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Stufenzuordnung bei Einstellung im TVöD

Bei der Stufenzuordnung entscheidet nicht eine Regel, sondern zwei: Einschlägige Berufserfahrung legt die Stufe fest, förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber zusätzlich anrechnen. Der erste Teil ist gebunden, der zweite liegt im Ermessen — und genau dort entsteht der Spielraum, den viele Bewerberinnen und Bewerber ungenutzt lassen (§ 16 Abs. 2 TVöD-VKA, Stand: 01.05.2026).

Welche Stufe bekomme ich bei der Einstellung?

Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Sie in Stufe 1, mit mindestens einem Jahr in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TVöD-VKA). Das Lebensalter spielt keine Rolle, die Dauer der Betriebszugehörigkeit beim vorherigen Arbeitgeber ebenfalls nicht.

Wie es nach dem Einstieg weitergeht — Laufzeiten je Stufe, Weg bis zur Endstufe 6 — behandelt der Ratgeber zur Stufenlaufzeit, den persönlichen Termin rechnet der Stufenfahrplan aus. Diese Seite bleibt beim Einstellungszeitpunkt — und dort bei der Frage, die die Schwellen allein nicht beantworten: Was ist eigentlich verhandelbar?

Einschlägig oder förderlich — der Unterschied, der über Ihre Stufe entscheidet

§ 16 Abs. 2 TVöD kennt zwei völlig verschiedene Arten, frühere Tätigkeiten zu berücksichtigen. Sie werden im Bewerbungsgespräch regelmäßig verwechselt, obwohl sich Anspruch und Spielraum grundlegend unterscheiden:

Einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten im Vergleich
 Einschlägige BerufserfahrungFörderliche Zeiten
Grundlage§ 16 Abs. 2 Satz 1–3 TVöD§ 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD
Charaktergebunden — liegt sie vor, folgt die Stufe zwingendErmessen — der Arbeitgeber kann, er muss nicht
MaßstabTätigkeit entspricht der neuen AufgabeTätigkeit ist für die neue Aufgabe nützlich, ohne ihr zu entsprechen
VoraussetzungNachweis von Art und Dauerzusätzlich: Deckung des Personalbedarfs
Verhandelbar?nein — sie steht fest oder nichtja — hier liegt der eigentliche Spielraum

Wer im Gespräch „mehr Stufe“ fordert, ohne diese Trennung zu kennen, argumentiert meist an der falschen Stelle. Über die Schwellen der einschlägigen Erfahrung lässt sich nicht verhandeln — sie ergeben sich aus dem Tarifvertrag. Über die Anrechnung förderlicher Zeiten sehr wohl.

Förderliche Zeiten: was der Arbeitgeber freiwillig anrechnen kann

Nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer früheren beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Aufgabe förderlich ist. Die Regelung steht ausdrücklich unter dem Zweck, den Personalbedarf zu decken — sie ist ein Instrument des Arbeitgebers, nicht ein Recht der Bewerberin oder des Bewerbers.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Erstens: Je schwerer eine Stelle zu besetzen ist, desto eher wird von der Regelung Gebrauch gemacht. In Mangelberufen ist die Anrechnung förderlicher Zeiten ein übliches Mittel, um überhaupt Bewerbungen zu erhalten; in gut besetzten Bereichen wird sie selten gewährt. Zweitens: Die Entscheidung fällt bei der Einstellung. Wird sie nicht getroffen, lässt sie sich später kaum nachholen — der Anknüpfungspunkt der Norm ist die Neueinstellung.

Typische Konstellationen, in denen eine Tätigkeit förderlich, aber nicht einschlägig sein kann: eine fachlich benachbarte Aufgabe in einer anderen Sparte, eine Leitungserfahrung ohne fachliche Deckungsgleichheit, eine selbstständige Tätigkeit im gleichen Feld oder eine längere Tätigkeit im Ausland. Ob sie im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Personalstelle nach ihrem Ermessen.

Rechenbeispiel: was eine Stufe beim Einstieg über die Jahre ausmacht

Der Unterschied wirkt klein und ist es nicht. In der Entgeltgruppe 9b der VKA-Tabelle 2026 beträgt das Bruttoentgelt in Stufe 1 3.779,84 € und in Stufe 3 4.203,56 € im Monat. Wer mit drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung direkt in Stufe 3 einsteigt, verdient damit 423,72 € mehr im Monat — rund 5.084,64 € im Jahr.

Dieser Vorsprung bleibt bestehen. Die Stufenlaufzeiten gelten anschließend für alle gleich, sodass die höhere Einstiegsstufe über die gesamte weitere Laufbahn hinweg erhalten bleibt und zusätzlich die Endstufe früher erreicht wird. Der Einstieg ist damit der wirksamste Hebel im gesamten Stufensystem — und der einzige, der einmalig und ohne Wartezeit gestellt wird.

Die genauen Beträge Ihrer Gruppe zeigt die Entgeltgruppe 9b und die vollständige TVöD-Tabelle 2026.

