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Eingruppierung nach Berufen im TVöD: Beruf und Gruppe

Die Entgeltordnung kennt keine Berufsliste — sie ordnet Tätigkeitsmerkmale zu, und der Beruf ist nur der übliche Weg, eines davon zu erfüllen. Diese Seite übersetzt die geläufigen Berufsbilder des öffentlichen Dienstes in die Gruppe, deren Merkmal sie regelmäßig erfüllen, nennt jeweils das Merkmal, an dem die Zuordnung tatsächlich hängt, und führt zur Seite, die die Zahlen der Gruppe besitzt.

Warum es keine Liste „Beruf gleich Entgeltgruppe“ gibt

Wer im öffentlichen Dienst nach dem eigenen Gehalt sucht, sucht fast immer nach dem Beruf: Erzieherin, Pflegefachkraft, Verwaltungsfachangestellter. Die Entgeltordnung ist aber nicht nach Berufen gebaut. Sie beschreibt Anforderungen an eine Tätigkeit und überlässt es dem Einzelfall, wer diese Anforderungen erfüllt. Deshalb kann derselbe Berufsabschluss je nach Aufgabe in verschiedenen Gruppen landen — und deshalb tragen manche Gruppen Menschen mit völlig verschiedenen Abschlüssen nebeneinander.

Der Beruf ist trotzdem kein schlechter Ausgangspunkt, denn er wirkt an zwei Stellen. Zum einen nennen die besonderen Teile der Entgeltordnung Berufsbezeichnungen ausdrücklich — Anlage C spricht wörtlich von Erzieherinnen und Erziehern, die Pflegeanlage von Stationsleitungen. Zum anderen ist der Abschluss in den allgemeinen Merkmalen die Eintrittskarte: Ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer ist die Entgeltgruppe 5 auf dem regulären Weg nicht erreichbar.

Praktisch heißt das: Der Beruf führt zuverlässig zur richtigen Einstiegsgruppe. Alles darüber ist eine Frage der übertragenen Aufgabe. Wie eine Eingruppierung methodisch geprüft wird — Anforderungsmerkmale, Arbeitsvorgang, Zeitanteile — beschreibt der Ratgeber zur Eingruppierung im TVöD; hier geht es um die Zuordnung selbst.

Drei Merkmalskataloge — und welcher für Sie gilt

Bevor die Gruppe feststeht, steht der Katalog fest. Die Entgeltordnung der kommunalen Arbeitgeber besteht aus einem allgemeinen Teil und mehr als dreißig besonderen Abschnitten für einzelne Beschäftigtengruppen. Für die Berufe, um die es hier geht, sind drei davon maßgeblich:

  • Der allgemeine Teil (Teil A Abschnitt I) — Büro-, Buchhalterei- und sonstiger Innen- und Außendienst sowie handwerkliche Tätigkeiten. Er nennt keinen Beruf, sondern Anforderungen, und ergibt die bekannten E-Gruppen.
  • Anlage C (Teil B Abschnitt XXIV) — der Sozial- und Erziehungsdienst mit eigenem Gruppensystem von S 2 bis S 18.
  • Anlage 1 zum TVöD-BT-B — die Pflege mit dem Gruppensystem P 5 bis P 16, das seinerseits zwei getrennte Laufbahnen kennt: eine Qualifikationslaufbahn und eine Leitungslaufbahn.

Zwischen diesen Katalogen gibt es keine Wahlfreiheit. Der besondere Teil geht dem allgemeinen vor: Existiert für eine Beschäftigtengruppe ein spezielles Merkmal, wird der allgemeine Teil gar nicht mehr geprüft. Eine Erzieherin in einer kommunalen Kita wird folglich nie nach „gründlichen Fachkenntnissen“ bewertet, sondern ausschließlich nach Anlage C.

Eine Ebene darüber steht die Frage nach dem Arbeitgeber, und sie ist die häufigste Fehlerquelle überhaupt. Die hier gezeigten Kataloge sind kommunale Kataloge. Der Bund sortiert seine Entgeltordnung nach Tätigkeitsbereich und Ressort und kennt eigene Ministeriumsteile; die Länder wenden den TV-L mit einer eigenen Systematik an. Welcher Tarifvertrag überhaupt greift, klärt der Seed zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.

