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Tarifvertrag öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L

„Tarifvertrag öffentlicher Dienst“ ist kein einzelner Vertrag, sondern eine Familie von Verträgen. Die beiden großen sind der TVöD für Bund und Kommunen und der TV-L für die Länder. Welcher für Sie gilt, entscheidet allein die Frage, wer Ihr Arbeitgeber ist — nicht Ihr Beruf und nicht Ihr Bundesland. Diese Seite ordnet die Verträge, die Verhandlungsparteien und die Geltungsbereiche.

Was ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes?

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über die Arbeitsbedingungen einer ganzen Branche. Im öffentlichen Dienst tritt der Staat dabei in einer doppelten Rolle auf: Für seine Beamtinnen und Beamten setzt er die Bezahlung per Gesetz fest, für seine Tarifbeschäftigten verhandelt er sie wie jeder andere Arbeitgeber am Verhandlungstisch. Grundlage dieser zweiten Rolle ist die Tarifautonomie nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Genau deshalb gibt es nicht „den“ Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, sondern mehrere. Der öffentliche Dienst in Deutschland hat drei Arbeitgeberebenen — Bund, Länder und Kommunen —, und jede Ebene verhandelt eigenständig. Bund und Kommunen tun das gemeinsam; daraus entstand 2005 der TVöD. Die Länder haben sich in einer eigenen Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen und verhandeln den TV-L.

Der TVöD trat zum 1. Oktober 2005 in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ab. Mit ihm verschwanden die alten Vergütungsgruppen, das Ortszuschlagssystem und die Bezahlung nach Lebensalter und Familienstand. An ihre Stelle trat ein System, das allein an die übertragene Tätigkeit und an die Berufserfahrung anknüpft: Die Tätigkeit bestimmt die Entgeltgruppe, die Berufserfahrung die Stufe innerhalb dieser Gruppe. Wie weit die Spanne reicht, zeigt die aktuelle kommunale Tabelle: Sie beginnt bei 2.534,55 € und reicht bis 8.204,11 € brutto im Monat.

Ein Tarifvertrag bindet formal die Mitglieder der abschließenden Verbände. In der Praxis wenden die öffentlichen Arbeitgeber ihn auf alle Tarifbeschäftigten an; der Arbeitsvertrag verweist dazu üblicherweise auf den TVöD oder den TV-L in seiner jeweils geltenden Fassung. Deshalb ändern sich Ihre Bezüge, sobald eine neue Tarifeinigung in Kraft tritt — ohne dass Ihr Arbeitsvertrag angefasst werden müsste.

TVöD, TV-L und die übrigen Tarifverträge im Überblick

Die folgende Übersicht ordnet die Verträge nach ihrer Arbeitgeberseite. Die Sparten des TVöD sind dabei keine eigenständigen Verträge, sondern Besondere Teile: Sie gelten zusätzlich zum Allgemeinen Teil und ändern nur das, was in ihrem Bereich anders geregelt werden muss — etwa die Entgelttabelle für die Pflege oder für den Sozial- und Erziehungsdienst.

Tarifverträge des öffentlichen Dienstes nach Arbeitgeberseite und Geltungsbereich
VertragArbeitgeberseiteGilt fürAuf dieser Seite
TVöD (VKA)Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeStädte, Gemeinden, Landkreise und ihre BetriebeTVöD VKA
TVöD (Bund)Bund, vertreten durch das BundesinnenministeriumBundesbehörden und BundesverwaltungTVöD Bund
TV-LTarifgemeinschaft deutscher Länder15 Bundesländer (alle außer Hessen)TV-L
TV-HLand Hessen (nicht Mitglied der TdL)Beschäftigte des Landes Hessen
TVöD-SuE (Anlage C)VKASozial- und Erziehungsdienst der KommunenS-Gruppen
TVöD-P / TVöD-BVKAPflege in kommunalen Kliniken und HeimenP-Gruppen

Neben diesen gibt es weitere Spartenverträge, etwa für Sparkassen, Versorgungsbetriebe oder Flughäfen. Sie folgen demselben Muster: ein gemeinsamer Allgemeiner Teil, dazu ein Besonderer Teil mit eigener Entgelttabelle. Wer wissen will, wie sich die beiden großen Verträge im Detail unterscheiden, findet den Direktvergleich unter TVöD oder TV-L.

