Skip to main content
Entgeltgruppen

TVöD Bund E 5: Gehalt und Eingruppierung 2026

In der Entgeltgruppe 5 des TVöD Bund liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.124,08 € und 3.783,33 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 95 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 44.665,20 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Jahresbrutto in E 5 beim Bund: Monat, Sonderzahlung, Jahr

In der Entgeltgruppe 5 weisen Bund und VKA dieselben monatlichen Tabellenentgelte aus — die Anlage A des TVöD ist hier zellgenau identisch. Das Jahr unterscheidet sich trotzdem, weil der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung gespalten ist: 95 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD gegenüber 85 % bei der VKA.

Entgeltgruppe 5 TVöD Bund 2026: Monatsentgelt, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto je Stufe und Unterschied zum Bereich VKA.
StufeBrutto/MonatJahressonderzahlungJahresbruttogegenüber VKA
13.124,08 €2.967,88 €40.456,84 €+312,41 €
23.318,04 €3.152,14 €42.968,62 €+331,81 €
33.449,05 €3.276,60 €44.665,20 €+344,91 €
43.587,78 €3.408,39 €46.461,75 €+358,78 €
53.716,70 €3.530,87 €48.131,27 €+371,67 €
63.783,33 €3.594,16 €48.994,12 €+378,33 €

Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto beim Bund damit um 344,91 € über dem Wert bei der VKA (44.320,29 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.

Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.

Wie kommt man beim Bund in die Entgeltgruppe 5?

Der Bund definiert die „gründlichen Fachkenntnisse“ der Fallgruppe 2 rein rechtlich-administrativ — als nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen.

Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Teil I, Entgeltgruppe 5, Fallgruppe 1
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
Teil I, Entgeltgruppe 5, Fallgruppe 2
Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
Protokollerklärung Nr. 6 zu Teil I

Wortlaut nach: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 5, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025.

In die Entgeltgruppe 5 führen beim Bund zwei gleichrangige Wege. Fallgruppe 1 knüpft an die abgeschlossene Berufsausbildung an, Fallgruppe 2 allein an die Anforderungen der Tätigkeit — wer gründliche Fachkenntnisse braucht, erfüllt das Merkmal auch ohne die einschlägige Ausbildung.

Was „abgeschlossene Berufsausbildung“ heißt, steht beim Bund nicht im Merkmal, sondern in § 11 TV EntgO Bund: eine bestandene Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer. Fehlt die geforderte Ausbildung und erfasst das Merkmal keine sonstigen Beschäftigten, ordnet § 12 Abs. 1 TV EntgO Bund die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger an.

Der Unterschied zur kommunalen Fassung liegt in der Definition: Die Entgeltordnung der VKA lässt für dieselbe Fallgruppe 2 ausdrücklich auch näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen genügen. Beim Bund zählen im Teil I ausschließlich Rechts- und Verwaltungskenntnisse.

Wer körperlich oder handwerklich geprägt arbeitet, wird nicht nach Teil I, sondern nach Teil II eingruppiert. Dort besteht die Entgeltgruppe 5 aus einem einzigen Merkmal ohne Fallgruppen: Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in ihrem oder einem verwandten Beruf beschäftigt werden. Eine bestandene verwaltungseigene Prüfung steht der Berufsausbildung dabei gleich (§ 13 TV EntgO Bund) — diese Gleichstellung gilt beim Bund ausschließlich für körperlich und handwerklich geprägte Tätigkeiten.

Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 5.

Was beim Bund sonst noch gilt

Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 5 beim Bund unmittelbar:

Arbeitgeberspezifische Regelungen des TVöD im Bereich Bund, soweit sie die Entgeltgruppe 5 betreffen.
RegelungBund
Eingruppierung (§ 12 (Bund))TV EntgO Bund — ein eigenständiger Tarifvertrag mit 20 Paragrafen und eigener Anlage 1, nicht Teil des TVöD-Dokuments.
Leistungsentgelt (§ 18 (Bund))Freiwillig: das Leistungsentgelt „kann“ gezahlt werden, das Gesamtvolumen beträgt „bis zu 1 v. H.“ der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres.
Vorweggewährung von Stufen (§ 16 (Bund) Abs. 6)Zur Personalgewinnung und Fachkräftebindung kann ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewährt werden; es gilt als Tabellenentgelt.
Stufenmitnahme (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 4)Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden Stufe und laufende Stufenlaufzeit fortgeführt — eine gebundene Entscheidung.
Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 2)Tariflicher Anspruch: ein Arbeitstag je drei Monate Wechselschicht- bzw. je fünf Monate Schichtarbeit.
Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2)Gilt bundesweit ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit — ohne Ost-West-Einschränkung.

Zum Geltungsbereich des TVöD Bund gehören die Tarifbeschäftigten der Bundesministerien, der Bundesoberbehörden, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizei, des Zolls und vergleichbarer bundesunmittelbarer Stellen — rund 132.000 Beschäftigte.

Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-Bund-Tabelle und -Rechner.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) über getBrutto("5", stufe, "bund", 2026). Nichts ist hartkodiert.
  2. Die Jahressonderzahlung entsteht über jahressonderzahlung({eg:"5", employer:"bund"}) aus lib/engine/tvoed/jsz.ts — Bemessungssatz nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung.
  3. Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (Bund), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  4. Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 5, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
  5. Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.

Häufige Fragen zu E 5 beim Bund

Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 5 im Bereich Bund

Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 5 beim Bund?

In E 5 beim Bund ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 44.665,20 €: zwölf Monatsentgelte zu 3.449,05 € plus die Jahressonderzahlung von 3.276,60 € (95 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.124,08 € und 3.783,33 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.

Was sind „gründliche Fachkenntnisse“ in der Entgeltgruppe 5 beim Bund?

Die Protokollerklärung Nr. 6 zu Teil I des TV EntgO Bund verlangt „nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises“. Kaufmännisches oder technisches Fachwissen nennt die Bundesfassung nicht — anders als die Entgeltordnung der VKA, die es ausdrücklich genügen lässt.

Brauche ich für die Entgeltgruppe 5 beim Bund einen Verwaltungslehrgang?

Nein. Der TV EntgO Bund kennt für den Verwaltungsdienst keine Lehrgangs- oder Prüfungspflicht als Eingruppierungsvoraussetzung. § 13 regelt nur, dass eine verwaltungseigene Prüfung bei körperlich oder handwerklich geprägten Tätigkeiten einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichsteht. Im kommunalen Bereich ist das anders geregelt.

Sources & References

  1. 1
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
  2. 2
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

What to check next

People reading this page usually work these out too.