Sozial- und Erziehungsdienst: Berufe und S-Gruppen

Anlage C ist der einzige Katalog, der Berufsbezeichnungen durchgehend ausspricht. Sie eignet sich deshalb besonders gut für eine Berufsübersicht — und zeigt zugleich, wie eng die staatliche Anerkennung mit der Gruppe verknüpft ist:

Berufsbilder des Sozial- und Erziehungsdienstes, ihre S-Gruppe nach Anlage C TVöD, das tragende Tätigkeitsmerkmal und die Entgeltspanne von der Eingangs- bis zur Endstufe (VKA 2026).
BerufsbildS-GruppeWoran das Merkmal hängtSpanne brutto/Monat
Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegern ohne deren staatliche AnerkennungS 2Tätigkeit von Kinderpflegern, Anerkennung fehlt2.908,36 €3.441,69 €
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger mit staatlicher AnerkennungS 3staatliche Anerkennung als Kinderpfleger3.119,87 €3.848,98 €
Gruppenleitung in Ausbildungs- oder BerufsförderungswerkstättenS 7einschlägige Berufsausbildung plus sonderpädagogische Zusatzqualifikation3.426,93 €4.528,02 €
Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflege, HeilerziehungS 8astaatliche Anerkennung und entsprechende Tätigkeit3.509,44 €4.668,84 €
dieselben Berufe mit besonders schwierigen fachlichen TätigkeitenS 8bHeraushebung aus S 8a durch besonders schwierige fachliche Tätigkeiten3.578,87 €5.190,90 €
Kita-Leitung, koordinierende Erzieher, Heilpädagoginnen und HeilpädagogenS 9Leitung einer Kindertagesstätte oder Koordinierung für mindestens drei Beschäftigte ab S 8b3.648,68 €5.272,60 €
Ständige Vertretung der Leitung einer Einrichtung für Menschen mit BehinderungS 11aausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung3.846,25 €5.362,12 €
Sozialarbeit und Sozialpädagogik mit staatlicher AnerkennungS 11bstaatliche Anerkennung und entsprechende Tätigkeit3.915,12 €5.440,57 €
dieselben Berufe mit schwierigen Tätigkeiten, etwa SchulsozialarbeitS 12Heraushebung aus S 11b durch schwierige Tätigkeiten (Protokollerklärung Nr. 12)3.967,57 €5.454,65 €
Allgemeiner Sozialer Dienst mit Entscheidungen zum KinderschutzS 14Entscheidungen zur Vermeidung der Kindeswohlgefährdung und Zusammenarbeit mit dem Familiengericht4.073,39 €5.652,06 €

Zwei Muster sind daran ablesbar. Erstens die Anerkennungsschwelle: S 2 und S 3 unterscheiden sich allein dadurch, ob die staatliche Anerkennung als Kinderpflege vorliegt, obwohl die Tätigkeit dieselbe sein kann. Zweitens die Heraushebung: S 8b ist wörtlich S 8a mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten, S 12 ist wörtlich S 11b mit schwierigen Tätigkeiten. In beiden Fällen ist der Text der Grundgruppe unverändert übernommen und nur um wenige Wörter ergänzt.

Das größte einzelne Berufsbild dieses Katalogs hat eine eigene Seite: Für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher erklärt das Berufe-Blatt Erzieher-Gehalt im TVöD das Merkmal im Wortlaut, den Ausbildungsweg zur staatlichen Anerkennung, die Trägerfrage und die Zulagen des Erziehungsdienstes. Alle S-Gruppen im Überblick — samt Rechner — führt der SuE-Bereich.

Pflege: Berufe und P-Gruppen

Die Pflegeanlage ist anders gebaut als Anlage C. Sie besteht aus zwei Abschnitten, die nebeneinanderstehen und nicht ineinander übergehen: Der erste bewertet die Qualifikation und die Schwierigkeit der Pflege, der zweite die Leitungsspanne. Wer diese Trennung übersieht, ordnet Praxisanleitung und Stationsleitung derselben Leiter zu und landet regelmäßig zwei Gruppen daneben.

