Entgeltgruppe 3 TVöD: Rechner und Tabelle 2026
Entgeltgruppe 3 TVöD (VKA): 2026 verdienen Beschäftigte zwischen 2.953,13 € in Stufe 1 und 3.501,81 € in Stufe 6 brutto im Monat. Gültig ab dem 1. Mai 2026. Welche Stufe für Sie gilt, rechnet der Rechner direkt darunter aus.
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
- gültig ab
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- kostenlos, ohne Anmeldung
Ihr Ergebnis für Entgeltgruppe 3
Für diese Seite voreingestelltBrutto im Monat
3.215,57 €
Netto im Monat
2.093,67 €
Netto im Jahr 25.124,04 € — Modellrechnung für Stufe 3, Kommunen (VKA), Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.
Wie viel verdient man in Entgeltgruppe 3?
Das monatliche Bruttoentgelt in Entgeltgruppe 3 TVöD (VKA) beträgt 2026 zwischen 2.953,13 € und 3.501,81 €, gestaffelt nach Stufen. Stufe 1 ist die Eingangsstufe ohne anrechenbare Berufserfahrung, Stufe 6 die Endstufe nach langjähriger Tätigkeit.
| Stufe | Brutto/Monat | Stufenlaufzeit bis zur nächsten Stufe |
|---|---|---|
| 1 | 2.953,13 € | 1 Jahr |
| 2 | 3.164,20 € | 2 Jahre |
| 3 | 3.215,57 € | 3 Jahre |
| 4 | 3.332,99 € | 4 Jahre |
| 5 | 3.421,10 € | 5 Jahre |
| 6 | 3.501,81 € | Endstufe |

Die Tabelle zeigt den zweiten Schritt der Tarifrunde 2025: Zum 1. Mai 2026 stiegen die Tabellenentgelte gegenüber dem Vorjahr um 2,8 %. Die Jahressonderzahlung kommt im November hinzu; sie beträgt in E3 bei der VKA 85 % eines Monatsentgelts (§ 20 TVöD-VKA). Die vollständige TVöD-Tabelle 2026 zeigt alle Entgeltgruppen im Überblick.
Über die gesamte Laufzeit wächst das Brutto in E3 von 2.953,13 € auf 3.501,81 € — ein Unterschied von 548,68 € zwischen Eintritts- und Endstufe. Welche Stufe Sie bei der Einstellung erreichen, bestimmt die einschlägige Berufserfahrung, die der Arbeitgeber anrechnet; anschließend steigen Sie nach den festen Stufenlaufzeiten automatisch auf.
E3 bei Bund und VKA: die Unterschiede
In Entgeltgruppe 3 sind die monatlichen Bruttobeträge bei Bund und VKA identisch; der Unterschied liegt in der Jahressonderzahlung. Beide Bereiche weisen in dieser Gruppe denselben Bruttowert aus.
| VKA (Kommunen) | Bund | |
|---|---|---|
| Stufe 2 brutto | 3.164,20 € | 3.164,20 € |
| Stufe 6 brutto | 3.501,81 € | 3.501,81 € |
| Wochenarbeitszeit | 39 Std. | 39 Std. |
| Jahressonderzahlung (§ 20) | 85 % | 95 % |
Die reguläre Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen 39 Stunden pro Woche. Während das Tabellenentgelt in E3 übereinstimmt, die Jahressonderzahlung fällt beim Bund mit 95 % höher aus als bei der VKA mit 85 % — ein spürbarer Unterschied im November. Wer für eine Bundesbehörde arbeitet, erhält damit zwar dasselbe Monatsbrutto, aber eine anders bemessene Jahressonderzahlung. Die Staffelung beim Bund regelt § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD; bei der VKA gilt ein einheitlicher Bemessungssatz für alle Entgeltgruppen.
Zur VKA zählen Beschäftigte bei Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und Sparkassen; der TVöD-Bund gilt für die Bundesverwaltung und bundesunmittelbare Behörden. Beide Bereiche regelt derselbe Tarifvertrag, doch die Entgelttabellen weichen in einzelnen Gruppen und bei der Jahressonderzahlung voneinander ab. Für die Berechnung Ihres persönlichen Gehalts wählen Sie im TVöD-Rechner Ihren Arbeitgeberbereich aus.