Wer verhandelt — VKA, Bund, TdL und die Gewerkschaften

Auf Arbeitgeberseite stehen drei Akteure. Die VKA bündelt die kommunalen Arbeitgeberverbände der Länder und verhandelt für Städte, Gemeinden und Landkreise. Der Bund verhandelt für seine eigenen Behörden und tritt dabei gemeinsam mit der VKA auf — deshalb entsteht in einer Tarifrunde ein Ergebnis für beide, auch wenn die Entgelttabellen anschließend leicht voneinander abweichen. Die TdL ist der Zusammenschluss der Bundesländer und verhandelt den TV-L. Hessen gehört ihr nicht an und schließt mit dem TV-H einen eigenen Vertrag.

Auf Gewerkschaftsseite verhandeln ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion, in der Regel als Verhandlungsgemeinschaft. Weitere Gewerkschaften wie die GEW für den Bildungsbereich oder die komba für den kommunalen Bereich sind über diese beiden Dachorganisationen eingebunden.

Diese Aufteilung ist kein Formalismus, sondern der häufigste Grund für falsche Angaben zum eigenen Gehalt: Wer im Landesdienst arbeitet und eine TVöD-Tabelle liest, liest die Tabelle einer anderen Tarifvertragspartei. Die Beträge unterscheiden sich, und die Zuständigkeit ebenso.

Für wen gilt welcher Tarifvertrag?

Maßgeblich ist ausschließlich, wer Ihr Arbeitgeber ist. Drei Fragen genügen zur Einordnung:

  1. Steht auf Ihrem Arbeitsvertrag eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landkreis oder ein kommunaler Betrieb? Dann gilt der TVöD in der Fassung für die VKA — auch dann, wenn Sie in einer Kita, einem Klinikum oder bei den Stadtwerken arbeiten.
  2. Ist es eine Bundesbehörde? Dann gilt der TVöD Bund. Aufbau und Systematik sind dieselben, die Tabelle ist eine eigene.
  3. Ist es ein Bundesland — etwa eine Landesbehörde, eine Universität oder eine Landesklinik? Dann gilt der TV-L, in Hessen der TV-H.

Der Beruf spielt für diese Zuordnung keine Rolle. Eine Erzieherin in einer städtischen Kita fällt unter den TVöD, eine Erzieherin an einer Landeseinrichtung unter den TV-L — derselbe Beruf, zwei Verträge. Innerhalb des jeweiligen Vertrags entscheidet dann die Sparte, welche Entgelttabelle gilt: die allgemeine Tabelle, die S-Tabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes oder die P-Tabelle der Pflege.

Nicht erfasst sind Beamtinnen und Beamte. Sie erhalten Besoldung nach den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder; ein Tarifvertrag gilt für sie nicht. Ebenfalls außerhalb stehen Beschäftigte privater Arbeitgeber, selbst wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen — dort gelten eigene Haustarifverträge oder gar keiner.

Was der Tarifvertrag regelt

Der Tarifvertrag regelt weit mehr als die Höhe des Entgelts. Die wichtigsten Bausteine und die Seiten, die sie im Detail behandeln:

  • Entgelt. Die Entgeltordnung ordnet jede Tätigkeit einer Entgeltgruppe zu, die Entgelttabelle nennt den Betrag je Gruppe und Stufe. Die aktuellen Werte stehen in der TVöD-Tabelle 2026.
  • Stufen und Berufserfahrung. Innerhalb jeder Entgeltgruppe steigen Beschäftigte nach festen Laufzeiten von Stufe zu Stufe auf; die Einstiegsstufe hängt von der anrechenbaren Berufserfahrung ab.
  • Jahressonderzahlung. Das Weihnachtsgeld des öffentlichen Dienstes ist tariflich geregelt und wird als Prozentsatz des Monatsentgelts berechnet — siehe Jahressonderzahlung.
  • Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Auch die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die mit der Beschäftigungszeit steigenden Kündigungsfristen stehen im Tarifvertrag, nicht im Gesetz.
  • Zusatzversorgung. Die Betriebsrente des öffentlichen Dienstes beruht auf einem eigenen Tarifvertrag und wird über die VBL oder eine kommunale Zusatzkasse abgewickelt.

Was der Tarifvertrag nicht regelt, ist ebenso wichtig: die Steuerklasse, die Sozialversicherungsbeiträge und alles Weitere, was zwischen Brutto und Netto liegt. Das folgt allgemeinem Steuer- und Sozialrecht und gilt für den öffentlichen Dienst wie für jeden anderen Arbeitgeber.