Berufsbilder der Pflege, ihre P-Gruppe nach Anlage 1 zum TVöD-BT-B, das tragende Tätigkeitsmerkmal und die Entgeltspanne von der Eingangs- bis zur Endstufe (VKA 2026).
BerufsbildP-GruppeWoran das Merkmal hängtSpanne brutto/Monat
Pflegefachkraft mit dreijähriger PflegeausbildungP 7abgeschlossene dreijährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit3.510,30 €4.305,40 €
Praxisanleitung, Hebammen, besonders schwierige PflegeP 8Heraushebung aus P 7 wegen besonderer Schwierigkeit; berufspädagogische Zusatzqualifikation3.701,21 €4.488,98 €
Fachweiterbildung, Hygienefachkraft, stellvertretende GruppenleitungP 9abgeschlossene Fachweiterbildung oder ständige Vertretung einer Gruppenleitung3.992,39 €4.662,42 €
Gruppen- und TeamleitungP 10Leitung einer Gruppe oder eines Teams (in der Regel bis neun Beschäftigte)4.184,40 €4.960,96 €
Gruppenleitung mit höherem Maß an Verantwortung, stellvertretende StationsleitungP 11höheres Maß an Verantwortlichkeit oder große Gruppen; ständige Vertretung der Stationsleitung4.419,71 €5.233,54 €
StationsleitungP 12Leitung einer Station (in der Regel bis zwölf Beschäftigte)4.657,22 €5.493,13 €

Die Leitungslaufbahn ist zusätzlich über die Zahl der unterstellten Beschäftigten gestaffelt. Nach der Vorbemerkung zum zweiten Abschnitt sind einer Gruppen- oder Teamleitung in der Regel nicht mehr als neun Beschäftigte unterstellt, einer Stationsleitung nicht mehr als zwölf und einer Bereichs- oder Abteilungsleitung nicht mehr als 48. Abweichende Bezeichnungen für vergleichbare Einheiten sind dabei unbeachtlich — entscheidend ist die Einheit, nicht ihr Name.

Eine Besonderheit der Tabelle betrifft die Stufen: Anders als im Sozial- und Erziehungsdienst beginnen die Gruppen ab P 7 nicht bei Stufe 1, sondern bei Stufe 2. Die in der Übersicht genannte untere Spanne ist deshalb das Entgelt der Stufe 2, nicht das einer Eingangsstufe 1. Für examinierte Pflegefachkräfte zeigt das Berufe-Blatt Pflegefachkraft-Gehalt im TVöD im Einzelnen, warum die Qualifikationsleiter bei P 9 endet und ab wann die Leitungslaufbahn greift. Alle P-Gruppen mit Rechner führt der Pflege-Bereich.

Verwaltung und übrige Berufe: die allgemeinen Merkmale

Für alle Berufe ohne eigenen Abschnitt gilt der allgemeine Teil. Er nennt keinen einzigen Beruf und ist trotzdem der meistgenutzte Katalog des TVöD, weil er die gesamte Sachbearbeitung trägt. Seine Logik ist eine Kette: Jede Gruppe baut auf der vorherigen auf und verlangt genau ein zusätzliches Element.

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 5 bis 8 nach Teil A Abschnitt I Ziffer 3 der Entgeltordnung (VKA) mit der Entgeltspanne von der Eingangs- bis zur Endstufe.
BerufsbildEntgeltgruppeWoran das Merkmal hängtSpanne brutto/Monat
Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten AusbildungsberufE 5mindestens dreijährige Ausbildungsdauer und entsprechende Tätigkeit3.124,08 €3.783,33 €
Dieselbe Ausbildung mit gründlichen und vielseitigen FachkenntnissenE 6gründliche und vielseitige Fachkenntnisse3.240,30 €3.926,20 €
Sachbearbeitung mit einem Fünftel selbstständiger LeistungenE 7mindestens ein Fünftel selbstständige Leistungen3.294,98 €4.045,24 €
Sachbearbeitung mit einem Drittel selbstständiger LeistungenE 8mindestens ein Drittel selbstständige Leistungen3.486,40 €4.230,97 €

Die beiden Begriffe, an denen fast jede Streitfrage hängt, definiert die Entgeltordnung selbst. Gründliche Fachkenntnisse sind nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen des Aufgabenkreises — die kommunale Fassung lässt also ausdrücklich auch kaufmännisches und technisches Wissen genügen, weil sie Stadtwerke, Bäder und Häfen mitabdeckt. Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit erfüllt diese Anforderung ausdrücklich nicht.

