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Pflegefachkraft Gehalt TVöD: P 7, P 8 oder P 9?

Eine examinierte Pflegefachkraft wird im TVöD in die Entgeltgruppe P 7 eingruppiert — der Tariftext knüpft das an eine mindestens dreijährige Ausbildung und eine entsprechende Tätigkeit. Die P 7 reicht 2026 von 3.510,30 € bis 4.305,40 € brutto im Monat. Darüber liegen zwei völlig verschiedene Wege, die im Tariftext getrennt geführt werden und in der Praxis regelmäßig verwechselt werden: die Qualifikation und die Leitung.

Welche P-Gruppe gilt für eine examinierte Pflegefachkraft?

Die Entgeltgruppe P 7. Der Tariftext ist an dieser Stelle bemerkenswert knapp:

„Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit.“

Was „Pflegerinnen und Pfleger“ bedeutet, klären die Vorbemerkungen: Der Begriff umfasst Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege in allen Fachrichtungen. Zur entsprechenden Tätigkeit rechnet ausdrücklich auch die Arbeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten — solange es sich nicht überwiegend um eine Verwaltungs- oder Empfangstätigkeit handelt. Nach denselben Merkmalen eingruppiert werden außerdem Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten mit abgeschlossener Ausbildung nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013; sie bilden die Fallgruppe 2 der P 7.

Ein Detail der Tabelle überrascht viele Berufseinsteigerinnen: Die P 7 hat keine Stufe 1. Der Einstieg erfolgt tariflich in Stufe 2 mit 3.510,30 € brutto im Monat, die Endstufe liegt bei 4.305,40 €. Wer eine Stufe-1-Angabe für eine Pflegegruppe sieht, sieht keinen Tarifwert. Alle sechs Beträge im Verlauf stehen auf der Seite zur Entgeltgruppe P 7.

Zwei getrennte Leitern: Qualifikation und Leitung

Der häufigste Fehler in Ratgebern zur Pflege besteht darin, die P-Gruppen als eine einzige aufsteigende Reihe zu lesen. Der Tariftext ist anders gebaut. Abschnitt XI enthält zwei Ziffern, und jede führt eine eigene Leiter:

  • Ziffer 1 — Beschäftigte in der Pflege. Hier zählt, was Sie können und was Ihre Tätigkeit schwierig macht. Die Leiter beginnt bei P 5 und endet bei P 9.
  • Ziffer 2 — Leitende Beschäftigte in der Pflege. Hier zählt, wofür Sie verantwortlich sind. Diese Leiter beginnt bei P 9 und reicht bis P 16.

Zwei Konsequenzen folgen daraus, und beide widersprechen der landläufigen Darstellung. Erstens: P 9 kommt zweimal vor — in der Qualifikationsleiter über die Fachweiterbildung, in der Leitungsleiter über die ständige Vertretung einer Gruppen- oder Teamleitung. Zweitens: Eine P 10 gibt es in der Qualifikationsleiter nicht. Wer Praxisanleitung, Wundmanagement oder die Hygienefachkraft dort einsortiert, verlässt den Tariftext.

Die beiden Leitern der Anlage 1 Teil B Abschnitt XI: Ziffer 1 (Qualifikation) endet bei P 9, Ziffer 2 (Leitung) beginnt bei P 9. Keine Entgeltbeträge.
GruppeZiffer 1 — QualifikationZiffer 2 — Leitung
P 7dreijährige Pflegeausbildung; OTA/ATA
P 8besondere Schwierigkeit; Praxisanleitung; Hebammen
P 9Fachweiterbildung; Hygienefachkraft — Ende der Leiterständige Vertretung einer Gruppen-/Teamleitung
P 10existiert hier nichtGruppen- oder Teamleitung
P 11Gruppen-/Teamleitung mit höherem Maß; ständige Vertretung der Stationsleitung
P 12Stationsleitung
P 13Stationsleitung großer Stationen

Die Tabelle zeigt Merkmale, keine Beträge — die Beträge gehören den Gruppenseiten. Der Überblick über alle gebauten P-Gruppen steht auf der Übersicht der Pflege-Entgeltgruppen.