Was bleibt in E3 netto übrig?
In Stufe 3 bleiben von 3.215,57 € brutto in Steuerklasse I etwa 2.093,67 € netto. Vom Brutto werden die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlage zur Zusatzversorgung (VBL) abgezogen; Kirchensteuer kommt gegebenenfalls hinzu.
| Position | Betrag (Beispiel Stufe 3, StKl. I) |
|---|---|
| Brutto | 3.215,57 € |
| Steuern + Sozialabgaben + VBL | −1.121,90 € |
| Netto | 2.093,67 € |
Brutto und Netto in Entgeltgruppe 3 klaffen spürbar auseinander, weil die Sozialversicherungsbeiträge auf einem angehobenen Brutto berechnet werden. Ihr persönliches Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab — berechnen Sie es mit dem TVöD-Rechner direkt mit Ihren Werten. Bei Teilzeit verringern sich Brutto und Netto im selben Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit.
Die Steuerklasse wirkt sich deutlich aus: Verheiratete in Steuerklasse III behalten netto mehr als Alleinstehende in Steuerklasse I. Auch die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig; sie erhöht im November zwar das Brutto, fällt netto aber geringer aus, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Wer sein Jahresgehalt realistisch einschätzen will, sollte daher Brutto und Netto stets gemeinsam betrachten.
Ein erheblicher Teil der Abzüge entfällt auf die Krankenversicherung. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt; erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt zulässig. Welche Entgeltgruppen diese Grenze erreichen, ob Tarifbeschäftigte Beihilfe bekommen und was ein Wechsel für das Netto in E3 bedeutet, erklärt die Übersicht der PKV-Regeln für Tarifbeschäftigte.
Teilzeit in E3: So verringert sich das Gehalt
Im TVöD-VKA beträgt die reguläre Vollzeit 39 Stunden pro Woche. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält das Tabellenentgelt anteilig — das Teilzeit-Brutto ist Tabellenentgelt × vereinbarte Wochenstunden ÷ 39. Für E3, Stufe 3 (3.215,57 € Vollzeit) bedeutet das:
| Wochenstunden | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|
| 19,5 Std. (50 %) | 1.607,79 € | 1.201,20 € |
| 29,3 Std. (75 %) | 2.411,68 € | 1.660,10 € |
| 39 Std. (100 %) | 3.215,57 € | 2.093,67 € |
Brutto und Netto sinken im selben Maß wie die Wochenstunden — der effektive Stundenlohn bleibt dabei unverändert. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer werden auf das verringerte Brutto berechnet; die Stufenlaufzeit läuft auch in Teilzeit unverändert weiter. Ihr individuelles Teilzeit-Netto mit der eigenen Steuerklasse und Krankenkasse liefert der Teilzeit-Rechner.
Welche Berufe fallen in Entgeltgruppe 3?
Entgeltgruppe 3 TVöD umfasst Tätigkeiten, die einfacher bis mittlerer Art sind und grundlegende Fachkenntnisse oder eine berufliche Grundbildung verlangen (unterster qualifizierter Bereich). Das Unterscheidungsmerkmal zu den Nachbargruppen ist das jeweilige Maß an Qualifikation und Verantwortung. Typische Arbeitsfelder sind:
- einfache Sachbearbeitung nach klaren Vorgaben
- Datenerfassung und Datenpflege
- Service- und Auskunftstätigkeiten am Empfang
- Pförtner- und Schließdienst
- Fahr- und Botendienst mit Fachkenntnissen
- einfache Kassen- und Gebührentätigkeiten
- Lager- und Materialwirtschaft (einfach)
- Schreib- und Bürotätigkeiten mit Grundkenntnissen
Ob Ihre Tätigkeit tatsächlich E3 entspricht, regelt die Entgeltordnung (TV EntgO): Maßgeblich ist das Tätigkeitsmerkmal, das auf die übertragene Aufgabe zutrifft — nicht die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag. Nach welchen Kriterien geprüft wird, welche Entgeltgruppe Ihnen danach zusteht und ob sich eine höhere Eingruppierung begründen lässt, führt die Erklärung der Tätigkeitsmerkmale nach der Entgeltordnung Schritt für Schritt aus.