Tarifrunden und wie oft sich die Tabellen ändern

Jede Tarifeinigung hat eine Laufzeit, meist rund zwei Jahre. Läuft sie aus, beginnt die nächste Tarifrunde: Die Gewerkschaften beschließen eine Forderung, es folgen mehrere Verhandlungsrunden, häufig begleitet von Warnstreiks, und am Ende steht ein Einigungspapier — oder eine Schlichtung, wenn die Verhandlungen scheitern.

Innerhalb einer Laufzeit steigen die Entgelte meist in mehreren Schritten. Die derzeit geltende TVöD-Tabelle geht auf die Tarifeinigung vom 6. April 2025 zurück; ihr zweiter Schritt wirkt ab dem 1. Mai 2026. Für den TV-L wird getrennt verhandelt, weshalb die Erhöhungen dort zu anderen Zeitpunkten greifen.

Welche Runde als Nächstes ansteht, welche Forderungen gestellt wurden und welche Termine feststehen, führt die Übersicht Tarifrunde öffentlicher Dienst fort.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Arbeitgeberseite und Herausgeber der Entgelttabellen: VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände für den kommunalen TVöD, das BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat für den TVöD Bund, die TdL — Tarifgemeinschaft deutscher Länder für den TV-L.
  2. Die Einigungspapiere der Tarifrunden werden von den Verhandlungsparteien veröffentlicht (dbb beamtenbund und tarifunion); die aktuelle TVöD-Tabelle beruht auf der Tarifeinigung vom 06.04.2025, Schritt 2 gültig ab 01.05.2026.
  3. Die beiden Eckwerte der Tabelle werden zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine bezogen (bruttoRange(eg, "vka", 2026)), nicht hartkodiert.
  4. Diese Seite ordnet die Verträge; die Entgeltbeträge selbst stehen auf den Tabellenseiten, auf die sie verlinkt.

Häufige Fragen zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Häufige Fragen zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Was ist der TVöD?

Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und gilt für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Er löste zum 1. Oktober 2005 den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ab und regelt Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Jahressonderzahlung und Kündigungsfristen. Verhandelt wird er von der VKA und dem Bund auf Arbeitgeberseite mit ver.di und dem dbb auf Gewerkschaftsseite.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?

Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L für die Länder. Der Aufbau ist derselbe — Entgeltgruppen, sechs Stufen, dieselbe Systematik —, die Tabellenwerte und einzelne Regelungen weichen aber voneinander ab, weil beide Verträge getrennt verhandelt werden. Auch die Arbeitgeberseite ist eine andere: die VKA und der Bund beim TVöD, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder beim TV-L.

Wer verhandelt den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes?

Beim TVöD verhandeln die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion. Beim TV-L steht die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeberseite denselben Gewerkschaften gegenüber. Grundlage ist die Tarifautonomie nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes: Der Staat verhandelt hier als Arbeitgeber, nicht als Gesetzgeber.

Für wen gilt der TVöD?

Der TVöD gilt für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen — also etwa in Stadtverwaltungen, Landratsämtern, kommunalen Kliniken, Kitas, Stadtwerken und Bundesbehörden. Für Beschäftigte der Länder gilt stattdessen der TV-L, für Hessen der eigenständige TV-H. Beamtinnen und Beamte fallen unter keinen dieser Verträge.

Wie oft wird der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst neu verhandelt?

In der Regel alle zwei Jahre. Jede Tarifeinigung hat eine feste Laufzeit; läuft sie aus, beginnt die nächste Tarifrunde mit einer Forderung der Gewerkschaften. Die Entgelttabellen ändern sich innerhalb einer Laufzeit häufig in mehreren Schritten — die aktuelle TVöD-Tabelle beruht auf der Tarifeinigung vom 6. April 2025 und gilt in ihrer zweiten Stufe ab dem 1. Mai 2026.

Gilt der Tarifvertrag auch für Beamte?

Nein. Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag bezahlt, sondern nach Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern. Tarifverträge wie der TVöD und der TV-L gelten ausschließlich für Tarifbeschäftigte, also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Tarifergebnisse werden auf die Besoldung häufig übertragen, das ist aber eine eigene gesetzgeberische Entscheidung und kein Automatismus.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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