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Entgeltgruppen

TVöD Bund E 9a: Gehalt und Eingruppierung 2026

In der Entgeltgruppe 9a des TVöD Bund liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.691,52 € und 4.746,88 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 90 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 51.355,80 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026).

Jahresbrutto in E 9a beim Bund: Monat, Sonderzahlung, Jahr

Die Entgeltgruppe 9a ist eine der wenigen Gruppen, in denen Bund und VKA verschiedene Tabellenentgelte ausweisen. Zum abweichenden Monat kommt ein abweichender Bemessungssatz der Jahressonderzahlung: 90 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD gegenüber 85 % bei der VKA.

Entgeltgruppe 9a TVöD Bund 2026: Monatsentgelt, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto je Stufe und Unterschied zum Bereich VKA.
StufeBrutto/MonatJahressonderzahlungJahresbruttogegenüber VKA
13.691,52 €3.322,37 €47.620,61 €+607,47 €
23.917,37 €3.525,63 €50.534,07 €+702,54 €
33.981,07 €3.582,96 €51.355,80 €1.299,26 €
44.196,35 €3.776,72 €54.132,92 €4.807,07 €
54.590,80 €4.131,72 €59.221,32 €1.140,66 €
64.746,88 €4.272,19 €61.234,75 €2.757,86 €

Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto beim Bund damit um 1.299,26 € unter dem Wert bei der VKA (52.655,06 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.

Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.

Die Entgeltgruppe 9a beim Bund: selbständige Leistungen ohne Bruchteil

Die Entgeltgruppe 9a ist die einzige der fünf Gruppen mit einer eigenen Bundestabelle — und der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung fällt hier von 95 auf 90 Prozent.

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.
Teil I, Entgeltgruppe 9a
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6, 7, 8 und 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
Protokollerklärung Nr. 3 zu Teil I (Abgrenzung zur Entgeltgruppe 9b)

Wortlaut nach: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 9a, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025.

Das E-9a-Merkmal nennt keinen Bruchteil mehr: Die Tätigkeit muss selbständige Leistungen erfordern, im Ergebnis also vollumfänglich. Damit schließt die Entgeltgruppe 9a die Leiter Entgeltgruppe 6 → 7 → 8 → 9a ab, die durchgehend dasselbe Anforderungsmerkmal mit wachsendem Zeitanteil verwendet.

Die Eingruppierungsberatung des Bundes legt das so aus, dass die Entgeltgruppe 9a vielseitige Fachkenntnisse zu zumindest 50 v. H. und selbständige Leistungen zu zumindest 50 v. H. verlangt, gegenüber 33,3 v. H. in der Entgeltgruppe 8 und 20 v. H. in der Entgeltgruppe 7. Das ist ausdrücklich eine Auslegung der Arbeitgeberseite (Bundesverwaltungsamt, Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst – Definitionen und Kommentierung, Köln 2018) und kein Tariftext; die Entgeltordnung selbst nennt für die Entgeltgruppe 9a keinen Bruchteil.

Nach oben ist die Entgeltgruppe 9a die höchste Gruppe, die über den Allgemeinen Teil ohne Hochschulabschluss erreichbar ist. Die Entgeltgruppe 9b beginnt eine neue Leiter mit gesteigertem Fachkenntnisbegriff und ist beim Bund in beiden Fallgruppen auf den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst beschränkt; die Entgeltgruppe 9c knüpft ausdrücklich an die Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 oder 2 an. Beide Einschränkungen kennt die kommunale Fassung nicht.

Für körperlich und handwerklich geprägte Tätigkeiten gibt es beim Bund keine Entgeltgruppe 9a im Allgemeinen Teil: Der Teil II endet bei der Entgeltgruppe 7. Die kommunale Entgeltordnung führt ihren handwerklichen Teil dagegen bis zur Entgeltgruppe 9a.

Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 9a.

Was beim Bund sonst noch gilt

Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 9a beim Bund unmittelbar:

Arbeitgeberspezifische Regelungen des TVöD im Bereich Bund, soweit sie die Entgeltgruppe 9a betreffen.
RegelungBund
Eingruppierung (§ 12 (Bund))TV EntgO Bund — ein eigenständiger Tarifvertrag mit 20 Paragrafen und eigener Anlage 1, nicht Teil des TVöD-Dokuments.
Leistungsentgelt (§ 18 (Bund))Freiwillig: das Leistungsentgelt „kann“ gezahlt werden, das Gesamtvolumen beträgt „bis zu 1 v. H.“ der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres.
Vorweggewährung von Stufen (§ 16 (Bund) Abs. 6)Zur Personalgewinnung und Fachkräftebindung kann ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewährt werden; es gilt als Tabellenentgelt.
Stufenmitnahme (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 4)Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden Stufe und laufende Stufenlaufzeit fortgeführt — eine gebundene Entscheidung.
Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 2)Tariflicher Anspruch: ein Arbeitstag je drei Monate Wechselschicht- bzw. je fünf Monate Schichtarbeit.
Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2)Gilt bundesweit ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit — ohne Ost-West-Einschränkung.

Zum Geltungsbereich des TVöD Bund gehören die Tarifbeschäftigten der Bundesministerien, der Bundesoberbehörden, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizei, des Zolls und vergleichbarer bundesunmittelbarer Stellen — rund 132.000 Beschäftigte.

Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-Bund-Tabelle und -Rechner.

Wie diese Zahlen entstehen
  1. Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (lib/engine/tvoed/brutto.ts) über getBrutto("9a", stufe, "bund", 2026). Nichts ist hartkodiert.
  2. Die Jahressonderzahlung entsteht über jahressonderzahlung({eg:"9a", employer:"bund"}) aus lib/engine/tvoed/jsz.ts — Bemessungssatz nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung.
  3. Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (Bund), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
  4. Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: TV EntgO Bund, Anlage 1, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst), Entgeltgruppe 9a, i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 6. April 2025. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
  5. Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.

Häufige Fragen zu E 9a beim Bund

Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 9a im Bereich Bund

Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 9a beim Bund?

In E 9a beim Bund ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 51.355,80 €: zwölf Monatsentgelte zu 3.981,07 € plus die Jahressonderzahlung von 3.582,96 € (90 % nach § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.691,52 € und 4.746,88 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.

Warum fällt die Jahressonderzahlung beim Bund ab der Entgeltgruppe 9a?

Weil § 20 (Bund) Abs. 2 TVöD den Bemessungssatz nach EG-Bändern staffelt: 95 v. H. für die Entgeltgruppen 1 bis 8, 90 v. H. für die Entgeltgruppen 9a bis 12 und 75 v. H. für die Entgeltgruppen 13 bis 15. Die Entgeltgruppe 9a ist die erste Gruppe im mittleren Band. Bei der VKA gilt dagegen ein einheitlicher Satz für alle Entgeltgruppen.

Ist die Entgeltgruppe 9a beim Bund ohne Studium erreichbar?

Ja. Sie ist im Allgemeinen Teil die höchste ohne Hochschulabschluss erreichbare Gruppe: Sie baut auf der Entgeltgruppe 6 auf und verlangt selbständige Leistungen. Die Entgeltgruppe 9b setzt dagegen in der Fallgruppe 1 eine abgeschlossene Hochschulbildung voraus oder in der Fallgruppe 2 gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen.

Sources & References

  1. 1
    BMI — Bundesministerium des Innern und für Heimat Herausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
  2. 2
    VKA — Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Herausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung

Last verified: 29. Juli 2026. Figures are drawn from the official sources listed above.

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