Was Sie vor der Unterschrift klären sollten

Die Stufenzuordnung wird mit dem Arbeitsvertrag festgelegt. Danach ist sie nur noch schwer zu ändern, weil die maßgeblichen Regelungen an die Einstellung anknüpfen. Vier Punkte gehören deshalb vor die Unterschrift:

  1. Nachweise vollständig einreichen. Aus Arbeitszeugnissen und Beschäftigungsbestätigungen müssen Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen. Ein Zeugnis, das nur die Position nennt, trägt die Einschlägigkeit oft nicht.
  2. Die Tätigkeit beschreiben, nicht den Titel. Maßgeblich ist die inhaltliche Nähe zur neuen Aufgabe. Eine Aufstellung, welche Aufgaben sich decken, hilft der Personalstelle mehr als eine Berufsbezeichnung.
  3. Förderliche Zeiten ausdrücklich ansprechen. Sie werden in aller Regel nicht von sich aus geprüft. Wer sie nicht anspricht, bekommt sie meist nicht.
  4. Das Ergebnis schriftlich festhalten. Entgeltgruppe und Stufe gehören in den Arbeitsvertrag oder in eine schriftliche Bestätigung.

Welche Entgeltgruppe überhaupt in Betracht kommt, ist eine davon getrennte Frage: Sie richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung und nicht nach der Erfahrung. Der Ratgeber zur Eingruppierung erklärt diesen ersten Schritt; eine spätere Anhebung behandelt die Höhergruppierung.

Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes

Ein Wechsel von einem öffentlichen Arbeitgeber zum nächsten ist tarifrechtlich eine Neueinstellung. Die Stufe wandert nicht automatisch mit; sie wird beim neuen Arbeitgeber neu zugeordnet. Weil die vorherige Tätigkeit im selben Tarifgebiet aber regelmäßig einschlägig ist, führt die Neuzuordnung in der Praxis häufig zu derselben oder einer höheren Stufe.

Verlassen sollte man sich darauf nicht. Auch beim Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes gilt: Die Stufe vor der Unterschrift klären und schriftlich bestätigen lassen. Wer vom kommunalen Bereich in den Landesdienst wechselt, wechselt zusätzlich den Tarifvertrag — die Unterschiede zwischen beiden erklärt TVöD oder TV-L.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 2 TVöD-VKA: Satz 1 bis 3 regeln die Zuordnung nach einschlägiger Berufserfahrung, Satz 4 die Anrechnung förderlicher Zeiten zur Deckung des Personalbedarfs.
  2. Die Euro-Werte des Rechenbeispiels werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine bezogen (getBrutto("9b", stufe, "vka", 2026)); die Monats- und Jahresdifferenz ist daraus abgeleitet, nicht hartkodiert.
  3. Tabellenentgelte gültig ab 01.05.2026 (§ 15 TVöD-VKA, Anlage A, Schritt 2 der Tarifeinigung vom 06.04.2025).
  4. Diese Seite erklärt die Regel. Über den Einzelfall entscheidet die Personalstelle; eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen zur Stufenzuordnung bei der Einstellung

Häufige Fragen zur Stufenzuordnung bei der Einstellung

Welche Stufe bekomme ich bei der Einstellung im TVöD?

Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Sie in Stufe 1, mit mindestens einem Jahr in Stufe 2 und mit mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TVöD). Diese drei Schwellen sind der gebundene Teil der Entscheidung: Liegt die Erfahrung vor und ist sie einschlägig, ist die Stufe damit festgelegt.

Was ist einschlägige Berufserfahrung?

Einschlägig ist Berufserfahrung, die in der übertragenen oder in einer entsprechenden Tätigkeit erworben wurde — sie muss inhaltlich zu der Stelle passen, die Sie antreten. Nicht entscheidend ist, bei wem Sie sie erworben haben: Erfahrung aus der Privatwirtschaft zählt genauso wie Erfahrung im öffentlichen Dienst. Entscheidend ist allein die Nähe der Tätigkeit, nicht die Branche des früheren Arbeitgebers.

Kann ich die Stufe bei der Einstellung verhandeln?

Die drei Schwellen der einschlägigen Berufserfahrung sind nicht verhandelbar — sie folgen aus dem Tarifvertrag. Verhandelbar ist der Ermessensteil: Nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD kann der Arbeitgeber zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer früheren Tätigkeit anrechnen, die für die neue Aufgabe förderlich ist. Das ist eine Kann-Regelung, kein Anspruch, und muss vor Vertragsschluss geklärt werden.

Zählt Berufserfahrung von einem privaten Arbeitgeber?

Ja. Für die Frage, ob Berufserfahrung einschlägig ist, kommt es auf die Tätigkeit an, nicht auf den Arbeitgeber. Wer drei Jahre lang in der Privatwirtschaft eine Tätigkeit ausgeübt hat, die der neuen Stelle entspricht, erfüllt damit dieselbe Schwelle wie jemand aus einer Behörde. Nachweisen müssen Sie das über Arbeitszeugnisse oder Beschäftigungsbestätigungen, aus denen Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen.

Was passiert mit meiner Stufe bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes?

Beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber desselben Tarifvertrags ist die vorherige Tätigkeit regelmäßig einschlägig, sodass die dort erreichte Erfahrung bei der neuen Stufenzuordnung zählt. Automatisch mitgenommen wird die alte Stufe aber nicht: Es handelt sich rechtlich um eine Neueinstellung, und die Zuordnung wird neu vorgenommen. Klären Sie deshalb auch bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes die Stufe vor der Unterschrift.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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