S 12 Sozial- und Erziehungsdienst: Gehalt nach Stufen 2026
In der S-Gruppe 12 des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) verdienen Beschäftigte 2026 zwischen 3.967,57 € und 5.454,65 € brutto im Monat, je nach Tarifstufe. Eingruppiert sind staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sowie Heilpädagoginnen mit Hochschulbildung, deren Tätigkeit schwierige Tätigkeiten im Sinne der Protokollerklärung Nr. 12 umfasst. Alle Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 und beruhen auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
- Stand
- Nutzung
- kostenlos, ohne Anmeldung
Wie viel verdient man in S 12?
Das Tabellenentgelt steigt von 3.967,57 € in Stufe 1 auf 5.454,65 € in der Endstufe 6, ein Plus von 1.487,08 €.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 1 | 3.967,57 € | 1 Jahr |
| 2 | 4.237,49 € | 2 Jahre |
| 3 | 4.590,75 € | 3 Jahre |
| 4 | 4.903,53 € | 4 Jahre |
| 5 | 5.290,81 € | 5 Jahre |
| 6 | 5.454,65 € | Endstufe |

Stand & Quelle: gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027, VKA-Lesefassung Änderungstarifvertrag Nr. 22. Weiter: Alle S-Gruppen im Überblick · TVöD-Tabelle 2026 · Pflege
Welche Berufe fallen in S 12?
Typische Tätigkeiten und Berufsbezeichnungen nach dem Tätigkeitsmerkmal:
- Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin in der Suchtberatung
- Sozialpädagoge/Sozialpädagogin in der Heimerziehung mit begleitender Fürsorge
- Nachgehende Fürsorge für ehemalige Heimbewohner
- Sozialarbeit im Straf- und Bewährungswesen
- Koordinierende Fachkraft für Beschäftigte ab S 9
- Assistenz und Unterstützung behinderter Menschen (§ 2 SGB IX)
- Schulsozialarbeiter/Schulsozialarbeiterin
- Unterstützung von Menschen mit multiplen psychosozialen Beeinträchtigungen
Tätigkeitsmerkmal S 12 im Wortlaut
S 12 hat ein einziges Tätigkeitsmerkmal in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA):
- Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 12 und 15)
Schwierige Tätigkeiten sind z.B. die
- a) Beratung von Suchtmittel-Abhängigen,
- b) begleitende Fürsorge für Heimbewohnerinnen/Heimbewohner und nachgehende Fürsorge für ehemalige Heimbewohnerinnen/Heimbewohner,
- c) begleitende Fürsorge für Strafgefangene und nachgehende Fürsorge für ehemalige Strafgefangene,
- d) Koordinierung der Arbeiten mehrerer Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe S 9.
- e) Tätigkeiten in der Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen,
- f) Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit,
- g) Tätigkeiten in der Unterstützung/Assistenz von Menschen mit multiplen psychosozialen Beeinträchtigungen.
S 12 in der Laufbahn
Der Wortlaut stimmt bis auf den Schluss mit S 11b überein; allein „mit schwierigen Tätigkeiten“ trennt die beiden Gruppen. Die Beispiele sind offen („z.B.“). Die Beratung HIV-infizierter oder an AIDS erkrankter Menschen stand bis zum 30.06.2022 im Katalog; eine danach neu übertragene Beratung dieser Art führt nicht mehr nach S 12.
Auf S 12 bauen die Heraushebungen der Sozialen Arbeit auf: mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung in S 15 Fallgruppe 6, ohne Bruchteil in S 17 Fallgruppe 6. Die Kinderschutz-Entscheidungen im Allgemeinen Sozialen Dienst bilden ein eigenes Merkmal, S 14.
Wie Tätigkeitsmerkmale gelesen werden, erklärt der Ratgeber Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.
Was bleibt in S 12 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 4.590,75 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.795,43 € netto.
| Position | Betrag (Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 4.590,75 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.795,32 € |
| Netto | 2.795,43 € |
Welche Abzüge das sind, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst; mit Ihren eigenen Werten rechnet der TVöD-Rechner.