Bemerkenswert ist der Sprung von E 6 auf E 7 und E 8: Beide verlangen dasselbe Element und unterscheiden sich allein im Zeitanteil — ein Fünftel gegenüber einem Drittel selbstständiger Leistungen. Das ist der Grund, warum in der Verwaltung so oft über Zeitanteile verhandelt wird und so selten über Abschlüsse. Für den häufigsten Verwaltungsberuf zeigt das Berufe-Blatt Verwaltungsfachangestellte: Gehalt und Entgeltgruppe den Weg von der Ausbildung über die Fallgruppe bis zur Eingangsgruppe. Alle Gruppen von E 1 bis E 15 mit Rechner und Nachbarvergleich stehen in der Übersicht der Entgeltgruppen.

Wenn der Beruf nicht passt: die Auffangregel

Die besonderen Merkmale enden fast alle mit derselben Wendung: „sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben“. Dieser Halbsatz ist der Zugang für alle, die die genannte Ausbildung nicht haben, die genannte Arbeit aber tatsächlich leisten — Quereinsteigerinnen, Beschäftigte mit ausländischen Abschlüssen, Menschen mit langer einschlägiger Berufserfahrung ohne formale Anerkennung.

Die Auffangregel verlangt beides zugleich: gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen, und eine entsprechende Tätigkeit. Sie ist damit keine Härtefallklausel, sondern eine Gleichstellungsklausel — sie stellt der formalen Qualifikation die tatsächlich erworbene gleich, verlangt aber denselben Aufgabenzuschnitt. In der Praxis läuft die Prüfung über die Stellenbeschreibung: Je genauer sie die übertragenen Aufgaben abbildet, desto belastbarer ist die Zuordnung.

Umgekehrt gilt dasselbe für die formale Seite. Ein Abschluss ohne entsprechende Tätigkeit trägt keine Eingruppierung: Wer als anerkannte Fachkraft dauerhaft fachfremde Aufgaben erledigt, erfüllt das Merkmal seiner Gruppe nicht. Beruf und Tätigkeit müssen zusammenkommen — das ist der Kern des gesamten Systems, und der Grund, warum jede Berufsübersicht ein Regelfall bleibt und keine Zusage.

Was der Beruf über die Gruppe hinaus bringt

Die Gruppe legt das Tabellenentgelt fest, aber nicht das gesamte Monatsbrutto. Mehrere Berufsfelder tragen eigene Zulagen und Entlastungsregeln, die an die Eingruppierung anknüpfen und deshalb ebenfalls berufsabhängig sind:

  • Sozial- und Erziehungsdienst: die SuE-Zulage für alle nach Teil B Abschnitt XXIV eingruppierten Beschäftigten, eine Zulage für Praxisanleitung ab einem Anteil von 15 Prozent der Gesamttätigkeit, eine Zulage für die Arbeit in besonderen Wohnformen und in der Heimerziehung sowie zwei Regenerationstage im Kalenderjahr.
  • Verwaltung beim Bund: acht nummerierte Entgeltgruppenzulagen des § 17 TV EntgO Bund sowie die Vorarbeiter- und Vorhandwerkerzulage — Instrumente, die die kommunale Entgeltordnung praktisch nicht kennt: Sie enthält in ihrer gesamten Anlage 1 nur eine einzige Entgeltgruppenzulage.
  • Kommunale Verwaltung: statt Zulagen die Prüfungspflicht. Für die Entgeltgruppen 5 bis 9a setzen mehrere kommunale Arbeitgeberverbände einen Angestelltenlehrgang mit Prüfung als Eingruppierungsvoraussetzung — eine Hürde, die es beim Bund in dieser Form nicht gibt.

Beträge nennt diese Übersicht bewusst nicht: Zulagenhöhen stehen im Tarifwortlaut und ändern sich mit den Tarifrunden, während die Tabellenwerte auf dieser Website aus einer gepflegten Datenbasis stammen. Was am Ende ausgezahlt wird, hängt zusätzlich an Steuerklasse, Sozialversicherung und Zusatzversorgung — der Ratgeber Brutto und Netto im öffentlichen Dienst rechnet diesen Weg durch.