Was in E3 anders ist als in den Nachbargruppen
Die folgenden Punkte gelten für E3 und nicht für die Gruppen daneben. Jeder Satz gibt die Vorschrift an, aus der er stammt — Sie können ihn dort nachlesen. Es handelt sich um die Wiedergabe von Tarifrecht, nicht um Rechtsberatung; über Ihre Eingruppierung entscheidet Ihr Arbeitgeber anhand Ihrer tatsächlich übertragenen Tätigkeit.
Die Entgeltgruppe 3 ist die erste Heraushebungsgruppe der Entgeltordnung: Ihr Merkmal beschreibt keine eigene Anforderung, sondern verlangt, dass sich Ihre Tätigkeit aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, weil sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
Fundstelle: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 3
Die Entgeltgruppe 3 ist zugleich der Bezugspunkt, an dem die Entgeltgruppe 4 gemessen wird: Schwierige Tätigkeiten sind dort definiert als Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern.
Fundstelle: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 2, Klammerdefinition Satz 1
Stufen und Stufenlaufzeit in E3
Die Endstufe 6 erreichen Beschäftigte in E3 nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Gruppe (§ 16 TVöD-VKA, Stand: 1. Mai 2026). Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach folgenden Stufenlaufzeiten — ein Antrag ist nicht nötig:
- Stufe 1 → 2: nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: nach 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: nach 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: nach 4 Jahren
- Stufe 5 → 6: nach 5 Jahren
Addiert ergeben die einzelnen Laufzeiten 15 Jahre bis zur Endstufe. Einschlägige Berufserfahrung verkürzt den Einstieg: Wer ohne anrechenbare Erfahrung eingestellt wird, beginnt in der Eingangsstufe; mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung in der Regel eine Stufe darüber, mit mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TVöD-VKA).
Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wird die erreichte Stufe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen; die Stufenlaufzeit wird dann fortgesetzt und nicht von neuem begonnen. Wann man in welcher Stufe beginnt, wie sich das eigene Stufendatum bestimmen lässt und was der nächste Aufstieg netto bringt, führt die Anleitung zum persönlichen Stufendatum im Einzelnen aus.
In E3 existieren die Stufen 1, 2, 3, 4, 5, 6.
— Und im Vergleich zu den Nachbargruppen? —
E3 oder E4: Was ist der Unterschied?
E3 oder E4 unterscheiden sich vor allem in der geforderten Qualifikation und der daraus folgenden Bruttospanne. Die Eingruppierung richtet sich nach den Anforderungen der Tätigkeit, nicht nach der Besoldung.
| E3 | E4 | |
|---|---|---|
| Regel-Anforderung | grundlegende Fachkenntnisse | erweiterte Fachkenntnisse / Ausbildung |
| Spanne brutto (VKA) | 2.953,13 €–3.501,81 € | 2.994,17 €–3.620,20 € |
| Typische Tätigkeit | einfache, wiederkehrende Tätigkeiten | qualifizierte Fachangestelltentätigkeit |
Die Abgrenzung entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat: Zwischen E3 und E4 liegen in der Endstufe rund 118,39 € brutto. Ob eine Stelle einer niedrigeren oder höheren Gruppe zugeordnet wird, ergibt sich aus dem übertragenen Aufgabenbild, nicht aus der Berufsbezeichnung.
Die Anforderung „grundlegende Fachkenntnisse“ bedeutet in der Praxis, dass die Tätigkeit in E3 ein entsprechendes Maß an Selbstständigkeit, Spezialwissen oder Vorqualifikation verlangt. Die weiteren Spalten zeigen, wie sich die Nachbargruppen davon abheben.
