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Entgeltgruppen

TVöD VKA E 7: Gehalt und Eingruppierung 2026

In der Entgeltgruppe 7 des TVöD VKA liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.294,98 € und 4.045,24 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 85 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 47.322,57 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Jahresbrutto in E 7 bei der VKA: Monat, Sonderzahlung, Jahr

In der Entgeltgruppe 7 weisen Bund und VKA dieselben monatlichen Tabellenentgelte aus — die Anlage A des TVöD ist hier zellgenau identisch. Das Jahr unterscheidet sich trotzdem, weil der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung gespalten ist: 85 % nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD gegenüber 95 % beim Bund.

Entgeltgruppe 7 TVöD VKA 2026: Monatsentgelt, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto je Stufe und Unterschied zum Bereich Bund.
StufeBrutto/MonatJahressonderzahlungJahresbruttogegenüber Bund
13.294,98 €2.800,73 €42.340,49 €329,50 €
23.537,94 €3.007,25 €45.462,53 €353,79 €
33.682,69 €3.130,29 €47.322,57 €368,27 €
43.828,76 €3.254,45 €49.199,57 €382,87 €
53.969,05 €3.373,69 €51.002,29 €396,91 €
64.045,24 €3.438,45 €51.981,33 €404,53 €

Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto bei der VKA damit um 368,27 € unter dem Wert beim Bund (47.690,84 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.

Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.

Das E-7-Merkmal bei der VKA: ein Fünftel selbstständige Leistungen

Im Verwaltungsteil ist das E-7-Merkmal der VKA inhaltsgleich mit dem des Bundes. Was die kommunale Seite trägt, ist die Prüfungspflicht nach Vorbemerkung Nr. 7 und die ausdrückliche Auffangfunktion.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.
Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 7
Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Klammerdefinition zur Entgeltgruppe 7

Wortlaut nach: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 7, Lesefassung Stand 1. Januar 2026.

Auch hier die ehrliche Auskunft: Der Merkmalstext der Entgeltgruppe 7 ist zwischen Kommune und Bund inhaltsgleich. Die Entgeltordnung (VKA) druckt die Definition der selbstständigen Leistungen bei den Entgeltgruppen 7, 8 und 9a jeweils erneut inline ab, der Bund lagert sie einmal in eine Protokollerklärung aus. Das sind zwei getrennt redigierte Normtexte mit demselben Inhalt.

Kommunalspezifisch ist dagegen die Vorbemerkung Nr. 7: Baut die Eingruppierung auf der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 5 auf, ist in acht KAV-Bereichen eine Erste Prüfung abzulegen — für die gesamte Spanne der Entgeltgruppen 5 bis 9a. Ein Pendant dazu enthält der TV EntgO Bund für den Verwaltungsdienst nicht.

Zweite kommunale Besonderheit: Eine Protokollerklärung zu Vorbemerkung Nr. 1 spricht den allgemeinen Büro-Merkmalen ausdrücklich eine Auffangfunktion zu, im selben Umfang wie den früheren ersten Fallgruppen des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT. Vorrangig sind allerdings der Teil B mit seinen XXXII Abschnitten und die speziellen Merkmale des Teils A Abschnitt II.

Im handwerklichen Teil A Abschnitt I Ziffer 2 lautet das Merkmal: Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten — Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern. Anders als beim Bund endet diese Leiter hier nicht: Ziffer 2 reicht bis zur Entgeltgruppe 9a.

Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 7.

Was bei der VKA sonst noch gilt

Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 7 bei der VKA unmittelbar:

Arbeitgeberspezifische Regelungen des TVöD im Bereich VKA, soweit sie die Entgeltgruppe 7 betreffen.
RegelungVKA
Eingruppierung (§ 12 (VKA))Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA): keine eigene Tarifvertragsurkunde, sondern eine Anlage zum TVöD selbst.
Angestelltenlehrgang I (Vorbemerkung Nr. 7)In acht Bereichen kommunaler Arbeitgeberverbände ist die Erste Prüfung Eingruppierungsvoraussetzung für die Entgeltgruppen 5 bis 9a auf dem Weg über die Fallgruppe 2.
Leistungsentgelt (§ 18 (VKA))Pflicht: Gesamtvolumen 2,00 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres bei einer vereinbarten Zielgröße von 8 v. H., mit Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung.
Auffangregel ohne betriebliche EinigungKommt keine betriebliche Regelung zustande, werden mit dem Dezember-Entgelt 6 v. H. des im September zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt.
Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 3)Kein tariflicher Einzelanspruch: die Gewährung „soll“ durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden.
Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2)Gilt nur für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden.

Zum Geltungsbereich des TVöD VKA gehören die Beschäftigten der Städte, Gemeinden und Landkreise, der kommunalen Eigenbetriebe, Sparkassen, Kliniken, Verkehrs- und Entsorgungsbetriebe — rund 2,6 Millionen Beschäftigte.

Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-VKA-Tabelle und -Rechner.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) über getBrutto("7", stufe, "vka", 2026). Nichts ist hartkodiert.
  2. Die Jahressonderzahlung entsteht über jahressonderzahlung({eg:"7", employer:"vka"}) aus lib/engine/tvoed/jsz.ts — Bemessungssatz nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung.
  3. Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (VKA), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  4. Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Teil A Abschnitt I Ziffer 3, Entgeltgruppe 7, Lesefassung Stand 1. Januar 2026. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
  5. Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.

Häufige Fragen zu E 7 bei der VKA

Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 7 im Bereich VKA

Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 7 bei der VKA?

In E 7 bei der VKA ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 47.322,57 €: zwölf Monatsentgelte zu 3.682,69 € plus die Jahressonderzahlung von 3.130,29 € (85 % nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.294,98 € und 4.045,24 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.

Unterscheidet sich das E-7-Merkmal zwischen Kommune und Bund?

Im Verwaltungsdienst nicht inhaltlich. Beide Entgeltordnungen verlangen die Entgeltgruppe 6 und mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen. Die kommunale Fassung schreibt „selbstständig“ und wiederholt die Definition inline, der Bund schreibt „selbständig“ und lagert sie in eine Protokollerklärung aus.

Welche Teile der Entgeltordnung (VKA) gehen der Entgeltgruppe 7 vor?

Nach Vorbemerkung Nr. 1 gelten die allgemeinen Merkmale nicht, wenn die Tätigkeit in einem speziellen Merkmal aufgeführt ist. Vorrangig zu prüfen sind der Teil B mit XXXII Abschnitten sowie der Teil A Abschnitt II mit den speziellen Merkmalen für Bezügerechner, IT, Ingenieure, Meister, Techniker und Vorlesekräfte.

Sources & References

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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