Von der Gruppe zur eigenen Zahl

Steht die Gruppe fest, entscheidet die Stufe über den Betrag — und die richtet sich nach der anerkannten Berufserfahrung und der Zeit im Beschäftigungsverhältnis. Drei Wege führen von hier weiter:

Und eine Warnung zum Schluss, die für jede Berufsübersicht gilt: Sie beschreibt den Regelfall, nicht Ihren Fall. Verbindlich ist ausschließlich die tatsächlich übertragene Tätigkeit, gemessen an dem Merkmal, das für Ihre Beschäftigtengruppe gilt. Wer eine höhere Gruppe für zutreffend hält, beantragt bei der Personalstelle die Überprüfung der Eingruppierung — mit der Stellenbeschreibung als Grundlage.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Die Merkmalstexte der S-Gruppen stammen aus Anlage C TVöD (Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung VKA), die der P-Gruppen aus Anlage 1 zum TVöD-BT-B; beide sind wörtlich in data-recon/20-sue-pflege-12.md belegt.
  2. Die allgemeinen Merkmale E 5 bis E 8 stammen aus Teil A Abschnitt I Ziffer 3 der Entgeltordnung (VKA) und sind in data-recon/15-taetigkeitsmerkmale-bund-vs-vka.md gegen zwei unabhängige Volltexte geprüft.
  3. In den Tabellen steht je Gruppe nur die Spanne von der Eingangs- bis zur Endstufe. Die Stufenwerte selbst gehören der jeweiligen Gruppenseite — diese Übersicht verdoppelt sie bewusst nicht.
  4. Alle Euro-Werte werden zur Build-Zeit aus der Engine bezogen (bruttoRangeSue, bruttoRangePflege, bruttoRange) und nicht hartkodiert. Tabellenentgelte VKA, gültig ab 01.05.2026.
  5. Die Zuordnung Beruf → Gruppe beschreibt den Regelfall. Verbindlich ist immer die übertragene Tätigkeit im Einzelfall; die Entscheidung trifft der Arbeitgeber.

Häufige Fragen zur Eingruppierung nach Berufen

Häufige Fragen zur Eingruppierung nach Berufen

Gibt es eine Liste, welcher Beruf in welche Entgeltgruppe fällt?

Eine amtliche Berufsliste gibt es nicht — die Entgeltordnung ordnet Tätigkeitsmerkmale zu, nicht Berufsbezeichnungen. Die Übersicht auf dieser Seite übersetzt die geläufigen Berufsbilder in die Gruppe, deren Merkmal sie regelmäßig erfüllen, und nennt jeweils das Merkmal, an dem die Zuordnung tatsächlich hängt.

Warum sind zwei Personen mit demselben Abschluss verschieden eingruppiert?

Weil die übertragene Tätigkeit entscheidet und nicht der Abschluss. Der Abschluss öffnet die Tür zu einer Gruppe, das Merkmal der höheren Gruppe verlangt darüber hinaus etwas Zusätzliches — eine Heraushebung, eine Leitung, einen Anteil selbstständiger Leistungen.

Welcher Merkmalskatalog gilt für meinen Beruf?

Für pädagogische und soziale Berufe bei kommunalen Arbeitgebern die Anlage C (Teil B Abschnitt XXIV), für Pflegeberufe die Anlage 1 zum TVöD-BT-B, für alle übrigen der allgemeine Teil der Entgeltordnung. Der besondere Teil geht dem allgemeinen vor: Gibt es ein spezielles Merkmal für Ihre Beschäftigtengruppe, wird der allgemeine Teil gar nicht erst geprüft.

Was gilt, wenn mein Beruf in der Entgeltordnung nicht vorkommt?

Dann greifen die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, die keinen Beruf nennen, sondern Anforderungen beschreiben — abgeschlossene Ausbildung, gründliche Fachkenntnisse, selbstständige Leistungen. Zusätzlich kennen viele besondere Merkmale eine Auffangregel für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen.

Ändert eine Fortbildung meine Entgeltgruppe?

Nur, wenn sie zu einer anderen übertragenen Tätigkeit führt. Eine Qualifikation für sich genommen hebt die Gruppe nicht an; erst wenn der Arbeitgeber dauerhaft Aufgaben überträgt, die das Merkmal der höheren Gruppe erfüllen, kommt eine Höhergruppierung nach § 17 TVöD-VKA in Betracht.

Gilt diese Zuordnung auch beim Bund und bei den Ländern?

Nur eingeschränkt. Die hier gezeigten Merkmale stammen aus der Entgeltordnung der kommunalen Arbeitgeber. Der Bund hat eine eigene Entgeltordnung mit anderem Aufbau und zusätzlichen Ressortteilen, und die Länder wenden den TV-L mit einer eigenen Systematik an.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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