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S 3 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026

In der S-Gruppe 3 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 3.119,87 € und 3.848,98 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen und Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit, dazu sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Wie viel verdient man in S 3?

Das Tabellenentgelt steigt von 3.119,87 € in Stufe 1 auf 3.848,98 € in der Endstufe 6, ein Plus von 729,11 €.

S 3 TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026: monatliche Bruttoentgelte je Stufe und Stufenlaufzeit, gültig ab dem 1. Mai 2026.
StufeBrutto/MonatStufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe
13.119,87 €1 Jahr
23.320,05 €2 Jahre
33.506,28 €3 Jahre
43.677,28 €4 Jahre
53.755,52 €5 Jahre
63.848,98 €Endstufe
Tabelle S 3 TVöD-SuE 2026 (VKA): Bruttoentgelt in den Stufen 1 bis 6
S 3 TVöD-SuE 2026 als Bild — Tabellenentgelt je Stufe, Stand 1. Mai 2026.

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege

Welche Berufe fallen in S 3?

Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:

  • Kinderpfleger/Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung
  • Sozialassistent/Sozialassistentin mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung
  • Heilerziehungspflegehelfer/Heilerziehungspflegehelferin mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung
  • Sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in einer dieser Tätigkeiten
  • Kinderpflegerin in einem Schulkindergarten, einer Vorklasse oder einem Ganztagsangebot für Schulkinder
  • Kinderpflegerin in der Betreuung von über 18-Jährigen, etwa in einer Einrichtung für Obdachlose

Tätigkeitsmerkmal S 3 im Wortlaut

Das Tätigkeitsmerkmal der S 3 steht in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA) und lautet:

  1. Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
Protokollerklärung Nr. 3

Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern oder Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern gilt auch die Tätigkeit in Schulkindergärten, Ganztagsangeboten für Schulkinder, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder und die Betreuung von über 18jährigen Personen (z.B. in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder für Obdachlose).

S 3 in der Laufbahn

S 3 ist die Grundgruppe der Kinderpflege, der Sozialassistenz und der Heilerziehungspflegehilfe. Das Merkmal verlangt zweierlei: die staatliche Anerkennung oder die staatliche Prüfung in einem dieser drei Berufe und eine Arbeit, die diesem Beruf entspricht. Wer dieselbe Arbeit ohne Anerkennung oder Prüfung verrichtet, steht nach der Formel „in der Tätigkeit von“ eine Gruppe tiefer in S 2. Ohne den Abschluss erreichen S 3 nur sonstige Beschäftigte, und zwar aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen; der Wortlaut verlangt beides zusammen.

Eine Gruppe höher wiederholt S 4 Fallgruppe 1 den Text der S 3 und setzt „mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten“ hinzu. Die Protokollerklärung Nr. 2 füllt das mit Beispielen, die ausdrücklich nicht abschließend sind: Arbeit in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in psychiatrischen Kliniken, alleinverantwortliche Betreuung einer Gruppe etwa in Randzeiten, Integrationsgruppen mit mindestens einem Drittel Kindern mit Behinderung, Gruppen von Menschen mit Behinderung oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten sowie geschlossene Gruppen. Ein anerkannter Heilerziehungspflegehelfer in einer Einrichtung der Behindertenhilfe erfüllt damit bereits ein Regelbeispiel der S 4. In S 3 bleibt, wer keines dieser Beispiele und auch sonst keine schwierige fachliche Tätigkeit ausübt.

Sozialassistentinnen und Heilerziehungspflegehelfer nennt das Merkmal erst seit dem 01.07.2022; vorher erfasste S 3 nur die Kinderpflege. Im TV-L der Länder ist es dabei geblieben: Dort nennen S 3 und S 4 Fallgruppe 1 nur Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder Prüfung (TV-L S-Tabelle).

Soweit der Allgemeine Teil des TVöD auf Entgeltgruppen verweist, entspricht S 3 der Entgeltgruppe 4, S 2 der Entgeltgruppe 2 und S 4 der Entgeltgruppe 5 (§ 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V); eine Gleichwertigkeit der Tätigkeiten folgt daraus nicht. § 3 Satz 3 derselben Anlage zählt Kinderpflegerinnen, Sozialassistentinnen und Heilerziehungspflegehelfer ausdrücklich zum Erziehungsdienst. Beschäftigte dort haben im Kalenderjahr 30 Stunden für Vorbereitung und Qualifizierung, bei Teilzeit anteilig.

Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.

Was bleibt in S 3 netto übrig?

In Stufe 3 bleiben von 3.506,28 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.246,18 € netto.

Netto-Beispiel S 3, Stufe 3, Steuerklasse I, VKA: Brutto, Abzüge und Netto.
PositionBetrag (Stufe 3, StKl. I)
Brutto3.506,28 €
Steuern + Sozialabgaben + VBL−1.260,10 €
Netto2.246,18 €

Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.

Teilzeit in S 3

Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.

