TVöD VKA E 6: Gehalt und Eingruppierung 2026
In der Entgeltgruppe 6 des TVöD VKA liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.240,30 € und 3.926,20 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 85 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 46.008,91 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).
Jahresbrutto in E 6 bei der VKA: Monat, Sonderzahlung, Jahr
In der Entgeltgruppe 6 weisen Bund und VKA dieselben monatlichen Tabellenentgelte aus — die Anlage A des TVöD ist hier zellgenau identisch. Das Jahr unterscheidet sich trotzdem, weil der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung gespalten ist: 85 % nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD gegenüber 95 % beim Bund.
| Stufe | Brutto/Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto | gegenüber Bund |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.240,30 € | 2.754,26 € | 41.637,86 € | −324,03 € |
| 2 | 3.440,25 € | 2.924,21 € | 44.207,21 € | −344,03 € |
| 3 | 3.580,46 € | 3.043,39 € | 46.008,91 € | −358,05 € |
| 4 | 3.719,22 € | 3.161,34 € | 47.791,98 € | −371,92 € |
| 5 | 3.855,50 € | 3.277,18 € | 49.543,18 € | −385,55 € |
| 6 | 3.926,20 € | 3.337,27 € | 50.451,67 € | −392,62 € |
Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto bei der VKA damit um 358,05 € unter dem Wert beim Bund (46.366,96 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.
Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.
Zwei Wege in die Entgeltgruppe 6 bei der VKA
Die kommunale Entgeltordnung schreibt zwei getrennte E-6-Sätze und verlangt von ausgebildeten Beschäftigten ausdrücklich „gründliche und vielseitige“ Fachkenntnisse — der Bund kennt dafür nur einen Satz.
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.“
„¹Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. ²Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.“
Wortlaut nach: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 6, Lesefassung Stand 1. Januar 2026.
Die kommunale Fassung differenziert nach der Herkunft: Wer über die Ausbildung in die Entgeltgruppe 5 gekommen ist (Fallgruppe 1), muss für die Entgeltgruppe 6 „gründliche und vielseitige“ Fachkenntnisse nachweisen. Wer über die gründlichen Fachkenntnisse gekommen ist (Fallgruppe 2), muss nur noch die Vielseitigkeit hinzugewinnen.
Der Bund kommt mit einem einzigen Satz für beide Fallgruppen aus und verlangt darin nur „vielseitige Fachkenntnisse“; das Wort „gründlich“ taucht dort erst in der Protokollerklärung Nr. 5 auf. Im Ergebnis führen beide Fassungen zur selben kumulierten Anforderung — die VKA schreibt aus, was der Bund der Auslegung überlässt. Für ein Eingruppierungsgespräch ist das erheblich: Argumentiert wird am Wortlaut der jeweils einschlägigen Entgeltordnung.
Die Reichweitenformel ist inhaltlich dieselbe wie beim Bund, steht aber inline in Klammern statt in einer ausgelagerten Protokollerklärung. Auch hier gilt: Der Aufgabenkreis muss so zugeschnitten sein, dass er ohne diese Kenntnisse nicht ordnungsgemäß zu bearbeiten ist.
Für handwerkliche Tätigkeiten gilt Teil A Abschnitt I Ziffer 2: Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. Die kommunale Definition benennt den Vergleichsmaßstab ausdrücklich — Anforderungen, die über das hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann. Der Bund formuliert an derselben Stelle nur „von solchen Beschäftigten“.
Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 6.
Was bei der VKA sonst noch gilt
Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 6 bei der VKA unmittelbar:
| Regelung | VKA |
|---|---|
| Eingruppierung (§ 12 (VKA)) | Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA): keine eigene Tarifvertragsurkunde, sondern eine Anlage zum TVöD selbst. |
| Angestelltenlehrgang I (Vorbemerkung Nr. 7) | In acht Bereichen kommunaler Arbeitgeberverbände ist die Erste Prüfung Eingruppierungsvoraussetzung für die Entgeltgruppen 5 bis 9a auf dem Weg über die Fallgruppe 2. |
| Leistungsentgelt (§ 18 (VKA)) | Pflicht: Gesamtvolumen 2,00 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres bei einer vereinbarten Zielgröße von 8 v. H., mit Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung. |
| Auffangregel ohne betriebliche Einigung | Kommt keine betriebliche Regelung zustande, werden mit dem Dezember-Entgelt 6 v. H. des im September zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt. |
| Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 3) | Kein tariflicher Einzelanspruch: die Gewährung „soll“ durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden. |
| Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2) | Gilt nur für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden. |
Zum Geltungsbereich des TVöD VKA gehören die Beschäftigten der Städte, Gemeinden und Landkreise, der kommunalen Eigenbetriebe, Sparkassen, Kliniken, Verkehrs- und Entsorgungsbetriebe — rund 2,6 Millionen Beschäftigte.
Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-VKA-Tabelle und -Rechner.
Wie diese Zahlen entstehen▼
- Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (
lib/engine/tvoed/brutto.ts) übergetBrutto("6", stufe, "vka", 2026). Nichts ist hartkodiert. - Die Jahressonderzahlung entsteht über
jahressonderzahlung({eg:"6", employer:"vka"})auslib/engine/tvoed/jsz.ts— Bemessungssatz nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung. - Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (VKA), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 6, Lesefassung Stand 1. Januar 2026. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
- Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.
Häufige Fragen zu E 6 bei der VKA
Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 6 im Bereich VKA
Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 6 bei der VKA?
In E 6 bei der VKA ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 46.008,91 €: zwölf Monatsentgelte zu 3.580,46 € plus die Jahressonderzahlung von 3.043,39 € (85 % nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.240,30 € und 3.926,20 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.
Warum stehen in der Entgeltgruppe 6 der VKA zwei Merkmalssätze?
Weil die Entgeltordnung (VKA) nach der Herkunfts-Fallgruppe unterscheidet. Aus der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 (Ausbildung) verlangt sie „gründliche und vielseitige“ Fachkenntnisse, aus der Fallgruppe 2 (bereits gründliche Fachkenntnisse) nur „vielseitige“. Der TV EntgO Bund fasst beide Wege in einem Satz zusammen.
Gilt der Angestelltenlehrgang I auch für die Entgeltgruppe 6?
Ja, sofern die Eingruppierung auf der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 5 aufbaut. Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung (VKA) verlangt die Erste Prüfung für die Entgeltgruppen 5 bis 9a in acht KAV-Bereichen. Beim Bund gibt es für den Verwaltungsdienst keine vergleichbare Prüfungspflicht.
Sources & References
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat — Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.
Entgeltgruppen.com Editorial Team
Editorial Team
Calculators and guides on entgeltgruppen.com are produced and maintained by the Entgeltgruppen.com editorial team. Every figure is drawn from the official sources listed on our About page and re-verified against published schedules.
What to check next
People reading this page usually work these out too.
- Entgeltgruppe 6 TVöD: Gehalt nach Stufen 2026Interaktiver Rechner — geben Sie Ihre Werte ein für ein sofortiges Ergebnis.
- TVöD Bund E 6: Gehalt und Eingruppierung 2026Verständlicher Ratgeber mit durchgerechneten Beispielen.
- Entgeltgruppe 1 TVöD: Gehalt nach Stufen 2026Interaktiver Rechner — geben Sie Ihre Werte ein für ein sofortiges Ergebnis.
- Entgeltgruppe 2 TVöD: Gehalt nach Stufen 2026Interaktiver Rechner — geben Sie Ihre Werte ein für ein sofortiges Ergebnis.