnung „Pflegehelferinnen und Pflegehelfer“ umfasst auch Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer.
P 6 in der Laufbahn
Entscheidend ist die Dauer der Ausbildung, nicht ihr Name. Die Vorbemerkung Nr. 1 zählt die Gesundheits- und Krankenpflegehilfe und die Altenpflegehilfe zu den Pflegehelfern; nach Vorbemerkung Nr. 7 gilt dasselbe für die ältere Bezeichnung Krankenpflegehelferin. Fehlt die einjährige Ausbildung, bleibt es bei P 5.
P 6 ist die höchste Helfergruppe der Ziffer 1. Eine Heraushebung für Pflegehelfer mit schwierigen Aufgaben kennt der Tariftext nicht; die nächste Gruppe P 7 verlangt in Fallgruppe 1 die mindestens dreijährige Ausbildung als Pflegerin oder Pfleger.
Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.
Was bleibt in P 6 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 3.363,47 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.171,54 € netto.
| Position | Betrag (Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 3.363,47 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.191,93 € |
| Netto | 2.171,54 € |
Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.
Teilzeit in P 6
Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt anteilig. Vollzeit sind im Krankenhaus 38,5 Stunden (§ 44 Abs. 1 TVöD-BT-K; KAV Baden-Württemberg 39), in Pflege- und Betreuungseinrichtungen 39 (TVöD-BT-B). Mehr zum TVöD-K.
| Anteil | Std./Woche Krankenhaus (BT-K) | Std./Woche Pflegeeinrichtung (BT-B) | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|---|
| 50 % | 19,25 | 19,5 | 1.681,74 € | 1.246,35 € |
| 75 % | 28,875 | 29,25 | 2.522,60 € | 1.720,98 € |
| 100 % | 38,5 | 39 | 3.363,47 € | 2.171,54 € |
Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.
Stufen und Stufenlaufzeit in P 6
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt die Tätigkeit in Stufe 1; mindestens ein Jahr führt zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 16 (VKA) Abs. 2 TVöD). Die Eingangsstufe 2 des § 52 Abs. 2 TVöD-BT-K betrifft erst P 7 bis P 16. Die Regeln erklärt der Ratgeber Stufenlaufzeit im TVöD.
Zulagen und Jahressonderzahlung in P 6
P 6 gehört zu den Gruppen P 5 bis P 9, für die die Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3 zu Ziffer 1 Zulagen vorsehen: monatlich 46,02 € bei überwiegender Pflege bestimmter Patientengruppen und 100,00 € bei überwiegender Pflege in der Intensivmedizin, 1,80 € je voller Stunde bei Schwerbrandverletzten. Im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen erhalten alle P-Gruppen die Pflegezulage von 141,82 € monatlich (§ 52 Abs. 6 TVöD-BT-K, § 51a Abs. 5 TVöD-BT-B); alle Zulagen erklärt der Ratgeber Zulagen im TVöD.
Die Jahressonderzahlung beträgt im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen 90 % (§ 54 Abs. 3 TVöD-BT-K, § 52a TVöD-BT-B) statt 85 % im Allgemeinen Teil (Beträge je Stufe). Für Verweise des Allgemeinen Teils entspricht P 6 der Entgeltgruppe 4 (§ 52 Abs. 1 Satz 2 TVöD-BT-K); Überstunden bringen deshalb 30 Prozent Zuschlag.
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
P6 oder P7: was ist der Unterschied?
Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
| P6 | P7 | |
|---|---|---|
| Regel-Anforderung | mind. einjährige Helferausbildung | dreijährige Pflegeausbildung / OTA, ATA |
| Spanne brutto (VKA) | 3.012,49 €–4.013,41 € | 3.510,30 €–4.305,40 € |
| Typische Tätigkeit | Pflegehelfer mit Ausbildung | Pflegefachkraft ohne Heraushebung |
Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen P6 und P7 liegen in der Endstufe rund 291,99 € brutto.
Wie diese Zahlen entstehen
- Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) übergetBruttoPflege("6", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert. - Netto über
calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL. - Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.
Häufige Fragen zu P 6
Häufige Fragen zu P 6
Welche Ausbildung braucht man für P 6?
Eine mindestens einjährige Ausbildung und eine entsprechende Tätigkeit als Pflegehelferin oder Pflegehelfer. Zu den Pflegehelfern zählen nach Vorbemerkung Nr. 1 auch Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und Altenpflegehelfer. Eine bestimmte Ausbildungsordnung schreibt das Merkmal nicht vor.
Was gilt ohne die einjährige Ausbildung?
Verlangt ein Merkmal eine Ausbildung und erfasst es keine „sonstigen Beschäftigten“, ist eingruppiert, wer die Ausbildung nicht besitzt, bei Erfüllung der übrigen Anforderungen in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe (Nr. 2 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung). Für die Pflegehelfertätigkeit der P 6 ist das P 5, deren Merkmal keine Ausbildung verlangt.
Was bleibt in P 6 netto übrig?
In P 6 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.171,54 € von 3.363,47 € brutto.
Wie lange dauert es bis zur Endstufe in P 6?
Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA).
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-Pflegetabelle 2026 (VKA)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
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