Teilzeit-Beispiel S 3, Stufe 3 (VKA): Brutto und Netto bei 50 %, 75 % und 100 %.
AnteilWochenstundenBrutto/MonatNetto/Monat (StKl. I)
50 %19,51.753,14 €1.289,08 €
75 %29,252.629,71 €1.779,41 €
100 %393.506,28 €2.246,18 €

Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.

Stufen und Stufenlaufzeit in S 3

Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:

  • Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
  • Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
  • Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
  • Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
  • Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren

Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.

Höhergruppierung von S 2 nach S 3 und von S 3 nach S 4

Innerhalb der S-Tabelle wird stufengleich höhergruppiert: Beschäftigte kommen in der höheren Gruppe in die Stufe, die sie in der niedrigeren erreicht hatten, und die Stufenlaufzeit beginnt neu (§ 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V). Ist der Unterschied kleiner als der Garantiebetrag, wird während der Stufenlaufzeit dieser gezahlt; für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b sind das ab dem 1. Mai 2026 77,37 € im Monat. Die beiden Wechsel entsprechen der Leiter der Kinderpflege: von S 2 (Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung oder Prüfung) nach S 3 und von S 3 nach S 4 Fallgruppe 1 (dazu schwierige fachliche Tätigkeiten).

Tabellenentgelte S 2, S 3 und S 4 je Stufe (VKA 2026) und das Plus bei stufengleicher Höhergruppierung.
StufeS 2S 3S 4Plus S 2 → S 3Plus S 3 → S 4
12.908,36 €3.119,87 €3.291,46 €211,51 €171,59 €
23.030,97 €3.320,05 €3.504,21 €289,08 €184,16 €
33.121,67 €3.506,28 €3.698,06 €384,61 €191,78 €
43.220,16 €3.677,28 €3.829,61 €457,12 €152,33 €
53.330,92 €3.755,52 €3.956,37 €424,60 €200,85 €
63.441,69 €3.848,98 €4.156,33 €——

In beiden Wechseln ist der Unterschied in den Stufen 1 bis 5 überall größer als der Garantiebetrag. Für die Endstufe 6 weist die Tabelle kein Plus aus.

Zulagen und Jahressonderzahlung in S 3

S 3 gehört zur Staffel S 2 bis S 11a der SuE-Zulage: 130,00 € monatlich (§ 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V), bei Teilzeit anteilig; statt ihrer lassen sich bis zu zwei Umwandlungstage wählen. Fristen und Regenerationstage erklärt der Ratgeber SuE-Zulage.

Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1: Wer in einer besonderen Wohnform, in der durchgängigen 24-Stunden-Präsenzbetreuung oder in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII arbeitet, erhält 100,00 € monatlich, wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf leben, sonst 50,00 €. Auf die Praxisanleiterzulage der Nr. 1a verweist das Merkmal der S 3 nicht.

Die Jahressonderzahlung beträgt nach dem Allgemeinen Teil 85 %; im Krankenhaus (TVöD-BT-K) und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-BT-B) gehört S 3 zum Band S 2 bis S 8b mit 90 % (Beträge je Stufe).

— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —

S2, S3 oder S4: was ist der Unterschied?

Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.

Vergleich der S-Gruppen S2, S3, S4 (TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst VKA 2026): Anforderung, Bruttospanne und typische Tätigkeit.
 S2S3S4
Regel-AnforderungAssistenztätigkeit ohne AnerkennungAnerkennung oder Prüfung, entspr. TätigkeitAnerkennung + schwierige fachl. Tätigkeit
Spanne brutto (VKA)2.908,36 €–3.441,69 €3.119,87 €–3.848,98 €3.291,46 €–4.156,33 €
Typische TätigkeitKinderpflege-Tätigkeit ohne AnerkennungKinderpflege mit AnerkennungKinderpflege mit schwierigen Aufgaben

Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen S2 und S4 liegen in der Endstufe rund 714,64 € brutto.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) über getBruttoSue("3", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert.
  2. Netto über calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL.
  3. Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.

Häufige Fragen zu S 3

Häufige Fragen zu S 3

Ist eine Kinderpflegerin in S 3 oder in S 4?

Mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit in S 3. S 4 Fallgruppe 1 verlangt zusätzlich schwierige fachliche Tätigkeiten; die Protokollerklärung Nr. 2 nennt als Beispiele unter anderem die alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen etwa in Randzeiten, Integrationsgruppen mit mindestens einem Drittel Kindern mit Behinderung und die Arbeit in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Ohne Anerkennung oder Prüfung gilt S 2.

Gehören Sozialassistenten und Heilerziehungspflegehelfer in S 3?

Ja, mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit. Beide Berufe nennt das Merkmal der S 3 seit dem 01.07.2022; vorher erfasste es nur die Kinderpflege. Im TV-L der Länder nennt S 3 bis heute nur Kinderpflegerinnen.

Was bleibt in S 3 netto übrig?

In S 3 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.246,18 € von 3.506,28 € brutto.

Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 3?

Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)