P 8 und P 9: was „besondere Schwierigkeit“ und „Fachweiterbildung“ heißen

Die Entgeltgruppe P 8 hat vier Fallgruppen, und nur die erste ist eine Heraushebung. Sie erfasst Beschäftigte der P 7 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich „aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich“ aus der P 7 heraushebt. Was das ist, überlässt der Tarifvertrag nicht der Auslegung — die Protokollerklärung Nr. 4 zählt es auf:

  • Tätigkeiten in Spezialbereichen, für die nach den DKG-Empfehlungen eine Fachweiterbildung vorgesehen ist,
  • oder eine dieser besonderen pflegerischen Aufgaben außerhalb solcher Spezialbereiche: Wundmanagerin oder Wundmanager, Gefäßassistentin oder Gefäßassistent, Breast Nurse/Lactation oder Painnurse,
  • oder die Tätigkeit im Case- oder Caremanagement.

Die übrigen drei Fallgruppen der P 8 stehen daneben und verlangen keine Heraushebung: die Praxisanleitung in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung, Hebammen und Entbindungspfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung sowie die Heraushebung aus der P 7 Fallgruppe 2 für OTA und ATA. Die Spanne der Entgeltgruppe P 8 liegt zwischen 3.701,21 € und 4.488,98 €; gegenüber der P 7 sind das im Einstieg 190,91 € brutto im Monat.

Die Entgeltgruppe P 9 der Qualifikationsleiter hat zwei Fallgruppen, und beide setzen eine abgeschlossene Weiterbildung voraus: die Fallgruppe 1 eine Fachweiterbildung allgemein, die Fallgruppe 2 die Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft. Welche Weiterbildung zählt, ist wiederum genau bestimmt — die Protokollerklärung Nr. 7 verlangt eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015, nach § 1 der DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29. November 2016 oder eine gleichwertige Weiterbildung nach § 21 dieser Empfehlungen. Ein Zertifikat ohne diesen Bezug trägt die Eingruppierung nicht.

Die Entgeltgruppe P 9 reicht von 3.992,39 € bis 4.662,42 €. Gegenüber der P 7 bringt die Fachweiterbildung im Einstieg 482,09 € brutto im Monat — und damit endet die Leiter, die allein über Qualifikation begehbar ist. Wer weiter nach oben will, wechselt die Leiter.

Die Leitungsleiter und ihre Unterstellungszahlen

Ziffer 2 der Entgeltordnung beginnt nicht mit einem Tätigkeitsmerkmal, sondern mit einer Organisationsannahme. Die Tarifvertragsparteien legen dem Aufbau der Leitungsmerkmale ausdrücklich eine „regelmäßige Organisationsstruktur“ zugrunde und beziffern sie:

  • Die Gruppen- oder Teamleitung ist die unterste Leitungsebene; ihr sind in der Regel nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt.
  • Die Station ist die kleinste organisatorische Einheit; einer Stationsleitung sind in der Regel nicht mehr als zwölf Beschäftigte unterstellt.
  • Ein Bereich oder eine Abteilung umfasst in der Regel mehrere Stationen; einer Bereichs- oder Abteilungsleitung sind in der Regel nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt.

Zwei Klarstellungen machen diese Zahlen praktisch anwendbar. Erstens müssen die Beschäftigten fachlich unterstellt sein — eine rein disziplinarische Zuordnung genügt nicht. Zweitens ist es „unbeachtlich“, wenn ein Haus für vergleichbare organisatorische Einheiten abweichende Bezeichnungen verwendet. Wer eine „Wohnbereichsleitung“ leitet, wird nicht anders eingruppiert als eine Stationsleitung, wenn die Einheit vergleichbar ist. Ausdrücklich gelten dieselben Regeln auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege.

