TVöD Bund E 8: Gehalt und Eingruppierung 2026
In der Entgeltgruppe 8 des TVöD Bund liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.486,40 € und 4.230,97 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 95 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 49.771,51 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).
Jahresbrutto in E 8 beim Bund: Monat, Sonderzahlung, Jahr
In der Entgeltgruppe 8 weisen Bund und VKA dieselben monatlichen Tabellenentgelte aus — die Anlage A des TVöD ist hier zellgenau identisch. Das Jahr unterscheidet sich trotzdem, weil der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung gespalten ist: 95 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD gegenüber 85 % bei der VKA.
| Stufe | Brutto/Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto | gegenüber VKA |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.486,40 € | 3.312,08 € | 45.148,88 € | +348,64 € |
| 2 | 3.697,29 € | 3.512,43 € | 47.879,91 € | +369,73 € |
| 3 | 3.843,36 € | 3.651,19 € | 49.771,51 € | +384,33 € |
| 4 | 3.992,40 € | 3.792,78 € | 51.701,58 € | +399,24 € |
| 5 | 4.153,50 € | 3.945,83 € | 53.787,83 € | +415,35 € |
| 6 | 4.230,97 € | 4.019,42 € | 54.791,06 € | +423,10 € |
Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto beim Bund damit um 384,33 € über dem Wert bei der VKA (49.387,18 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.
Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.
Die Entgeltgruppe 8 beim Bund: ein Drittel selbständige Leistungen
Im allgemeinen handwerklichen Teil des Bundes gibt es überhaupt keine Entgeltgruppe 8 — Teil II endet bei der Entgeltgruppe 7. Die E 8 ist dort eine reine Verwaltungsgruppe.
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.“
„Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.“
Wortlaut nach: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 8, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025.
Der Sprung von der Entgeltgruppe 7 in die Entgeltgruppe 8 ist beim Bund rein quantitativ. Anforderungsmerkmal und Definition bleiben identisch, nur der Zeitanteil wächst: aus einem Fünftel wird ein Drittel. Wer die Höhergruppierung anstrebt, muss also nicht andere, sondern mehr selbständige Arbeit nachweisen — und zwar bezogen auf die Arbeitsvorgänge der übertragenen Tätigkeit, nicht auf einzelne Aufgaben.
Der Unterschied zur kommunalen Seite liegt hier nicht im Verwaltungsmerkmal, das inhaltsgleich ist, sondern in der Struktur: Der Teil II des TV EntgO Bund — die allgemeinen Merkmale für körperlich und handwerklich geprägte Tätigkeiten — endet bei der Entgeltgruppe 7. Eine Entgeltgruppe 8 existiert dort nicht. Wer körperlich oder handwerklich geprägt arbeitet, kommt über die allgemeinen Merkmale des Bundes nicht über die Entgeltgruppe 7 hinaus.
Höher geht es beim Bund nur über ein spezielles Merkmal des Teils III — etwa den Abschnitt 32 für geprüfte Meisterinnen und Meister — oder über die Ressortteile IV bis VI. Die kommunale Entgeltordnung löst dieselbe Frage anders und führt ihren handwerklichen Teil bis zur Entgeltgruppe 9a weiter.
Damit ist die Entgeltgruppe 8 im Allgemeinen Teil des Bundes eine reine Verwaltungsgruppe. Für körperlich und handwerklich geprägte Tätigkeiten führt der Weg zwingend über den Teil III oder einen Ressortteil; der Teil II bietet ab der Entgeltgruppe 8 keine Grundlage mehr.
Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 8.
Was beim Bund sonst noch gilt
Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 8 beim Bund unmittelbar:
| Regelung | Bund |
|---|---|
| Eingruppierung (§ 12 (Bund)) | TV EntgO Bund — ein eigenständiger Tarifvertrag mit 20 Paragrafen und eigener Anlage 1, nicht Teil des TVöD-Dokuments. |
| Leistungsentgelt (§ 18 (Bund)) | Freiwillig: das Leistungsentgelt „kann“ gezahlt werden, das Gesamtvolumen beträgt „bis zu 1 v. H.“ der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. |
| Vorweggewährung von Stufen (§ 16 (Bund) Abs. 6) | Zur Personalgewinnung und Fachkräftebindung kann ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewährt werden; es gilt als Tabellenentgelt. |
| Stufenmitnahme (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 4) | Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden Stufe und laufende Stufenlaufzeit fortgeführt — eine gebundene Entscheidung. |
| Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 2) | Tariflicher Anspruch: ein Arbeitstag je drei Monate Wechselschicht- bzw. je fünf Monate Schichtarbeit. |
| Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2) | Gilt bundesweit ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit — ohne Ost-West-Einschränkung. |
Zum Geltungsbereich des TVöD Bund gehören die Tarifbeschäftigten der Bundesministerien, der Bundesoberbehörden, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizei, des Zolls und vergleichbarer bundesunmittelbarer Stellen — rund 132.000 Beschäftigte.
Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-Bund-Tabelle und -Rechner.
Wie diese Zahlen entstehen▼
- Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (
lib/engine/tvoed/brutto.ts) übergetBrutto("8", stufe, "bund", 2026). Nichts ist hartkodiert. - Die Jahressonderzahlung entsteht über
jahressonderzahlung({eg:"8", employer:"bund"})auslib/engine/tvoed/jsz.ts— Bemessungssatz nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung. - Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (Bund), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 8, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
- Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.
Häufige Fragen zu E 8 beim Bund
Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 8 im Bereich Bund
Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 8 beim Bund?
In E 8 beim Bund ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 49.771,51 €: zwölf Monatsentgelte zu 3.843,36 € plus die Jahressonderzahlung von 3.651,19 € (95 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.486,40 € und 4.230,97 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.
Gibt es beim Bund eine Entgeltgruppe 8 für handwerkliche Tätigkeiten?
Im allgemeinen Teil nicht. Der Teil II des TV EntgO Bund endet bei der Entgeltgruppe 7. Für körperlich und handwerklich geprägte Tätigkeiten ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 nur über ein spezielles Tätigkeitsmerkmal des Teils III — etwa für geprüfte Meisterinnen und Meister — oder über die Ressortteile IV bis VI möglich.
Was unterscheidet die Entgeltgruppe 8 von der Entgeltgruppe 7?
Nur der Zeitanteil. Beide knüpfen an die Entgeltgruppe 6 an und verlangen selbständige Leistungen im Sinne der Protokollerklärung Nr. 4; die Entgeltgruppe 7 fordert mindestens ein Fünftel, die Entgeltgruppe 8 mindestens ein Drittel. Das Anforderungsmerkmal selbst und seine Definition sind identisch.
Sources & References
- 1BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat — Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
- 2VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.
Entgeltgruppen.com Editorial Team
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