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Entgeltgruppen

TVöD Bund E 6: Gehalt und Eingruppierung 2026

In der Entgeltgruppe 6 des TVöD Bund liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.240,30 € und 3.926,20 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 95 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 46.366,96 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Jahresbrutto in E 6 beim Bund: Monat, Sonderzahlung, Jahr

In der Entgeltgruppe 6 weisen Bund und VKA dieselben monatlichen Tabellenentgelte aus — die Anlage A des TVöD ist hier zellgenau identisch. Das Jahr unterscheidet sich trotzdem, weil der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung gespalten ist: 95 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD gegenüber 85 % bei der VKA.

Entgeltgruppe 6 TVöD Bund 2026: Monatsentgelt, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto je Stufe und Unterschied zum Bereich VKA.
StufeBrutto/MonatJahressonderzahlungJahresbruttogegenüber VKA
13.240,30 €3.078,29 €41.961,89 €+324,03 €
23.440,25 €3.268,24 €44.551,24 €+344,03 €
33.580,46 €3.401,44 €46.366,96 €+358,05 €
43.719,22 €3.533,26 €48.163,90 €+371,92 €
53.855,50 €3.662,73 €49.928,73 €+385,55 €
63.926,20 €3.729,89 €50.844,29 €+392,62 €

Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto beim Bund damit um 358,05 € über dem Wert bei der VKA (46.008,91 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.

Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.

Das E-6-Merkmal des Bundes und seine Auslegungsfalle

Der Bund führt beide Fallgruppen der Entgeltgruppe 5 in einem einzigen Satz zusammen und verlangt darin nur „vielseitige Fachkenntnisse“ — „gründlich und vielseitig“ steht bloß in der Protokollerklärung.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
Teil I, Entgeltgruppe 6
¹Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung/des Betriebes, in der/dem die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. ²Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil I

Wortlaut nach: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 6, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025.

Der Merkmalstext verlangt „vielseitige Fachkenntnisse“ — die zugehörige Protokollerklärung spricht dagegen von „gründlichen und vielseitigen“. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Aufbauregel: Die Entgeltgruppe 6 knüpft an die Entgeltgruppe 5 an, und diese bringt die gründlichen Fachkenntnisse über die Fallgruppe 2 oder die gleichwertige Ausbildung über die Fallgruppe 1 bereits mit. Kumuliert ergibt sich daraus „gründlich und vielseitig“. Die Eingruppierungsberatung des Bundes stellt das ausdrücklich als „vielseitige Fachkenntnisse, aufbauend auf EG 5“ dar.

Praktisch entscheidend ist der zweite Satz der Protokollerklärung: Die Kenntnisse müssen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung beziehen, aber der Aufgabenkreis muss ohne sie nicht ordnungsgemäß zu bearbeiten sein.

Die kommunale Fassung trennt an dieser Stelle nach der Herkunfts-Fallgruppe und schreibt „gründliche und vielseitige“ Fachkenntnisse in den Merkmalstext selbst. Der Bund überlässt das der Auslegung.

Im körperlich und handwerklich geprägten Teil II lautet das Merkmal anders: Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. Hochwertig sind nach der Protokollerklärung Nr. 2 zu Teil II Arbeiten, die an Überlegungsvermögen und fachliches Geschick Anforderungen stellen, die über das übliche Maß hinausgehen.

Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 6.

Was beim Bund sonst noch gilt

Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 6 beim Bund unmittelbar:

Arbeitgeberspezifische Regelungen des TVöD im Bereich Bund, soweit sie die Entgeltgruppe 6 betreffen.
RegelungBund
Eingruppierung (§ 12 (Bund))TV EntgO Bund — ein eigenständiger Tarifvertrag mit 20 Paragrafen und eigener Anlage 1, nicht Teil des TVöD-Dokuments.
Leistungsentgelt (§ 18 (Bund))Freiwillig: das Leistungsentgelt „kann“ gezahlt werden, das Gesamtvolumen beträgt „bis zu 1 v. H.“ der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres.
Vorweggewährung von Stufen (§ 16 (Bund) Abs. 6)Zur Personalgewinnung und Fachkräftebindung kann ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewährt werden; es gilt als Tabellenentgelt.
Stufenmitnahme (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 4)Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden Stufe und laufende Stufenlaufzeit fortgeführt — eine gebundene Entscheidung.
Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 2)Tariflicher Anspruch: ein Arbeitstag je drei Monate Wechselschicht- bzw. je fünf Monate Schichtarbeit.
Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2)Gilt bundesweit ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit — ohne Ost-West-Einschränkung.

Zum Geltungsbereich des TVöD Bund gehören die Tarifbeschäftigten der Bundesministerien, der Bundesoberbehörden, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizei, des Zolls und vergleichbarer bundesunmittelbarer Stellen — rund 132.000 Beschäftigte.

Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-Bund-Tabelle und -Rechner.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) über getBrutto("6", stufe, "bund", 2026). Nichts ist hartkodiert.
  2. Die Jahressonderzahlung entsteht über jahressonderzahlung({eg:"6", employer:"bund"}) aus lib/engine/tvoed/jsz.ts — Bemessungssatz nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung.
  3. Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (Bund), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  4. Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 6, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
  5. Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.

Häufige Fragen zu E 6 beim Bund

Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 6 im Bereich Bund

Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 6 beim Bund?

In E 6 beim Bund ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 46.366,96 €: zwölf Monatsentgelte zu 3.580,46 € plus die Jahressonderzahlung von 3.401,44 € (95 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.240,30 € und 3.926,20 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.

Warum verlangt die Protokollerklärung „gründliche und vielseitige“ Fachkenntnisse, das E-6-Merkmal des Bundes aber nur „vielseitige“?

Weil die Entgeltgruppe 6 auf der Entgeltgruppe 5 aufbaut. Die gründlichen Fachkenntnisse stecken bereits in der Vorstufe — über die Fallgruppe 2 unmittelbar, über die Fallgruppe 1 als gleichwertige Ausbildung. Die Entgeltgruppe 6 fordert deshalb im Text nur die zusätzliche Vielseitigkeit; die Protokollerklärung Nr. 5 beschreibt das kumulierte Ergebnis.

Ist die Entgeltgruppe 6 beim Bund die Voraussetzung für E 7, E 8 und E 9a?

Ja. Im Teil I des TV EntgO Bund knüpfen alle drei Gruppen an die Entgeltgruppe 6 an und unterscheiden sich nur im geforderten Zeitanteil selbständiger Leistungen — ein Fünftel in der Entgeltgruppe 7, ein Drittel in der Entgeltgruppe 8, ohne Bruchteil in der Entgeltgruppe 9a. Wer das E-6-Merkmal nicht erfüllt, erreicht über den Allgemeinen Teil auch die höheren Gruppen nicht.

Sources & References

  1. 1
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
  2. 2
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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