Die Leiter selbst ist streng nach Verantwortungsumfang gestaffelt: P 9 für die ständige Vertretung einer Gruppen- oder Teamleitung, P 10 für die Gruppen- oder Teamleitung selbst, P 11 für eine Gruppen-/Teamleitung mit höherem Maß an Verantwortlichkeit oder großen Teams sowie für die ständige Vertretung einer Stationsleitung, P 12 für die Stationsleitung und P 13 für die Leitung großer Stationen. Die P 12 reicht von 4.657,22 € bis 5.493,13 €.

Eine Mindestzahl an Betten oder Beschäftigten für eine „große“ Station oder ein „großes“ Team nennt der Tariftext nicht. Wer eine solche Zahl liest, liest eine Auslegung, keinen Tarifvertrag — diese Seite nennt deshalb keine.

Zulagen neben dem Tabellenentgelt

Anders als der Verwaltungsdienst kennt die Pflege eigene, tariflich beschriebene Zulagentatbestände. Sie stehen nicht im Paragraphenteil des Tarifvertrags, sondern in den Protokollerklärungen Nrn. 1 bis 3 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 der Entgeltordnung — und sie gelten sämtlich nur für die Entgeltgruppen P 5 bis P 9:

  • Infektionszulage (Protokollerklärung Nr. 1) — monatlich, wenn die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei bestimmten Patientengruppen geleistet wird: bei schweren Infektionskrankheiten in besonderen Infektionsabteilungen, in geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen, in geriatrischen Abteilungen, bei Gelähmten oder an multipler Sklerose Erkrankten, nach Transplantationen innerer Organe oder von Knochenmark, bei AIDS im Vollbild sowie bei Chemo- und Strahlentherapie.
  • Zulage für Intensivmedizin (Protokollerklärung Nr. 2) — monatlich, wenn zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin gepflegt wird; dazu zählen Stationen für Intensivbehandlung und Intensivüberwachung sowie entsprechend eingerichtete Wachstationen.
  • Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter (Protokollerklärung Nr. 3) — nicht monatlich, sondern für jede volle Arbeitsstunde dieser Pflegetätigkeit in Einheiten für Schwerbrandverletzte. Eine im selben Kalendermonat zustehende Zulage nach Nr. 1 oder Nr. 2 vermindert sich um diesen Betrag.

Für Leitungskräfte gibt es eine eigene Brücke: Die Protokollerklärung zu Ziffer 2 gewährt einer Gruppen- oder Teamleitung dieselben Zulagen nach den Nrn. 1 und 2, wenn alle ihr durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Pflegekräfte Anspruch auf die jeweilige Zulage haben. Ohne diese Regel würde eine Leitung schlechter stehen als ihr eigenes Team.

Unabhängig davon greifen die allgemeinen Regelungen des TVöD, die in der Pflege besonders oft einschlägig sind: Zeitzuschläge und die Wechselschicht- beziehungsweise Schichtzulage nach § 8 TVöD, Erschwerniszuschläge nach § 19 TVöD und die Zulage bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD — etwa bei einer Vertretung, die noch keine ständige Vertretung im Sinne der Leitungsmerkmale ist.

Diese Seite nennt für die drei Pflegezulagen bewusst keine Beträge. Die Tatbestände sind aus dem Tarifwortlaut belegt, die geltende Höhe liegt in dieser Datenbasis nicht in geprüfter Form vor. Eine Zahl aus zweiter Hand wäre genau das, was diese Seite nicht liefern will. Für die tagesaktuelle Höhe fragen Sie Ihre Personalstelle oder Ihre Gewerkschaft; die Anspruchsvoraussetzungen können Sie mit den oben genannten Fundstellen selbst nachlesen.