Unmittelbar benachbart sind im TVöD-Raster E2Ü und E4: In E2Ü reicht das Tabellenentgelt 2026 von 2.787,52 € bis 3.433,49 €, in E4 von 2.994,17 € bis 3.620,20 €. Alle Stufenwerte und typischen Berufe der nächstniedrigeren Gruppe führt der Überblick zur Entgeltgruppe 2Ü auf; für die nächsthöhere Gruppe leistet die Übersicht zu E4 dasselbe.
Wie diese Zahlen entstehen▼
- Alle Brutto-Tabellenentgelte werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (
lib/engine/tvoed/brutto.ts) bezogen — Stufe für Stufe übergetBrutto("3", stufe, "vka", 2026), die Spanne überbruttoRange("3"). Nichts ist hartkodiert. - Das Netto-Beispiel (Stufe 3, Steuerklasse I) entsteht über
calculateNetto({eg:"3", stufe:3, steuerklasse:1, kvz:0.029})auslib/engine/tvoed/netto.ts— inklusive Lohnsteuer, Soli, Sozialversicherung (KV/RV/AV/PV) und Zusatzversorgung (VBL). - Rechtsgrundlage: § 15 TVöD-VKA i. V. m. Anlage A, gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026). Es gilt der zweite Schritt der Tarifeinigung vom 06.04.2025 — keine separate „Tarifrunde 2026“.
- Annahmen des Netto-Beispiels: VKA, Steuerklasse I, kein Kirchensteuer-Soll, KVZ 2,9 %, keine Kinderfreibeträge. Andere Steuerklassen oder Krankenkassen führen zu anderen Netto-Beträgen — daher der TVöD-Rechner für den individuellen Fall.
- Beträge in voller Cent-Genauigkeit als Monatsbrutto (€).
Häufige Fragen zu E3
Häufige Fragen zu Entgeltgruppe 3
Was ist Entgeltgruppe 3 im TVöD?
Entgeltgruppe 3 ist die Vergütungsgruppe der TVöD-Entgeltordnung für Tätigkeiten, die einfacher bis mittlerer Art sind und grundlegende Fachkenntnisse oder eine berufliche Grundbildung verlangen (unterster qualifizierter Bereich). Typisches Tätigkeitsfeld: einfache, wiederkehrende Tätigkeiten. 2026 liegt das Tabellenentgelt (VKA) zwischen 2.953,13 € und 3.501,81 € brutto im Monat, je nach Stufe.
Was bleibt in Entgeltgruppe 3 netto übrig?
In E3 Stufe 3 bleiben in Steuerklasse I etwa 2.093,67 € von 3.215,57 € brutto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und dem Zusatzversorgungsträger ab. In einer anderen Steuerklasse fällt das Netto spürbar anders aus.
Wann erreicht man in E3 welche Stufe?
Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 3 Jahren, Stufe 4 nach 6 Jahren, Stufe 5 nach 10 Jahren und die Endstufe 6 nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Entgeltgruppe 3 (§ 16 TVöD-VKA; Stufenlaufzeiten 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre). Einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung verkürzt den Weg, weil die Zählung dann in einer höheren Stufe beginnt.
Steigt das Gehalt in E3 2026?
Ja. Die Tabellenentgelte in E3 sind zum 1. Mai 2026 im zweiten Schritt der Tarifrunde 2025 um 2,8 % gestiegen (+2,8 % zum 01.05.2026). Grundlage ist die Tarifeinigung vom 06.04.2025. Eine separate „Tarifrunde 2026“ gibt es nicht. Die aktuellen Werte gelten bis zum 31. März 2027.
Alle Abzüge in E3 einzeln sehen
Lohnsteuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung und Kirchensteuer für Ihr E3-Brutto Position für Position — mit Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderfreibeträgen.
Brutto-Netto-Rechner TVöD 2026 öffnen →Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Die Rechner, Tabellen und Ratgeber auf entgeltgruppen.com werden von der Redaktion erstellt und gepflegt. Jede Zahl stammt aus den amtlichen Veröffentlichungen der Tarifvertragsparteien und der zuständigen Ministerien; die Tabellen werden gegen die jeweils gültige Fassung abgeglichen, bevor eine Änderung erscheint. Welche Quellen das im Einzelnen sind, steht unter „Über uns“.
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