Teilzeit in S 12
Teilzeit kürzt das Tabellenentgelt im Verhältnis zur Vollzeit von 39 Wochenstunden.
| Anteil | Wochenstunden | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|
| 50 % | 19,5 | 2.295,38 € | 1.596,00 € |
| 75 % | 29,25 | 3.443,06 € | 2.213,17 € |
| 100 % | 39 | 4.590,75 € | 2.795,43 € |
Andere Stundenzahlen rechnet der Teilzeit-Rechner.
Stufen und Stufenlaufzeit in S 12
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe; der Aufstieg läuft automatisch, ohne Antrag:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Bei Einstellung führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zwingend in Stufe 2, mindestens drei Jahre „in der Regel“ in Stufe 3 (§ 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V, wortgleich § 52 Abs. 2 TVöD-BT-B). Ein Berufspraktikum nach dem TVPöD gilt dabei grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung (Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3). Die frühere SuE-Sonderlaufzeit entfiel zum 1. Oktober 2024 (§ 28e TVÜ-VKA). Das persönliche Datum berechnet der Stufenfahrplan.
Zulagen und Jahressonderzahlung in S 12
S 12 gehört zur höheren Staffel der SuE-Zulage für S 11b bis S 12, S 14 und S 15 Fallgruppe 6: 180,00 € monatlich (§ 1 Abs. 6 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V), bei Teilzeit anteilig; statt ihrer lassen sich bis zu zwei Umwandlungstage wählen. Fristen und Regenerationstage erklärt der Ratgeber SuE-Zulage.
Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1: Wer in einer besonderen Wohnform, in der durchgängigen 24-Stunden-Präsenzbetreuung oder in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII arbeitet, erhält 100,00 € monatlich, wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf leben, sonst 50,00 €. Auf die Praxisanleiterzulage der Nr. 1a verweist das Merkmal der S 12 nicht.
Die Jahressonderzahlung beträgt in S 12 85 %, nach dem Allgemeinen Teil ebenso wie im Krankenhaus und in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Beträge je Stufe).
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
S12, S11b oder S14: was ist der Unterschied?
Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
| S12 | S11b | S14 | |
|---|---|---|---|
| Regel-Anforderung | staatl. Anerkennung + schwierige Tätigkeit | staatl. Anerkennung Sozialarbeit | staatl. Anerkennung + Kindeswohl-Entscheidung |
| Spanne brutto (VKA) | 3.967,57 €–5.454,65 € | 3.915,12 €–5.440,57 € | 4.073,39 €–5.652,06 € |
| Typische Tätigkeit | Soziale Arbeit mit schwierigen Tätigkeiten | Soziale Arbeit ohne Heraushebung | Fallverantwortung im ASD (Kinderschutz) |
Die Abgrenzung wirkt sich unmittelbar auf das Monatsentgelt aus: Zwischen S12 und S14 liegen in der Endstufe rund 197,41 € brutto.
Wie diese Zahlen entstehen
- Brutto zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine (
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts) übergetBruttoSue("12", stufe, 2026); nichts ist hartkodiert. - Netto über
calculateNettoFromBrutto: Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, KVZ 2,9 %, mit VBL. - Merkmal-Wortlaut: VKA-Lesefassung Stand 01.01.2026, geprüft am 23. September 2026.
Häufige Fragen zu S 12
Häufige Fragen zu S 12
Ist Schulsozialarbeit S 12?
Ja, bei staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen. Die Protokollerklärung Nr. 12 nennt Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit ausdrücklich als schwierige Tätigkeit, ebenso die Suchtberatung, die Fürsorge für Heimbewohner und Strafgefangene, die Koordinierung mehrerer Beschäftigter ab S 9, die Assistenz für Menschen mit Behinderung, wenn in mindestens vier der neun Lebensbereiche nach § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen vorliegen, und die Assistenz für Menschen mit multiplen psychosozialen Beeinträchtigungen.
Was bleibt in S 12 netto übrig?
In S 12 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.795,43 € von 4.590,75 € brutto.
Wie lange dauert es bis zur Endstufe in S 12?
Nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Gruppe; die Stufenlaufzeiten betragen 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 TVöD-VKA). Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt das seit dem 1. Oktober 2024 (Überleitung: § 28e TVÜ-VKA).
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-SuE-Tabelle 2026 (VKA)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
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