Wie sich das Bruttoentgelt einschließlich Zulagen in einen Nettobetrag verwandelt, erklärt der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst. Die allgemeine Systematik hinter jeder Zuordnung beschreibt der Ratgeber zur Eingruppierung, und der Wechsel in eine höhere Gruppe — etwa von der P 9 in die Leitungsleiter — folgt den Regeln der Höhergruppierung.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Tätigkeitsmerkmale: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XI („Beschäftigte in Gesundheitsberufen“), Ziffer 1 („Beschäftigte in der Pflege“) und Ziffer 2 („Leitende Beschäftigte in der Pflege“), in der durchgeschriebenen Fassung des TVöD-B. Eingruppierung nach § 12 TVöD-VKA.
  2. Alle Euro-Werte werden zur Build-Zeit aus der Sektor-Engine bezogen (bruttoRangePflege(gruppe, 2026) und getBruttoPflege(gruppe, stufe, 2026)) und nicht hartkodiert; die genannten Differenzen sind daraus abgeleitet.
  3. Struktur-Blank: Die Entgeltgruppen ab P 7 haben tariflich keine Stufe 1. Alle Einstiegsvergleiche dieser Seite beziehen sich deshalb auf Stufe 2.
  4. Zulagen ohne Betrag: Die Zulagentatbestände der Pflege werden benannt und mit ihrer Fundstelle belegt, aber nicht beziffert. Ein Betrag steht in dieser Datenbasis nicht in geprüfter, geltender Fassung zur Verfügung; eine Zahl aus einer Sekundärquelle wäre unbelegt. Begründung: data-recon/24-berufe-vfa-pflege.md § 4.
  5. Tabellenentgelte gültig ab 01.05.2026. Diese Seite rendert bewusst keine Entgelttabelle — sie verlinkt die Seiten, denen die Tabelle gehört.

Häufige Fragen zur Eingruppierung in der Pflege

Häufige Fragen zur Eingruppierung in der Pflege

In welche Entgeltgruppe kommt eine Pflegefachkraft im TVöD?

In die Entgeltgruppe P 7, sobald eine mindestens dreijährige Pflegeausbildung und eine entsprechende Tätigkeit vorliegen. Die Spanne der P 7 reicht 2026 von 3.510,30 € bis 4.305,40 € brutto im Monat. P 7 beginnt tariflich bei Stufe 2 — eine Stufe 1 gibt es in dieser Gruppe nicht.

Was unterscheidet P 8 von P 7?

P 8 verlangt eine Tätigkeit, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der P 7 heraushebt — oder eine der eigenständigen Fallgruppen: Praxisanleitung mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation sowie Hebammen und Entbindungspfleger. Im Einstieg liegen zwischen beiden Gruppen 190,91 € brutto im Monat.

Wie kommt man in die Entgeltgruppe P 9?

Über eine abgeschlossene Fachweiterbildung — oder, als eigene Fallgruppe, über die Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft. Maßgeblich sind die DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 und die DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29. November 2016. Gegenüber P 7 sind das im Einstieg 482,09 € brutto im Monat.

Ist eine Praxisanleiterin in P 10 eingruppiert?

Nein. Praxisanleitung mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation ist die Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe P 8. P 10 gehört ausschließlich der Leitungsleiter an und meint die Gruppen- oder Teamleitung. Die beiden Leitern sind im Tariftext getrennt aufgebaut.

Wie viele Beschäftigte hat eine Stationsleitung unter sich?

In der Regel nicht mehr als zwölf. Die Vorbemerkung zu den Tätigkeitsmerkmalen der leitenden Beschäftigten nennt drei Richtgrößen: neun Beschäftigte je Gruppen- oder Teamleitung, zwölf je Stationsleitung, 48 je Bereichs- oder Abteilungsleitung. Die Beschäftigten müssen fachlich unterstellt sein.

Welche Zulagen kommen in der Pflege zum Tabellenentgelt hinzu?

Die Entgeltordnung sieht für die Entgeltgruppen P 5 bis P 9 eigene Zulagen vor: eine Infektionszulage, eine Zulage für die Pflege in Einheiten für Intensivmedizin und eine stundenbezogene Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter. Hinzu kommen tarifliche Zuschläge für Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Erschwerniszuschläge nach § 19 TVöD.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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